26. Apr 2024
Zur heutigen Abstimmung zur Novelle des Klimaschutzgesetzes habe ich gemeinsam mit anderen grünen Abgeordneten eine Erklärung nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestags eingereicht. Hier findet ihr die ganze Erklärung:
Die Klimakrise ist DIE Menschheitsaufgabe unserer Zeit. Die Wissenschaft macht kontinuierlich deutlich, welche Auswirkungen es haben wird, wenn wir es nicht schaffen, der Klimakrise Einhalt zu gebieten. Die ersten Auswirkungen sind auch in Deutschland bereits zu spüren. Um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur noch auf ein für die Menschheit lebensfähiges Maß zu begrenzen ist es zentral, dass auch Deutschland seinen Beitrag zur Eindämmung der Klimakrise leistet.
Deutschland hat sich im Klimaschutzabkommen von Paris dazu verpflichtet, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Daran muss sich auch die Bundesregierung messen lassen. Das Klimaschutzgesetz soll hierfür den Rahmen setzen und die Grundlage bieten, dass ausreichend Maßnahmen ergriffen werden, damit dieses Ziel erreicht wird.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht als feste Ziele im Vergleich zum Jahr 1990 eine Reduktion von mindestens 65% bis zum Jahr 2030, bis zum Jahr 2040 mindestens 88 Prozent und bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität vor. Die Ziele sind – ebenso wie die jährlichen Minderungsziele im Anhang des Gesetzes – verbindlich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese auf Basis einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung erreicht werden müssen. Die sektorspezifischen Ziele im Anhang bleiben bestehen, sind jedoch im Gesetzentwurf – anders als im bisherigen Klimaschutzgesetz – einzeln nicht mehr verbindlich, aber dennoch wichtig, da durch sie bei Gesamtzielverfehlung festgestellt wird, welchen Sektoren besondere Verantwortung bei der Nachsteuerung zukommt. Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes war bereits im Koalitionsvertrag der Ampel angelegt. Der Gesetzentwurf weist explizit darauf hin, dass alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten müssen und die EU-Vorgaben unabhängig vom Klimaschutzgesetz einzuhalten sind.
Die sektorübergreifende und mehrjährige Gesamtrechnung kann allerdinge falsche Anreize setzen und dazu verleiten, dass durch die mehrjährige Gesamtrechnung zu wenige Maßnahmen ergriffen oder nur einzelne Sektoren in den Blick genommen werden. Aktuell gleicht z.B. der die Ziele übertreffende Energiesektor die Verfehlung der Ziele im Verkehrssektor aus. Bei steigenden Zielsetzungen wird dies aber nicht mehr ohne weiteres möglich sein. Durch die Gesamtrechnung und den Wegfall der automatischen Klimaschutzsofortprogramme für Sektoren, die ihre Ziele nicht erreichen, kann die Situation entstehen, dass einzelne Sektoren zu spät mit ausreichend Maßnahmen beginnen und so ein Wandel nicht mehr sozial ausgestaltet oder gar nicht mehr umgesetzt werden kann. Dann würden die Ziele insgesamt verfehlt werden.
Gerade im Verkehrsbereich lässt sich sehr klar sehen, dass die Umsetzung von erwiesenermaßen sinnvollen Maßnahmen, wie z.B. ein Tempolimit, immer noch verhindert wird. Wenn die Weichen nicht endlich in die richtige Richtung gestellt werden und Planungssicherheit auch für die Zukunft geschaffen wird, werden Fehlinvestitionen getätigt und eine klimafreundliche Mobilität wird immer schwerer zu erreichen sein. Neben dem Verkehrsbereich müssen gerade im Gebäudebereich weitere Maßnahmen umgesetzt werden, um auch dort die Ziele erreichen zu können. Deshalb ist es entscheidend, dass die sektorspezifischen Ziele im Anhang des Klimaschutzgesetzes auch weiterhin eingehalten und Maßnahmen frühzeitig umgesetzt werden. Wir hätten sie daher weiterhin verbindlich gemacht, um Fehlentwicklungen frühzeitig entgegensteuern und die Klimaziele sicher erreichen zu können.
Positiv zu bewerten ist, dass neben der Ermittlung von Emissionsdaten für Monitoring zukünftig auch Projektionen erstellt werden sollen, ob mit den bereits ergriffenen Maßnahmen die Klimaziele sowie der Zielpfad auch in Zukunft erreicht werden. So kann frühzeitig nachgesteuert werden, wenn die Ziele in den Projektionen nicht erreicht werden. Es ist ein wichtiger Schritt zur Zielerreichung, dass im parlamentarischen Verfahren im Gesetzentwurf eine Verpflichtung für die Bundesregierung in den Gesetzentwurf hinzugekommen ist, bei voraussichtlicher Zielverfehlung ab dem Jahr 2030 für den Zeitraum bis 2040 ergänzende Maßnahmen vorzusehen, weil so frühzeitig nachgesteuert werden kann. Die daraus sich ergebende Verpflichtung spätestens ab 2029 über das Jahr 2030 hinaus auch jährliche Projektionen zu erstellen, ist konsequent, auch wenn unabhängig davon freiwillig auch bereits heute schon Projektionen für diesen Zeitraum erstellt werden und erstellt werden können. Der Gesetzentwurf verpflichtet zudem jede neue Bundesregierung spätestens 12 Monate nach Beginn einer neuen Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm, das die Ziele 2030 und 2040 einhält, vorzulegen, sodass jede neue Bundesregierung die Verpflichtung erhält, sich zu Klimaschutzmaßnahmen konkret zu bekennen.
Für langfristig verlässlichen Klimaschutz, der sicher durch Maßnahmen hinterlegt wird, hätten wir uns ein anderes Gesetz gewünscht. Im Wissen darum, dass die Änderungen am bisherigen Klimaschutzgesetz Teil des Koalitionsvertrags der Ampelkoalition waren und sind, und im Wissen darum, was ein anderes Abstimmungsverhalten für den Beschluss über die aktuelle und zukünftige Umsetzung von konkreten Maßnahmen für den Klimaschutz in Gänze bedeuten könnte, stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.
Felix Banaszak
Lukas Benner
Deborah Düring
Linda Heitmann
Misbah Khan
Denise Loop
Hanna Steinmüller
Katrin Uhlig
10. Apr 2024
Wer einmal durch eine Moorlandschaft wie das Altonaer Schnaakenmoor in meinem Wahlkreis gelaufen ist, erlebt: Moore sind vielfältige Landschaften und Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Was viele jedoch nicht wissen: Moore sind Naturtalente im Klimaschutz. Ebenso wie Auen, Feuchtgebiete, Meere und Küsten können sie auf natürlichem Wege der Atmosphäre CO² entziehen und speichern. In all diesen Gebieten schlummert also ein enormes Potential für den Klimaschutz.
Das Problem: In den vergangenen Jahrzehnten fielen diese Landschaften oft der Bewirtschaftung zum Opfer. Besonders deutlich wird dies bei den Mooren sichtbar, in denen oft Torf abgebaut wurde. In Deutschland sind heute 92 Prozent der ursprünglichen Moorböden trockengelegt. Durch die Entwässerung verlieren die Landschaften jedoch ihr Gleichgewicht und CO² oder sogar das noch schädlichere Methan entweichen in die Luft.
Wir Grüne arbeiten daran, genau diesen Trend umzukehren. Renaturierung schützt Klima, Pflanzen- und Tierarten. Dafür haben wir mit dem Umweltministerium das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ aufgelegt. Bis 2027 stehen dafür 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. In den kommenden Jahren sollen damit Moore renaturiert, Wälder ökologisch aufgewertet und auch Meere und Küsten unterstützt werden. Das Geld wird direkt vor Ort zur Verfügung gestellt: Kommunen, Länder, Landwirtschaft und Umweltschutzorganisationen können sich bewerben, um Geld für konkrete Projekte zu beantragen für den natürlichen Klimaschutz.
Das Programm selbst ist dabei in unterschiedliche Förderrichtlinien aufgeteilt: Für zwei Förderrichtlinien ist das Bewerbungsverfahren bereits abgeschlossen, aktuell werden die Projekte ausgewählt. In der ersten Förderrichtlinie werden Biotope im ländlichen Raum aufgewertet, z.B. durch Entsiegelung oder Wassermanagement. Die zweite Förderrichtlinie richtet sich an Kommunen und Partner und fördert Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel.
Offen für Bewerbungen sind aktuell noch vier Förderrichtlinien:
Auf aktuell wirtschaftlich genutzten Flächen können Unternehmen bis zu 60 Prozent Förderung für private Investitionen in natürlichen Klimaschutz erhalten. Das betrifft z.B. Investitionen in die ökologische Bewirtschaftung von Biotopen oder auch die Begrünung von Gebäuden. Bis zum 30. Juni läuft hier die Bewerbungsphase.
Kommunen können wiederum Förderung für natürlichen Klimaschutz innerorts beantragen, z.B. durch das Anlegen von kleinen Parks oder der Renaturierung von Gewässern, hier werden bis zu 80 Prozent der Projektkosten gefördert.
Besonders im Fokus stehen auch Wälder: Sowohl private Waldbesitzer, als auch die Bundesländer erhalten Förderungen für den Ausbau von klimaresilienten Mischwäldern und die Schaffung von artenreichen Laubwäldern anstelle von rein wirtschaftlich genutzten Forsten. Auch das ist wichtig: Extremwetterereignisse wie Trockenheit und Waldbrände gefährden die Wälder enorm, gleichzeitig binden lebendige Wälder deutlich mehr CO².
Es gibt einiges zu tun im Natürlichen Klimaschutz – das zeigt sich auch daran, dass für all die erwähnten Programme bereits viele Projektantragsideen eingegangen sind. Mit dem Aktionsprogramm ist eine Finanzierung unterschiedlichster Projekte möglich. Jetzt ist es wichtig, die Gelder schnell zur Verfügung zu stellen.
5. Apr 2024
In meiner neuen Funktion als umweltpolitische Sprecherin freue ich mich sehr, gemeinsam mit der Bundestagsfraktion unseren hybriden grünen Umweltkongress ankündigen zu dürfen: Am 26.04. ab 11:00 Uhr, Teilnahme entweder digital oder direkt bei uns im Paul-Löbe-Haus des Bundestags in Berlin.
Die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit stehen unter beispiellosem Druck – nicht allein durch die Klimakrise. Zwei Drittel der planetaren Belastungsgrenzen sind bereits überschritten und auch in Deutschland ist der Biodiversitätsverlust immer stärker zu beobachten. Der Landschaftswasserhaushalt gerät aus dem Gleichgewicht, so dass fraglich ist, ob sich die hohe Qualität unseres Grundwassers halten lässt.
Deutschland hat sich international zu einem konsequenten Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen bekannt. Die Bundesregierung steht zu den Zielen des Montrealer Weltnaturabkommens und zum Nature Restoration Law (NRL) auf EU-Ebene. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz soll auch Ökosysteme wie Auwälder und Moore und damit den Wasserhaushalt stärken. Die reale Umsetzung muss jedoch erst noch gelingen. Weitere umfassende Schritte und Maßnahmen bleiben nötig, um die Umweltziele zu erreichen.
Doch Naturschutz- und Umweltpolitik haben aktuell einen schweren Stand. Außenpolitische Krisen, der Ukrainekrieg und dessen Folgen wie Inflation und die strukturellen Kosten für die notwendige vollständige Transformation weg von fossilen Energieträgern stellen die gesellschaftliche Akzeptanz für viele ökologische Umbaumaßnahmen auf harte Bewährungsproben. Im Zuge des nötigen Ausbaus der Erneuerbaren Energien, massiver Bauernprotesten und einer zunehmenden populistischen Verhetzung von Umwelt- und Artenschutzbelangen werden zudem bewährte umweltrechtliche Regelungen, Standards und Beteiligungsrechte von Umweltverbänden immer häufiger in Frage gestellt. Und zwar in ganz Europa.
Wir Grüne im Bundestag streiten weiter für konsequenten Umwelt- und Naturschutz! Was muss geschehen, um mit diesen lebenswichtigen Fragen wieder in die Offensive zu kommen und klar werden zu lassen, dass wir alle davon profitieren? Wie können Konfliktlagen mit anderen Interessen fair und sozial gerecht überwunden werden? Wie stärken wir das gesellschaftliche Bewusstsein für die Bedeutung natürlicher Lebensgrundlagen? Und welche neuen Verbündeten und Strategien können helfen, Umwelt- und Naturschutzbelange übergreifend in allen Politikfeldern zu verankern?
Zu diesen und weiteren Fragen wollen wir am 26. April gemeinsam mit Expert*innen aus der Wissenschaft, Aktiven aus dem Umwelt- und Naturschutzbereich und der Zivilgesellschaft diskutieren und uns austauschen.
Euch erwartet ein spannendes Programm mit Keynotes von Britta Haßelmann und Steffi Lemke, verschiedenen Podiumsdiskussionen und Workshops mit Gästen aus Politik, Forschung und Zivilgesellschaft.
Wir freuen uns auf Ihre und Eure Teilnahme! Zur Anmeldung und allen weiteren Infos zum Programm gelangt ihr hier.
12. Jan 2024
Das neue Jahr ist gestartet und auch der Parlamentsbetrieb läuft wieder an. Nach zwei Januar-Wochen mit Terminen in Altona und Hamburg für mich trifft sich kommende Woche der Bundestag in Berlin wieder zur ersten Sitzungswoche des Jahres – es gibt viel zu tun!
2023 endete für uns als Ampel-Koalition und auch für mich persönlich dem Gefühl nach etwas unvollendet:
Der Bundeshaushalt 2024 lag quasi schon druckreif für den Beschluss im Bundestag vor – doch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts stellten uns vor die Herausforderung, noch einmal 17 Milliarden Euro einzusparen, um für das Jahr 2024 einen wirklich rechtlich sicher verfassungskonformen Haushalt zu beschließen. Kein einfaches Unterfangen, denn schließlich werden mit dem Bundeshaushalt wichtige öffentliche und private Aufgaben finanziert. Die jüngsten Proteste der Landwirte zeigen uns, wie schmerzhaft auch der häufig geforderte Abbau von Subventionen einzelne Branchen treffen und für großen Unmut sorgen kann.
Umso wichtiger, dass die Regierungs- und Koalitionsspitzen jetzt mit Sorgfalt und Augenmaß letzte Änderungen im Haushaltsentwurf verhandelt haben und wir diesen im Januar beschließen werden. Damit schaffen wir für alle im Land, die von öffentlichem Geld abhängen, endlich Planungssicherheit.
Dennoch konnten wir 2023 auch einige wichtige Projekte abschließen: Allem Streit zum Trotze erzielen wir in dieser Koalition viele Erfolge und machen grüne Politik. Auch wenn diese in der Presse und der öffentlichen Wahrnehmung nicht immer ganz vorn stehen:
Unser wichtigstes Projekt bleibt nach wie vor der klimaneutrale Umbau unseres Landes. Dafür haben wir in diesem Jahr die Wärmewende vorangetrieben mit einer verpflichtenden Wärmeplanung für alle Kommunen ab 2028, damit alle Bürger*innen wissen, wie sie in Zukunft ihr Zuhause beheizen. Wer seine Gasheizung gegen eine Wärmepumpe eintauscht, erhält bis zu 70 Prozent staatliche Förderung und heizt mittelfristig nicht nur klimaschonender, sondern auch günstiger. Auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird die Strompreise langfristig nachhaltig senken: In diesem Jahr haben wir den Ausbau der Erneuerbaren weiter beschleunigt und z.B. die private Nutzung von Solaranlagen erkennbar einfacher gemacht. Unsere Arbeit trägt die ersten Früchte: 2023 wurde über die Hälfte des Stroms in Deutschland aus Erneuerbaren Energien erzeugt!
Das alles ist uns gelungen ohne Atomkraftwerke – im Frühling haben wir endlich die letzten AKW abgeschaltet und sind endlich aus einer teuren und gefährlichen Hochrisikotechnologie ausgestiegen! Mit dem Deutschlandticket ist uns zudem ein Meilenstein auf dem Weg zur Verkehrswende gelungen, die aber auch weiterhin mit vielen Investitionen in Schienen, Brücken und Bahnhöfe vorangetrieben wird. Für die Zukunft müssen wir viel investieren – in Infrastruktur aber auch in Menschen. Wir haben gemeinsam mit den Ländern Hochschulen finanziert und viel Geld in den Ausbau des Ganztags investiert. Mit unserem Kulturpass erleben alle jungen Menschen zum 18. Geburtstag mit einem Gutschein Kultur – und gleichzeitig werden Kulturschaffende nach der Pandemie unterstützt. Die hier lebenden jungen Menschen allein sind jedoch nicht genug, um dauerhaft den Personalmangel in der ganzen Wirtschaft abzudecken – 2023 haben wir darum endlich ein zeitgemäßes Einwanderungsrecht beschlossen. Wir sind Einwanderungsland und ermöglichen jetzt auch endlich guten Zugang von Fachkräften und ebnen gut integrierten geflüchteten Menschen den Weg ins dauerhafte Aufenthaltsrecht.
Auch in meinen Fachthemen Verbraucher*innenschutz, Gesundheits- sowie Drogen- und Suchtpolitik kann ich im vergangenen Jahr auf einige Erfolge zurückblicken!
Mit der Verbandsklage ermöglichen wir Verbraucher*innen, sich gemeinsam und einfach gegen Unrecht zu wehren. Die Verbraucherzentrale nutzt das neue Rechtsmittel bereits und bringt gerade erste Verbandsklagen auf den Weg. Mit der künftigen strukturellen Bundesförderung für die BAG Schuldnerberatung sowie einem bundesweiten Modellprojekt zur aufsuchenden Schuldnerberatung von Senior*innen haben wir zudem einen verbraucherpolitischen Meilenstein im Kampf gegen Überschuldung erwirkt. Mit der Einwegkunststoffverordnung werden ab 2024 Verursacher von Plastikmüll zur Kasse gebeten, und mit der UPD-Reform die Rechte von Patient*innen im Gesundheitssystem gestärkt.
Ein Schnittbereich zwischen Verbraucherschutz und Suchtpolitik ist das Thema Glücksspiel. Hier ist es uns gelungen, im Haushalt Geld für eine gezielte rechtliche Beratung für Opfer illegaler Glücksspielangebote zu verankern. Auch in der Drogenpolitik gibt es einige Erfolge: Tabakerhitzer dürfen künftig nicht mehr mit süßen Stoffen aromatisiert werden und seit Sommer haben wir endlich eine gesetzliche Grundlage für Drugchecking! Die erste Säule der Cannabis-Gesetzgebung ist fertig verhandelt, voraussichtlich Anfang Februar werden wir im Bundestag damit Entkriminalisierung und Regeln für Eigenanbau endgültig beschließen.
In der Gesundheitspolitik konnten wir im Haushalt ca. 200 Millionen für die Erforschung und Behandlung von Long Covid und ME/CFS in den kommenden Jahren sichern. Ebenfalls im Haushalt haben wir mit 40 Millionen Euro eine Anschubfinanzierung für Petra IV am DESY erzielt – ein wichtiger Erfolg für unsere Forschungslandschaft in Altona!
Die großen Krisen der Welt beschäftigten uns nach wie vor. Auch wenn wir in Deutschland im vergangenen Jahr die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hier vor Ort gut abfedern konnten, dürfen wir nicht vergessen: Noch immer wird ein europäischer Nachbarstaat angegriffen, es sterben Menschen, haben viele Ukrainer*innen ihr Zuhause verloren. Ihnen gilt unsere Solidarität, ebenso wie den Menschen in Israel, besonders den noch immer gefangenen Geiseln des schrecklichen Angriffs der Hamas vom 07. Oktober. Wir stehen fest an der Seite Israels und all derer, die auf beiden Seiten unter dem Terror der Hamas leiden. Und auch auf den Iran blicke ich mit Sorge: die Freiheitsrechte von Frauen und Mädchen werden dort leider im wahrsten Sinne des Wortes mit Füßen getreten. Ich habe deshalb die politische Patenschaft für die Gefangene Fatemeh Sepehri übernommen und mache mich für ihre Freilassung stark.
Was 2024 vor uns liegt
Internationale Fragen werden uns 2024 genauso beschäftigen wie unsere innenpolitischen Herausforderungen. Im kommenden Jahr gilt es weiterhin, den klimaneutralen Umbau unseres Landes voranzubringen, und unseren Staat darüber hinaus digitaler, moderner und effizienter zu machen. Besonders freue ich mich auf das Demokratiefördergesetz, um Angriffe auf die Demokratie besser abzuwehren und gemeinschaftliches Engagement zu stärken. Außerdem verabschieden wir bald endlich die Kindergrundsicherung – denn kein Kind soll in einem reichen Land wie Deutschland in Armut aufwachsen müssen.
Mit dem Beginn des Jahres können sich bereits viele Bürger*innen über positive Veränderungen freuen: Der Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro, die Kinderkrankentage werden erhöht. Die erhöhten Grund- und Kinderfreibeiträge bei der Einkommenssteuer ermöglichen mehr Netto vom Brutto und besonders Familien haben mehr Geld zur Verfügung.
In meinen eigenen Fachthemen freue ich mich 2024 besonders darauf, endlich die Cannabis-Legalisierung und eine Novellierung des Verpackungsgesetzes zu verabschieden. Besonders im Gesundheitsbereich erwarten wir von Lauterbach die beiden Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetze sowie ein Präventionsgesetz. Im Rahmen dieser Gesetze wollen wir im kommenden Jahr auch viele weitere Projekte aus dem Koalitionsvertrag wie z.B. Sprachmittlung im Gesundheitswesen oder flächendeckende Anlaufstellen für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz umsetzen. Eine besondere Priorität liegt in diesem Jahr auf der Novellierung des Patientenrechtestärkungsgesetzes. Ich kämpfe weiterhin für eine bessere Finanzierung der Suchthilfe bundesweit und umfassendere Regelungen zur Eindämmung von Suchtmittelwerbung und Alkoholpolitik. Für Altona steht auch 2024 besonders die weitere Förderung des DESY im Fokus!
Es gibt also weiterhin viel zu tun und wir haben viel vor! Ich blicke optimistisch auf 2024 und freue mich darauf, die politischen Veränderungen für Altona im Bundestag zu gestalten.
20. Sep 2023
Zur heutigen europäischen Trilog-Einigung auf ein Gesetzespaket zur „Stärkung der Verbraucher*innen im Grünen Wandel“ erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz der Grünen Bundestagsfraktion:
„Ich begrüße die aktuelle Einigung zwischen Europäischem Parlament, Kommission und Rat. Nachhaltiges Einkaufen wird so einfacher und transparenter. Viele Konsument*innen kaufen bewusst Produkte mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen, ohne zu wissen, dass dahinter ein undurchsichtiger Kompensationsmarkt steht. Der Klimanutzen vieler Produkte ist oftmals geringer als angenommen oder gar nicht vorhanden. Mit den neuen Regeln werden endlich Aussagen wie CO2-neutral oder klimapositiv unterbunden. Es profitieren Umwelt, Klima und Verbraucher*innen.“