Jetzt anmelden: Fachgespräch „Warme Wohnungen für alle!“

Jetzt anmelden: Fachgespräch „Warme Wohnungen für alle!“

Die Energiepreiskrise belastet die meisten Mieter*innen und Verbraucher*innen enorm. Deshalb hat die Ampel-Koalition für den Winter 2022/23 verschiedene Entlastungspakete geschnürt, um insbesondere Menschen und Haushalte mit kleinen Einkommen zu unterstützen. Vom Heizkostenzuschuss über die Wohngeldreform bis hin zur Strom- und Gaspreisbremse. Das Ziel: Warme Wohnungen für alle, trotz Energiepreiskrise.

In der Debatte wird immer wieder gefragt: Wer muss besonders entlastet werden? Wie können Maßnahmen zielgerichtet wirken, statt mit der “Gießkanne“ verteilt zu werden? Wie wirksam sind die Maßnahmen und wie können wir sie gut an die Verbraucher*innen kommunizieren?

Antworten darauf zu finden, ist nicht immer einfach. Darum lädt die Grüne Bundestagsfraktion am kommenden Dienstag, den 14.03. zum Online-Fachgespräch gemeinsam mit Expert*innen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Fachpolitik diskutieren: Wie haben die Entlastungspakete I-III gewirkt? Was können wir aus der Arbeit des letzten Jahres für die Zukunft lernen? Und wie können wir das Versprechen halten, soziale Entlastungen und die ökologische Wärmewende zu vereinen?

Ich werde dabei ein besonderes Schlaglicht auf Verbraucher*inneninformation legen und darauf hinweisen, wie wir bei unseren Entlastungen Verbraucher*innen gestärkt und auch umfassend über Möglichkeiten zum Energiesparen informiert haben.

Das Fachgespräch findet von 11:00 – 13:00 online statt, es gibt immer wieder die Möglichkeit, selbst in die Diskussion mit Fragen und Beiträgen einzusteigen. Zur Anmeldung geht es hier.

Gaspreisbremse – ein aktueller Zwischenstand

Gaspreisbremse – ein aktueller Zwischenstand

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine sind die weltweiten Gaspreise stark angestiegen. Besonders Deutschland war durch die verschleppte Energiewende massiv auf russisches Gas angewiesen – doch dieses Gas wird nicht mehr geliefert. Neben dem europäischen Gasschutzschirm und massiven Sparanstrengungen von Wirtschaft, Verwaltung und privaten Haushalten hat sich die Bundesregierung auf eine Gaspreisbremse geeinigt. Doch was heißt „Bremse“ genau und wie wird das ausgestaltet?

Eine Kommission mit Mitgliedern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik hat dazu bisher folgende Eckpunkte erarbeitet: Mit bis zu 200 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds werden bis 2024 die Gasrechnungen querfinanziert, um alle Verbraucher*innen konkret zu entlasten. Die konkreten hier beschriebenen Ergebnisse sind ein Zwischenstand und können sich im parlamentarischen Verfahren noch verändern. Die Gaspreisbremse soll demnachaus zwei Teilen bestehen:

In einem ersten Schritt bekommen alle Verbraucher*innen im Dezember einen Rabatt in Höhe eines monatlichen September-Abschlags. Das ist eine kurzfristige Einmalzahlung, die aber für den September-Abschlag gilt: Wer im Dezember weiter Gas einspart, zahlt somit weiterhin weniger.

Im zweiten Schritt wird ab März 2023 für mindestens ein Jahr der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde für die Verbraucher*innen gedeckelt. Der Staat zahlt also quasi die Differenz zwischen 12 Cent und dem tatsächlichen Marktpreis. Diese Deckelung gilt für dengeschätzten Verbrauch von 80 Prozent pro Haushalt bzw. Unternehmen. Wer also über 20 Prozent seines bisherigen Verbrauchs einspart, kann sich somit darauf verlassen, für jede Kilowattstunde lediglich 12 Cent zahlen zu müssen. Das ist etwa das 1,3-fache des Abschlags im Vergleich zu den letzten Jahren, als der Gaspreis im Durchschnitt bei 7 Cent pro Kilowattstunde lag. Für Fernwärmekunden wird der Preis sogar auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls für den Basisverbrauch von 80 Prozent.

Der bisherige Zwischenstand ist nur ein Anfang. Wir Grüne werden uns in der Debatte auch für ein Höchstkontingent des geförderten Gasverbrauchs einsetzen. Dabei geht es darum, dass z.B. Haushalte mit hohem Einkommen und hohem Verbrauch (z.B. durch beheizte Pools) stärker in die Pflicht genommen werden zu sparen als z.B. eine vierköpfige Familie mit geringem Einkommen. Denn auch wenn in der Gaskrise alle sparen müssen, gilt es natürlich, die Grundbedarfe (Heizen und Warmwasser im Bad) preisgünstig sicherzustellen. Außerdem gilt eben bei allen Entlastungen weiterhin: Wir haben nicht nur hohe Preise, sondern auch eine reale Gasknappheit, besonders mit Blick auf den Winter 2023/2024. Darum muss der überflüssige Gasverbrauch runter!

Diese Schritte werde ich aus Verbraucher*innen-Perspektive weiter begleiten und mich tatkräftig im parlamentarischen Prozess einbringen!