Pressemitteilung: Veröffentlichung des Schuldneratlas

Pressemitteilung: Veröffentlichung des Schuldneratlas

Zum heute veröffentlichten Schuldneratlas erklärt Linda Heitmann, Sprecherin für Verbraucherschutz der Grünen Bundestagfraktion:

„Die gute Nachricht ist, dass laut Schuldneratlas die Zahl der überschuldeten Menschen sinkt. Mit über 5,5 Millionen ver- und überschuldeten Menschen (8,09 Prozent) bleibt sie dennoch hoch. Wir müssen diese Menschen weiter unterstützen und gleichzeitig präventiv wirken, um Überschuldung zu vermeiden.

In den vergangen drei Jahren haben wir wichtige Fortschritte erzielt: Die neu etablierte institutionelle Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung schließt eine entscheidende Lücke, um die Beratung vor Ort zu vernetzen, Fort- und Weiterbildung von Schuldnerberater*innen zu verbessern und Beratung langfristig zu sichern. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen erreichen wir so sukzessive künftig mehr betroffene Menschen. Daneben haben wir Modellprojekte angestoßen und beispielsweise aufsuchende Schuldnerberatung für ältere Menschen initiiert, weil diese Gruppe sonst nur selten Schuldnerberatung in Anspruch nimmt. Die Erkenntnisse aus dem Projekt werden die Beratungsarbeit weiter verbessern.

Wir wollen diese Mittel in Zukunft fortführen, denn wir wissen: Jeder Euro, den wir in Schuldnerberatung investieren, fließt mehrfach wieder zurück – eine Win-win-Situation. Außerdem wollen wir mehr Sichtbarkeit für das oftmals schambesetzte Thema schaffen – etwa durch die Unterstützung der jährlichen Aktionswoche Schuldnerberatung oder bessere Fachkräftegewinnung für die Beratung.

Wir müssen zudem diskutieren, ob und wieviel Schuldnerberatung selbst für die Menschen kosten darf, die sie benötigen. Dazu braucht es Modellprojekte und Forschung, um zu sehen, wieviel mehr Überschuldete mit einem Rechtsanspruch auf kostenfreie Beratung zu erreichen wären. Öffentliche Gläubiger wie die Jobcenter sollten zudem besser bei Verbraucherinsolvenzverfahren kooperieren. Die Umsetzung der europäischen Verbraucher-Kreditrichtlinie ermöglicht uns weitere Fortschritte – etwa durch besseren Schutz von Verbraucher*innen bei Minikrediten.“

Presse: Statement zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Presse: Statement zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Im nd (Neues Deutschland) habe ich mich vergangene Woche zu meinen Erwartungen an die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie geäußert:

Aus dem BMUV heißt es dazu gegenüber »nd«, ein entsprechender Entwurf werde im Spätsommer vorgelegt. Darin ist auch eine Regelung der »Jetzt kaufen, später bezahlen«-Modelle vorgesehen, um das damit verbundene Überschuldungsrisiko einzugrenzen. Die Umsetzung des EU-Rechts eröffne noch weitere Möglichkeiten, findet Linda Heitmann, Sprecherin für Verbraucherschutz (Die Grünen). So könnte man eine Mindestsumme festlegen, unter der keine »Jetzt kaufen, später bezahlen«-Angebote möglich seien. Bei Minikrediten sollte eine Kreditwürdigkeitsüberprüfung stattfinden, die Forderungen aus bestehenden Kreditverträgen berücksichtigt, die Kreditentscheidung sollte nachvollziehbar sein und Verbraucher*innen sollten in finanziellen Krisen ein Recht auf angepasste und flexible Rückzahlungsoptionen haben, so Heitmann zu »nd«.

Den gesamten Artikel zum Statement findet ihr hier auf der Website des nd.

Wir wollen: Die Postbank sollte geschädigte Kund*innen entschädigen!

Wir wollen: Die Postbank sollte geschädigte Kund*innen entschädigen!

Seit Monaten häufen sich Beschwerden von Verbraucher*innen über mangelnden Service bei der Postbank. Gemeinsam mit den Verbraucherschutz-Berichterstatterinnen der Ampel habe ich daher vorletzte Woche einen Brief an Christian Sewing verfasst, Vorstandsvorsitzender der Postbank-Eigentümerin Deutsche Bank, in dem wir Entschädigungen für die Verbraucher*innen fordern. Denn insbesondere jene, bei denen die Pfändungsschutzkonten gesperrt wurden, standen finanziell vor dem Nichts, als sie nicht mehr an ihr Geld kamen.

Nachdem der Fall bereits einige mediale Aufmerksamkeit erlangt hatte, haben wir erfreulicherweise zügig eine Antwort der Deutschen Bank mit einem Gesprächsangebot erhalten – eine Zusage zu freiwilligen Entschädigungen gibt es bislang allerdings enttäuschenderweise bislang nicht. Das ist für viele Verbraucher*innen schwierig, die z.B. entstandene Extra-Kosten durch Mahngebühren etc. nun zusätzlich zu dem bisherigen Aufwand auch noch extra beziffern und dokumentieren müssen, um an ihr Geld zu kommen.

Wir Verbraucherschutz-Berichterstatterinnen der Ampel stehen dazu auch selbst mit verschiedenen Betroffenen im Austausch. Momentan haben wir keine direkte Möglichkeit, über den Bundestag in diesem Bereich tätig zu werden. Allerdings hatten einige Verbraucher*innen durch die Unterstützung der Verbraucherzentralen mit einem Musterschreiben inzwischen die Möglichkeit, die Probleme zu beheben. Dennoch werden wir uns politisch weiter für echte Entschädigungen einsetzen, um den betroffenen Verbraucher*innen ein langwieriges Klageverfahren zu ersparen.

Medial ist der Fall inzwischen von unterschiedlichen Zeitungen aufgegriffen worden.  Ausführlich berichten u.a. die ZEIT , sowie die Süddeutsche Zeitung, sowie das Handelsblatt.

Hier unser Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Christian Sewing,

in vorbezeichneter Angelegenheit wenden wir uns als verbraucherschutzpolitische Sprecherinnen der Bundestagsfraktionen FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen an Sie.

Bereits seit Monaten herrscht bei der Zweigniederlassung Postbank als Marke der Deutschen Bank AG im Bereich der Pfändungsschutzkonten das pure Chaos. Uns sind zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen es Ihrer Bank nicht gelungen ist, die gesetzlichen Bestimmungen der Pfändungsschutzkonten einzuhalten. In vielen Fällen ist es – trotz Pfändungsschutzkonten – zur vollständigen Sperrung der Verfügungsbefugnis der Kontoinhaber gekommen. Dabei ist nicht nur die bestehende Rechtslage ignoriert worden, auch Gerichtsbeschlüsse wurden nicht und sind nach wie vor nicht bearbeitet.

Um die Probleme anschaulich zu machen, möchten wir Ihnen zwei Fälle schildern:

Eine alleinerziehende Krankenschwester mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern konnte über einen Zeitraum von knapp drei Monaten nicht über ihren Lohn verfügen. Mieten und Nebenkosten blieben rückständig. Trotz ihrer täglichen Arbeit und den monatlichen Gehaltszahlungen konnten sie nur mit Hilfe von Freunden die Lebensmittel für ihre Kinder einkaufen. Sämtliche Rechnungen blieben offen, viele wurden kostenpflichtig angemahnt.

Ein Angestellter der Bundeswehr, verheiratet mit vier unterhaltsberechtigten Kindern hat seit März keinen Zugriff mehr auf sein pfändungsfreies Einkommen. Er kann den Unterhalt für seine Kinder nicht bezahlen. Schreiben des Insolvenzverwalters wurden ignoriert. Ein Gerichtsbeschluss aus Juni 2023 findet keine Anwendung. Und als nach Wochen die „richtige“ Abteilung kontaktiert werden konnte und sämtliche Unterlagen an diese übersandt wurden, hat Ihr Kunde nun zum Dank gar keinen Zugriff mehr auf sein Konto. Sämtliche Verfügungsbefugnis wurde gestrichen!

Diese Menschen sind mit vielen anderen Betroffenen verzweifelt.

Das Pfändungsschutzkonto (rechtliche Grundlage) soll es Schuldnern ermöglichen, trotz Pfändungen die notwendigsten Ausgaben für ihren Lebensunterhalt über ihr Konto leisten zu können. Geschützt ist nur ein Grundfreibetrag, welcher ein Existenzminimum darstellt. Und durch die über Monate hinweg mangelhafte Arbeit Ihrer Bank und Ihr fehlendes Engagement bei der Beseitigung der Mängel ist dieses Existenzminimum den Menschen verwehrt.

Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass seit Ende September ein Aufseher der BaFin die Arbeiten in der Deutschen Bank AG/ Postbank überwacht.

Dennoch ist aus unserer Sicht den Menschen damit nicht Genüge getan.

Wie geschildert kamen und kommen die Kunden der Postbank nicht nur in existenzielle Notlagen. Durch die teils sehr deutlich verzögerte Verfügungsbefugnis über ihre Gelder entstehen den Menschen und ihren Gläubigern – wie bspw. Vermietern – zusätzliche Kosten. Diesen Schadenersatz zu beziffern und geltend zu machen, fällt den Menschen oftmals schwer. Gerade diejenigen, die sich bereits in finanziellen Notlagen befinden können ihre Rechte kaum aus eigener Kraft geltend machen. Das Recht ist auf der Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wir als Verbrauchersprecher der regierungstragenden Ampel-Fraktionen fordern Sie auf, den Menschen, denen durch Ihr Handeln oder Ihrer Untätigkeit Unrecht widerfahren ist, freiwillig eine angemessene Entschädigung zukommen zu lassen. Es wäre ein Zeichen des Verständnisses und des Bedauerns, welches wir als Politiker, sicherlich jedoch auch die Gesellschaft, in welcher Sie ihren Sitz haben und mit der Sie einen erheblichen Teil ihres Umsatzes verdienen, zu schätzen wissen. Zudem könnten Sie beweisen, dass auch die Kreditwirtschaft in der Lage ist, reflektiert zu handeln und nicht auf gerichtlichen Druck angewiesen ist. Der Klageweg – auch der Verbandsklageweg – steht den Betroffenen offen. Wir würden uns wünschen, sie müssten ihn nicht beschreiten.