PM: Gesetzesnovelle für umweltgerechtere Entsorgung von Elektrogeräten, E-Zigaretten und Batterien

PM: Gesetzesnovelle für umweltgerechtere Entsorgung von Elektrogeräten, E-Zigaretten und Batterien

Heute hat das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes für die Länder- und Verbändeanhörung veröffentlicht. Dazu erklären Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt und Verbraucherschutz der Grünen im Bundestag sowie Mitglied im Gesundheitsausschuss und Jürgen Kretz, Obmann im Umweltausschuss und Berichterstatter für Kreislaufwirtschaft der Grünen Bundestagsfraktion:

Jürgen Kretz MdB:

„Ich begrüße den Vorschlag des Bundesumweltministeriums für neue Regelungen zur Entsorgung von Elektrogeräten, E-Zigaretten und Batterien sehr. Damit machen wir uns in Deutschland weiter auf den Weg, bestimmte Elektrogeräte und gefährliche Lithium-Ionen-Batterien noch umweltgerechter und sicherer zu entsorgen sowie der Kreislaufwirtschaft wieder zuzuführen.

Mit der Novelle wird einerseits das Rücknahmesystem von Tablets, Smartphones oder Einweg-E-Zigaretten vereinfacht. Ich erhoffe mir, dass mit diesen neuen Regelungen große Mengen an Rohstoffen, die aktuell in den nicht mehr genutzten Elektrogeräten schlummern, fachgerecht entsorgt und hochwertig recycelt werden. Andererseits sollen Brandrisiken bei der Sammlung von Elektrogeräten minimiert werden, was die Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien sicherer werden lässt.“

Linda Heitmann MdB:

„Damit legt das BMUV eine sehr wichtige Initiative vor. Einweg Elektrogeräte und Einweg-E-Zigaretten sind immer präsenter im Handel. Gleichzeitig haben es Verbraucher*innen immer noch zu schwer, die ausgedienten Produkte richtig zu entsorgen. Der Gesetzentwurf sieht nun unter anderem vor, Einweg-E-Zigaretten überall dort, wo sie gekauft werden auch zurückgeben zu können.

Als Gesundheitspolitikerin habe ich auch die Hoffnung, dass strengere Rücknahmeregelungen für manche Händler*innen den Ausschlag geben, ganz auf das Angebot von Einweg-E-Zigaretten zu verzichten. Rauchen ist in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt. Trotzdem fallen Einweg-E-Zigaretten häufig in die Hände von Jugendlichen, da Jugendschutzauflagen an manchen Verkaufsstellen nicht ausreichend erfolgen und Jugendliche besonders auf die knalligen oder coolen Verpackungen von Einweg-E-Zigaretten anspringen. In der Vergangenheit hatte ich daher schon mehrfach angeregt, auf Einweg-e-Zigaretten Pfand zu erheben. Wir werden diese Option im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens für diesen Gesetzentwurf konkret prüfen lassen.“

PM: Ab 1. Juli gilt – Bessere Entsorgung heißt mehr Recycling

PM: Ab 1. Juli gilt – Bessere Entsorgung heißt mehr Recycling

Ab 1. Juli können Verbraucher*innen ihre ausgedienten Elektrogeräte wesentlich leichter bei Supermärkten oder Drogerien zurückgeben. Dazu erklärt Linda Heitmann, direkt gewählte Abgeordnete für Altona und Berichterstatterin der Grünen Bundestagsfraktion für Verbraucher*innenschutz:

„Schubladen mit alten Handys gehören der Vergangenheit an. Denn ab sofort läuft die Entsorgung von Handys und anderen Elektrogeräten deutschlandweit über Drogerien, Discounter und Supermärkte. Das macht es für Verbraucher*innen viel einfacher. Und es schont die Umwelt, weil dadurch ab sofort hoffentlich mehr recycelt wird. Jetzt sind Drogerien, Discounter und Supermärkte am Zug, ihre Kund*innen zu informieren, zur Rückgabe zu motivieren und die Geräte unkompliziert anzunehmen – auch ohne Neukauf vor Ort.

Um die Sammel- und Recyclingquote künftig noch weiter zu erhöhen, könnten zudem eine Rücknahmepflicht für alle Verkaufsstellen, eine einheitliche Kennzeichnung der Sammelstellen oder verpflichtende Sammelquoten für Einzelhändler und Hersteller helfen. Darüber hinaus würde ein Pfandsystem für Elektrogräte zu deutlich mehr Recycling und der Wiederverwendung knapper Rohstoffe führen.

Aktuell werden weniger als die Hälfte der verkauften Elektrogeräte gesammelt. Viele Konsument*innen empfinden die Rückgabe bisher als zu kompliziert oder zu umständlich. Daher ist es der richtige Weg, ab morgen alltagsnahe Angebote zu offerieren und dem Wunsch vieler Verbraucher*innen nach leicht erreichbaren Entsorgungsmöglichkeiten nachzukommen. Mit der neuen Regelung gibt es mehr Rückgabeoptionen als je zuvor.“

Zum Hintergrund:

Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes trat bereits im Januar 2022 in Kraft; die Übergangsfrist von sechs Monaten läuft nun ab. Mit der erleichterten Abgabe möchte die Bundesregierung die Sammelquote erhöhen, das Recycling verbessern und Schadstoffe vermehrt auf dem Stoffkreislauf entfernen. Mit der Neuregelung sind Supermärkte, Discounter, Drogerien und Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche verpflichtet, Elektrogeräte anzunehmen, sobald sie mehrmals im Jahr oder dauerhalft Elektrogeräte anbieten. Dabei müssen die Geräte auch nicht dort gekauft worden sein.


Das Statement findet sich auch auf der Homepage der Bundestagfraktion.