Rede: Analoge Dienstleistungen im Verbraucherschutz

Rede: Analoge Dienstleistungen im Verbraucherschutz

Auf Antrag der Unionsfraktionen haben wir gestern im Bundestag ausführlich über Verbraucherschutz diskutiert. Dabei haben wir u.a. die Bedeutung von analogen Dienstleistungen im Zeitalter von Digitalisierung diskutiert. Zu diesem Thema habe ich kürzlich auch mit Tabea Rößner ein Positionspapier für die neue EU-Verbraucheragenda veröffentlicht. Hier seht ihr die ganze Rede:

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Frankreich startet Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen

Frankreich startet Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen

Mogelpackungen sind enorm ärgerlich – mit veränderter Verpackung steigt der Preis im Supermarkt, oft unbemerkt von den Verbraucher*innen. In Frankreich startet deshalb jetzt eine Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen in Supermärkten, auch in Deutschland wird dieses Thema diskutiert. Ich habe darum vor wenigen Wochen folgendes Statement veröffentlicht:

„Versteckte Preiserhöhungen über geringere Füllmengen oder veränderte Verpackungen sind seit vielen Jahren ein großes Ärgernis für Verbraucher*innen. Die französische Regelung ist charmant, wonach Supermärkte geschrumpfte Inhalte an den Regalen kenntlich machen müssen – das ist ein klarer Mehrwert für Konsument*innen. Noch besser wäre allerdings, wenn bei reduzierter Füllmenge nicht mehr das gleiche Design verwendet werden darf und auch die Packung insgesamt schrumpfen muss. So wird Verpackungsmaterial eingespart und Kundentäuschung deutlich erschwert. Dies sieht – unter anderem – auch ein Eckpunktepapier für weniger Verpackungsmüll von Umweltministerin Steffi Lemke vor. Ich hoffe sehr, dass wir uns innerhalb der Koalition bald dazu verständigen können, die Eckpunkte auch in ein Gesetz zu gießen – als Winwin für Verbraucher*innen und Umwelt.“

Das Statement wurde u.a. im Handelsblatt aufgegriffen, online u.a. auch in Oldenburger Onlinzeitung und Presse Augsburg.

Pressemitteilung: Nachhaltigkeitsversprechen transparent gestalten

Pressemitteilung: Nachhaltigkeitsversprechen transparent gestalten

Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs zur Behauptung von Katjes, seine Produkte seien klimaneutral, erklärt Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

„Das Urteil zeigt deutlich, dass es wir einen klaren Rahmen für Verbraucher*innen und Unternehmen brauchen, damit Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen von Produkten verständlich und fair sind. Zwei Richtlinien aus Europa – EmpCo und GCD – zeigen in die richtige Richtung und bilden einen guten Rahmen: Zum einen müssen Unternehmen den Umweltnutzen ihrer Versprechen verständlich, transparent und anhand allgemeiner Kriterien belegen. Und zum anderen reicht die Kompensation von Emissionen über sogenannte Zertifikate nicht mehr aus, sondern der Herstellungsprozess muss bereits Emissionen einsparen.

Das wäre ein klarer Mehrwert für Konsument*innen, die nach einer aktuellen Umfrage des Handelsverbandes beim Einkauf immer stärker auf Nachhaltigkeitsaspekte achten. Und wir belohnen die Unternehmen, die sich tatsächlich und wirksam darum bemühen, ihre Umweltauswirkungen zu reduzieren.“

Das Statement wurde auch auf der Website der Grünen Bundestagsfraktion veröffentlicht.

Presse: Statement zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Presse: Statement zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Im nd (Neues Deutschland) habe ich mich vergangene Woche zu meinen Erwartungen an die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie geäußert:

Aus dem BMUV heißt es dazu gegenüber »nd«, ein entsprechender Entwurf werde im Spätsommer vorgelegt. Darin ist auch eine Regelung der »Jetzt kaufen, später bezahlen«-Modelle vorgesehen, um das damit verbundene Überschuldungsrisiko einzugrenzen. Die Umsetzung des EU-Rechts eröffne noch weitere Möglichkeiten, findet Linda Heitmann, Sprecherin für Verbraucherschutz (Die Grünen). So könnte man eine Mindestsumme festlegen, unter der keine »Jetzt kaufen, später bezahlen«-Angebote möglich seien. Bei Minikrediten sollte eine Kreditwürdigkeitsüberprüfung stattfinden, die Forderungen aus bestehenden Kreditverträgen berücksichtigt, die Kreditentscheidung sollte nachvollziehbar sein und Verbraucher*innen sollten in finanziellen Krisen ein Recht auf angepasste und flexible Rückzahlungsoptionen haben, so Heitmann zu »nd«.

Den gesamten Artikel zum Statement findet ihr hier auf der Website des nd.

Pressemitteilung: Konferenz der Verbraucherschutzminister

Pressemitteilung: Konferenz der Verbraucherschutzminister

Zu den heute veröffentlichten Ergebnissen der Verbraucherschutzministerkonferenz erklären Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit & Verbraucherschutz, und Tabea Rößner, Mitglied im Digitalausschuss:

Linda Heitmann:
„Ich begrüße die erneute Initiative der Länder für eine Elementarschadenpflichtversicherung. Extremwetterereignisse und Hochwasser werden als Folge der Klimaerhitzung auch bei uns häufiger und bedeuten Gefahren für Leib und Leben und existenzbedrohende wirtschaftliche Schäden. Wir brauchen ein nachhaltiges Risikomanagement, wozu ein sozial ausgewogenes Konzept einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden gehört. Das Justizministerium ist jetzt am Zuge, einen Entwurf dafür vorzulegen.

Zudem freue ich mich sehr über die Hamburger Initiative, die Schuldnerberatung weiter zu stärken. Sie reiht sich sehr gut ein auch in unsere bundespolitischen Schwerpunktsetzungen im Verbraucherschutz: Wir haben von Bundesseite bereits mit den letzten beiden Haushalten mit einer starken Förderung vorgelegt und wollen mit der Umsetzung der europäischen Verbraucher-Kreditrichtlinie weitere Schritte gehen – etwa durch besseren Schutz von Verbraucher*innen bei Minikrediten. Auch hier erwarte ich eine zügige und progressive gesetzliche Vorlage von Minister Buschmann.“

Tabea Rößner:
„Es ist dringend erforderlich, dass die Bundesregierung Verkaufsplattformen in den Fokus nimmt, die Verbraucher*innen gefährden und seriöse europäische Anbieter bedrohen. Mit aggressivem Marketing schwemmen Plattformen wie Shein und Temu gefährliche und umweltschädliche Billigstprodukte auf den europäischen Binnenmarkt. Ihre Geschäftsmodelle basieren zunehmend auf irreführenden, manipulativen und suchterzeugenden Designs und verleiten Verbraucher*innen mit personalisierten Angeboten zu Einkäufen gegen ihre eigenen Interessen. Hier müssen Verbraucher*innen dringend geschützt werden.

Mit dem Digital Services Act (DSA) wurde nun ein umfassender Werkzeugkasten gegen illegale Praktiken im Internet geschaffen, den es jetzt zu nutzen gilt. Auf EU-Ebene muss zudem die Zollbefreiung für Waren unter 150€ schon vor 2028 aufgehoben werden. Außerdem muss bei Fragen der Haftung nachgeschärft werden, denn aktuell ist es so, dass unsichere und gesundheitsgefährdende Produkte, inklusive Kinderspielzeug auf den Markt gelangen und im Unglücksfall niemand haftet. Es darf nicht sein, dass Verbraucher*innen als Importeure gelten, weil die Plattformen keine Zwischenhändler nutzen, und für Schäden Dritter haftbar gemacht werden könnten. Der Grundsatz „Fair by design“ muss im Verbraucherrecht als Leitprinzip verankert werden. Anbieter und Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote umfassend fair und neutral gestalten und die Bedürfnisse der Nutzenden und Gemeinwohlbelange in das Produktdesign integrieren. Wir müssen Verbraucher*innen stärken, damit sie sich souverän im Netz bewegen können und nicht in Betrugs- oder Kostenfallen tappen.“