PM: Insolvenzabsicherung für Airlines verbessern

„Koalitionsvertrag umsetzen und Verbraucherschutz erhöhen“

Bundesjustizminister Marco Buschmann soll sich im Rahmen der EU-Verhandlungen über die Pauschalreiserichtlinie für eine Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften einsetzen. Das fordere ich gemeinsamen mit meinem Kollegen Stefan Schmidt zu Beginn der Hauptreisezeit in einem Brief an den Minister. „Wir wollen die Flugreisenden besser vor einer Airline-Insolvenz schützen. Deswegen erwarten wir, dass der zuständige Justizminister sich bei den Verhandlungen auf EU-Ebene aktiv für eine Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften einsetzt“, begründen wir den Brief.

Aktuell müssen sich Fluggesellschaften nicht gegen eine mögliche Insolvenz absichern. Geht eine Fluggesellschaft pleite, bleiben Passagiere auf den Ticketkosten sitzen und müssen sich auch auf eigene Kosten um ihren Rücktransport kümmern. „Eine Airline-Insolvenz kann für Flugreisende, vor allem für Familien, schnell tausende von Euro kosten. Statt die schönste Zeit des Jahres zu verbringen, kann eine Insolvenz viele an die finanziellen Grenzen bringen.“

Wie gut eine Insolvenzabsicherung für Reisende funktionieren kann, wir am Beispiel des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), der seit 2021 – als Konsequenz aus der Thomas-Cook-Pleite 2019 – die Kundengelder der Pauschalreisenden absichert: „Der DRSF wickelt gerade die Ansprüche von hunderttausenden Pauschalreisenden ab, die von der FTI-Pleite betroffen sind. Ein ähnliches Verbraucherschutzinstrument brauchen wir auch für Fluggesellschaften. Die Verhandlungen auf EU-Ebene zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie und der Passagierrechte werden unter der ungarischen Ratspräsidentschaft fortgesetzt. Das ist der beste Zeitpunkt, um die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und den Verbraucherschutz bei Flugreisen zu erhöhen.“


Weiter Informationen zum Thema gibt es auch der Homepage der Grünen Bundestagsfraktion: Flugtickets jetzt gegen Airline-Insolvenzen absichern.


Die Meldung wurde vom Nachrichtenportal reisevor9.de und fvw.de aufgegriffen.

Aktionswoche Schuldnerberatung: Mehr Aufmerksamkeit für ein wichtiges Thema

Mit dem Thema Schuldnerberatung befasse ich mich intensiv, seitdem ich Mitglied im Ausschuss für Verbraucherschutz bin. Denn wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Schuldnerberatung bundesweit stärken wollen und dieses Versprechen gilt es politisch auszugestalten.

Inzwischen habe ich dazu viele Gespräche mit Expert*innen und Praktiker*innen geführt sowie die Beratung  immer wieder innerhalb meiner Fraktion thematisiert. Im Haushalt für 2023 konnten wir deutliche Verbesserungen und Geld für neue Modellprojekte durchsetzen. So etwa eine Projekt zur aufsuchenden Beratung von Senior*innen, an der auch das Hamburgische Rote Kreuz beteiligt ist. Angesichts gestiegener Energiepreise und einer weiterhin hohen Inflation müssen wir die Hilfe für überschuldete Haushalte weiter voranbringen. Und es ist wichtig, dass dies niedrigschwellig geschieht, so dass Betroffene keine langen Wartezeiten oder hohen Hürden haben, um Beratungsangebote frühzeitig im Überschuldungsprozess bereits in Anspruch zu nehmen.

Ich unterstütze daher die heute startende Aktionswoche Schuldnerberatung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (AG SBV) unter dem Motto „Was können wir uns noch leisten? Überschuldungsrisiko Inflation“. Es soll der Blick auf die gerichtet werden, die angesichts steigender Preise und kletternder Kredit- und Dispozinsen verunsichert und voller Sorgen sind. Der Beratungsbedarf wächst kontinuierlich und nicht alle finden bislang adäquate Hilfe.

Als Fachpolitikerin ist es mir wichtig, die wertvolle Arbeit der Schuldner- und Insolvenzberatung bundesweit anzuerkennen und weiterhin zu unterstützen, damit die Strukturen nachhaltig und tragfähig bleiben und bestehende Lücken geschlossen werden. In den kommenden Haushaltsverhandlungen werde ich mich auch dafür wieder einsetzen. Die positiven Effekte von guter Schuldnerberatung – selbst auf die öffentlichen Haushalte – sind mittlerweile unbestritten; daher brauchen wir eine Fachkräfteoffensive für die Schuldnerberatung, eine bessere Vernetzung der Akteur*innen sowie unterstützende Servicestrukturen für die Beratungsstellen vor Ort.

Wir müssen über einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Schuldnerberatung diskutieren und das Überschuldungsstatistikgesetz einer kritischen Revision unterziehen. Erfolgreiche Projekte sollten verstetigt und öffentliche Gläubiger wie die Jobcenter zu einer besseren Kooperation bei Verbraucherinsolvenzverfahren gebracht werden.


Wenn ihr euch weiter informieren möchtet, schaut doch gerne auf die Website der Aktionswoche aktionswoche-schuldnerberatung.de.