Presse: Nach Boeing-Pannen – Airlines müssen informieren

Presse: Nach Boeing-Pannen – Airlines müssen informieren

Der Tagesspiegel hat mich vergangene Woche zum Thema Fluggastsicherheit angefragt. Hintergrund waren die vermehrten Pannen mit Boeing-Flugzeugen, die bei vielen Menschen Sorge vor Flügen mit entsprechenden Flugzeugen ausgelöst hat. Mir ist es wichtig, dass Verbraucher*innen hier vor dem Flug Klarheit haben und entsprechend auswählen können. Dazu habe ich mich folgendermaßen geäußert:

„Sicherheit ist das A und O in der Luftfahrt. Wir sehen, dass das Luftfahrtbundesamt hier seiner Verantwortung nachkommt: So durften etwa Boeing-Maschinen nicht mehr abheben als in den USA eine Tür in der Luft herausgerissen wurde. Damit Fluggäste selbst wählen können, mit welchen Flugzeugen sie reisen möchten oder auch nicht, sollten die Airlines bereits bei der Buchung angeben, mit welcher Maschine geflogen wird. Das würde die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen stärken und könnte Vertrauen zurückgewinnen.“

Das Statement wurde zuerst im Tagesspiegel veröffentlicht, der sich dem Thema ausführlich widmet, den Artikel (hinter einer Paywall) findet ihr hier:

Recap: So war unser Grüner Verbraucherkongress

Recap: So war unser Grüner Verbraucherkongress

Grün, digital und fair – so soll die kommende EU-Verbraucheragenda aussehen. Am 12. März wurde unser Thesenpapier auf einer hybriden Abendveranstaltung im Europäischen Haus der EU-Kommission am Pariser Platz vorgestellt und mit hochkarätigen Gästen aus der verbraucherpolitischen Szene diskutiert.

Zu Beginn begrüßte die Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann die rund 80 Gäste vor Ort und warf einen Blick zurück zur Consumer Bill of Rights, die bereits der amerikanische Präsident in den sechziger Jahren vor dem US-Kongress erlassen hatte um grundlegende Verbraucher*innenrechte zu proklamieren.  Mit der in 2023 verabschiedeten Verbandsklage für Verbraucher*innen hat die Grüne Fraktion mit der Ampel einen großen Erfolg errungen.

Im Anschluss gab unsere Grüne Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke eine politische Einordnung. Aus ihrer Sicht sind drei Themenkomplexe zentral für die künftige EU-Verbraucherpolitik. Das sind Verbraucherrechte im digitalen Raum, umweltpolitische Aspekte der Verbraucherpolitik und soziale Aspekte der Verbraucherpolitik.

Keynote des Abends war Ferda Atamann, die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, die einen Impuls zu „Verbraucherschutz ist auch Diskriminierungsschutz“ gab. Darin zog sie Vergleiche zwischen den beiden Politikfeldern. Im Bereich der Rechtsdurchsetzung könne die Antidiskriminierung noch viel von der Verbraucherpolitik lernen. Wichtig sei aber, dass Verbraucherpolitik, Antidiskriminierung immer mitdenke und auch in Verbraucherrecht verankere.

Aus Brüssel sendete Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz eine Videobotschaft. Er begrüßte die Veranstaltung und bedankte sich für die Empfehlungen zur Agenda aus Deutschland.

Kernstück und Highlight des Abends war die Vorstellung unseres ThesenpapiersUnsere Grüne Vision einer EU-Verbraucheragenda von 2025- 2030“ . Darin heben wir die große Bedeutung europäischer Politik für den Alltag der Menschen hervor. Verbraucher*innen in Europa sind seit Jahren im Krisenmodus: Die Klima-Krise, geopolitische Zerwürfnisse und Kriege führen unter anderem zu hohen Lebenshaltungskosten und damit einer „Cost of living Crisis“. Hinzu kommt ein starker Vertrauensverlust in die Politik und staatliche Institutionen. Der Zugang zu Daseinsvorsorge wie bezahlbarer Wohnraum, Energie und Mobilität, die bisher als selbstverständlich erschienen, muss neu verhandelt und zurückerobert werden. Verbraucherpolitik bietet hier die Möglichkeit, den Binnenmarkt aus Bürgerperspektive zu denken. Die kommende EU-Verbraucheragenda ist das zentrale Element für die Verbraucherpolitik der Zukunft. Aus Sicht der beiden sind die Themen Twin Transition (gleichzeitiger Übergang zu einer nachhaltigeren und digitaleren Wirtschaftsweise) und besondere verletzliche Verbrauchergruppen wichtige Zukunftsthemen derer sich die Kommission annehmen sollte. 

„Keep it simple for consumers“: Verbraucherpolitik muss den Alltag und das Leben der Menschen leichter machen. Verbraucherpolitik sollte daher eine Vereinfachungsoffensive starten. Dabei kann die Digitalisierung – bei allen Herausforderungen, die sie selbst für Verbraucher*innen mitbringt – ein Treiber sein. Umso wichtiger, ist dass die Werkseinstellung der „digitalen Konsumwelt“ fair by design & default – also eine Voreinstellung ist. Die Herausforderungen für die Jahre 2025 bis 2030 liegen darin, die grüne und digitale Transformation des Verbraucheralltags weiter voranzubringen. Damit alle Verbraucher*innen bei nachhaltigen Konsummustern mitgenommen werden, müssen wir einerseits faire Rahmenbedingungen schon bei der Produktion schaffen und andererseits auch eine soziale Abfederung gewährleisten. Soziale Gerechtigkeit muss horizontal mitgedacht und als Querschnittsaufgabe verankert werden.

Zu den Empfehlungen an die EU-Kommission gehört das Verbraucherleitbild des EU-Wettbewerbsrecht zu überarbeiten, da es ist nicht mehr zeitgemäß für die digitale Welt und für besondere vulnerable Verbrauchergruppen ist. Zudem solle das Informationsparadigma überdacht werden, da mehr Informationspflichten nicht zu mehr Informiertheit führen.

In drei Powertalks mit Gästen, wurde die EU-Verbraucheragenda der Zukunft diskutiert. Tabea Rößners diskutierte mit Jan-Philipp Albrecht, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung und als ehemaliger Grüner Europaabgeordneter seinerzeit Berichterstatter für die Datenschutzgrundverordnung und Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur und somit zuständig für den behördlichen Verbraucherschutz das Thema Twin Transition. Albrecht betonte die Bedeutung der Verbraucherrechtsdurchsetzung. In vielen Fällen sei das bestehende Verbraucherrecht, wie die Datenschutzgrundverordnung noch nicht ausgeschöpft worden. Müller hingegen skizzierte seine Vision der Durchsetzung der anstehenden Digitalgesetze wie dem Digital Services Act in Deutschland.

Um nachhaltigen Konsum zu fördern, sollten auch Plattformen ordnungspolitische Regeln auferlegt werden. Das bewährte Instrument des Ökodesign (ESPR) sollte auf weitere Produktgruppen ausgeweitet und parallel dazu auf die Vertriebswege anwendbar gemacht werden. Über delegierte Rechtsakte der ESPR sollte geprüft werden, inwiefern auch Onlinemarktplätze in die Pflicht genommen werden können, im Nutzerdesign ein Angebot nachhaltiger Produkte für Verbraucher*innen über z.B. Filter sichtbar machen zu müssen.

Ich habe mich in meinem Powertalk den besonders verletzlichen Verbraucher*innen. Damit sind Bezieher von Sozialleistungen, Angehörige bildungsferner Schichten, ältere Menschen, Kinder und Jugendliche oder Menschen mit Sprachbarrieren wie Zugewanderte gemeint, die vor besonders großen Herausforderungen im Verbraucheralltag stehen und große Benachteiligungen erfahren. Unterschiedliche soziodemographische Merkmale, Verhaltensmerkmale, Lebensverhältnisse, kulturelle Hintergründe und Fähigkeiten führen dazu, dass sie häufig im Abseits der Verbraucherpolitik- und des Alltags stehen. Daher sind sie gefährdeter, negative Folgen bestimmter (insbesondere auch digitaler) Marktpraktiken zu erfahren und sind besonders auf staatlichen Verbraucherschutz angewiesen. Der Schutz verletzlicher Verbraucher*innen sollte laut Heitmann in europäischen Verbraucherrecht verankert werden, damit die Mitgliedsstaaten daraus einen Handlungsauftrag ableiten. Eine EU-Strategie für besondere verletzliche Verbrauchergruppen sollte Jugendliche, Ältere und Menschen mit Sprachbarrieren in den Mittelpunkt stellen. In der Praxis haben sich zum Beispiel Projekte des aufsuchenden Verbraucherschutzes in Quartieren bewährt, wo die Hilfe direkt zu den Menschen kommt. Von diesen berichtete auch Doreen Denstädt, Thüringer Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Sie zeigte auch, wie durch mehrsprachige Verbraucherbroschüren Zielgruppen wie Migranten angesprochen werden können. Ramona Pop Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) teilte die Einschätzung Linda Heitmanns zur besonderen Schutzbedürftigkeit von verletzlichen Verbrauchergruppen. Zudem würden davon auch die durchschnittlichen Verbraucher*innen erfasst werden.

Im dritten Powertalk diskutierte Stefan Schmidt, in der Fraktion zuständig für finanziellen Verbraucherschutz mit Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv über die Finanzthemen der Zukunft. Von der Bedeutung der Kleinanlegerstrategie, die ein Provisionsverbot enthalten müsse, über den Erhalt des Bargelds bei verbraucherfreundlicher Ausgestaltung des digitalen Euros und der Wichtigkeit einfacher und passgenauer Finanzprodukte.

Zum Schluss schaltete sich noch Anna Cavazzini, Mitglied des europäischen Parlaments und Vorsitzende des Binnenmarkt Ausschuss aus Straßburg hinzu und kommentierte den Abend aus dem Epizentrum des europäischen Parlaments. Gute Verbraucherpolitik nehme auch (Rechts)Populisten die Argumente und stärke das Verbraucher*innenvertrauen in die Institutionen, wenn der Alltag der Verbraucher*innen sicherer und einfacher und ihre Rechte schneller durchgesetzt werden.

Die Grüne Bundestagsfraktion wird den Prozess rund um die kommende EU-Verbraucheragenda 2025-2030 eng begleiten. Eine starke Grüne EP-Fraktion mit vielen Grüne Europaabgeordnete kann deren ambitionierte Umsetzung befördern.

Presseartikel: Handelsblatt zur Verbraucheragenda

Presseartikel: Handelsblatt zur Verbraucheragenda

Bereits zu Beginn dieser Woche hat das Handelsblatt über das Thesenpapier von Tabea Rößner und mir zur EU-Verbraucheragenda berichtet. Mein Zitate dazu:

In ihrem Papier listen die Grünen-Politikerinnen Rößner und Heitmann weitere Punkte auf, wo sie auf EU-Ebene Handlungsbedarf sehen. Das Verbraucherrecht muss aus ihrer Sicht an die Anforderungen im digitalen Zeitalter angepasst werden. „Mit einem überzeugenden europäischen Rahmen können die Mitgliedstaaten vor Ort die besten Lösungen finden und den Verbraucherschutz überall auf dem Kontinent zielgenau verbessern“, sagte Heitmann dem Handelsblatt.

Den ganzen Artikel im Handelsblatt findet Ihr hier.

Rede: CDU/CSU-Antrag  zu Mogelpackungen

Rede: CDU/CSU-Antrag zu Mogelpackungen

Zu fortgeschrittener Uhrzeit haben wir gestern Abend im Bundestag den Antrag der Unionsfraktion zum Thema Mogelpackungen diskutiert. Wieder einmal hat die Union in ihrem Antrag viele Sachen gefordert, die wir in der Ampel bereits umsetzen. Meine ganze Rede hier im Video:

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen

Weltverbrauchertag: Verbraucherrechte sichern!

Weltverbrauchertag: Verbraucherrechte sichern!

Heute ist Weltverbrauchertag. Dazu haben Tabea Rößner und ich uns folgendermaßen gegenüber der Presse geäußert:

Linda Heitmann:

„Am diesjährigen Weltverbrauchertag unterstreichen wir das Recht auf Sicherheit, Information, Wahlfreiheit und Entschädigung. Auch Dank der Grünen Bundes-Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke haben wir diese Legislatur schon spürbare Verbesserungen für Verbraucher*innen erreichen können: Ich denke etwa an die Energiepreisbremsen, das neue rechtliche Instrument der Verbandsklage für geschädigte Verbraucher*innen, die Stärkung der Schuldnerberatung, eine verbesserte Verbraucherbildung und -forschung sowie praktische Hilfe mit dem Stromspar-Check.

Unser Koalitionsvertrag ist verbraucherpolitisch ambitioniert und beinhaltet weitere Projekte, die vielfach aber in der Federführung des Bundesjustizministeriums liegen. Nachdem nun mehr als die Hälfte der Wahlperiode verstrichen ist, erwarte ich auch von anderen Ministerien, sich an die Verabredungen zu halten und endlich konkrete Gesetzesvorlagen zu liefern. Von Justizminister Marco Buschmann erwarte ich zeitnahe und konkrete Vorschläge für Ein-Jahres-Optionen bei Aboverträgen, zum Schutz vor unseriösen Haustürgeschäften und für eine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge. Das Justizministerium ist gehalten, einen Umsetzungsvorschlag zur nationalen Ausgestaltung der EU-weit beschlossenen Verbraucherkreditrichtlinie vorzulegen. In unsicheren Zeiten können wir mit guter und starker Verbraucherpolitik Sicherheit und Schutz bieten und wir als Grüne sehen das als wichtigen Auftrag, der aber nur klappt, wenn die Koalition geschlossen und entschlossen handelt.“

Tabea Rößner:

„Wir konsumieren digital, wir leben digital. Der digitale Raum, in dem wir uns bewegen, entwickelt sich rasant und bringt stetig neue Produkte und Dienste hervor. Es fällt schwer, als Verbraucher*in mit all den Entwicklungen Schritt zu halten und immer informiert zu sein. Dieses Informationsdefizit machen sich Anbieter oftmals ganz gezielt zunutze und verstärken es sogar: Durch irreführende App-Designs, Fake-Bewertungen in Online-Shops oder KI-generierte vermeintliche Entscheidungshilfen und Angebote. Nicht die informierten, sondern die uninformierten Verbraucher*innen sind das Ziel.

Diese Machtasymmetrien können nur durch klare Regeln aufgebrochen werden. Verbesserte Informationspflichten können dabei allerdings nicht der einzige Weg sein. Vielmehr brauchen die Verbraucher*innen von Beginn an einen gesetzlichen Schutz, auf den sie sich verlassen können. Der AI Act und die KI-Haftungsrichtlinie müssen in diesem Sinne weiterverfolgt und vor allem auch durchgesetzt werden. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission im Rahmen des Fitnesschecks der Verbraucherschutzvorschriften eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen von uns erhalten. Diese sollten berücksichtigt werden, damit Fairness auch im digitalen Raum eine verlässliche Grundlage für Verbraucher*innen bilden kann.“