„Öko“-Werbeversprechen – Umweltschutz oder Greenwashing?

„Öko“-Werbeversprechen – Umweltschutz oder Greenwashing?

Greenwashing treibt nicht nur mich als Verbraucherschutzpolitikerin um, sondern auch Unternehmen und natürlich die Verbraucher*innen selbst. Wie kann ich eine wirklich nachhaltige Kaufentscheidung treffen? Welches Produkt ist wirklich ökologischer als ein anderes? Und welches täuscht das nur vor?

Um etwas Ordnung in das Greenwashing-Gewirr zu bringen, war ich letzte Woche in Hamburg gemeinsam mit Felix Rohrbeck, Wirtschaftsjournalist sowie Gründer des Medien-Startups Flip, und Kerstin Erbe, dm-Geschäftsführerin und verantwortlich für Produktmanagement sowie Nachhaltigkeit, auf einem Podium der Heinrich-Böll-Stiftung.

Auch Unternehmen wünschen Klarheit

Auf EU-Ebene ist mit dem Vorschlag „Empowering Consumers for the green transition“ (EMCO) politisch das Fundament für den Kampf gegen Greenwashing gelegt. Es steht ein Gesetzespaket voraussichtlich im Januar im EU-Parlament zur Abstimmung , das zum Ziel hat, die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen und so zu einem nachhaltigeren Konsum beizutragen. Dazu sollen Werbeversprechen rund um Nachhaltigkeit nicht mehr auf der reinen CO2-Kompensation (Carbon Offsetting) beruhen dürfen. Denn dieser weltweite Markt ist vollkommen unreguliert und Aussagen über reale und dauerhafte CO2-Einsparungen lassen sich damit kaum treffen. Umweltaussagen müssen deshalb klarer, nachprüfbar und verständlicher werden. Nach der Verabschiedung im EU-Parlament wird es an uns sein die Regelungen in deutschem Recht zu verankern.

Auch die Drogeriemarkt-Kette dm hat ein großes Interesse an Rechtsklarheit und verlässlichen Strukturen zur Ermöglichung einer für Verbraucher*innen durchschaubaren Kennzeichnung. Dies gilt umso mehr seit ihnen unlängst untersagt wurde, ihre eigenen Produkte mit den Bezeichnungen klimaneutral oder umweltneutral zu bewerben. Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen dm geklagt. Da dm allerdings schon heute bemüht ist, in seinen Filialen nachhaltige Produkte anzubieten und auch die Produktions- und Transportprozesse nachhaltig zu gestalten, will das Unternehmen dies gerne auch kennzeichnen und bewerben. Wie das in der Praxis am Ende gelingen kann, dazu entspann sich allerdings eine lebhafte Diskussionen von Zertifizierungskriterien bis hin zu plastischen Produktaufschriften wie „die Äpfel in diesem Produkt stammen aus Öko-Anbau“.

Verbraucher*innen brauchen verlässliche Informationen

Wir waren uns auf dem Podium einig, dass Verbraucher*innen mit ihren Kaufentscheidungen die Richtung auf dem Markt vorgeben und damit auch Anstoß für sinnvolle Innovation geben können. Gleichzeitig ist es für die Käufer*innen schwierig überhaupt zu identifizieren, was die nachhaltigste Kaufentscheidung ist.

Unternehmen können in ihrer Werbung aktuell Klimaneutralität versprechen oder Produkte als nachhaltig bezeichnen, ohne einen Nachweis dafür liefern zu müssen. Hier hat flip die ein oder andere Lüge, wie am Beispiel Got Bag, bereits aufgedeckt. Die Marke hatte behauptet, ihre Produkte zu 100% aus Meeresplastik herzustellen. Die Nachforschung durch flip ergab, dass nicht einmal 40% Meeresplastik in dem Produkt enthalten sind. Zudem ist generell zu hinterfragen, wie nachhaltig Meeresplastik als Produktbestandteil ist. Nach der Recherche und öffentlichkeitswirksamen Bekanntmachung durch flip hatte sich im Einzelhandel ein kurzeitiger Nachfragerückgang der Marke beobachten lassen.

Wer kontrolliert?

Neue Regelungen müssen kontrolliert werden. Auch hierüber haben wir in der Runde diskutiert. Eine zentrale europäische Zertifizierungsstelle mit genügend Kapazitäten und wenig Bürokratie wäre wünschenswert. Wir haben auch besprochen, dass es weiterhin in der Öffentlichkeit bei investigativen Kollektiven wie flip liegen könnte, die Werbeaussagen zu hinterfragen und schwarze Schafe zu entlarven. Für Unternehmen müsste das empfindliche Strafen zur Folge haben, um Wirkung entfalten zu können.

Für meine verbraucherschutzpolitische Arbeit im Bundestag nehme ich viel aus der Diskussion mit, insbesondere für die Ausgestaltung der EU-Richtlinie, die wir bald auf Bundesebene umzusetzen haben.

Mit Felix Rohrbeck (flip) und Kerstin Erbe (dm) auf dem Podium

Statement: Mehr Schutz von Verbraucher*innen beim Glücksspiel:

Statement: Mehr Schutz von Verbraucher*innen beim Glücksspiel:

Anlässlich des bundesweiten Aktionstags gegen Glücksspielsucht am 27.09. habe ich heute eine Pressemitteilung veröffentlicht:

Wir müssen Menschen besser vor illegalen Praktiken im Glücksspiel schützen. Die letzte Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags hat eine bundesweite Sperrdatei sowie eine Aufsichtsbehörde zur Vergabe von Lizenzen für legale Spielangebote geschaffen. Das waren bereits wichtige Schritte, um Spieler*innen besser zu schützen, doch es reicht nicht!

Leider sehen wir, dass Glücksspielanbieter immer wieder gegen Sperranordnungen oder Einsatzlimits verstoßen oder ausländische und Online-Anbieter ohne Lizenzen und Regeln online zum Spielen auf ihren Webseiten einladen. Für Verbraucher*innen ist meist nicht erkennbar, dass sie bei illegalen Anbietern ihr Geld verzocken.

Um den Spielerschutz zu stärken, brauchen wir deshalb einen besseren Vollzug der bestehenden Regeln und zudem wirksame Rechtsdurchsetzung vor Gericht. Damit können beispielsweise Spieleinsätze zurückgeholt oder rechtswidrige Praktiken unterbunden werden. Mithilfe von Unterlassungsklagen konnten hier in den letzten Jahren erste Erfolge erzielt werden. Ich plädiere dafür, eine zentrale Anlaufstelle für geschädigte Spieler*innen zu schaffen, um die Anstrengungen gegen illegale Praktiken zu bündeln und Spieler*innen effektiv zu ihrem Recht zu verhelfen.

Darüber hinaus appelliere ich an die Länder, bei der nächsten Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages endlich für ein konsequentes Sportwettenwerbeverbot einzutreten. Denn Anbieter wie Tipico oder btwin sind durch ihr omnipräsentes Auftreten bereits Kindern und Jugendlichen schon ein Begriff und machen einen Großteil ihres Umsatzes mit suchtkranken Spielern. Hier braucht es endlich konsequenten Jugendschutz und Prävention – ein Untersagen von Sportwettenwerbung würde dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“

Keine Aromen in Tabakerhitzern mehr

Keine Aromen in Tabakerhitzern mehr

„Was nachweislich tötet, muss nicht auch noch nach Vanille schmecken!“ In meiner Rede zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes habe ich damit unseren Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zitiert. Denn wir haben gestern beschlossen, sogenannte charakteristische, oftmals süße Aromen für Tabakerhitzer zu verbieten und die Hersteller zu verpflichten, Warnhinweise in Wort und Bild auf ihre Produkte zu bringen. Beides galt bereit für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen.

Ich finde, das ist ein weiterer Baustein hin zu mehr Verhältnisprävention. So stärken wir die Gesundheitsorientierung in der Suchtpolitik. Es braucht jedoch noch einiges mehr, damit Rauchen gerade auch für Jugendliche nicht mehr cool ist und sie gar nicht erst damit anfangen. Was ich mir vorstelle, könnt ihr in meiner Rede hören.

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Mein Statement zum E-Vapes-Verbot

Mein Statement zum E-Vapes-Verbot

Heute diskutiert der Bundesrat einen Antrag zum Verbot von Einmal-E-Zigaretten. Dazu erklärt Linda Heitmann als Berichterstatterin ihrer Fraktion für Verbraucherschutz sowie Drogen- und Suchtpolitik:

E-Zigaretten zum Einmal-Gebrauch, sogenannte Vapes, sind in mehrfacher Hinsicht problematisch: Ihre Rückstände verschmutzen die Umwelt, weil kaum eine Vape fachgerecht zurückgegeben und entsorgt wird. Eigentlich fällt das Produkt unter Elektroschrott, aber der Großteil landet in Parks oder im Hausmüll und sorgt immer wieder für Brände – etwa, wenn der Akku in Müllautos zerquetscht wird. Daneben verbraucht ein solches Wegwerf-Produkt unnötig viele Ressourcen, sowohl bei der Verpackung als auch mit einer Batterie, die weder aufgeladen noch recycelt wird. Nach 600 Zügen ist Schluss.

Auch gesundheits- und suchtpolitisch ist das Produkt problematisch: Wir sehen, dass sich das Marketing und Design in erster Linie an junge Menschen richten, die das Produkt nach Jugendschutzrichtlinien unter 18 gar nicht erwerben dürfen. Der oftmals süße Geschmack überlagert die herben Tabaknoten. Die Langzeitfolgen des Konsums sind bislang noch kaum erforscht und beispielsweise Krebsrisiken vollkommen unklar. Ich bin überzeugt, dass wir den Zugang zu den Vapes, die es heute an vielen Kiosken einfach zu kaufen gibt, mindestens erschweren, auf Einhaltung des Jugendschutzes beim Verkauf verstärkt hinweisen und die ökologischen Schäden minimieren.

Daher begrüßen wir die Bundesratsinitiative mit dem Ziel eines Verbots von e-Vapes europaweit. Gerade die Ökodesign-Richtlinie dürfte hierfür Möglichkeiten zur Verfügung stellen, aber ein baldiges Verbot wird nach unserer Einschätzung europa- und bundesrechtlich schwierig werden. Daher sind auch andere Maßnahmen anzudenken: Pfand auf solche Einwegprodukte wie e-Vapes könnten das Recycling und die Entsorgung deutlich verbessern und den Anreiz zum Verkauf im Einzelhandel reduzieren. Zudem stellt sich die Frage, warum eine Vape nur einmalig gebraucht werden sollte, also ob wir eine Pflicht brauchen, dass sich Akkus austauschen und Liquids und auffüllen lassen. Es braucht hier schnell ein bundesweites und überzeugendes Konzept, um Umwelt- genau wie Jugendschutz zu stärken.“

Das Statement wurde vom Ärzteblatt aufgegriffen.

Jahresprogramm Drogenpolitik: Prävention und Gesundheitsschutz

Jahresprogramm Drogenpolitik: Prävention und Gesundheitsschutz

Vergangenen Donnerstag hat der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert sein Jahresprogramm für dieses Jahr vorgestellt. Gemeinsam mit meiner drogenpolitischen Kollegin Kirsten Kappert-Gonther habe ich das Jahresprogramm in der Presse kommentiert. Besonders freue ich mich darüber, dass wir bei legalen Drogen einen klaren Fokus auf Prävention und Gesundheitsschutz legen. Werbung und Sponsoring für Alkohol, Tabak, Nikotin und Glücksspiel sollen deutlich eingeschränkt werden – so ist es auch im Koalitionsvertrag verabredet. Außerdem machen wir deutlich, dass wir schnell eine rechtliche Grundlage zum Drugchecking schaffen wollen.

Parallel dazu habe ich mich sehr über die Ergebnisse einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) gefreut, die Burkard Blienert gemeinsam mit der Pressekonferenz veröffentlicht hat. Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hat das Zentrum die Einstellungen zu verschiedenen Präventionsmaßnahmen in Deutschland untersucht. Die Zahlen sprechen für sich: 64 Prozent der Befragten unterstützen ein generelles Werbeverbot für Alkohol in Deutschland. Dieses Bild zieht sich durch alle Altersgruppen hindurch und ist ein starkes Votum für unseren Ampel-Kurs. Ich freue mich auf die Umsetzung.

Das vollständige Statement von Kirsten und mir findet Ihr hier.