Tour durch Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Tour durch Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Richtig gehört: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie befindet sich mitten im Herzen St. Paulis in der Bernhard-Nocht-Straße.

Am 06.08.24 um 14:30 Uhr habt ihr die Möglichkeit, gemeinsam mit Linda Heitmann, MdB und grüne Sprecherin der Bundestagsfraktion für Umweltpolitik, das BSH zu besichtigen. Bundesweit werden Angelegenheiten der Seeschifffahrt, Meeresvermessung und Meeresschutzes von Hamburg aus verwaltet. Hier könnt ihr alle Fragen rund um Schifffahrt, Meeresschutz, Offshore, Meeresvermessung und Meeresdaten sowie maritime Ressortforschung loswerden.

Geplant ist unter anderem den Wasservorhersagedienst sowie den Navigationssimulator und die Maritime Fachbibliothek, mit einer beeindruckenden Sammlung an Seekarten, zu besichtigen. Wir freuen uns, wenn ihr bei der Tour mit spannenden Einblicken dabei seid!

Eine Teilnahme ist nur mit Anmeldung möglich: Zur Anmeldung

Zur Tour bitte ein gültiges Ausweisdokument mitbringen. Das Ticket muss nicht ausgedruckt werden. Sollte nach Anmeldung doch nicht teilgenommen werden können, freuen wir uns über eine kurze Absage.

Pressemitteilung: Nachhaltigkeitsversprechen transparent gestalten

Pressemitteilung: Nachhaltigkeitsversprechen transparent gestalten

Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs zur Behauptung von Katjes, seine Produkte seien klimaneutral, erklärt Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

„Das Urteil zeigt deutlich, dass es wir einen klaren Rahmen für Verbraucher*innen und Unternehmen brauchen, damit Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen von Produkten verständlich und fair sind. Zwei Richtlinien aus Europa – EmpCo und GCD – zeigen in die richtige Richtung und bilden einen guten Rahmen: Zum einen müssen Unternehmen den Umweltnutzen ihrer Versprechen verständlich, transparent und anhand allgemeiner Kriterien belegen. Und zum anderen reicht die Kompensation von Emissionen über sogenannte Zertifikate nicht mehr aus, sondern der Herstellungsprozess muss bereits Emissionen einsparen.

Das wäre ein klarer Mehrwert für Konsument*innen, die nach einer aktuellen Umfrage des Handelsverbandes beim Einkauf immer stärker auf Nachhaltigkeitsaspekte achten. Und wir belohnen die Unternehmen, die sich tatsächlich und wirksam darum bemühen, ihre Umweltauswirkungen zu reduzieren.“

Das Statement wurde auch auf der Website der Grünen Bundestagsfraktion veröffentlicht.

Endlich in Europa verabschiedet: Das Nature Restoration Law

Endlich in Europa verabschiedet: Das Nature Restoration Law

Nach langen Verhandlungen und Diskussionen hat das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union am Montag dieser Woche nun endgültig die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur an Land und im Meer, das sogenannte Nature Restoration Law, verabschiedet.

Dieses Gesetz ist ein Kernelement des europäischen Green Deal und hat zum Ziel, mehr Renaturierung und damit auch eine Verringerung des Artensterbens zu erreichen. Sofern das gelingt, ist es auch eine wichtige Schutzmahnahme gegen die extremen Folgen der Klimakrise.

Das Gesetz ist ein Meilenstein in der europäischen Umweltpolitik. Und der ist dringend nötig, denn Europa erhitzt sich doppelt so schnell wie andere Kontinente – mit gravierenden Folgen unter anderem in der Gestalt von Extremwetterereignissen wie zuletzt in Süddeutschland. Über 80 Prozent der Ökosysteme in der EU sind in einem schlechten Zustand und können den steigenden Nutzungsansprüchen gepaart mit dem Klimawandel nicht mehr gerecht werden. Jede fünfte Art in Europa ist vom Aussterben bedroht. Nur intakte Ökosysteme können die Folgen der Klimakrise effektiv abmildern. Dazu brauchen wir z.B. sauberes Wasser und gesunde Böden.

Das Nature Restoration Law ist ein gesamteuropäisches Projekt mit klaren und vor allem verbindlichen Zielen, die es allen Mitgliedsstaaten vorgibt: Es verpflichtet sie dazu, auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen von Stadtgrün über Meeresböden und Moore bis hin zu Wäldern – Maßnahmen zur Stärkung der betroffenen Ökosysteme einzuführen. Zudem sollen bestimmte Lebensraumtypen, die sich in einem schlechten Zustand befinden, nach und nach wiederhergestellt werden: 30 Prozent bis 2030, 60 Prozent bis 2040 und 90 Prozent bis 2050. Konkret heißt dies, dass geschädigte Flächen wie Moore oder Wälder wieder zu naturnahen Lebensräumen von bedrohten Arten und Pflanzen werden müssen und das darüber der Nachweis gegenüber der EU erbracht werden muss.

Insgesamt ist das EU Restoration Law in vielerlei Hinsicht ein Gewinn für Mensch und Natur: Es schützt nicht nur die biologische Vielfalt, sondern stellt diese teilweise auch wieder her und heilt unsere geschädigten Ökosysteme. Es bekämpft die Klimakrise, indem es unsere Moore, Wälder und Auen, die wichtige natürliche Kohlenstoffsenken sind, schützt und Renaturierungsmaßnahmen vorschreibt. All das ist auch deshalb wichtig, um Extremwetterereignisse wie Dürren, Hitzewellen, Starkregen und Überflutungen abzumildern. 

Daher freue ich mich sehr, dass Deutschland unter grüner Federführung mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bereits vorangeht und mit der Umsetzung vieler Ziele des Gesetzes bereits begonnen hat. Nun sind auch die anderen Mitgliedstaaten am Zug, ihre nationalen Wiederherstellungspläne zu erarbeiten, bei denen auch die Zivilgesellschaft eingebunden werden soll.

PM: Jetzt bewerben zum transatlantischen Jugendaustausch

PM: Jetzt bewerben zum transatlantischen Jugendaustausch

Linda Heitmann unterstützt transatlantischen Jugendaustausch

Mit einem Stipendium des Bundestags in die USA oder als Gastfamilie eine*n Austauschschüler*in aufnehmen

Seit über 30 Jahren fördert der Deutsche Bundestag gemeinsam mit dem US-Kongress den Jugendaustausch zwischen Deutschland und den USA. Im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) erhalten Jugendliche Vollstipendien für ein Austauschjahr im jeweils anderen Land. Bundestags- und Kongressabgeordnete engagieren sich als Patinnen für die jungen „Kultur-Botschafter*innen“.

Einen kleinen Erfahrungsbericht von Keisha, die 2022/23 mit dem PPP in den USA war, ist hier nachzulesen.

Noch bis zum 13. September um ein Austauschjahr-Stipendium bewerben

Auch Linda Heitmann, Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Hamburg-Altona, ist Patin im PPP und ruft in ihrem Wahlkreis zur Beteiligung am transatlantischen Austausch auf. Ab sofort können Jugendliche sich um eines der Stipendien für das Austauschjahr 2025/26 in den USA bewerben, Bewerbungsschluss ist der 13. September 2024. Während ihres Aufenthaltes in den USA leben die Jugendlichen in einer Gastfamilie und besuchen eine Schule vor Ort. So tauchen sie vollständig in die amerikanische Kultur und den dortigen Alltag ein. Die PPP-Stipendien sind Vollstipendien, die den kompletten Kostenbeitrag für das Austauschjahr abdecken – inklusive Reise, Versicherung, Organisation und Betreuung. Die Bewerbung ist direkt über die Website des Bundestags möglich: www.bundestag.de/ppp

Als Gastfamilie zu Hause eine andere Kultur entdecken

Parallel werden im Wahlkreis Hamburg-Altona auch Gastfamilien gesucht, die zeitgleich, also ab August/September 2024, einen der US-amerikanischen PPP-Stipendiat*innen für ein Schuljahr bei sich aufnehmen möchten. „Gastfamilien haben die Möglichkeit, ein Austauschjahr im eigenen Zuhause zu erleben“, so Linda Heitmann. „Sie ermöglichen einem jungen Menschen aus einem anderen Land eine einmalige Erfahrung und gewinnen selbst ein internationales Familienmitglied hinzu.“ Interessierte Familien können sich direkt bei der für den Wahlkreis zuständigen Austauschorganisation Youth For Understanding (YFU) melden: Telefonisch unter 040 2270020 oder per E-Mail an gastfamilienmeldung@yfu.de.

Neues aus der Europäischen Verbraucherpolitik

Neues aus der Europäischen Verbraucherpolitik

Vor wenigen Wochen fand in Brüssel ein informelles Treffen der europäischen Verbraucherschutzminister*innen statt, über dessen Ergebnisse wir dann in der letzten Sitzung im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz diskutiert haben. Besonders im Hinblick auf die nächste EU-Verbraucheragenda war es ein sehr wichtiges Treffen.  

Für das Umweltministerium berichtete unser parlamentarischer Staatssekretär Jan-Niclas Gesenhues über die beiden Schwerpunkte des Treffens: Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verbraucherinteressen im europäischen Binnenmarkt und Herausforderungen der Digitalisierung im Verbraucherschutz.

Ich habe mich in meinen Fragen besonders auf die angekündigten Schwerpunkte der Verbraucheragenda fokussiert. Gemeinsam mit Tabea Rößner hatte ich ja im März ein Thesenpapier dazu veröffentlicht und es freut mich, dass sich einige der Ideen sich auch in der europäischen Diskussion finden. So setzt sich die Bundesregierung für klare Regeln für das Influencer-Marketing ein. Ein wichtiges Thema – auch aus Sicht der Suchtprävention. Denn klare Regeln und Grenzen für Werbung spielen eine wichtige Rolle für wirksame Prävention bei Alkohol, aber z.B. auch Glücksspiel. In den letzten Jahren sind Influencer relevante Werbeträger geworden – doch besonders jene, die viele junge Follower haben, werden dieser Verantwortung oft nicht gerecht, machen z.B. Werbung für Tabakprodukte oder unseriöse Finanzdienstleistungen.

Darum ist es sehr erfreulich, dass die Verbraucherschutzminister*innen nun über gemeinsame europäische Regeln für Influencer Marketing diskutieren. Aber auch die Bekämpfung von suchtfördernden App-Designs und Dark Patterns (z.B. erschwerter Logout) im digitalen Raum zeigen, dass hier Verbraucherschutz und Suchtprävention sinnvoll zusammengedacht werden muss.

Weitere diskutierte Schwerpunkte der Verbraucheragenda waren und sind die Bekämpfung von Diskriminierung im digitalen Raum (z.B. durch Algorithmen und Künstliche Intelligenz). Ebenso wird die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung von Verbraucherrechten in der nächsten Legislatur des EU-Parlamentes wohl eine größere Rolle spielen: Dafür gibt es auf europäischer Ebene das CPCN (Consumer Protection Cooperation Network).

Last but not least soll die Verbraucheragenda auch die Herausforderungen der nachhaltigen Transformation einbeziehen, um Verbraucher*innen die Auswahl von nachhaltigen Produkten zu erleichtern.