Verantwortung für Deutschland – doch wo bleibt der Verbraucherschutz?

Verantwortung für Deutschland – doch wo bleibt der Verbraucherschutz?

Der Koalitionsvertrag 2025 trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland“ – ein Versprechen, das gerade im Alltag der Verbraucher*innen spürbar werden muss. Doch wie viel Verantwortung übernimmt Schwarz-Rot tatsächlich für die Bedürfnisse der Verbraucher*innen?

Zu loben ist das Bekenntnis zum differenzierten Verbraucherleitbild, das unterschiedliche Bedürfnisse anerkennt – ein Paradigmenwechsel weg vom überholten Bild des „mündigen Verbrauchers“.

Die Fortführung des Deutschlandtickets ist vielleicht der wichtigste konkret erwähnte Schritt zur Entlastung der Haushalte und zur Sicherstellung bezahlbarer Mobilität. Doch schon kurz nach Vertragsvorstellung wirft Friedrich Merz in einer Talkshow Zweifel an der Finanzierung des Tickets auf – ein fatales Signal für den Verbraucherschutz.

Zudem sind die konkret erwähnten geplanten Maßnahmen zur Regulierung des Ticketzweitmarktes, die darauf abzielen, Wucherpreise und betrügerische Praktiken bei Kultur- und Sportveranstaltungen einzudämmen, positiv zu bewerten und ein Punkt, der viele Menschen im Alltag tatsächlich betrifft.

Neben den überschaubaren Lichtblicken bleibt der Koalitionsvertrag sonst jedoch hinter seinem eigenen Anspruch zurück: Ausgerechnet in den Bereichen, in denen Verbraucher*innen heute besonders gefährdet sind, klaffen gravierende Schutzlücken. So fehlen klare Regeln gegen gefährliche Produkte auf Online-Marktplätzen oder unseriöse Haustürgeschäfte – Situationen, in denen Verbraucher*innen besonders überrumpelt werden. Auch im finanziellen Verbraucherschutz bleibt der Vertrag blass. Hier hagelt es lediglich Prüfaufträge für längst bekannte Baustellen: Überhöhte Basiskontenentgelte und Dispozinsen, Fehlanreize in der Finanzberatung sowie die dringend erforderliche Regulierung von Kryptowerten und des Grauen Kapitalmarkts. Prüfaufträge sind hier eindeutig zu wenig, die Maßnahmen lägen in vielen Bereichen auf der Hand und wären schnell umsetzbar! Besonders gravierend ist zudem, dass am bisherigen Parallelsystem von Provisions- und Honorarberatung festgehalten wird – und das, obwohl Studien immer wieder massive Interessenkonflikte im Finanzvertrieb nachweisen. Hier zeigt sich die Handschrift der Finanzlobby allzu deutlich.

Echte Verantwortung für Verbraucher*innen sieht anders aus: Das Bekenntnis zum nachhaltigen Konsum („Reparieren statt Wegwerfen“) bleibt eine bloße Floskel: Wer Produkte länger nutzen oder reparieren möchte, findet im Koalitionsvertrag wenig Unterstützung. Weder längere Gewährleistungsfristen noch Anreize für Reparaturen, wie Reparaturboni-Programme, sind vorgesehen. Die EU-Vorgaben gegen Greenwashing („Empowering Consumers“) drohen nur halbherzig umgesetzt zu werden, wie es hier weitergeht, um irreführende Werbung und Label a la „Klimaschonendes Fliegen für 20 Euro“ rechtlich wirksam zu unterbinden, ist völlig unklar .

Problematisch ist auch, dass Verbraucherschutz künftig wieder im Justizministerium liegt. Verbraucherschutz braucht klare Verantwortlichkeiten, durchsetzungsstarke Strukturen und eine engagierte Stimme im Kabinett. Verbraucherschutz lebt davon, dass starkes Recht im Sinne von Verbraucher*innen geschaffen und wirksam durchgesetzt werden kann. Wenn das Justizministerium hier künftig Vorschläge für neue rechtliche Rahmenbedingungen macht, wird es in Zukunft vermutlich kein anderes Ministerium mehr geben, das hier in der Kabinettsberatung im Zweifel Widerspruch im Sinne der Verbraucher*innen einlegt. Durch den angekündigten Bürokratierückbau droht obendrein ein gefährlicher Rückschritt: Wichtige Errungenschaften im Verbraucherschutz könnten schleichend abgebaut werden.

Unterm Strich setzt der Koalitionsvertrag mit dem neuen Verbraucherleitbild und der Regulierung des Ticketmarkts wichtige Akzente – doch diese Lichtblicke verblassen sofort angesichts zahlreicher Prüfaufträge und unkonkreter Versprechen, wo klare Regeln und mutige Schritte dringend gebraucht würden. Gerade in Zeiten großer Unsicherheit und steigender Preise braucht es eine Politik, die Verbraucher*innen nicht im Unklaren lässt, sondern ihnen Verlässlichkeit und Schutz bietet.

Als Grüne im Bundestag werden wir uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Verbraucherschutz nicht zur Randnotiz wird, sondern als zentrales Querschnittsthema in allen Politikfeldern mitgedacht wird und nicht hinter Wirtschaftsinteressen zurückfällt.

Pressestatement: Steuern zur Finanzierung der Suchthilfe?

Pressestatement: Steuern zur Finanzierung der Suchthilfe?

Zum bundesweiten Aktionstag „Suchtberatung“ am 14. November 2024 fordert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) zweckgebundene Abgaben auf legale Suchtmittel zugunsten von Prävention, Behandlung und Erforschung von Suchterkrankungen.

Hintergrund der Forderung: Trotz der extremen gesellschaftlichen Schäden werden Hersteller und Händler nicht an den enormen Kosten beteiligt, die durch den Gebrauch ihrer Produkte entstehen, so die Haltung der DHS. Daher fordern die Suchtberater eine zweckgebundene Abgabe auf alle legalen Suchtmittel und Glücksspielangebote. Das Geld daraus soll uneingeschränkt für die Vorbeugung, Behandlung und Erforschung von Abhängigkeitserkrankungen und anderen Konsumfolgen zur Verfügung stehen.

Ich habe dem Tagesspiegel Background dazu ein Statement gegeben:

Zweckgebundene Steuerabgaben seien dafür jedoch „nicht der geeignete Weg und rechtlich auch nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich“, sagte deren Sprecherin für Umwelt und Verbraucher:innenschutz, Linda Heitmann, zu Tagesspiegel Background.“

„Als weiteren Grund gegen Abgaben auf verkaufte Suchtmittel wie Alkohol und Tabak führte Heitmann ins Feld, „dass die Finanzierungsgrundlage von Suchthilfe nicht davon abhängig sein sollte, wieviel konsumiert wird“. Ansonsten müssten die Einrichtungen bei sinkendem Konsum, der ja wünschenswert sei, um ihre Finanzierung bangen, argumentierte sie. Dies könne nicht richtig sein.“

„Allerdings brauche eine verlässliche Finanzierung der Suchthilfe. So unterstütze sie etwa die Forderung der DHS, eine verpflichtende Mindestfinanzierung per Einwohnerschlüssel zum Beispiel „im SGB V festzuzurren“, sagte Heitmann. Nur eine dauerhaft ausfinanzierte Suchthilfe könne suchtkranke Menschen erreichen und sei planbar für Sozialarbeiter:innen und medizinisches Personal, „die bislang mit sehr wenig Ressourcen Großes leisten“.“

Überfällig sei zudem „eine ernstzunehmende Besteuerung von alkoholischen Getränken“, drängte Heitmann. „Ein Bier kostet in deutschen Kneipen teilweise weniger als eine Apfelsaftschorle“, sagte sie. Daneben benötige man eine schärfere Regulierung von Alkoholwerbung in Fernsehen, Kino, Social Media, öffentlichem Raum. Und auch der „aus der Zeit gefallene“ Paragraf zum sogenannten begleiteten Trinken gehöre aus dem Jugendschutzgesetz gestrichen. All diese Maßnahmen kosteten die öffentlichen Haushalt kein Geld, so die Grünen-Politikerin. Sie könnten jedoch das Bewusstsein für eigenen Alkoholkonsum schärfen „und zu einer ehrlicher geführten gesellschaftlichen Debatte über unseren Alkoholkonsum beitragen“.

Den ganzen Artikel lest ihr (hinter der Paywall) hier.

Grün, digital, fair! Unser Thesenpapier zur Verbraucheragenda

Grün, digital, fair! Unser Thesenpapier zur Verbraucheragenda

Verbraucherpolitik ist Alltagspolitik, denn wir alle sind Verbraucher*innen – jeden Tag. Und da wir im europäischen grenzüberschreitenden Binnenmarkt konsumieren, wird auch die Verbraucherpolitik in der Europäischen Union gemacht. Dafür braucht es Regeln und einheitliche Standards – eine europäische Verbraucheragenda! Gemeinsam mit Tabea Rößner habe ich ein Thesenpapier geschrieben, mit unseren grünen Forderungen an Verbraucherpolitik. In der nächsten europäischen Legislatur, die mit der Europawahl am 09. Juni beginnt, wird die Europäische Kommission ihren Vorschlag einer europäischen Verbraucheragenda vorlegen.

Die Herausforderungen für die Jahre 2025 bis 2030 liegen darin, die grüne und digitale Transformation des Verbraucheralltags weiter voranzubringen. Damit alle Verbraucher*innen bei nachhaltigen Konsummustern mitgenommen werden, müssen
wir einerseits faire Rahmenbedingungen schon bei der Produktion schaffen und andererseits auch eine soziale Abfederung gewährleisten. Soziale Gerechtigkeit muss horizontal mitgedacht und als Querschnittsaufgabe verankert werden.

Jetzt als Verbraucherschule bewerben!

Jetzt als Verbraucherschule bewerben!

Verbraucherbildung ist ein wichtiger Grundstein für guten Verbraucherschutz!

Während wir Abgeordneten als Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für guten Verbraucherschutz setzen müssen, ist es wichtig, Verbraucher*innen schon früh zu sensibilisieren, welche Risiken lauern, wenn man wie in der heutigen Zeit mit digitalem weltweitem Online-Handel, gut klingenden „Buy now, pay later“-Angeboten oder „klimaneutral“-Siegeln auf der Shampoo-Verpackung konfrontiert wird.

Da auch junge Menschen bereits Konsumentscheidungen treffen, ist es elementar, mit Verbraucherbildung bereits früh anzufangen. Denn wir wollen verhindern, dass bereits junge Menschen in die Schuldenfalle tappen oder auf falsche Produktversprechen hereinfallen.  Für vorausschauende Verbraucherbildung sind deshalb Schulen genau der richtige Ort.

Um Verbraucherbildung in Schulen frühzeitig zu fördern, vergibt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) jährlich die Auszeichnung Verbraucherschule“. Ausgezeichnet werden Schulen, die in ihrem Lernangebot wichtige Alltagskompetenzen in Form von spannender Projektarbeit vermitteln. Sowohl allgemein- als auch berufsbildende Schulen können sich um eine Auszeichnung als Verbraucherschule bewerben, wenn sie im vergangenen Schuljahr Aktivitäten in einem der viel Handlungsfelder zu Verbraucherbildung geleistet haben: Ernährung & Gesundheit, Finanzen, nachhaltiger Konsum, Medien & Information.

Auch dieses Jahr ist es wieder so weit: Bewerben kann man sich bis zum 01. Dezember. Ein bis zwei ganz glückliche Schulen erhalten ihre Auszeichnung in der Regel direkt vor Ort von der Bundesministerin Steffi Lemke persönlich. So auch letztes Jahr die Ganztagsschule Molkenbuhrstraße in Hamburg, wo das Foto zu diesem Artikel entstand.

Für alle Schulen, die (auch) dieses Jahr Verbraucherschule werden wollen: Alle Informationen gibt es hier.

zeit.de: Mehr Dampf gegen Greenwashing

zeit.de: Mehr Dampf gegen Greenwashing

Lesetipp: Steffi Lemke, Bundesverbraucherschutzministerin, ärgert sich genauso über fragwürdige Umweltversprechen und Greenwashing wie viele von uns. Mit der ZEIT und flip, dem Hamburger Greenwashing-Onlinemagazin, hat sie darüber ausführlich gesprochen. Sie wirbt darin für klare Begrifflichkeiten und unabhängig überprüfbare Labels. Sie spricht in dem Interview von der Macht der Konsument*innen, klaren Regeln für die Wirtschaft, europäischem Ordnungs- und Wettbewerbsrecht und die Herausforderungen für die Politik. Sie macht deutlich, dass es für Umweltaussagen wissenschaftlich fundierte Nachweise braucht, damit Verbraucher*innen nicht getäuscht werden, sowie unabhängige Zertifizierungsstellen. Sie erläutert die Grenzen der individuellen Konsumverantwortung und ab wann Gesetzte nötig sind, wie etwa beim Einwegkunststofffonds.

Ich freue mich, dass wir mit Steffi Lemke eine engagierte und tatkräftige Ministerin für Umwelt- und Verbraucher*innenschutz haben, und mit ihr noch weitere Projekte umsetzen zu können.


Das vollständige Interview gibt es auch auf zeit.de und letsflip.de.


Beitragsbild: © Bundesregierung/Steffen Kugler