Energiesperren verhindern – besserer Verbraucherschutz

Energiesperren verhindern – besserer Verbraucherschutz

Der Herbst hält Einzug, viele Menschen haben in diesen vergangenen Tagen vermutlich erstmals die Heizung wieder aufgedreht. Was für den einen selbstverständlich ist, bedeutet insbesondere für Verbraucher*innen mit wenig Geld auch Anlass zur Sorge: denn wer die eigenen Energiekosten auf Dauer nicht zahlen kann, bekommt im schlimmsten Fall die Versorgung, also Heizung und Strom, abgestellt. In den vergangenen Jahren habe ich mich sehr dafür eingesetzt, diese Energiesperren zu verhindern. Die Bundesregierung verlängert erfreulicherweise Regelungen, die Verbraucher*innen bei der Vermeidung von Energiesperren unterstützen:

Abwendungsvereinbarungen: Ratenzahlungen können auch in diesem Winter ausgesetzt werden

Als im Jahr 2022 in Folge des russischen Angriffskriegs die Preise für Strom und Gas rapide anstiegen, hatte die Ampel viele Entlastungen beschlossen. Neben den umfangreichen Strom- und Gaspreisbremsen wurden damals besonders auch Verbraucher*innen mit Zahlungsrückständen in den Blick genommen. Ihnen wurde z.B. der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung mit ihrem Energieversorger vereinfacht. Eine solche Vereinbarung ermöglicht eine zinslose Ratenzahlung der ausstehenden Beträge. In diesem Zeitraum ist die Versorgung dann weiter gesichert. Darüber hinaus wurde auch ermöglicht, die Ratenzahlungen für bis zu drei Monate auszusetzen. Diese Regelung war ursprünglich bis April 2024 befristet.

Die gute Nachricht für Verbraucher*innen: Die Bundesregierung verlängert die bestehende Regelung auch für diese Heizperiode, also bis Ende April 2025. Für Verbraucher*innen mit einer Abwendungsvereinbarung bedeutet dies im Zweifel, auch bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten in diesem Winter weiterhin heizen zu können. Ich bin sehr froh, dass das grün-geführte Wirtschaftsministerium hier besonders Verbraucher*innen mit kleinen Einkommen schützt.

Langfristig wäre es wünschenswert, dass wir Energiesperren ganz verhindern und die bestehenden Regelungen auch verstetigen zu können. Mit der Umsetzung der EU-Strombinnenmarkt-Richtlinie wird dieses Thema auch noch einmal politisch verhandelt. Aktuell wird das entsprechende Gesetz zwischen den Ministerien abgestimmt.

Energiesperren frühzeitig verhindern

Um Energiesperren zu vermeiden, braucht es jedoch auch weitere Maßnahmen. In Hamburg ist der Runde Tisch zur Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperren ein erfolgreiches Beispiel dafür, wie Energiesperren durch Zusammenarbeit aller relevanten Akteur*innen verhindert werden können.  Informationsangebote zum Energiesparen und kostenfreie Energieberatungen für besonders gefährdete Verbraucher*innen leisten ebenso einen wichtigen Beitrag. Auch Härtefallfonds wie z.B. in Hamburg können Energiesperren kurzfristig und unbürokratisch verhindern.

Nicht zuletzt gilt allerdings: Die finanziellen Schieflagen, in die manche Verbraucher*innen durch die steigenden Energiepreise 2022 gerieten, sind auch politisch verantwortet. Die jahrelange Abhängigkeit von russischem Gas hat uns anfällig gemacht für plötzliche Preissteigerungen. Auch wenn die Inflationsrate vergangenes Jahr stark angestiegen ist, haben die Ampel und besonders Robert Habeck hier viel erreicht: Die Gasspeicher blieben gefüllt und die Preisbremsen haben viele Verbraucher*innen entlastet. Inzwischen nähern sich die Energiepreise wieder dem Vorkrisenniveau an. 

Verbraucherschutz-Schwerpunkt im Ausschuss

Verbraucherschutz-Schwerpunkt im Ausschuss

In der gestrigen Ausschusssitzung haben wir uns 90 Minuten Zeit genommen, um über Verbraucherschutz zu sprechen. Dafür waren drei wichtiger Institutionen eingeladen:

  • Prof. Peter Kenning vom Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV),
  • Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und
  • Hubertus Primus von der Stiftung Warentest.

Alle drei Vertreter*innen konnten zu Beginn ihre Arbeit, Herausforderungen und aktuellen Projekte vorstellen. Im Anschluss haben wir dann über die unterschiedlichsten Aspekte des Verbraucher*innenschutzes gesprochen:

  • Einführung und Ausgestaltung des Verbandsklagerechts,
  • Verbraucher*innentäuschung durch Greenwashing,
  • Reparierbarkeit von Produkten und ein Recht auf Reparatur,
  • hohe Energiepreise, Energiesparen und Rechte der Verbraucher*innen gegenüber Energieanbietern,
  • an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel,
  • Verbraucherkreditrichtlinie und Vermeidung von Überschuldung,
  • Elementarschadenversicherung bei Schäden durch Naturkatastrophen.

Es wurde wieder einmal deutlich wie breit und vielseitig unseren Themenpalette ist. Ich habe mich sehr über diesen intensiven Austausch zu meinen Themen gefreut. Auf die weitere Diskussion, Beratung und Begleitung all dieser Themen in meiner Rolle als grüne Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz freue ich mich. Gleich in dieser Woche haben wir das Verbandsklagerecht zur Debatte im Bundestag.

Energiepreisbremsen: Entlastungen für alle

Energiepreisbremsen: Entlastungen für alle

Die steigenden Energiepreise stellen viele Bürger*innen vor enorme Herausforderungen. Daher hat die Bundesregierung mehrere Maßnahmen verabschiedet, die Bürger*innen schnell und unkompliziert entlasten sollen. Dafür stellt der Bund knapp 300 Milliarden Euro zur Verfügung. Wer wie unterstützt wird, erfahrt Ihr in dieser Zusammenstellung.

Soforthilfe Dezember: Es dauert einige Zeit, bis ein Gesetz umgesetzt werden kann, aber den Menschen soll schnell geholfen werden. Deshalb haben Bundestag und Bundesrat die Soforthilfe im Dezember beschlossen. Demnach zahlen alle Haushalte und Unternehmen für Dezember 2022 nichts für Gas oder Fernwärme, wenn sie weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) im Jahr verbrauchen. Zur Orientierung: Ein Vier-Personen-Haushalt verbraucht durchschnittlich 10.000 und 20.000 kWh.

Ab März 2023 wird der sogenannte Abwehrschirm in Kraft treten. Durch diesen werden die Energiekosten pauschal für alle Menschen, Unternehmen und Einrichtungen begrenzt. Der Abwehrschirm besteht aus einer Gas- und Wärmepreisbremse sowie einer Strompreisbremse: Für alle Haushalte und Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, wird der Gaspreis auf 12 Cent brutto je Kilowattstunde gedeckelt, einschließlich aller Steuern und sonstiger Abgaben. Für Fernwärmekund*innen sind es 9,5 Cent brutto je Kilowattstunde.

Damit die Anreize zum Energiesparen bestehen bleiben, gelten diese Preisbremsen nur für 80% des Energieverbrauches des Vorjahres. Wenn man also den Energieverbrauch um 20% senkt, zahlt man für Gas 12 Cent brutto und für Fernwärme maximal 9,5 Cent brutto je Kilowattstunde. Für den Energieverbrauch über diese 80% hinaus zahlt man den höheren, vollen Marktpreis. Reduziert ein Haushalt seinen Energieverbrauch aber um mehr als 20%, dann bekommt man bei der Jahresendabrechnung ggf sogar Geld zurückerstattet. Unten findet Ihr auch ein kleines Rechenbeispiel dazu.

Um auch der Industrie dabei zu helfen, Produktion und Arbeitsplätze zu sichern, werden ihr Gaspreis auf 7 Cent netto und Fernwärmepreis auf 7,5 Cent netto pro Kilowattstunde gedeckelt, zuzüglich Steuern und anderer Abgaben. Damit auch die Industrie weiterhin Energie spart, gilt dieser Preisdeckel für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Stromerzeugungskraftwerke sind von dieser Regelung ausgeschlossen, um die Gasverstromung nicht zu subventionieren.

Lizenz Pixabay CC0

Parallel zur Gas- und Wärmepreisbremse enthält der Abwehrschirm auch eine Strompreisbremse. Alle Haushalte und kleineren Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, zahlen für 80% ihres Stromverbrauchs aus dem Vorjahr lediglich 40 Cent brutto pro Kilowattstunde, einschließlich Steuern und sonstigen Abgaben. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 Kilowattstunden im Jahr zahlen für 70% ihres bisherigen Stromverbrauchs 13 Cent netto für jede Kilowattstunde, zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen. Für jede Kilowattstunde über diese 80% bzw. 70% hinaus zahlt man den vollen Preis, der mit dem Stromanbieter vereinbart ist. Auch hier gilt: je mehr Strom man spart, umso mehr Geld erhält man bei der Jahresendabrechnung zurück.

Diese Regelung gilt vom März 2023 bis April 2024. Damit die Bürger*innen auch für den Januar und Februar 2023 entlastet werden, werden die Entlastungsbeträge rückwirkend im März angerechnet. Damit sind alle Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mindestens bis April 2024 vor Preissteigerungen geschützt. Wenn diese Hilfe trotzdem nicht reicht, stehen Fonds für Härtefälle zur Verfügung. In Hamburg beispielsweise gibt es solch einen Fonds im Umfang von 15 Millionen Euro, über den speziell Menschen, die von Energiesperren bedroht sind, Hilfe beantragen können. Mehr Infos dazu, wie das konkret im Bedarfsfall in Hamburg funktioniert, unter hamburg.de/haertefallfonds.

Rechenbeispiel für die Gaspreisbremse

Eine vierköpfige Familie mit einer Wohnung von 100 qm hat einen Gasverbrauch von 15 000 Kilowattstunden im Jahr, das sind 1.250 Kilowattstunden im Monat. Ihr bisheriger Gaspreis lag bei 8 Cent je Kilowattstunde, also 100 Euro im Monat. Ihr neuer Gaspreis liegt bei 22 Cent pro Kilowattstunde. Ohne die Gaspreisbremse müsste die Familie damit 275 Euro pro Monat zahlen – also 175 Euro mehr als bisher. Mit der Gaspreisbremse zahlt die Familie monatlich 175 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch. Das sind 12 Cent die ersten 80 Prozent (12 000 Kilowattstunden) und 22 Cent für die restlichen 20 Prozent (3 000 Kilowattstunden).

Wenn die Familie 20 Prozent Energie spart, also nur 12 000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, dann bekommt sie 660 Euro bei der Jahresendabrechnung zurück. Umgerechnet würde die Familie nur noch 120 Euro pro Monat zahlen – also nur 20 Euro mehr als das Vorvorjahr als der Gaspreis noch bei 8 Cent brutto je Kilowattstunde lag – obwohl sich der Gaspreis fast verdreifacht hat.

Wenn die Familie sogar mehr als 20% Gas einspart, dann bekommt sie auch mehr als 660 Euro zurück. Wenn die Familie z.B. 30%einspart, bekommt sie in diesem Beispiel 990 Euro zurück. Umgerechnet auf den Monat wären das noch 92,50 Euro – also weniger als im Vorjahr. Für jede eingesparte Kilowattstunde Gas muss das Energieversorgungsunternehmen den hohen, neuen Gaspreis erstatten, also 22 Cent je Kilowattstunde in diesem Beispiel.

Und umgekehrt: Wenn die Familie weniger als 20% Gas einspart, dann bekommt sie weniger als 660 Euro zurück. Wenn sie aber mehr Gas verbraucht als im Vorjahr, dann muss die Familie sogar Geld nachzahlen und zwar 22 Cent für jede Kilowattstunde.

Was muss im Einzelfall konkret getan werden?

Die wirklich gute Nachricht an der Strom- und Gaspreisbremse: alle profitieren davon, ohne aktiv etwas tun zu müssen. Die Übernahme der Rechnung im Dezember und auch die rückwirkende Preisbremse für Januar und Februar passieren ganz automatisch!

Für Vermieter*innen könnte es in Einzelfällen mit der Abrechnung mit ihren Mieter*innen ein bisschen komplizierter werden. Hierzu soll es zeitnahe Infoblätter der Bundesregierung geben, die deutlich machen, wie Vermieter*innen richtig und rechtssicher agieren, wenn sie Nebenkostenabrechnungen erstellen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Infos allen Vermieter*innen auf geeignetem Wege zur Verfügung gestellt werden, sobald sie vorliegen. Einen ersten Überblick gibt es hier.

Gaspreisbremse – ein aktueller Zwischenstand

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine sind die weltweiten Gaspreise stark angestiegen. Besonders Deutschland war durch die verschleppte Energiewende massiv auf russisches Gas angewiesen – doch dieses Gas wird nicht mehr geliefert. Neben dem europäischen Gasschutzschirm und massiven Sparanstrengungen von Wirtschaft, Verwaltung und privaten Haushalten hat sich die Bundesregierung auf eine Gaspreisbremse geeinigt. Doch was heißt „Bremse“ genau und wie wird das ausgestaltet?

Eine Kommission mit Mitgliedern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik hat dazu bisher folgende Eckpunkte erarbeitet: Mit bis zu 200 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds werden bis 2024 die Gasrechnungen querfinanziert, um alle Verbraucher*innen konkret zu entlasten. Die konkreten hier beschriebenen Ergebnisse sind ein Zwischenstand und können sich im parlamentarischen Verfahren noch verändern. Die Gaspreisbremse soll demnachaus zwei Teilen bestehen:

In einem ersten Schritt bekommen alle Verbraucher*innen im Dezember einen Rabatt in Höhe eines monatlichen September-Abschlags. Das ist eine kurzfristige Einmalzahlung, die aber für den September-Abschlag gilt: Wer im Dezember weiter Gas einspart, zahlt somit weiterhin weniger.

Im zweiten Schritt wird ab März 2023 für mindestens ein Jahr der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde für die Verbraucher*innen gedeckelt. Der Staat zahlt also quasi die Differenz zwischen 12 Cent und dem tatsächlichen Marktpreis. Diese Deckelung gilt für dengeschätzten Verbrauch von 80 Prozent pro Haushalt bzw. Unternehmen. Wer also über 20 Prozent seines bisherigen Verbrauchs einspart, kann sich somit darauf verlassen, für jede Kilowattstunde lediglich 12 Cent zahlen zu müssen. Das ist etwa das 1,3-fache des Abschlags im Vergleich zu den letzten Jahren, als der Gaspreis im Durchschnitt bei 7 Cent pro Kilowattstunde lag. Für Fernwärmekunden wird der Preis sogar auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls für den Basisverbrauch von 80 Prozent.

Der bisherige Zwischenstand ist nur ein Anfang. Wir Grüne werden uns in der Debatte auch für ein Höchstkontingent des geförderten Gasverbrauchs einsetzen. Dabei geht es darum, dass z.B. Haushalte mit hohem Einkommen und hohem Verbrauch (z.B. durch beheizte Pools) stärker in die Pflicht genommen werden zu sparen als z.B. eine vierköpfige Familie mit geringem Einkommen. Denn auch wenn in der Gaskrise alle sparen müssen, gilt es natürlich, die Grundbedarfe (Heizen und Warmwasser im Bad) preisgünstig sicherzustellen. Außerdem gilt eben bei allen Entlastungen weiterhin: Wir haben nicht nur hohe Preise, sondern auch eine reale Gasknappheit, besonders mit Blick auf den Winter 2023/2024. Darum muss der überflüssige Gasverbrauch runter!

Diese Schritte werde ich aus Verbraucher*innen-Perspektive weiter begleiten und mich tatkräftig im parlamentarischen Prozess einbringen!

PM: Ampel verdoppelt Mittel für Schuldnerberatung

Zum gestrigen Beschluss des Haushaltsausschusses erkläre ich als Abgeordnete für Altona und Berichterstatterin meiner Fraktion für Verbraucher*innenschutz gegenüber der Presse:

„Die hohen Energiepreise und die galoppierende Inflation belasten viele Haushalte. Die Ampelkoalition hat bereits im letzten Jahr eine Stärkung der Schuldner- und Insolvenzberatung auf den Weg gebracht. Damit hilft der Bund – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – den Ländern, ihre Angebote zu verbessern und nachhaltig zu sichern sowie die Vernetzung und Qualifikation weiter zu stärken. Im aktuellen Haushaltverfahren ist es nun gelungen, die Projektmittel für das Jahr 2023 zu verdoppeln auf jetzt 2 Millionen Euro für das kommende Jahr.

Das ist ein wichtiges Signal an alle Haushalte, die aktuell und meist unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Wir haben ganz konkret diejenigen im Fokus, die unter der aktuellen Krise am stärksten zu leiden haben. Es ist mir besonders wichtig, Privatinsolvenzen und Energiesperren zu verhindern, da sie oft der erste Schritt in Wohnungslosigkeit sind.“