Verbraucherschutz-Schwerpunkt im Ausschuss

Verbraucherschutz-Schwerpunkt im Ausschuss

In der gestrigen Ausschusssitzung haben wir uns 90 Minuten Zeit genommen, um über Verbraucherschutz zu sprechen. Dafür waren drei wichtiger Institutionen eingeladen:

  • Prof. Peter Kenning vom Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV),
  • Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und
  • Hubertus Primus von der Stiftung Warentest.

Alle drei Vertreter*innen konnten zu Beginn ihre Arbeit, Herausforderungen und aktuellen Projekte vorstellen. Im Anschluss haben wir dann über die unterschiedlichsten Aspekte des Verbraucher*innenschutzes gesprochen:

  • Einführung und Ausgestaltung des Verbandsklagerechts,
  • Verbraucher*innentäuschung durch Greenwashing,
  • Reparierbarkeit von Produkten und ein Recht auf Reparatur,
  • hohe Energiepreise, Energiesparen und Rechte der Verbraucher*innen gegenüber Energieanbietern,
  • an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel,
  • Verbraucherkreditrichtlinie und Vermeidung von Überschuldung,
  • Elementarschadenversicherung bei Schäden durch Naturkatastrophen.

Es wurde wieder einmal deutlich wie breit und vielseitig unseren Themenpalette ist. Ich habe mich sehr über diesen intensiven Austausch zu meinen Themen gefreut. Auf die weitere Diskussion, Beratung und Begleitung all dieser Themen in meiner Rolle als grüne Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz freue ich mich. Gleich in dieser Woche haben wir das Verbandsklagerecht zur Debatte im Bundestag.

Ampel sorgt für starke Verbraucher*innen-Rechte

Als Berichterstatterin meiner Fraktion für den Verbraucher*innenschutz freue ich mich sehr, dass im Koalitionsvertrag der Ampelparteien so viele Fortschritte vereinbart wurden. Und mit unserer grünen Ministerin Steffi Lemke werden wir für spürbare Verbesserungen sorgen!

Doch was ist für mich eigentlich guter, grüner Verbraucher*innenschutz?

Als Konsument*innen wollen wir unsere Rechte wahren, fair behandelt werden und ein hohes Maß an Sicherheit im Alltag. Daher brauchen wir ein Update der Verbraucher*innenpolitik der letzten 16 verlorenen Jahre. Diese muss dem veränderten Verbraucheralltag gerecht werden, Konsument*innen vor und in Krisen schützen und wirklich nachhaltigen Konsum ermöglichen. Mein Maßstab ist dabei das Vorsorgeprinzip, also dem vorsorglichen Vermeiden potentieller Schäden oder Gefahren.

Was steht zum Verbraucher*innenschutz im Koalitionsvertrag?

Mit unseren Koalitionspartner haben wir uns darauf verständigt, hohe Verbraucherschutzstandards zu gewährleisten; das heißt etwa eine umfassende Verbraucherbildung und mehrsprachige Aufklärung und dafür zu sorgen, dass ein situationsgerechter Zugang zu Informationen sicher gestellt ist.

Mit der Stiftung Warentest und den Verbraucherzentralen haben wir wichtige Institutionen und Anlaufstellen für Konsument*innen. Diese wollen wir entsprechend ihrer vermehrten Aufgaben angemessen finanzieren.

Gesundheit

  1. Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) werden wir in eine dauerhafte und unabhängige Struktur überführen, natürlich unter Beteiligung der maßgeblichen Patient*innenorganisationen.
  2. Mit einem Cannabiskontrollgesetz ermöglichen wir den regulierten Verkauf in lizensierten Fachgeschäften.

Nachhaltiger Konsum

Mit einem Recht auf Reparatur setzen wir der Wegwerfgesellschaft ein starkes Instrument entgegen. Wir werden uns auch auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Ersatzteile und Updates besser zur Verfügung stehen und flexible Gewährleistungslösungen ermöglicht werden. Ein Reparaturindex nach französischem Vorbild könnte ein erster Schritt sein.

Energie

Den aktuell hohen Strompreisen begegnen wir mit

  • Soforthilfen für finanzschwache Haushalte und
  • einer besseren Regulierung für Energieanbieter: Belieferungsstopps müssen drei Monate zuvor angekündigt werden, Bestands- und Neukunden erhalten die gleichen Tarife und die Bundesnetzagentur wird als Aufsicht gestärkt.

Mit dem massiven Ausbau der Erneuerbaren sorgen wir daneben für stabile Energiepreise und werden weniger abhängig von Energieimporten.

Fairer Wettbewerb

Verbraucher*innenschutz ist die Grundlage für fairen Wettbewerb. Wir werden Innovation, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit zusammenführen. Dazu werden wir beispielsweise das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weiterentwickeln, etwa indem wir das Kartellamt stärken.

Digitales

Die Pandemie hat digitalen Geschäften einen immensen Schub verpasst, jetzt müssen auch die Rechte der Verbraucher*innen mitziehen:

  • security-by-design – Die Grundeinstellung jeder Anwendung, die nur weniger Nutzer*innen ändern, muss die sicherste und datensparsamste sein.
  • elektronischer Widerrufsbutton – Was mit einem Klick bestellt werden kann, muss auch mit einem Klick storniert werden können.
  • Recht auf Verschlüsselung, bessere Interoperabilität und offene Standards zur Regel machen.

Finanzen

  1. Wir sorgen für einen faireren Zugang zu einem Basiskonto.
  2. Wir schützen Verbraucher*innen besser vor Überschuldung, indem wir die Schuldner- und Insolvenzberatung ausbauen und fördern.
  3. Wie verschärfen die Aufsicht für Inkassounternehmen.
  4. Wir setzen den Reformprozess bei der BaFin fort: besserer Informationsaustausch, Stärkung des Verbraucherbeirats.

Recht

Wir werden den kollektiven Rechtsschutz verbessern. Die EU-Verbandsklagerichtlinie werden wir anwenderfreundlich umsetzten und zu einer Musterfeststellungsklage weiterentwickeln.