Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine sind die weltweiten Gaspreise stark angestiegen. Besonders Deutschland war durch die verschleppte Energiewende massiv auf russisches Gas angewiesen – doch dieses Gas wird nicht mehr geliefert. Neben dem europäischen Gasschutzschirm und massiven Sparanstrengungen von Wirtschaft, Verwaltung und privaten Haushalten hat sich die Bundesregierung auf eine Gaspreisbremse geeinigt. Doch was heißt „Bremse“ genau und wie wird das ausgestaltet?
Eine Kommission mit Mitgliedern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik hat dazu bisher folgende Eckpunkte erarbeitet: Mit bis zu 200 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds werden bis 2024 die Gasrechnungen querfinanziert, um alle Verbraucher*innen konkret zu entlasten. Die konkreten hier beschriebenen Ergebnisse sind ein Zwischenstand und können sich im parlamentarischen Verfahren noch verändern. Die Gaspreisbremse soll demnachaus zwei Teilen bestehen:
In einem ersten Schritt bekommen alle Verbraucher*innen im Dezember einen Rabatt in Höhe eines monatlichen September-Abschlags. Das ist eine kurzfristige Einmalzahlung, die aber für den September-Abschlag gilt: Wer im Dezember weiter Gas einspart, zahlt somit weiterhin weniger.
Im zweiten Schritt wird ab März 2023 für mindestens ein Jahr der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde für die Verbraucher*innen gedeckelt. Der Staat zahlt also quasi die Differenz zwischen 12 Cent und dem tatsächlichen Marktpreis. Diese Deckelung gilt für dengeschätzten Verbrauch von 80 Prozent pro Haushalt bzw. Unternehmen. Wer also über 20 Prozent seines bisherigen Verbrauchs einspart, kann sich somit darauf verlassen, für jede Kilowattstunde lediglich 12 Cent zahlen zu müssen. Das ist etwa das 1,3-fache des Abschlags im Vergleich zu den letzten Jahren, als der Gaspreis im Durchschnitt bei 7 Cent pro Kilowattstunde lag. Für Fernwärmekunden wird der Preis sogar auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls für den Basisverbrauch von 80 Prozent.
Der bisherige Zwischenstand ist nur ein Anfang. Wir Grüne werden uns in der Debatte auch für ein Höchstkontingent des geförderten Gasverbrauchs einsetzen. Dabei geht es darum, dass z.B. Haushalte mit hohem Einkommen und hohem Verbrauch (z.B. durch beheizte Pools) stärker in die Pflicht genommen werden zu sparen als z.B. eine vierköpfige Familie mit geringem Einkommen. Denn auch wenn in der Gaskrise alle sparen müssen, gilt es natürlich, die Grundbedarfe (Heizen und Warmwasser im Bad) preisgünstig sicherzustellen. Außerdem gilt eben bei allen Entlastungen weiterhin: Wir haben nicht nur hohe Preise, sondern auch eine reale Gasknappheit, besonders mit Blick auf den Winter 2023/2024. Darum muss der überflüssige Gasverbrauch runter!
Diese Schritte werde ich aus Verbraucher*innen-Perspektive weiter begleiten und mich tatkräftig im parlamentarischen Prozess einbringen!
Der 24. Februar 2022 stellt eine Zeitenwende in der jüngeren europäischen Geschichte dar. Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine begann Wladimir Putin einen Krieg mitten in Europa, ein Angriff eines autoritären Staats auf ein demokratisches Regime. Unsere grüne Antwort ist klar: Wir stehen an der Seite der Ukraine, ihrer Demokratie und ihres Selbstbestimmungsrechts. Die wirtschaftliche Antwort ist eine harte Sanktionspolitik gegen das russische Regime, die allerdings von russischer Seite nicht unbeantwortet geblieben ist. Nachdem die Liefermengen mit russischem Gas zunächst reduziert wurden, floss bereits einige Tage vor den vermutlich terroristischen Anschlägen auf die Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 kein Gas mehr aus Russland nach Deutschland.
Das Ausbleiben der russischen Gaslieferungen hat zu einem hohen Anstieg der Gaspreise auf dem Weltmarkt geführt, die hierzulande auch alle Verbraucher*innen spüren. In Verbindung mit dem Angebotsschock in der Weltwirtschaft durch die Auswirkungen der Corona-Krise verzeichnen wir in Deutschland momentan eine Inflation von 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – die Preise für die Kilowattstunde Gas sind dabei der stärkste Preistreiber. Sie haben sich zwischenzeitlich mehr als verdreifacht.
Wir Grüne haben schon lange deutlich gemacht, dass die Abhängigkeit von russischem Gas ein Sicherheits- und Versorgungsproblem darstellt. Die Energiewende und der Kohleausstieg wurden von CDU- und SPD-Regierungen zwar ausgerufen, fehlendes Tempo bei energetischen Sanierungen und Ausbau der Erneuerbaren Energien haben uns aber überhaupt erst in eine Situation geführt, in der die Gasversorgung aus Russland nun die freiliegende Achillesverse unserer Wirtschaft ist.
Die Antwort auf die Energiepreiskrise liegt in vielen verschiedenen Maßnahmen – eine Mischung aus alternativer Energieversorgung, Entlastungen für die betroffenen Bürger*innen und massiven Anstrengungen zum Energiesparen.
Um schnellstmöglich die Energieversorgung zu sichern, hat die Ampel auf unsere Initiative hin verschiedene Maßnahmen beschlossen. Ein europäischer Gasschutzschirm versorgt uns mit Gas von unseren Partnern in der europäischen Union, eine kleine Reserve mit Atom- und Kohlekraft. Außerdem entstehen in Deutschland derzeit im Rekordtempo LNG-Terminals für Flüssiggas und gerade auch der beschleunigte Ausbau Erneuerbarer Energien wird uns mittelfristig unabhängig von russischem Gas machen und die Energiepreise senken. Das Tempo des Ausbaus liegt im Verwaltungsmaßstab auf Formel-1-Niveau, dennoch geht es auch jetzt leider nicht von heute auf morgen. Darum haben wir massive Entlastungspakete beschlossen, die den Verbraucher*innen konkret und schnell helfen sollen:
Unsere Entlastungen im Überblick
Einiges haben wir schon beschlossen: Mit dem September-Gehalt haben alle Arbeitnehmer*innen einen Zuschuss von 300 Euro für die Energiekosten erhalten, der steigende Abschläge für Nebenkosten zumindest teilweise kompensiert. Diesen Bonus werden bald auch Rentner*innen und im verringerten Umfang Studierende erhalten. Bafög-Empfänger*innen und Auszubildende erhalten ebenfalls einen Heizkostenzuschuss.
Für Menschen, die momentan ohne Einkommen aus Erwerbsarbeit sind, bedeutet die Inflation häufig, dass im Zweifel vor dem Monatsende das Geld aufgebraucht ist. Darum haben wir als Ampel ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und das alte Hartz-4-System durch ein zeitgemäßes Bürgergeld ersetzt. Neben der Korrektur einiger sozialpolitischer Fehler in der Ausgestaltung bedeutet das Bürgergeld auch eine satte Erhöhung der Bezüge um rund 50 Euro monatlich sowie die Übernahme der Heizkosten durch das zuständige Amt. Das ist wichtig, weil Menschen im Bürgergeldbezug mit am meisten durch Heizkostenerhöhungen gefährdet sind, in die Verschuldung abzurutschen.
Aktuell treten wir dafür ein, dass Gas- und Stromsperren ausgesetzt werden. Niemand, der aufgrund der exorbitant gestiegenen Preise seine Rechnung nicht bezahlen kann, sollte im Kalten oder Dunkeln sitzen müssen. In meiner Rede im Bundestag dazu habe ich deutlich gemacht, dass Energiesperren nicht selten der erste Schritt in die Wohnungslosigkeit sind und am Beispiel des „Runden Tischs zur Verhinderung von Gas- und Energiesperren“ im Hamburg gezeigt, wie vor Ort gute Lösungen möglich sind.
Darüber hinaus werden wir im kommenden Jahr das Wohngeld massiv reformieren. So erhalten mehr Menschen Anspruch auf Unterstützung bei der Bezahlung ihrer Wohnung. Zudem werden wir bei der Ausgestaltung des Wärmegelds eine Komponente für Heizkosten berücksichtigen, damit die Erhöhung des Wohngelds nicht von steigenden Energiepreisen aufgebraucht wird. Für die aktuelle Heizperiode erhalten Empfänger*innen bereits einen Wohngeldzuschuss.
Das wichtigste Instrument befindet sich aktuell noch im Planungsstand: Wir wollen eine Strom- und Gaspreisbremse einführen. Während die aus der Abschöpfung von Übergewinnen finanzierte Strompreisbremse aktuell auf europäischer Ebene ausgestaltet wird, werden wir die Gaspreisbremse auf nationaler Ebene bereitstellen. Aktuell arbeitet eine Kommission sie konkret im Detail aus. Maximal 200 Milliarden Euro aus dem Wiederaufbaufonds der Bundesregierung sollen für ihre Finanzierung bereitgestellt werden. Auch wenn die Bremse nicht alle Preissteigerungen abdecken kann, wird sie vermutlich einen Basisverbrauch pro Haushalt bzw. Betrieb umfassen und so die heftigsten Preissteigerungen auffangen.
Darüber hinaus ist es uns aber auch wichtig, in anderen Lebensbereichen Entlastungen zu schaffen, um die Inflation in der Breite auszubremsen und gleichzeitig Anreize für ein klimafreundlicheres Verhalten zu setzen. Eine der bekanntesten Maßnahmen haben wir bereits früh auf den Weg gebracht: Mit dem 9-Euro-Ticket konnten zwischen Juni und August viele Menschen kostengünstig den ÖPNV nutzen, Familienausflüge machen und Pendler*innen sind vom Auto auf den Zug umgestiegen. Auch wenn die dauerhafte Finanzierung eines bundesweiten Tickets finanziell vorerst nicht machbar ist, haben wir uns als Koalition auf ein bundesweites Ticket geeinigt, welches idealerweise nur 49 Euro im Monat kostet. Aktuell befinden wir uns im Austausch mit den Bundesländern, wie das Ticket finanziert wird, und welchen Preis es am Ende hat.
Besonders die Entlastung von Familien ist uns außerdem wichtig: Die Erhöhung des Kindergelds sowie die Erhöhung des Kindersofortzuschlags sind Maßnahmen, die zielgenau Familien helfen sollen, die natürlich ein höheren Energieverbrauch haben als z.B. Singlehaushalte.
Neben all diesen finanziellen Umverteilungen geht es am Ende aber auch ganz massiv darum, Energie und insbesondere Gas zu sparen. Denn die aktuelle Situation ist eben nicht nur eine Verteuerung des Gases am Weltmarkt, sondern in Deutschland auch eine akute Gasknappheit, der wir nur durch kollektives Einsparen begegnen können. Dafür gibt es konkrete Einsparpläne für die Industrie und öffentliche Institutionen – aber auch die privaten Verbraucher*innen sind gefragt. Viele Tipps dazu gibt es auf den Seiten der Verbraucherzentralen und im Rahmen der „80-Millionen-Kampagne“ des Bundeswirtschaftsministeriums. Wenn der Verbrauch gegenüber dem Vorjahr weiterhin so sinkt wie im Sommer, kommen wir gut durch die Wintermonate und werden schneller unabhängig von russischem Gas. Wir in der Ampelkoalition stellen wir dazu die Weichen für die Energieunabhängigkeit und die notwendigen Entlastungen für die Zwischenzeit bereit.
Wieder ist ein Monat im Bundestag mit spannenden Terminen in Berlin und Hamburg vorbei. Nach wie vor beschäftigt uns im Bundestag der Krieg in der Ukraine in verschiedenster Form – in diesem Monat z.B. mit einer wichtigen Debatte zum Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete, der u.a. deutliche Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung für diese Menschen bringt. Dazu durfte ich auch sprechen. Darüber hinaus gab es z.B. wichtige Debatten zum Haushalt und viele weitere spannende Termine. Viel Spaß beim Lesen!
Verbraucherschutz im Quartier
Dieser Monat begann mit einer „Wahlkreiswoche“ – auch wenn ich viele Termine in Altona wahrnehme, besuche ich als eine von vier grünen Abgeordneten aus Hamburg natürlich auch Termine in der ganzen Stadt. So war ich diesen Monat bei der Vor-Ort-Beratung der Hamburger Verbraucherzentrale in der Harburger Innenstadt, da ich für das Thema Verbraucher*innenschutz ja auch Berichterstatterin in der Grünen Bundestagsfraktion bin. Im Rahmen des bundesweiten Programms „Verbraucher stärken im Quartier“ wird hier in Harburg ein Quartiersbüro finanziert, damit Verbraucher*innenschutz direkt und einfach für alle Menschen zu erreichen ist. Denn auch wenn wir alle von Verbraucher*innenschutz profitieren, ist das Wissen um die Informations- und Unterstützungsangebote in diesem Bereich sehr unterschiedlich weit verbreitet. In der Harburger Innenstadt und dem Eißendorfer Osten ist die Verbraucherzentrale mit einem kleinen Büro präsent und macht außerdem Veranstaltungen mit Vernetzungspartnern wie der Bücherhalle vor Ort – beides jeweils auch mehrsprachig. Durch gute Vernetzung im Stadtteil ist das Büro schon vor der Corona-Pandemie schnell im Stadtteil bekannt geworden und konnte seine Arbeit so auch digital gut erweitern. Ich habe mich über die spannenden Einblicke gefreut und bleibe mit der Hamburger Verbraucherzentrale weiter eng im Austausch.
Petition #Ichrettedeinleben
Gleich am Montag der ersten Sitzungswoche in diesem Monat erwartete mich in Berlin eine spannende Petitionsübergabe. Als grüne Gesundheitspolitikerin begleite ich im Petitionsausschuss auch die Gesundheitsthemen und habe darum mit meinen Ausschusskolleg*innen von SPD und FDP die Petition #ichrettedeinleben entgegengenommen. Die Petition wurde von Dr. Carola Holzner, alias Doc Caro, und dem Deutschen Rat für Wiederbelebung ins Leben gerufen, und setzt sich für verpflichtenden Reanimationsunterricht in Schulen bereits ab der 7. Klasse ein. Der Hintergrund ist ernst: Von 70.000 Menschen, die in Deutschland jährlich einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden, überlebt nur jede*r Zehnte. In einem solchen Notfall zählt jede Minute und es ist wichtig, die Menschen zu reanimieren, bis der Notarzt oder die Notärztin eintrifft. Darum ist es wichtig, dass auch medizinische Laien in Reanimation geschult sind – in Deutschland sind es jedoch nur etwa 40 Prozent. Am 9. Mai haben die Petenten uns die knapp 85.000 gesammelten Unterschriften am Bundestag übergeben. Wir freuen uns sehr, dass dieses wichtige Thema so eine überwältigende Unterstützung in der Bevölkerung genießt und haben unsere Unterstützung im Petitionsausschuss zugesichert!
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Meine Rede zur besseren Gesundheitsversorgung für ukrainische Geflüchtete
In diesem Monat habe ich im Bundestag eine Rede zu einem Thema gehalten, das mir sehr am Herzen liegt: Seit dem 01.06. wird der so genannte Rechtskreiswechsel vollzogen und ukrainische Geflüchtete haben dann Anspruch auf unterschiedlichste Sozialleistungen sowie auch auf reguläre Krankenversicherungsleistungen nach SGB V.
Das ist enorm wichtig, weil unter den Geflüchteten Menschen viele sind, die an Krebs oder anderen Erkrankungen leiden, für die eine kontinuierliche Behandlung teilweise lebensnotwendig ist. Mit dem sogenannten „Rechtskreiswechsel“ stellen wir nun sicher, dass alle Menschen die Behandlung bekommen, die sie benötigen! Seht selbst:
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Viel Besuch aus Altona im Bundestag!
Eines der besonderen Highlights meiner Sitzungswochen ist es, wenn ich Besuch aus meinem Wahlkreis Altona bekomme! Und diesen Monat war viel los. Nach langer Corona-Pause dürfen wir seit Mitte Mai wieder Besucher*innengruppen in Präsenz im Bundestag begrüßen. Nachdem ich mich mit den ersten Schulklassen noch auf der Wiese vor dem Reichstag getroffen habe, freue ich mich jetzt sehr, die Schüler*innen der verschiedenen Schulen auch in den Innenräumen des Parlaments zu begrüßen und die vielfältigen Fragen zu beantworten. Doch nicht nur Schüler*innen besuchen den Bundestag. Etwa dreimal im Jahr veranstalte ich eine Infofahrt mit dem Bundespresseamt nach Berlin. Zehn interessierte Bürger*innen haben dabei im Mai mit meiner Wahlkreismitarbeiterin ein zweitägiges spannendes Programm in Berlin absolviert. Neben dem Besuch der Berliner Sehenswürdigkeiten standen auch ein Besuch im Bundestagsplenum und ein Gespräch mit mir im Paul-Löbe-Haus auf dem Programm. Auch Interesse an einem Besuch? Die nächsten Berlinfahrten finden im September und November statt, sie sind offen für alle Bürger*innen und die Anmeldung wird von uns beworben!
Neben den Schüler*innen und der BPA-Gruppe hatte ich zudem Besuch von den Hamburger Teilnehmer*innen des Parlamentarischen Patenschafts Programm (PPP) mit dem US-Kongress. Junge Menschen aus beiden Ländern reisen dabei für ein Jahr ins jeweils andere Land und lernen die politische und kulturelle Landschaft kennen. Bei einem Empfang kamen die amerikanischen Teilnehmer*innen im Bundestag zusammen und ich habe dabei die in Hamburg lebenden Teilnehmer*innen getroffen. Wir hatten ein interessantes Gespräch über ihre Erfahrungen hier in Deutschland sowie über das aktuelle politische Geschehen!
Landes- und Bundespolitik vereint bei der Aktionswoche Alkohol!
Unter dem Motto „Alkohol? Weniger ist besser!“ veranstaltet die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen seit vielen Jahren die Aktionswoche Alkohol. Mit einem zehntägigen Programm wird bundesweit auf Alkoholprävention und das Suchthilfesystem aufmerksam gemacht – in diesem Jahr mit Schwerpunkt auf der Suchtselbsthilfe. Ich habe mich sehr gefreut, gemeinsam mit meinen Hamburger Bürgerschaftskollegen Michael Gwosdz, Peter Zamory und Linus Görg an der Auftaktveranstaltung in Hamburg teilgenommen zu haben. Zur Aktionswoche habe ich mich auch in einer Presseerklärung geäußert:
Die Sucht-Selbsthilfe, auf der ein Schwerpunkt dieser Aktionswoche liegt, ist ein entscheidender Bestandteil im Suchthilfesystem. Sie bieten Hilfesuchenden feste Strukturen und vertrauenswürdige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf Augenhöhe. „
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Gastbeitrag im Observer Gesundheit: Sprachmittlung verbindlich im Gesundheitssystem verankern
In der Gesundheitspolitik ist es mir wichtig, nicht nur im Parlament zu wirken, sondern auch in Kontakt und im Austausch mit der thematisch interessierten Fachöffentlichkeit zu sein. Darum habe ich mich sehr über die Gelegenheit gefreut, einen Gastbeitrag für den Observer Gesundheit zu dem Vorhaben der Ampel, Sprachmittlung als gesetzliche Leistung im SGB V zu verankern, schreiben zu dürfen. Gerade die Ankunft vieler ukrainischer Geflüchteter, welche bei uns im Krankenversicherungssystem aufgenommen werden, zeigt einmal mehr, warum dieses Thema so wichtig ist: Denn anders als z.B. vor Gericht gibt es bei uns bislang keine verpflichtende Kostenübernahme von Sprachmittlung im Gesundheitsbereich. Das führt dazu, dass Menschen bei gesundheitlichen Beschwerden nicht zum Arzt gehen oder Angehörige ohne medizinisches Fachwissen die Übersetzung übernehmen müssen. Immer wieder stellt sich dabei zudem die Frage, wie Privatsphäre und Schweigepflicht gewahrt werden können. Damit wir ein gerechtes Gesundheitssystem erreichen, müssen diese sprachlichen Barrieren abgebaut werden. Im Beitrag habe ich darüber geschrieben, wie wir Sprachmittlung verbindlich ermöglichen und welche Herausforderungen uns im parlamentarischen Prozess dabei noch bevorstehen.
Meine Rede zum Haushalt: Verbraucher*innenschutz wird gestärkt!
Zum Ende des Monats stand ein wichtiger Meilenstein im Bundestag auf dem Programm: Die Verabschiedung des Haushalts 2022. Durch die Bundestagswahl wurde bislang nur ein provisorischer Haushalt für das laufende Jahr verabschiedet, jetzt stand nach vielen Verhandlungsrunden endlich der finale Beschluss an. Ich habe dabei eine Rede zu unseren Schwerpunkten im Bereich Verbraucher*innenschutz gehalten und finde, wir setzen mit unseren Projekten schon viele Ziele aus dem Koalitionsvertrag um. Seht selbst:
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Und sonst so
Natürlich stehen auch weiterhin viele Gespräche und sonstige Kennlerntermine an. Mit dem Abschluss der Haushaltsverhandlungen sind wir so richtig im Parlamentsbetrieb angekommen, jetzt steht die Umsetzung weiterer Vorhaben an und ab Herbst dann schon der nächste Haushalt – für 2023. Freut Euch im Juni außerdem auf meine Themenschwerpunkte Drugchecking und Unabhängige Patientberatung in Deutschland (UPD), zu denen es dann hoffentlich Neuigkeiten gibt.
Heute habe ich in einer namentlichen Abstimmung dem Sondervermögen für die Bundeswehr zugestimmt und muss ehrlich sagen, dass es in meiner bisherigen Zeit als Abgeordnete die Abstimmung war, bei der mir Entscheidungsfindung und auch Abstimmung selbst wohl am schwersten gefallen sind.
Und dabei liegen meine Gewissensbisse und mein Hadern nicht an der Konstruktion des Sondervermögens an sich. Ich glaube viel mehr, dass die Auslagerung der Ausgaben zur Ausstattung der Bundeswehr uns im regulären Haushaltsplan wichtige Spielräume gibt – gerade auch für die so wichtigen Sozialausgaben und -projekte, auf die wir als Ampel uns verständigt haben. Zudem eröffnet das Sondervermögen dem Haushaltsausschuss größere Spielräume, alle einzelnen daraus finanzierten Posten besser zu überwachen und auch zu beeinflussen, als wenn die Ausgaben Teil des regulären Haushaltes wären.
Dass wir als Grüne uns in den Verhandlungen nicht damit durchsetzen konnten, die Ausgaben des Sondervermögens mit einem erweiterten Sicherheitsbegriff zu hinterlegen und die Ausarbeitung und Umsetzung einer Cybersicherheitsstrategie daraus zu finanzieren – ja, das hat mich enttäuscht. Denn aus meiner Sicht werden wir trotzdem in Cybersicherheit investieren müssen, weil Cyberangriffe auf unsere kritische Infrastruktur eine sehr große reale Gefahr sind. Und die Ausgaben dafür werden wir jetzt aus dem regulären Haushalt nehmen müssen, das schränkt uns dort leider auch im sozialen Bereich ein. Deshalb hätte ich mir hier ein anderes Ergebnis der Verhandlungen gewünscht.
Nichtsdestotrotz musste ich mir in den letzten Wochen und Monaten leider eingestehen, dass wir auch jenseits von Cybersicherheit große Investitionen in die Ausstattung unserer Bundeswehr einfach brauchen, um weltweit als verlässlicher Bündnis- und Verhandlungspartner wahrgenommen zu werden und damit auch Frieden zu sichern und hoffentlich eine Ausweitung dieses furchtbaren Angriffskrieges in der Ukraine auf andere Länder und Regionen langfristig zu verhindern. Deshalb stimme ich für das Sondervermögen!
Gleichwohl fällt mir die Entscheidung heute aus einem einzigen recht simplen Grund sehr schwer: ich stimme hier dafür, sehr viel Geld für die Anschaffung von Waffen auszugeben, die darauf ausgelegt sind, Menschen zu töten. Ich finde, das lässt sich nicht beschönigen. Es widerstrebt mir im Innersten, dass es solche Waffen auf unserer Welt überhaupt seit Jahrhunderten gibt. Wie bei Unternehmen wie Heckler&Koch oder Rheinmetall die Sektkorken geknallt haben, als Olaf Scholz seine „Zeitenwende“-Rede in unserer Sondersitzung Ende Februar hielt, male ich mir nur ungern aus.
Aber dass es offenbar auch heute noch den Besitz schwerer Waffen in einem großen und global agierenden Land wie Deutschland braucht, um zu verhindern, dass von anderen Akteuren noch schwerere Waffen eingesetzt werden – diese Erkenntnis muss ich für mich leider akzeptieren.
Kurz und gut: ich hätte mir sehr gewünscht, die heute getroffene Entscheidung für den Kauf großer Mengen von Militärausstattung nie treffen zu müssen. Doch leider hat insbesondere Wladimir Putin durch seinen brutalen und nicht zu rechtfertigenden Angriffskrieg dafür gesorgt, dass wir als Bundestag dazu heute diese Entscheidung treffen.
„Lage ukrainischer Geflüchteter zeigt: Sprachmittlung im Gesundheitswesen dringend nötig“ ist das Thema meines Beitrags für den Observer Gesundheit:
Wer schon einmal am Berliner Hauptbahnhof die ankommenden Menschen aus der Ukraine beobachtet und Hilfe angeboten hat, weiß um die seelische Notlage, in der sie sich befinden: Ihr Land haben sie in der Regel überstürzt verlassen und den Mann, die Eltern oder andere Angehörige zurück lassen müssen. Auch Schwangere, Alte, Kinder und Kranke waren oftmals beschwerliche Tage unterwegs.
Nun sind sie von einem Tag auf den anderen in einer fremden Umgebung mit einer Bürokratie konfrontiert, die auch in Deutschland aufgewachsene Menschen häufig überfordert. Hinzu kommt die Sprachbarriere. Die wenigsten der Geflüchteten sprechen oder verstehen Deutsch, obwohl Deutschland von der Ukraine geografisch nicht weit weg ist.
Kernanliegen: Sprachmittlung als regelhafte Leistung
Vieles im Erstkontakt wurde in den ersten Wochen nach Kriegsbeginn zum Glück unbürokratisch und sehr engagiert von ehrenamtlichen Helferinnen aufgefangen. Menschen mit rudimentärsten Russisch- oder Ukrainisch-Kenntnissen gingen an Bahnhöfe oder zu Registrierungsstellen, um ein bisschen Übersetzung und Orientierung anzubieten. Diese enorme Solidarität beeindruckt mich von Anfang an.
Sie spornt mich zudem an, auf politischer Ebene eines meiner Kernanliegen voran zu bringen: Wie auch im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart, möchte ich Sprachmittlung bei notwendigen medizinischen Behandlungen zum Bestandteil des SGB V als regelhafte Leistung der Krankenkassen machen. Es ist ein schon lange überfälliger politischer Schritt, der jetzt im Zuge der Flüchtlingsaufnahme noch einmal ganz besondere Dringlichkeit bekommen hat. Der Bedarf war allerdings auch vorher bereits seit Langem gegeben.
Sprachmittlung ermöglicht den gleichberechtigteren Zugang zu Gesundheitsleistungen; das bekräftigt auch der gemeinsame Beschluss der Regierungschefinnen und Chefs sowie des Bundekanzlers von Ende März. Ab Juni dieses Jahres bekommen registrierte, hilfebedürftige Ukrainerinnen und Ukrainer Grundsicherung und sind dadurch automatisch in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen. Zusätzlich zu dringend notwendigen Behandlungen werden deutlich mehr Leistungen finanziert für Menschen, die weder über Einkünfte noch Vermögen verfügen. Dies ist besonders wichtig, damit beispielsweise Krebspatientinnen und -patienten, an Tuberkulose, Hepatitis, HIV Erkrankte oder auch Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen einen niedrigschwelligen und regelmäßigen Zugang zu kostenintensiveren Medikamenten und Therapien bekommen. Denn unter den Geflüchteten aus der Ukraine sind, im Vergleich zu den Menschen, die in der Vergangenheit als Geflüchtete nach Deutschland kamen, deutlich mehr Personen, die solche Krankheitsbilder und damit einen kontinuierlichen Behandlungsbedarf mitbringen.
Der Bundestag hat mit Stimmen der Ampel-Koalition über den Bund-Länder-Beschluss hinaus im April beschlossen, Opfern von Repression, Folter und Vergewaltigung möglichst schnell und unkompliziert medizinische und psychologische Hilfe zu gewähren. Damit sie diese auch sicher bekommen, ist umgehend die Kostenübernahme für Sprachmittlung als Teil der Gesundheitsversorgung gesetzlich zu regeln.
Neben den Ukrainerinnen und Ukrainern brauchen auch andere Patient*innen, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, schon lange niedrigschwelligere Zugänge zum Gesundheitssystem. Bislang haben sie alle das Problem der nicht regelhaften Kostenübernahme für Sprachmittlungs-Dienste. Das verhindert häufig, dass sie überhaupt an der richtigen Stellen im Gesundheitswesen andocken können. Eine Anamnese, Diagnose und adäquate Behandlung medizinischer oder psychologischer Art zu bekommen, wird dadurch erschwert.
Gestaltung von Berufsbild und Leistungsanspruch
Bislang wird die Kommunikationsbarriere oftmals durch Kinder oder andere Angehörige ausgeglichen. So müssen Kinder etwa im Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin ihre eigene schwere Erkrankung an die fremdsprachigen Eltern herantragen, wenn sie Deutsch sprechen, aber die Eltern nicht. Genauso häufig nehmen Menschen mit Sprachbarrieren auch andere Angehörige mit zum Arzt, die keine medizinischen Kenntnisse haben und überdies auch nicht unbefangen sein können. Gerade auch das Prinzip der Schweigepflicht und des persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt oder Ärztin und Patientin und Patienten ist dadurch immer wieder gefährdet. Zudem werden ungelernte Übersetzende in die Rolle einer professionellen Sprachmittlung versetzt. Das möchte ich ändern!
Die Details dafür sind allerdings nun noch in der Koalition auszugestalten: Etwa die Fragen, wie Sprachmittlerinnen und Sprachmittler ausgebildet sein müssen und was ihren Job vom Dolmetschen unterscheidet. Darüber hinaus muss eine dem dann entsprechenden Berufsbild angemessene einheitliche Entlohnung festgelegt werden. Sie muss gute Standards garantieren und den Job so attraktiv machen, dass er auch längerfristig ausgeübt wird.
Ausdifferenzieren müssen wir, die Koalitionspartnerinnen und -partner, zudem, was unter einer „notwendigen“ (siehe Koalitionsvereinbarung) medizinischen Behandlung gefasst werden soll. Sind das grundsätzlich Behandlungen bei allen Fachärztegruppen? Oder bei welchen weiteren Gesundheitsdienstleistern sollen Menschen Sprachmittlung als gesetzliche Leistung in Anspruch nehmen können? Gehören dazu zum Beispiel Hebammen, Optikerinnen und Optiker, Patientinnenberatungen, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Suchtberatung?
Gerecht wäre aus meiner Sicht, wenn es keine zeitliche Befristung in Bezug auf den Aufenthalt in Deutschland bei der Formulierung des Anspruchs gäbe. Denn wir wissen zum Beispiel, dass in Hamburg etwa ein Drittel der Migrantinnen und Migranten auch nach zehn Jahren noch nicht so gut Deutsch sprechen können, dass sie komplexe medizinische und behandlungstechnische Sachverhalte verstehen können. Mit dieser Realität müssen wir umgehen.
Flächendeckendes Angebot erforderlich
Wir müssen uns zudem überlegen, wie es gelingen kann, ein gutes Sprachmittlungsangebot mit unterschiedlichsten Sprachen deutschlandweit flächendeckend zu gewährleisten. Ob es dazu einen einzelnen Pool in zentraler Trägerschaft oder viele einzelne regionale braucht und wie bereits gewachsene Strukturen eingebunden werden können, wird uns im Gesundheitsausschuss noch beschäftigen.
Digitalen Angeboten kommt dabei eine ganz besondere Rolle zu: Durch Apps und Videokonferenztools kann ein bundesweites Netzwerk zur Sprachmittlung geschaffen werden, um regionale Lücken – die es überall geben wird – zu schließen. Denn nur so kann eine seltene Sprache oder ein kaum verbreiteter Dialekt ortsungebunden gedolmetscht werden. Hier gibt es bereits gute Beispiele aus der Praxis der Impfaufklärung!
Für mehr Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung möchte ich den Menschen eine Stimme verleihen, die bislang hohe Hürden nehmen müssen, damit sie ihr Patientinnen-Recht auf Behandlung wahrnehmen können. Die Sprachmittlung sehe ich hier als zentralen Aspekt. Wenn wir es zeitnah schaffen, die Vereinbarung der Koalitionspartnerinnen und -partner so mit Leben zu füllen, dass sie dauerhaft trägt, wäre das ein riesiger Erfolg zur Schaffung besserer Zugänge zum Gesundheitswesen. Es würde bedeuten, dass der Mensch endlich ins Zentrum unseres gesundheitspolitischen Handelns rückt. Darüber hinaus ist Sprachmittlung ein entscheidender Faktor für gelingende Integration und Gleichbehandlung, damit zugewanderte Menschen eine konkrete Verbesserung ihrer Lebenssituation spüren. Packen wir es an!
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