Etwa jede dritte Frau in Deutschland hat im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt. Für die Betroffenen ist es oft ein traumatisches und schmerzhaftes Erlebnis, welches mit einer enormen seelischen und körperlichen Belastung einhergeht. Insbesondere, wenn die Fehlgeburt nach der 12. Woche eintritt – dem Zeitpunkt, wenn es eigentlich oft heißt, die „kritische Phase“ der Schwangerschaft sei vorbei. Entsprechend braucht es nach Fehlgeburten eine Schutz- und Schonzeit, um diese körperlich wie psychisch zu verarbeiten. Bislang mussten Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche hatten, sich aktiv um eine Krankschreibung bemühen. Ob sie diese auch bekamen, oblag dem Ermessen der behandelten Ärzt*innen.
In der letzten regulären Sitzungswoche des Bundestages haben sich nun mehrere Fraktionen zusammengeschlossen, um einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten zu beschließen – mit Erfolg. Das ist nicht nur ein starkes demokratisches Zeichen, sondern neben dem Gewalthilfegesetz ein weiterer frauenpolitischer Meilenstein.
Mit dem gestaffelten Mutterschutz, der bereits zum 1. Juni 2025 in Kraft tritt, schließen wir die Schutzlücke, indem wir betroffene Frauen in dieser schwierigen Lebenslage gezielt unterstützen. Nach Fehlgeburten bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche können die betroffenen Frauen nun selbstbestimmt entscheiden, ob sie weiterarbeiten oder sich krankschreiben lassen und sich mit Mutterschutzleistungen psychisch und physisch erholen. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, umso länger ist der Mutterschutz, der genommen werden kann. Konkret bedeutet dies, dass Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, für bis zu zwei Wochen in Mutterschutz gehen können, ab der 17. Schwangerschaftswoche sind es bis zu sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche sind es bis zu acht Wochen Regenerationszeit, die ermöglicht werden. Es ist zudem das wichtige Signal: Petitionen wirken! Denn das Vorhaben wurde gesetzlich auf den Weg gebracht, nachdem sich der Petitionsausschuss mit diesem durch eine Petentin eingebrachten Anliegen intensiv befasst hat. Bereits im Koalitionsvertrag war eine Ausweitung des Mutterschutzes nach Fehlgeburten ab der 20. Schwangerschaftswoche vereinbart. Dass der beschlossene Text mit dem gestaffelten Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche nun einen Schritt weitergeht, ist konkret der Petition zu verdanken, der sich über 70.000 Unterzeichner*innen auf unterschiedlichen Plattformen angeschlossen hatten. Petitionen sind ein Kernbestandteil jeder liberal-demokratischen Staatsform und damit ein wichtiges Element echter Demokratie. Wie in diesem Fall oder aber auch bei der Petition zu ME/CFS zeigen sie oft gesetzliche Blindflecke und grundsätzliche Gerechtigkeitslücken auf oder aber bringen frische Ideen in den parlamentarischen Diskurs. Mehr zur Bedeutung von Petitionen finden Sie hier.
In der letzten Woche war ich mit dem Umweltausschuss des Bundestages auf Delegationsreise in Spanien mit dem Fokus auf Wassermangel und Wassermanagement. Leider wurde die Reise nach zwei spannenden Tagen mit vielen Gesprächen in Madrid vorzeitig beendet und wir konnten nicht alle geplanten Stationen absolvieren.
Der Reihe nach
Seit einem halben Jahr wurde die Reise geplant, um vor Ort zu lernen, wie die Spanier*innen mit ausbleibenden Niederschlägen, sinkenden Wasserpegeln und Dürre umgehen. Dazu hatten wir gleich zu Beginn der Reise konstruktive und lehrreiche Gespräche etwa mit den spanischen Staatssekretären für Umwelt und Verbraucherschutz, Umweltschutzverbänden und Wissenschaftler*innen. Auch den Bauernverband, den wir eigentlich in Andalusien direkt in Obst- und Gemüse-Anbaugebieten treffen sollten, haben wir dann spontan in Madrid getroffen. Wasser ist ein politisches Thema, in Spanien schon länger und stärker als bei uns. Wir haben etwa erfahren, dass
bis zu 90 Prozent des spanischen Wassers in der Landwirtschaft eingesetzt werden,
die Grundwasserstände seit Jahrzehnten rückläufig sind,
viele Maßnahmen des Wassermanagements umsetzt wurden und werden, etwa die Aufbereitung von Brauchwasser, Entsalzungsanlagen für Meerwasser oder große Regenauffangsysteme.
Reiseabbruch, warum?
Als ein Kernstück unserer Reise wollten wir uns im Nationalpark Doñana in Andalusien über den Obst- und Gemüseanbau und das Wassermanagement vor Ort informieren. Doch dazu kam es nicht (mehr). Hintergrund waren zum einen die spanischen Regionalwahlen, in deren Folge die Landesregierung Neuwahlen ausgerufen hat, d.h. wir gerieten mit unserer Reise ungeplant mitten in den spanischen Wahlkampf, in den wir uns als überfraktionelle Delegation nicht einmischen wollten. Und zum anderen wurde zeitgleich zur Reise hierzulande eine Petition gestartet, mit der Handelsketten dazu aufgefordert werden, keine Erdbeeren mehr aus Doñana mehr zu verkaufen, weil diese teilweise mit Wasser aus illegalen Brunnenbohrungen bewässert würden. Diese Petition hat einige Landwirt*innen sehr erbost und für ein großen Medieninteresse in Spanien gesorgt. In Absprache mit der deutschen Botschaft vor Ort und dem Ausschusssekretariat des Bundestages waren wir uns als Delegation einig, dass ein neutraler und unvoreingenommener nicht mehr möglich war. Mit Bedauern hat die Delegation dann einvernehmlich entschieden, die Reise nach den Terminen in Madrid nicht fortzusetzen.
Am Thema werden wir weiter arbeiten und uns auch weiterhin mit Expert*innen und Praktiker*innen hierzulande und aus anderen Ländern austauschen. Persönlich treiben mich weiterhin Fragen um wie
Wo soll unser Wasser künftig herkommen und zu welchem Zweck muss es wie aufbereitet sein?
Was darf Wasser kosten, damit die Agrarprodukte konkurrenzfähig bleiben?
Welche Getreide-, Obst- und Gemüsekulturen brauchen wieviel Wasser und sollten entsprechend wo angebaut werden?
Ich persönlich hatte gemeinsam mit der Kollegin Astrid Damerow von der CDU schon von Beginn an beschlossen, die An- und Abreise zur Delegationsreise per Bahn durchzuführen. Eine herrliche Bahnstrecke, u.a. an der französischen Atlantikküste entlang! Nachdem die Rückreise für alle spontan umgeplant werden musste, konnten wir auch Harald Ebner und Amira Mohamed Ali überzeugen, vom Flugzeug auf die Bahn umzusteigen, so dass sich noch Raum für interfraktionellen Austausch über die Reise im französischen TGV und im ICE ergab.
Die Pressemitteilung des Bundestages zum Ende der Reise findet sich unter bundestag.de:
„Die deutsch-spanischen Beziehungen leben vom intensiven Austausch auf allen Ebenen und sind geprägt von tiefem gegenseitigem Respekt für die demokratischen Institutionen und Prozesse des jeweils anderen Landes. Unsere beiden Länder verbindet eine über die Jahre gewachsene, vertrauensvolle Freundschaft.
Aus diesem Respekt heraus und in Anbetracht der hohen politischen Bedeutung, die die Themen der Reise in den vergangenen Tagen in den bevorstehenden spanischen Nationalwahlen gewonnen haben, hat der Ausschuss des Deutschen Bundestags für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beschlossen, von seiner seit längerem geplanten Reise nach Andalusien zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen.
Die Reise sollte dem fachlichen Austausch und der Informationsgewinnung zu einem Thema dienen, das im Interesse unserer beiden Länder liegt – nämlich dem Klimawandel und dessen Folgen.
Wir sind zuversichtlich, dass wir diesen Austausch auch in Zukunft fortsetzen können.“
Jedes Jahr erleiden etwa 70.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Nur jede*r Zehnte überlebt. Damit ist Herz-Kreislauf-Stillstand die dritthäufigste Todesursache in Deutschland. Denn: Wenn das Herz aufhört zu schlagen, zählt jede Minute. Bekommt das Gehirn keinen Sauerstoff, dann können bereits nach wenigen Minuten irreparable Schäden entstehen. Doch der Krankenwagen kommt oft erst später.
Dabei kann sich die Überlebenschance von Betroffenen deutlich erhöhen, wenn die sogenannte Laienreanimationsquote gesteigert wird. Denn die meisten Fälle passieren dort, wo es oft niemanden gibt, der*die eine Herz-Druck-Massage ausführen kann: zuhause. In den letzten zehn Jahren hat sich die Laienreanimationsquote zwar etwa verdoppelt, aber sie ist mit etwa 40 Prozent im europäischen Vergleich noch viel zu gering, beklagen der Deutsche Rat für Wiederbelebung sowie viele Notfallmediziner*innen.
Bei der Petitionsübergabe vor dem Bundestag
Deshalb hat die Initiative „Wir beleben Deutschland“, welche vom Deutschen Rat für Wiederbelebung sowie Frau Dr. Carola Holzner, alias Doc Caro, gegründet wurde, nun kürzlich die Petition #ichrettedeinleben mit ca. 85.000 Mitzeichnungen beim Deutschen Bundestag eingereicht. Letzte Woche habe ich als grünes Mitglied im Petitionsausschuss die Petition mit Kolleg*innen von der SPD und FDP entgegen genommen. Bei der Gelegenheit konnte ich mich auch mit der Mitinitiatorin Doc Caro sowie ihren Mitstreiter*innen austauschen.
Die Petent*innen fordern, dass bereits ab der siebten Klasse pro Jahr zwei Stunden Wiederbelebungstraining als Pflichtunterricht eingeführt werden. Je mehr Menschen in Notsituationen richtig und schnell handeln können, umso größer ist die Chance für Betroffene, zu überleben. Deshalb unterstütze ich es sehr, dass mehr Menschen lebensrettende Maßnahmen erlernen. Für eine erfolgreiche Reanimation ist ein gutes Training mit regelmäßiger Auffrischung besonders wichtig.
Im Petitionsausschuss werden wir uns deshalb zeitnah mit den Vorschlägen befassen und auch diskutieren, ab welchem Alter es sinnvoll ist, die geforderten zwei Trainingsstunden einzuführen und inwieweit diese verpflichtend sollten. Klar ist: Frühe Grundlagen für Wiederbelebungsunterricht sind schon in der Mittelstufe wichtig!
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beriet in seiner gestrigen öffentlichen Sitzung über eine Petition des am so genannten Fatigue-Syndrom (ME/CFS) erkrankten Petenten Daniel Loy. Dieser fordert unter anderem eine flächendeckende fachärztliche Versorgung und eine bessere Erforschung der Erkrankung. Als Mitglied des Gesundheitsausschusses war ich auch Berichterstatterin für meine Fraktion. Ich werde dem Ausschuss voraussichtlich die Annahme der Petition empfehlen, wenn diese in einer der nächsten Sitzungen abschließend beraten wird.
Schätzungsweise zwei Millionen Menschen leiden in der Europäischen Union an der Erkrankung ME/CFS, dem so genannten Fatigue-Syndrom. Expert*innen gehen allerdings von einer noch höheren Dunkelziffer aus, denn häufig bleibt die Krankheit unerkannt oder wird nicht korrekt diagnostiziert. Der Petent Daniel Loy, der selbst seit 2006 erkrankt ist, setzt sich dafür ein, dass die ärztliche Versorgung zur Diagnose und Behandlung der Krankheit durch eine entsprechende Ergänzung des §116b SGB V verbessert wird. Außerdem fordert er von der Bundesregierung in seiner Petition (Petition 122600) mehr Investitionen zur Erforschung der Erkrankung, die Benennung eines Beauftragten im Ministerium oder die Schaffung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe sowie eine Veröffentlichung seiner Petition zur Schaffung von Aufmerksamkeit für das Thema.
Es gibt Hinweise darauf, dass eine Infektion mit COVID-19 ebenso eine Erkrankung mit ME/CFS auslösen und zum so genannten „Long-Covid-Syndrom“ führen kann. Angesichts der aktuellen Pandemie hat die Petition von Daniel Loy daher eine verstärkte Notwendigkeit und Dringlichkeit erhalten.
Als Berichterstatterin erkläre ich zu derPetition:
„Die von ME/CFS betroffenen Patient*innen leiden oft in mehrfacher Hinsicht: zum einen verhindert die Erkrankung einen geregelten Alltag, schätzungsweise können rund 25% der Betroffenen ihre Wohnung krankheitsbedingt nicht mehr verlassen, während ca. zwei Drittel dauerhaft arbeitsunfähig bleiben. Häufig wird die Krankheit aber gar nicht erst oder viel zu spät überhaupt erkannt und diagnostiziert, da auch in der Ärzteschaft großes Unwissen darüber herrscht. Herr Loy möchte daher verständlicherweise auch erreichen, dass das Thema ins Curriculum des Medizinstudiums übernommen wird, was ich sehr unterstütze.
Darüber hinaus gibt es für Erkrankte bislang deutschlandweit nur zwei Zentren – in Berlin sowie in München – die sich vertieft mit der Erkrankung und ihrer Erforschung auseinandersetzen. Für viele Betroffene ist aber schon eine Anreise aufgrund ihrer Erkrankung zu anstrengend, so dass die Versorgung dringend deutschlandweit flächendeckend verbessert werden muss. Wir haben dieses Ziel als Ampel-Koalition auch in unserem Koalitionsvertrag formuliert. Auf Seite 83 wird dort gefordert, ein deutschlandweites Netzwerk von Kompetenzzentren und Ambulanzen zu schaffen, um die Versorgung für Erkrankte zu verbessern.
Der Petition von Herrn Loy stimme ich in all ihren Punkten zu und werde dies voraussichtlich auch dem Petitionsausschuss insgesamtempfehlen, wenn die Petition zur abschließenden Beratung dann wieder auf der Tagesordnung steht. Die Bundesregierung wird damit zum Handeln aufgefordert und ich habe große Hoffnung, dass sich für die an ME/CFS und Long Covid-Erkrankten in Deutschland möglichst schnell etwas verbessern sowie die Forschung deutlich intensiviert wird.“
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