K.O.-Tropfen: Bundesregierung kennt das Ausmaß des Problems nicht – hohe Dunkelziffer kann vermutet werden

K.O.-Tropfen: Bundesregierung kennt das Ausmaß des Problems nicht – hohe Dunkelziffer kann vermutet werden

Zur Erkennung des Einsatzes von KO-Tropfen sowie zum Anzeigeverhalten und zur Strafverfolgung habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Diese deckt erhebliche Wissenslücken der Behörden insbesondere bei Spiking, Strafverfolgung und Opferschutz auf.

Gleichzeitig kündigte Justizministerin Stefanie Hubig höhere Strafen für den Einsatz von KO-Tropfen an. Doch wie belastbar sind Forderungen nach schärferen Strafen, wenn der Staat gleichzeitig einräumt, über Ausmaß, Entwicklung und tatsächliche Verfolgung des Problems kaum belastbare Erkenntnisse zu besitzen?

Denn die Antwort auf die Kleine Anfrage zeigt leider eindeutig: In zentralen Bereichen fehlen bis heute belastbare Daten – obwohl die Bundesregierung selbst von einem erheblichen Dunkelfeld ausgeht.

Die Bundesregierung bestätigt unter anderem:

  • Fälle von K.O.-Tropfen werden bislang weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik gesondert erfasst noch systematisch ausgewertet.
  • Aussagen über Entwicklung, Verbreitung oder regionale Schwerpunkte sind deshalb nicht möglich.
  • Zu eingeleiteten oder erfolgreich abgeschlossenen Strafverfahren liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
  • Bundesweite Daten zu Diagnostik, toxikologischen Untersuchungen, anonymer Spurensicherung oder spezialisierten Unterstützungsangeboten existieren nicht.
  • Obwohl die Bundesregierung anerkennt, dass niedrigschwellige und anzeigenunabhängige Beweissicherung die Strafverfolgung verbessern könnte, plant sie derzeit keine entsprechenden bundesweiten Maßnahmen.
  • Forschungsprojekte zu K.O.-Tropfen und Spiking werden aktuell nicht öffentlich gefördert.

Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf die LeSuBiA-Dunkelfeldstudie. Danach geben 6,7 Prozent der Frauen und 3,7 Prozent der Männer an, dass ihnen möglicherweise bereits einmal K.O.-Tropfen verabreicht wurden. Damit erkennt die Bundesregierung selbst an, dass es vermutlich ein erhebliches Dunkelfeld gibt, dessen tatsächliches Ausmaß bislang kaum systematisch erfasst wird.

Mein Statement:

„Besonders alarmierend ist, dass aktuelle Forschung auf ein enormes Dunkelfeld hinweist. Wenn Menschen aus Scham, Unsicherheit oder fehlendem Vertrauen auf Anzeige und medizinische Hilfe verzichten, dann reden wir nicht über Einzelfälle, sondern über ein strukturelles Problem.“

Zugleich sehe ich den Widerspruch zwischen den angekündigten Strafverschärfungen und der unzureichenden Datengrundlage kritisch:

„Die Bundesregierung kündigt an, die Strafen beim Einsatz von K.O.-Tropfen zu verschärfen. Gleichzeitig räumt sie ein, dass viele Fälle aufgrund fehlender Erfassung, kurzer Nachweisfenster und mangelnder Datenlage überhaupt nicht erkannt oder ausgewertet werden können. Das passt nicht zusammen. Wer Täter konsequenter bestrafen will, muss zunächst dafür sorgen, dass Taten überhaupt erkannt, dokumentiert und verfolgt werden können. Das Dunkelfeld muss endlich heller werden – dem muss sich die Bundesregierung jetzt vorrangig annehmen. Wenn aktuelle Forschung zeigt, dass 6,7 Prozent der Frauen und 3,7 Prozent der Männer angeben, möglicherweise schon einmal Opfer von K.O.-Tropfen geworden zu sein, kann man die Augen vor dem Ausmaß des Problems nicht länger verschließen. Es braucht bessere Erkennung, niedrigschwellige Spurensicherung und eine systematische Erfassung. Erst dann kann eine wirksame Strafverfolgung greifen.

Die Antwort der Bundesregierung macht deutlich: Wer Betroffene wirksam schützen will, muss mehr tun als Strafrahmen zu verschärfen. Notwendig sind eine flächendeckende und niedrigschwellige Spurensicherung, eine bessere medizinische Versorgung, mehr Forschung sowie eine systematische Erfassung von Spiking-Fällen. Nur auf dieser Grundlage lassen sich Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung wirksam verbessern.“

Die vollständige Kleine Anfrage sowie die Antwort der Bundesregierung können hier nachgelesen werden:

Alkoholprävention stärken – Kinder und Jugendliche besser schützen

Alkoholprävention stärken – Kinder und Jugendliche besser schützen

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen umfassenden Antrag zur systematischen Stärkung der Alkoholprävention in Deutschland beschlossen und wird diesen anlässlich der Aktionswoche Alkohol Mitte Juni im Bundestag einbringen.

Im Mittelpunkt stehen dabei ein besserer Kinder- und Jugendschutz sowie die Aufforderung an die Bundesregierung, ein umfassendes Alkoholpräventionsgesetz auf den Weg zu bringen, für das wir als Grüne verschiedene wirksamere Maßnahmen und Bausteine gegen alkoholbedingte Gesundheitsrisiken bereits vorschlagen.

Deutschland gehört beim Alkoholkonsum weiterhin zu den Hochkonsumländern Europas. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Konsum liegt bei rund 10,6 Litern reinem Alkohol pro Jahr. Besonders problematisch ist früher Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen, da er die Entwicklung beeinträchtigen und das Risiko späterer Abhängigkeitserkrankungen nachweislich erhöhen kann.

„Kinder und Jugendliche wachsen in Deutschland noch immer in einem Umfeld auf, in dem Alkohol nahezu selbstverständlich verfügbar und sichtbar ist und breit beworben wird“, erklärt Linda Heitmann, zuständig für Drogen- und Suchtpolitik in der Grünen-Bundestagsfraktion.

Mit dem Antrag setzen die Grünen auf einen modernen Ansatz der Alkoholprävention. Konkret fordert die Fraktion unter anderem:

  • die Abschaffung des „begleiteten Trinkens“ ab 14 Jahren,
  • strengere Regeln für Alkoholwerbung, insbesondere online und in sozialen Medien,
  • stärkere Alterskontrollen im Handel und im digitalen Raum,
  • Maßnahmen gegen impulsgetriebene Alkoholkäufe,
  • eine bessere Finanzierung von Präventions- und Suchthilfeangeboten sowie
  • die Förderung alkoholfreier Alternativen

„Wer Kinder und Jugendliche wirksam unterstützen will, darf die Verantwortung nicht allein auf Einzelne abwälzen“, so Heitmann weiter. „Es braucht klare gesundheitspolitische Rahmenbedingungen, konsequentere Regeln bei Werbung und Verkauf sowie mehr Unterstützung für Prävention, Suchthilfe und attraktive alkoholfreie Alternativen.“

Auch der Marburger Bund hatte zuletzt deutlich strengere Regelungen beim Verkauf hochprozentigen Alkohols gefordert.

Der Antrag selbst kann hier heruntergeladen werden.

Außerdem findet sich eine erste Presseberichterstattung dazu im Tagesspiegel, das Thema wurde u.a. auch von T-Online, Merkur und der Welt aufgegriffen.

Tagesspiegel Background zur Ablehnung von Cannabis-Modellprojekten

Tagesspiegel Background zur Ablehnung von Cannabis-Modellprojekten

Der Tagesspiegel-Background berichtet heute exklusiv zu den Ergebnissen meiner Anfrage zum Thema Cannabis-Modellprojekte. Die Kleine Anfrage thematisiert die schleppende Umsetzung und bisher zu beobachtende Ablehnung beantragter wissenschaftlicher Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis nach der Entkriminalisierung 2024. Ich habe dazu gefragt, warum die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bislang keine entsprechenden Forschungsprojekte genehmigt hat, obwohl dies unter der sogenannten Forschungsklausel im Cannabisgesetz möglich wäre.

Mein Statement dazu:

„Die Antwort der Bundesregierung offenbart deren fatale Blockadehaltung in der weiteren Entwicklung der Drogen- und Suchtpolitik im Bereich Cannabis. Obwohl das Cannabisgesetz ausdrücklich Forschung ermöglicht, wurde bisher kein einziges wissenschaftliches Modellprojekt genehmigt: 65 Anträge liegen vor, mehrere wurden bisher abgelehnt. Damit verhindert die Regierung genau die Studien, die zeigen könnten, wie regulierte Abgabe Jugendschutz stärken kann, Gesundheit besser schützt und den Schwarzmarkt zurückdrängt.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis ist eine drogenpolitische Erfolgsgeschichte. Die Entkriminalisierung entlastet Polizei und Justiz deutlich, die Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sind spürbar zurückgegangen. Anstatt diesen Erfolg weiterzuentwickeln, verweigert die Bundesregierung Transparenz und schiebt die Verantwortung für die Umsetzung des Gesetzes vollständig auf die Länder ab.

Wir als Grüne stehen für eine Drogen- und Suchtpolitik, die auf Wissenschaft statt Ideologie setzt. Dazu gehören wissenschaftlich begleitete Modellprojekte, klare Regeln für Abgabe an Erwachsene in Fachgeschäften, starke Prävention, verlässlicher Kinder- und Jugendschutz und eine konsequente Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die heutige Antwort der Bundesregierung zeigt: Diese Modernisierung wird es mit CDU/CSU und SPD nicht geben, sie bleibt Aufgabe einer progressiven Mehrheit im Bundestag, die sich hoffentlich in Zukunft wieder ergeben wird.“

Misbah Khan, stellvertretende Vorsitzende der Grünen Bundestagfraktion:

„Die Antwort auf unsere Kleine Anfrage legt offen, dass die Bundesregierung über keinerlei belastbare Daten verfügt, um eine realistische Einschätzung der Lage vorzunehmen. Gleichzeitig wird die Teil-Legalisierung von zahlreichen Stimmen innerhalb der Regierung immer wieder als großes „Unheil“ stilisiert. Statt auf Fakten zu setzen, wird das Thema Cannabis offenbar aus einer rein ideologischen Perspektive angegangen, die sich gegen die rund 4,5 Millionen Konsumenten richtet. Eine evidenzbasierte Sucht- und Drogenpolitik wäre gesamtgesellschaftlich von großer Bedeutung. Dass sich die Bundesregierung jedoch dieser Verantwortung entzieht und politisch motiviert vorgeht, ist ein großes Versäumnis.“

Den ganzen Artikel im Tagesspiegel Background findet ihr hier.

Public Health Index: Deutschland hat Nachholbedarf bei Suchtmittelprävention

Public Health Index: Deutschland hat Nachholbedarf bei Suchtmittelprävention

Die aktuellen Zahlen des Public Health Index sind veröffentlicht und lassen Deutschland nicht gut aussehen: wir belegen lediglich den 17. von 18 Plätzen der Staaten in Nord- und Zentraleuropa.

 

 

Konkret untersucht wurde, wie gut die Staaten die WHO-Empfehlungen zur Gesundheitsvorsorge umsetzen. Die AOK und das Deutsche Krebsforschungszentrum haben darin gemeinsam die Handlungsfelder Tabak, Alkohol, Ernährung und Bewegung untersucht. Insbesondere bei den Kategorien zur Eindämmung des Tabak- und Alkoholkonsums sowie der gesunden Ernährung schneidet Deutschland schlecht ab. Besonderer Nachholbedarf wird Deutschland bescheinigt bei  strukturellen Präventions-Maßnahmen wie gesundheitsorientierter Besteuerung, Regelungen zur Werbung und Marketing sowie der Gestaltung des Angebots und der Verfügbarkeit gesundheitsschädlicher Konsumgüter.

 

 

Dass Deutschland in den genannten Handlungsfeldern so schlecht abschneidet, ist wenig überraschend und trotzdem erschreckend. Trotz der jahrzehntelang bekannten Gefahren durch das Tabakrauchen, raucht in Deutschland immer noch knapp vierte erwachsene Person. Allein der volkswirtschaftliche Schaden durch den Tabakkonsum ist mit 97 Milliarden Euro jährlich daher enorm. Prävention wird politischweiter hintenangestellt. Und das, obwohl es viele wirksame Maßnahmen gibt. Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen uns seit vielen Jahren für eine Erhöhung der Tabaksteuer, ein umfassendes Werbe- und Sponsoringverbot sowie besseren Nichtraucherschutz ein.

 

 

Darüber machen wir uns dafür stark, auch beim Alkoholkonsum den Jugendschutz und die Prävention wirksam zu stärken, indem ähnliche Maßnahmen wie bei Tabak endlich angegangen werden. Das heißt konkret z.B. höhere Steuern, eine Begrenzung der Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit und umfassende Werbeeinschränkungen.

 

 

Insbesondere beim Kinder- und Jugendschutz ist in Deutschland noch viel zu tun. An oberster Stelle sollte der Schutz von Kindern- und Jugendlichen, aber auch in Bezug auf das Rauchen, der Nichtraucher*innenschutz stehen. So schnell wie nur möglich bedarf es hier wirksamer Maßnahmen.

 

 

Prävention muss nicht nur teuer sein, mit Prävention lässt sich sowohl direkt, über Steuern, als auch indirekt, über eine Senkung der Krankheitslast, Geld verdienen. Denn mittlerweile sollte klar sein, dass nur eines teurer ist als Prävention – nämlich keine Prävention.  

 

 

Zu den Themen Verhältnisprävention bei Suchtmitteln sowie Nichtraucherschutz habe ich mich in der Vergangenheit bereits mehrfach klar geäußert und unsere politische Linie verdeutlicht.

 

 

So zum Beispiel in dieser Rede im Bundestag zum Thema Verhältnisprävention, diese findet ihr hier.

 

 

Oder auch im Morgenmagazin von ARD und ZDF zum Thema Nichtraucherschutz, den Beitrag findet ihr hier.