Anlässlich des bundesweiten Aktionstags gegen Glücksspielsucht am 27.09. habe ich heute eine Pressemitteilung veröffentlicht:
„Wir müssen Menschen besser vor illegalen Praktiken im Glücksspiel schützen. Die letzte Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags hat eine bundesweite Sperrdatei sowie eine Aufsichtsbehörde zur Vergabe von Lizenzen für legale Spielangebote geschaffen. Das waren bereits wichtige Schritte, um Spieler*innen besser zu schützen, doch es reicht nicht!
Leider sehen wir, dass Glücksspielanbieter immer wieder gegen Sperranordnungen oder Einsatzlimits verstoßen oder ausländische und Online-Anbieter ohne Lizenzen und Regeln online zum Spielen auf ihren Webseiten einladen. Für Verbraucher*innen ist meist nicht erkennbar, dass sie bei illegalen Anbietern ihr Geld verzocken.
Um den Spielerschutz zu stärken, brauchen wir deshalb einen besseren Vollzug der bestehenden Regeln und zudem wirksame Rechtsdurchsetzung vor Gericht. Damit können beispielsweise Spieleinsätze zurückgeholt oder rechtswidrige Praktiken unterbunden werden. Mithilfe von Unterlassungsklagen konnten hier in den letzten Jahren erste Erfolge erzielt werden. Ich plädiere dafür, eine zentrale Anlaufstelle für geschädigte Spieler*innen zu schaffen, um die Anstrengungen gegen illegale Praktiken zu bündeln und Spieler*innen effektiv zu ihrem Recht zu verhelfen.
Darüber hinaus appelliere ich an die Länder, bei der nächsten Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages endlich für ein konsequentes Sportwettenwerbeverbot einzutreten. Denn Anbieter wie Tipico oder btwin sind durch ihr omnipräsentes Auftreten bereits Kindern und Jugendlichen schon ein Begriff und machen einen Großteil ihres Umsatzes mit suchtkranken Spielern. Hier braucht es endlich konsequenten Jugendschutz und Prävention – ein Untersagen von Sportwettenwerbung würde dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“
Anlässlich der heutigen Diskussionsveranstaltung zu Werbung für Alkohol, Tabak und Glücksspiel mit dem Bundesdrogenbeauftragtem erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit der grünen Bundestagsfraktion:
Werbung für Glückspiel ist gesellschaftlich nicht mehr mehrheitlich gewünscht. Sehr viele Menschen sind stattdessen genervt, beim Fußballspiel ständig auf Sportwetten-Anbieter blicken zu müssen. Diese Haltungen zeigen sich anhand der Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die heute von Burkhard Blienert, Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, veröffentlicht wurden.
Mich überrascht dies nicht, wenn ich mir die gesellschaftlichen Folgen von Glücksspielsucht in Deutschland ansehe: Mindestens 200.000 Menschen sind pathologische Glückspieler*innen. Die Dunkelziffer ist vermutlich noch höher. Das Suchtverhalten führt häufig dazu, dass sich Betroffene hoch verschulden sowie ihr Familienleben, den Job und das soziale Umfeld in ungesundem Maß vernachlässigen. Gerade im Glücksspielbereich rutschen zahlreiche Suchtkranke zudem in kriminelle Handlungsweisen hinein, um sich immer wieder Geld zu beschaffen.
Daher sehe ich es geboten, hier den Glückspielstaatsvertrag noch einmal grundlegend anzupacken und Werbung für Glückspiel – auch online und für Sportwetten – weitreichend zu begrenzen oder vollständig zu untersagen. Auch das breit angelegte „Bündnis gegen Sportwettenwerbung“, in dem ich Mitglied bin und Burkhard Blienert die Schirmherrschaft übernommen hat, fordert das schon länger. Die Länder sind hier am Zug, den Glücksspielstaatsvertrag entsprechend zu novellieren!
Mit dem Gamingmagazin Gamestar habe ich über die Regulierung von Lootboxen gesprochen. Lootboxen sind – häufig kostenpflichtige – virtuelle Gegenstände in Videospielen, in denen Spieler verbesserte Eigenschaften gewinnen können. Praktisch zeigt das der Artikel von Gamestar am Beispiel einer der bekanntesten Formate: Die Ultimate Team Version der beliebten Fifa-Fußballsimulation. Dabei können die Spieler besonders gute Fußballer gewinnen – die Chance auf den Erwerb der besten Spieler ist jedoch vergleichsweise gering. Da Lootboxen in einigen Spielen notwendig für den Spielerfolg sind, kritisieren Verbraucherschützer*innen diese Praxis schon länger. Hierzu mein Statement bei Gamestar, unten findet Ihr auch den Link zum ganzen Artikel, der allerdings hinter einer Bezahlschranke liegt.
„Lootboxen sind ein ärgerliches Phänomen in Videospielen und besonders problematisch, wenn Kinder und Jugendliche davon angesprochen werden. Wir müssen feststellen, dass die Spieleentwickler erstaunlich kreativ bis perfide darin sind, junge Menschen in Videospielen abzuzocken. Ich sehe hier Bedarf an gesetzgeberischen Verschärfungen.“
„Es bedarf Aufklärungskampagnen, aber vor allem müssen die Anbieter von Games und Apps in die Pflicht genommen werden durch Informations- und Präventionsangebot sowie durch das Bereitsstellen von technischen Lösungen wie die automatische Verlangsamung bei langer Spieldauer, die Belohnung von Pausen bis hin zum Verbot von Lootboxen.
Gezielt suchtfördernde Mechanismen, beispielsweise komplexe Belohnungssysteme oder Nachteile bei Spielunterbrechungen, sollten für Kinder und Eltern durch Warnhinweise transparent gemacht werden. Für simuliertes Glücksspiel müssen die gleichen Jugendschutzmaßnahmen gelten wie für „echtes“ Glücksspiel. Die Forschung zu Wirkmechanismen, Prävalenzen und Therapie im Zusammenhang mit Online-Spielsucht (Gaming Disorder) muss intensiviert werden.
Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes im letzten Jahr wurde die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Auf Spielplattformen müssen inzwischen die Altersfreigaben eindeutig gekennzeichnet werden, egal wie viele Nutzende sie haben oder wo ihr Unternehmenssitz liegt.
Auch die Informationen zu Beschwerdestellen, Systeme zur Altersverifikation und datenschutzfreundliche Voreinstellungen wurden verbessert. Wir werden die weiteren Entwicklungen sehr genau prüfen und bei Bedarf über eine weitere Novellierung des Jugendschutzgesetzes oder andere gesetzlicher Regelungen in der Zuständigkeit des Bundes beraten.“
Anlässlich des Aktionstags Glücksspielsucht 2022 am 28. September erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Umwelt und Verbraucher*innenschutz:
Es ist wichtig, mit dem Aktionstag für das große Suchtpotenzial von Glücksspiel zu sensibilisieren. Mit dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag haben wir ein Regelwerk, in das alle Bundesländer eingebunden sind. Seit Inkrafttreten im Juli 2021 hat sich einiges getan: Die Lizenzvergabe für Online-Spielstätten wird hoffentlich nachhaltig dem illegalen Glücksspielangebot entgegenwirken. Die außerdem eingeführte bundesweite Spieler*innen-Sperrdatei kann zudem zu effektiverem Spieler*innenschutz beitragen.
Trotz dieser Erfolge ist gerade beim Online-Glücksspiel noch viel zu tun, um Jugendschutz wirklich zu gewährleisten. Digital verbreitet sich Werbung für einzelne Angebote noch schneller und bleibt schlechter greifbar für die Länder, die diese Angebote kontrollieren sollen. Wir begrüßen daher den Vorschlag des Bundesdrogenbeauftragten, Glücksspielwerbung in Fernsehen und Internet auf Abend- und Nachtstunden zu begrenzen. Auch ein kompletter Verzicht auf diese Werbung wäre nicht verkehrt.
Kinder und Jugendliche lernen und leben heute ganz selbstverständlich in einer zunehmend digitalisierten Welt. Sie brauchen dazu klare Leitplanken und eine ausgeprägte Medienkompetenz. Dies gilt auch für den Bereich der Online-Spielekultur. Bei Gaming und eSports müssen wir daher auf Präventionsangebote setzen, wie dies auch der Fall bei Sportvereinen im analogen Leben ist.
Beim Verbraucher*innenschutz brauchen wir zudem noch passgenauere Beratungsangebote. Deutschlandweit sind laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rund 200.000 Menschen pathologische Glückspieler*innen, sie sind zum Teil hoch verschuldet und vernachlässigen unter Umständen ihr Familienleben, den Job und das soziale Umfeld in ungesundem Maß. Die Dunkelziffer ist vermutlich noch höher. Hier müssen wir in der Beratungsstruktur Schnittstellen schaffen, damit Menschen psychosoziale und Schuldnerberatung aus einer Hand bekommen.