„Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz“ auf dem Weg!

„Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz“ auf dem Weg!

Gute Nachrichten für Verbraucher*innen! Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat heute die Eckpunkte des „Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz“ vorgelegt. Für Verbraucher*innen gibt es mehr Angebote und mehr Rechte:

Die globale Plastikvermüllung hat mittlerweile katastrophale Ausmaße angenommen und bedroht überall auf der Welt Mensch und Natur. Deutschland ist in der EU Müll-Spitzenreiter: Jedes Jahr fallen bei uns über 230 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf an. Allerdings: Viele Verbraucher*innen wollen gerne auf umweltfreundliche und plastikfreie Alternativen umsteigen, allerdings fehlt es oft an ausreichenden Angeboten. Darum ist es als Politik unsere Aufgabe, Rahmenbedingungen zu setzen, Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, und Angebote für Verbraucher*innen zu schaffen. Mit dem neuen Gesetz schützen wir die Umwelt, bremsen die Vermüllung und stärken Verbraucher*innen.

Konkret sieht das Gesetz verschiedene Verbesserungen vor. Im To-Go-Bereich wird die bestehende Pflicht für eine Mehrwegalternative ausgeweitet. Künftig muss nicht nur für Plastikverpackungen, sondern für Verpackungen aus allen Materialien ein Mehrwegangebot gemacht werden. Für den Verzehr im Imbiss vor Ort wird Einweggeschirr komplett verbannt. An der Pommesbude aber auch im Fastfood-Laden  wird künftig mit Mehrweggeschirr gegessen.

Doch auch außerhalb der Gastronomie gibt es Verbesserungen: Supermärkte müssen für Bier, Milch, Saft und weitere alkoholfreie Getränke immer mindestens eine Mehrwegalternative anbieten. Dabei wird auch an die Rückgabe gedacht: Jede*r kennt das Problem, dass Mehrweggetränke am Pfandautomaten nicht zurückgenommen werden, weil der Supermarkt nur bestimmte Flaschen zurücknimmt. Damit ist Schluss: Alle Geschäfte in den Getränke verkauft werden, müssen auch alle Mehrwegflaschen zurücknehmen. Das Gesetz gilt für alle Geschäfte ab 200 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Besonders wichtig für Verbraucher*innen: Schluss mit Mogelpackungen! Immer wieder versuchen Unternehmen, die Füllmenge eines Produktes zu verringern, obwohl die Verpackungsgröße sich nicht verändert. Durch die gleichbleibende Verpackung fällt die Veränderung der Füllmenge beim Einkaufen nicht auf, in der Praxis zahlt man also gleich viel Geld für weniger Inhalt – eine verstecke Preiserhöhung. Mit dieser Praxis machen wir Schluss, wenn im Produkt weniger drin ist, wird das zukünftig direkt im Einkauf sichtbar.

Meine Bilanz: Mit dem Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz schaffen wir viele wichtige Änderungen, die Verbraucher*innenschützer schon lange fordern. Ich freue mich darauf, das Gesetz im Umweltausschuss zu begleiten und die Stärkungen für Verbraucher*innen zu erkämpfen – damit Verpackungsmüll bald der Vergangenheit angehört!

Rede über Mogelpackungen

Rede über Mogelpackungen

Gestern haben wir im Bundestag über Verbraucher*innen-Täuschung bei Lebensmittelverpackungen diskutiert. Oftmals ändern Hersteller ihre Verpackungen und erhöhen so versteckt die Preise. Wir sprechen dabei von Shrinkflation oder „kreativem Verpackungsdesign“. Das ist für Verbraucher*innen ärgerlich. Die Verbraucherzentrale Hamburg lässt Konsument*innen regelmäßig über die Mogelpackung des Monats abstimmen und hat kein Problem, ausreichend Nominierungen zu finden.

In meiner Rede habe ich dargelegt, dass es wichtig ist, dagegen vorzugehen und der Verbraucher*innenschutz in den vergangenen 16 Jahre aber ein Schattendasein fristete. Das Portal Lebensmittelklarheit.de, das die Union in ihrem Antrag jetzt heraushebt, wurde explizit klein gehalten. Unser grüner Landwirtschaftsminister Cem Özdemir ist gerade dabei, das zu ändern. Schön, dass wir darin auch die Unterstützung der Union inzwischen hinter uns haben 😉 .

Hier meine Rede im Video:


Über die Debatte hat die Zeitung Das Parlament berichtet.

Wahl zur Mogelpackung des Jahres

Wahl zur Mogelpackung des Jahres

Die Verbraucherzentrale Hamburg sammelt das ganze Jahr Hinweise über versteckte Preiserhöhungen, die über veränderte Verpackungen verschleiert werden sollen. Im letzten Jahr gab es so viele Beschwerden von Kund*innen wie nie zuvor. Neben den bekannten Fällen von Markenherstellern sind zunehmend auch die Eigenmarken der Supermärkte von der Weniger-drin-Masche betroffen. Die dreistesten Verbrauchertäuschungen stehen nun wieder zur Wahl für die „Mogelpackung des Jahres 2022“.

Hier könnt Ihr und können Sie selbst abstimmen: Umfrage

Zur Auswahl stehen in diesem Jahr

Kandidat 1 | »Rama« von Upfield
Gleicher Becher, gleiches Design. Der Inhalt der »Rama« ist 2022 trotzdem geschrumpft – von 500 auf 400 Gramm. Die perfekt getarnte „Schrumpfkur“ führt zu einer versteckten Preiserhöhung von 25 Prozent. Gleichzeitig benötigt Upfield für 1.000 Tonnen Streichfett eine halbe Million Becher mehr.

Kandidat 2 | »Leerdammer« von Lactalis
Die Packung mit den »Leerdammer« Käsescheiben ist wieder etwas „leerer“ geworden. Dabei hatte man Kundinnen und Kunden vor einiger Zeit noch dauerhaft mehr Inhalt versprochen. Im Laufe des Jahres 2022 mussten sie stattdessen bis zu 43 Prozent mehr für ihren Käse berappen. Der Sticker „Neuer Inhalt 140 g“ nützt wenig, wenn man die alte Packungsgröße nicht kennt.

Kandidat 3 | »Pringles« von Kellogg
Klammheimlich hat Kellogg bei seinen »Pringles« Chips 2022 den Inhalt reduziert und dreht so weiter munter am „Füllmengenkarussell“ mit immer wieder neuen Inhaltsmengen. Zusätzlich hat der Handel durchgängig den Preis für das Produkt erhöht. Insgesamt kommt so ein Preisaufschlag von 25 Prozent zustande.

Kandidat 4 | »Calgon« von Reckitt Benckiser
Mehr Wäschen pro Packung »Calgon Power Pulver« klingt gut. Ist es aber nicht! Denn: Der Hersteller trickst beim Wasserenthärter dreist mit den Dosierangaben. Eine scheinbar höhere Anzahl an Waschladungen pro Packung entpuppt sich 2022 als versteckte Preiserhöhung von 42 Prozent.

Kandidat 5 | »Goldbären« von Haribo
Haribo mopst Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Firmenjubiläum die »Goldbären« aus der Tüte. 14 Prozent teurer wurden die Fruchtgummis dadurch im letzten Jahr. Dutzende weitere Sorten sind betroffen. Etwas kleinere Packungen helfen nicht, um das zu bemerken, da der Vergleich zur alten Tüte fehlt.

Die Abstimmung läuft noch bis Sonntag, den 22. Januar. Weitere Informationen gibt es auch unter vzhh.de.

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Jetzt abstimmen – Was ist deine „Mogelpackung des Jahres“?

Jetzt abstimmen – Was ist deine „Mogelpackung des Jahres“?

Wer regelmäßig einkauft, wird es kennen: Ein bekanntes Produkt bekommt eine neue Verpackung, plötzlich ist weniger drin und teurer wird es auch. Die Verbraucherzentrale Hamburg macht besonders eklatante Fälle öffentlich und lässt abstimmen, welches die dreisteste Mogelpackung des Jahres ist.

Alle Verbraucher*innen können online abstimmen – Direkt zur Abstimmung.

Das sind die fünf Nominierten:

Kandidat 1 | »Perpetum« von Bahlsen: Für seine Waffelblättchen kreiert Bahlsen einen anderen Namen und ein schickes Verpackungsdesign. Doch das Produkt ist plötzlich um bis zu 34 Prozent teurer, weil bei gleichem Preis nur noch 97 statt 130 Gramm im fast identisch großen Umkarton stecken. Das bedeutet auch jede Menge mehr Verpackungsmaterial.

Kandidat 2 | »Paprika Sauce« von Homann: Weniger Sauce zum höheren Preis gibt es bei Homann. 400 Milliliter für 1,49 Euro im Glas statt wie bisher 500 Milliliter zu 99 Cent. Unterm Strich summiert sich die Preiserhöhung auf 88 Prozent und das bei einer verschlimmbesserten Rezeptur mit deutlich mehr Zucker.

Kandidat 3 | »KitKat« von Nestlé: Nestlé packt nur noch vier KitKat-Riegel in eine Umverpackung statt fünf wie bisher. Damit werden die Schokoriegel bei gleichem Preis von 1,99 Euro klammheimlich um 25 Prozent teurer. Der Konzern weiß, dass dieser Trick gut funktioniert, und hat diese Masche schon häufiger bei seinen Süßwaren angewendet.

Kandidat 4 | »Rahm Soße« von Knorr: Statt drei Packungen Fertigsoße sind es plötzlich nur noch zwei pro Verpackungseinheit – zum identischen Preis von meist 1,19 Euro im Handel. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen deshalb bis zu 50 Prozent mehr für die »Rahm Soße« bezahlen. Der Clou: Unilever nennt die Soße nun eine Soßenvariante, obwohl die Rezeptur identisch bleibt.

Kandidat 5 | »Wurzener Waffelblättchen« von Griesson – de Beukelaer: Der Hersteller vergrößert die Umverpackung für seine Waffelblättchen um fast das Doppelte, verweist auf „2 Frischepacks“ und suggeriert damit deutlich mehr Inhalt. Doch die Menge in dem viel zu großen Karton hat sich kaum verändert. Statt 100 Gramm zu 99 Cent werden jetzt 103 Gramm für 1,29 Euro verkauft. Das Waffelgebäck wurde auf diese Weise um 27 Prozent teurer. Das Produkt ist nicht nur eine handfeste Mogelpackung, sondern obendrein eine echte Umweltsünde.

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Die Abstimmung läuft bis zum 24. Januar. Am Tag darauf wird bekannt gegeben, welches Produkt den Negativpreis erhält.

Ich danke der Verbraucherzentrale Hamburg für diese Initiative.

Hinweis: Um versteckte Preiserhöhungen transparent zu machen, pflegt die Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de eine bundesweit einzigartige Mogelpackungsliste auf Basis eigener Recherchen und zahlreicher Hinweise aufmerksamer Verbraucherinnen und Verbraucher.