14. Juli 2026
Vergangene Woche hat der Bundestag das Beitragsstabilisierungsgesetz für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Nachdem der Abschluss des Gesetzes sich zuvor immer wieder verschoben hatte, wollte die Koalition das Gesetz nun unbedingt vor der sitzungsfreien Zeit im Sommer noch beschließen, und hat dafür weniger als drei Tage vor der Sitzung des Gesundheitsausschusses Änderungsanträge im Umfang von 300 Seiten versendet. Da eine wirklich gute Bewertung des Gesetzes in so kurzer Zeit nicht möglich ist, haben wir Grüne uns parlamentarisch und juristisch um die Absetzung von der Tagesordnung bemüht. Leider hat das nicht geklappt, sodass das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz schließlich nach mehrstündiger Beratung im Gesundheitsausschuss und am Freitag auch in Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde.
Doch nicht nur das Verfahren, auch der Inhalt der Änderungsanträge ist problematisch. Dazu habe ich bereits am Montag Statements, abgegeben, die in verschiedenen Medien aufgegriffen wurden. Meine Position dazu:
„Die Änderungsanträge der Koalitions-Abgeordneten korrigieren leider nicht die im Gesetz von Beginn an bestehende Schieflage im Gesetz, die Patientinnen und Patienten unverhältnismäßig belastet. Im Gegenteil: die Änderungsanträge verschieben diese Schieflage noch: Pharmaunternehmen werden langfristig offenbar noch stärker geschont als im Ursprungsentwurf, während Patient*innen und Beitragszahler*innen stärker belastet werden. Einige Beispiele: Höhere Zuzahlungen, jetzt auch für Hilfsmittel, treffen in erster Linie chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung und armutsbetroffene Menschen – also die, die besonders geschützt werden müssten. Zugleich sollen Informationen bei Zusatzbeitragserhöhungen wegfallen, obwohl Transparenz und Wechselmöglichkeiten zentrale Patientenrechte sind. Und auch die Verschlechterungen bei der Personalsituation in Kliniken werden sich direkt bemerkbar machen – es ist zu erwarten, dass Behandlungsfehler dadurch weiter zunehmen werden.
Auch die Änderungsanträge bei den Steuerzuschüssen erscheinen nicht schlüssig: Mehrausgaben für Bürgergeldempfänger*innen sollen pauschal festgeschrieben und nicht an die reale Zahl der Leistungsbeziehenden gekoppelt werden. Ministerin Warken wiederholt den bekannten Fehler eines nicht dynamisierten Steuerzuschusses zur GKV. Statt immer höhere Beiträge zu verlangen, braucht es eine faire, gesetzlich verankerte Dynamisierung der Bundesmittel – orientiert an Bürgergeldempfängerinnen, beitragsfrei mitversicherten Kindern und der Inflation – statt Haushaltkonsolidierung zulasten der gesetzlich Versicherten“
Zitate von mir zu diesem Thema finden sich u.a. im BR, junge Welt, evangelisch.de und Business Punk.
7. Juli 2026
Zu ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Patientenrechtegesetzes erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Patient*innenrechte der Grünen Bundestagsfraktion:
„Gerade jetzt, wo mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz der Kostendruck im Gesundheitswesen weiter steigt und Stellenstreichungen in vielen Kliniken zu erwarten sind, dürfen die Rechte von Patientinnen und Patienten nicht unter die Räder geraten. Wenn der ökonomische Druck auf Krankenhäuser und andere Einrichtungen wächst, wenn Personalengpässe zunehmen und Abläufe immer weiter verdichtet werden, steigt auch das Risiko für Fehler. Umso wichtiger ist es, Patientinnen und Patienten in genau dieser Situation besser zu schützen, statt ihre Rechte weiter dem Zufall zu überlassen.
Wer heute in Deutschland durch einen Behandlungsfehler geschädigt wird oder dies vermutet, muss oft nicht nur mit den gesundheitlichen Folgen leben, sondern sich anschließend auch noch über Jahre durch intransparente Verfahren, lückenhafte Dokumentation und hohe Beweishürden kämpfen. Das ist für Betroffene eine enorme Belastung. Und es zeigt: Das Patientenrechtegesetz von 2013 war ein wichtiger Fortschritt, reicht aber längst nicht mehr aus.
Wir legen deshalb jetzt einen konkreten Vorschlag vor, wie Patientenrechte endlich wirksam gestärkt werden können. Denn Fehler entstehen nicht nur im unmittelbaren Behandlungsgeschehen. Sie haben oft auch mit schlechten Abläufen, Personalmangel, unklaren Verantwortlichkeiten oder strukturellen Defiziten in Einrichtungen zu tun. Genau deshalb wollen wir die Organisationsverantwortung von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen klarer fassen, statt die Verantwortung allein bei einzelnen Beschäftigten abzuladen.
Wir stärken außerdem die Informations-, Dokumentations- und Einsichtsrechte von Patientinnen und Patienten. Nachträgliche Änderungen an Behandlungsakten müssen transparent nachvollziehbar sein. Patientinnen und Patienten müssen schneller und vollständiger Zugang zu ihren Unterlagen erhalten. Und erkennbare Behandlungsfehler dürfen nicht länger im Verborgenen bleiben.
Zugleich verbessern wir die Position von Patientinnen und Patienten in Arzthaftungsverfahren. Wer einen Behandlungsfehler vermutet, steht heute häufig vor kaum überwindbaren Beweishürden. Deshalb wollen wir Beweisnachteile abbauen, die Regeln für medizinische Gutachten transparenter und unabhängiger machen und die Unterstützung durch Krankenkassen bei der Durchsetzung von Ansprüchen verbindlich stärken.
Dass eine Reform überfällig ist, liegt seit Jahren auf dem Tisch. Die Evaluation des Patientenrechtegesetzes liegt vor, der Handlungsbedarf ist bekannt, doch Gesundheits- und Justizministerium bleiben untätig. Dabei gilt gerade jetzt: Wer auf der einen Seite mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz den wirtschaftlichen Druck im System verschärft, muss auf der anderen Seite die Rechte der Patientinnen und Patienten stärken. Genau das ist überfällig.“
Über dieses Thema berichtet u.a. das Ärzteblatt und die ÄrzteZeitung.
Hintergrund:
Mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Patientenrechtegesetzes schlagen die Grünen eine umfassende Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen vor. Dazu gehören unter anderem eine klarere Organisationsverantwortung medizinischer Einrichtungen, bessere Informations-, Dokumentations- und Einsichtsrechte für Patientinnen und Patienten, stärkere Regeln zur Offenlegung von Behandlungsfehlern, mehr Transparenz und Unabhängigkeit im Gutachterwesen sowie eine verbindlichere Unterstützung durch Krankenkassen bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
Anbei finden Sie den konkreten Gesetzesentwurf, der diese Woche am Donnerstag, den 9. Juli 2026, in erster Lesung im Bundestag debattiert werden wird.
10. Juni 2026
Derzeit ist wieder Hochsaison für Spargel und Erdbeeren! Eine Zeit, die leider auch mit weitgehend unsichtbaren Schattenseiten einhergeht: In der Landwirtschaft arbeiten viele Menschen als Saisonarbeitskräfte auf den Feldern, deren Arbeitsbedingungen sich mindestens als prekär einstufen lassen. Gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen Timon Dzienus habe ich darum eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt:
Was mich als Gesundheitspolitikerin besonders bedrückt: Saisonarbeitskräfte gelten als kurzfristig beschäftigt und fallen damit aus dem regulären Sozialversicherungsschutz. Sie sind dadurch im Krankheitsfall oft nur unzureichend abgesichert. Die Bundesregierung hat den Zeitraum, für den dieses Modell möglich ist, sogar noch von 70 auf 90 Tage verlängert. Was die Regierung hier als flexibles Modell sieht, führt in der Praxis zu einer Verschärfung des Problems.
Da nahezu alle Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland stammen, haben sie oft keine Informationen über ihre Rechte und wenig Anlaufstellen, um eine angemessene Versorgung einzufordern oder gegen andere feststellbare Regelverstöße vorzugehen.
Unsere Anfrage zeigt nun: Von der Bundesregierung brauchen Saisonarbeitskräfte keine Unterstützung zu erwarten. Die Antwort zeigt auch ein klassisches Muster: Viel Verweis auf Beratung, Information und freiwillige Angebote, aber wenig verbindliche Absicherung.
Ich finde: Das darf nicht sein! Saisonarbeitskräfte brauchen eine volle soziale Absicherung und niedrigschwellige Anlaufstellen, die sich ihrer annehmen, wenn Probleme entstehen. Rechte müssen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern ohne Sprachbarrieren, ohne Vorleistung, ohne Angst vor Kosten und ohne Abhängigkeit vom Wohlwollen des Arbeitgebers durchsetzbar sein. In den Reformen der Sozialversicherung müssen auch die Menschen mitgedacht werden, die kurzzeitig in Deutschland arbeiten.
Zu diesem Thema habe ich mich auch gegenüber der Frankfurter Rundschau geäußert, die in ihrem Artikel auch sehr lesenswert die Situation der Saisonarbeitskräfte beleuchtet. Den Artikel findet ihr hier.
Die Kleine Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
12. Mai 2026
Gemeinsam mit dem Leitungsteam der NABU Gruppe West lade ich zu einer Führung durch das Schnaakenmoor ein:
Wann? Am 13.06.26 um 11 Uhr
Treffpunkt: Parkplatz der Pony Waldschänke, Babenwischenweg 28, 22559 Hamburg
Auch in einer Großstadt wie Hamburg verbergen sich einzigartige Naturräume mit großer ökologischer Bedeutung. Das Schnaakenmoor in Rissen ist eines dieser besonderen Biotope – ein wertvoller Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten und zugleich ein sensibles Ökosystem, das stark vom Wasser geprägt ist.
Im Mittelpunkt steht die Frage, welche zentrale Rolle der Wasserhaushalt für Moore spielt: Warum sind sie wichtige Klimaschützer? Wie speichern Moore Wasser? Und welche Folgen hat es, wenn sie austrocknen? Gemeinsam erkunden wir die Besonderheiten dieses faszinierenden Lebensraums, werfen einen Blick auf aktuelle Herausforderungen im Moorschutz und diskutieren, welche Bedeutung intakte Moore besonders in urbanen Räumen haben.
Die Führung richtet sich an alle Interessierten – Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Weitere Infos auf der Website des Langen Tags der Stadtnatur.
8. Mai 2026
Haben Sie Interesse an einer Informationsfahrt nach Berlin teilzunehmen? Füllen Sie einfach dieses Formular aus und melden Sie sich an.
Hier ein paar grundsätzliche Hinweise zu der Fahrt:
Die Reise dauert zwei Tage und wird organisiert und finanziert vom Bundespresseamt (BPA). Jährlich haben wir 150 Plätze an drei Terminen zu vergeben. Zug- und Bustransfer, Hotelübernachtung in Doppelzimmern, Besuche interessanter Orte und Sehenswürdigkeiten, inklusive des Bundestags, sowie zwei Mahlzeiten sind dabei kostenlos. Zu dem Besuch des Bundestags gehört auch ein Gespräch mit Linda Heitmann dazu. Für die zwei Tage kann, sofern der Arbeitgeber in Hamburg sitzt, Bildungsurlaub beantragt werden.
Ich freue mich, wenn Sie mit dabei sind!