Zum Jahresbeginn

Zum Jahresbeginn

Dieses Jahr hat weltpolitisch direkt turbulent begonnen, weshalb es mir schwer fällt, nach einigen Offline-Tagen direkt wieder ins politische Tagesgeschäft der Gesundheits- und Meeresschutzpolitik überzugehen.

Die militärische Operation in Venezuela mit der Gefangennahme Maduros durch die USA hat uns alle in den letzten Tagen wohl beschäftigt. So sehr die Bevölkerung Venezuelas auch unter Maduro gelitten hat, ist klar zu sagen: Hier wurde durch die USA Völkerrecht gebrochen und wir alle machen uns vermutlich große Sorgen, wie es nun weitergeht – sowohl in Venezuela, als auch weltweit. Trump hat mit diesem Vorgehen auch verdeutlicht: Er fühlt sich an internationales Recht nicht gebunden und die globalen Kräfteverhältnisse und Bündnisse ordnen sich gerade neu. Machthaber wie Putin, Trump, aber auch Xi scheinen dabei das „Recht des Stärkeren“ nutzen zu wollen, um ohne große Rücksicht auf Menschenrechtsfragen und internationale Verträge ihre Machtinteressen durchzusetzen.

Ich wünsche mir für dieses neue Jahr 2026 insbesondere, dass wir darauf als Europäische Union gemeinsame und starke Antworten finden und entschlossen handeln. Und zwar – im Gegensatz zu anderen Großmächten – im Einklang mit Völkerrecht und internationalen Verträgen. Denn diese sind von unschätzbarem Wert für uns alle. Mir und uns allen ist wohl klar, dass es dorthin – zu europäischer Einigkeit, Geschlossenheit und Stärke – derzeit ein weiter Weg ist. Aber er ist alternativlos. Bevor es hier in den nächsten Tagen wieder hauptsächlich um Gesundheits-, Drogen- und Meeresschutzpolitik gehen wird, daher einmal zu Beginn dieses turbulente Jahres für mich der Vorsatz: Lasst uns an einem starken und demokratischen Europa mit einer wertebasierten Politik dieses Jahr abseits aller politischen Differenzen gemeinsam arbeiten.

Pressemitteilung: Nachhaltigkeitsversprechen transparent gestalten

Pressemitteilung: Nachhaltigkeitsversprechen transparent gestalten

Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs zur Behauptung von Katjes, seine Produkte seien klimaneutral, erklärt Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

„Das Urteil zeigt deutlich, dass es wir einen klaren Rahmen für Verbraucher*innen und Unternehmen brauchen, damit Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen von Produkten verständlich und fair sind. Zwei Richtlinien aus Europa – EmpCo und GCD – zeigen in die richtige Richtung und bilden einen guten Rahmen: Zum einen müssen Unternehmen den Umweltnutzen ihrer Versprechen verständlich, transparent und anhand allgemeiner Kriterien belegen. Und zum anderen reicht die Kompensation von Emissionen über sogenannte Zertifikate nicht mehr aus, sondern der Herstellungsprozess muss bereits Emissionen einsparen.

Das wäre ein klarer Mehrwert für Konsument*innen, die nach einer aktuellen Umfrage des Handelsverbandes beim Einkauf immer stärker auf Nachhaltigkeitsaspekte achten. Und wir belohnen die Unternehmen, die sich tatsächlich und wirksam darum bemühen, ihre Umweltauswirkungen zu reduzieren.“

Das Statement wurde auch auf der Website der Grünen Bundestagsfraktion veröffentlicht.

Endlich in Europa verabschiedet: Das Nature Restoration Law

Endlich in Europa verabschiedet: Das Nature Restoration Law

Nach langen Verhandlungen und Diskussionen hat das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union am Montag dieser Woche nun endgültig die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur an Land und im Meer, das sogenannte Nature Restoration Law, verabschiedet.

Dieses Gesetz ist ein Kernelement des europäischen Green Deal und hat zum Ziel, mehr Renaturierung und damit auch eine Verringerung des Artensterbens zu erreichen. Sofern das gelingt, ist es auch eine wichtige Schutzmahnahme gegen die extremen Folgen der Klimakrise.

Das Gesetz ist ein Meilenstein in der europäischen Umweltpolitik. Und der ist dringend nötig, denn Europa erhitzt sich doppelt so schnell wie andere Kontinente – mit gravierenden Folgen unter anderem in der Gestalt von Extremwetterereignissen wie zuletzt in Süddeutschland. Über 80 Prozent der Ökosysteme in der EU sind in einem schlechten Zustand und können den steigenden Nutzungsansprüchen gepaart mit dem Klimawandel nicht mehr gerecht werden. Jede fünfte Art in Europa ist vom Aussterben bedroht. Nur intakte Ökosysteme können die Folgen der Klimakrise effektiv abmildern. Dazu brauchen wir z.B. sauberes Wasser und gesunde Böden.

Das Nature Restoration Law ist ein gesamteuropäisches Projekt mit klaren und vor allem verbindlichen Zielen, die es allen Mitgliedsstaaten vorgibt: Es verpflichtet sie dazu, auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen von Stadtgrün über Meeresböden und Moore bis hin zu Wäldern – Maßnahmen zur Stärkung der betroffenen Ökosysteme einzuführen. Zudem sollen bestimmte Lebensraumtypen, die sich in einem schlechten Zustand befinden, nach und nach wiederhergestellt werden: 30 Prozent bis 2030, 60 Prozent bis 2040 und 90 Prozent bis 2050. Konkret heißt dies, dass geschädigte Flächen wie Moore oder Wälder wieder zu naturnahen Lebensräumen von bedrohten Arten und Pflanzen werden müssen und das darüber der Nachweis gegenüber der EU erbracht werden muss.

Insgesamt ist das EU Restoration Law in vielerlei Hinsicht ein Gewinn für Mensch und Natur: Es schützt nicht nur die biologische Vielfalt, sondern stellt diese teilweise auch wieder her und heilt unsere geschädigten Ökosysteme. Es bekämpft die Klimakrise, indem es unsere Moore, Wälder und Auen, die wichtige natürliche Kohlenstoffsenken sind, schützt und Renaturierungsmaßnahmen vorschreibt. All das ist auch deshalb wichtig, um Extremwetterereignisse wie Dürren, Hitzewellen, Starkregen und Überflutungen abzumildern. 

Daher freue ich mich sehr, dass Deutschland unter grüner Federführung mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bereits vorangeht und mit der Umsetzung vieler Ziele des Gesetzes bereits begonnen hat. Nun sind auch die anderen Mitgliedstaaten am Zug, ihre nationalen Wiederherstellungspläne zu erarbeiten, bei denen auch die Zivilgesellschaft eingebunden werden soll.

Presse: Statement zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Presse: Statement zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Im nd (Neues Deutschland) habe ich mich vergangene Woche zu meinen Erwartungen an die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie geäußert:

Aus dem BMUV heißt es dazu gegenüber »nd«, ein entsprechender Entwurf werde im Spätsommer vorgelegt. Darin ist auch eine Regelung der »Jetzt kaufen, später bezahlen«-Modelle vorgesehen, um das damit verbundene Überschuldungsrisiko einzugrenzen. Die Umsetzung des EU-Rechts eröffne noch weitere Möglichkeiten, findet Linda Heitmann, Sprecherin für Verbraucherschutz (Die Grünen). So könnte man eine Mindestsumme festlegen, unter der keine »Jetzt kaufen, später bezahlen«-Angebote möglich seien. Bei Minikrediten sollte eine Kreditwürdigkeitsüberprüfung stattfinden, die Forderungen aus bestehenden Kreditverträgen berücksichtigt, die Kreditentscheidung sollte nachvollziehbar sein und Verbraucher*innen sollten in finanziellen Krisen ein Recht auf angepasste und flexible Rückzahlungsoptionen haben, so Heitmann zu »nd«.

Den gesamten Artikel zum Statement findet ihr hier auf der Website des nd.

Presseartikel: Handelsblatt zur Verbraucheragenda

Presseartikel: Handelsblatt zur Verbraucheragenda

Bereits zu Beginn dieser Woche hat das Handelsblatt über das Thesenpapier von Tabea Rößner und mir zur EU-Verbraucheragenda berichtet. Mein Zitate dazu:

In ihrem Papier listen die Grünen-Politikerinnen Rößner und Heitmann weitere Punkte auf, wo sie auf EU-Ebene Handlungsbedarf sehen. Das Verbraucherrecht muss aus ihrer Sicht an die Anforderungen im digitalen Zeitalter angepasst werden. „Mit einem überzeugenden europäischen Rahmen können die Mitgliedstaaten vor Ort die besten Lösungen finden und den Verbraucherschutz überall auf dem Kontinent zielgenau verbessern“, sagte Heitmann dem Handelsblatt.

Den ganzen Artikel im Handelsblatt findet Ihr hier.