Beratung und Boni: Der kostenlose Stromspar-Check für Menschen mit geringem Einkommen

Beratung und Boni: Der kostenlose Stromspar-Check für Menschen mit geringem Einkommen

Seit einigen Monaten haben Verbraucher*innen in vielen Bereichen mit steigenden Preisen zu kämpfen – ganz besonders auch für Strom und Gas. Besonders Menschen mit geringem Einkommen sind davon betroffen – nachdem die Preise für Energie bereits früher rund 10 Prozent des Einkommens ausmachten, drücken die steigenden Preise nun noch stärker auf den Geldbeutel.

Um steigenden Energiepreisen zu begegnen, sind verschiedene Maßnahmen notwendig. Stromsparen kann dabei erstaunlich viel Kosten ohne großen Aufwand einsparen und gleichzeitig nachhaltig den Verbrauch senken. Mit dem kostenlosen „Stromspar-Check“ fördert die Bundesregierung Stromsparen für Menschen mit geringem Einkommen, Rentner*innen und alle Menschen, die staatliche Leistungen wie etwa Wohngeld, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehen.

Mehr als nur Beratung

Der einfachste Schritt beim Stromspar-Check mitzumachen, geht per Telefon oder über die Online-Beratung direkt über die Website. An vielen Standorten in Deutschland ermöglicht der Stromspar-Check auch direkte Beratung zuhause – ein wichtiger Service um individuell passgenaue Lösungen für den eigenen Haushalt zu geben.

Doch der Stromspar-Check bringt nicht nur gute Ratschläge, sondern auch direkte Soforthilfen. So werden kostenfrei praktische Spargeräte wie Duschköpfe, LED-Glühbirnen und Mehrfachstecker verteilt. Auch der Kauf von sparsamen Kühlgeräten wird unterstützt. Ein sparsamer Kühlschrank kann viel Verbrauch einsparen – aber die Anschaffung ist eine große Hürde, wenn am Ende des Monats normalerweise kaum Geld übrig bleibt. Darum gibt es für den Austausch auf ein sparsames Gerät Prämien für bis zu 300 Euro.

Die Unterstützung beim Energiesparen ist natürlich nur eine Maßnahme unter vielen. Die bereits vereinbarte Abschaffung der EEG-Umlage hat die Ampel-Koalition auf den 1. Juli vorgezogen, und schafft so Entlastung auf der Stromrechnung. Da hohe Energiepreise aufgrund der hohen politischen und ökologischen Kosten der fossilen Energieträger vermutlich auch die nächsten Jahre Alltag bleiben werden, setze ich mich in der Koalition weiterhin für einen sozial gerechten Ausgleich über ein dauerhaftes „Energiegeld“ für Menschen mit geringeren Einkommen sein. Denn auch wenn die Energiewende noch einige Anstrengungen verlangen wird, darf sie nicht zulasten der finanziell schwachen Menschen gehen!

Energie: Der Heizkostenzuschuss kommt

Energie: Der Heizkostenzuschuss kommt

Die gestiegenen Energiekosten belasten Menschen mit kleineren Einkommen besonders. Daher hat die Koalition einen Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht. Der einmalige Zuschuss geht an Bürger*innen, die Wohngeld, Bafög, Meister-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen. Die Höhe des Zuschusses ist nach Personen im Haushalt gestaffelt: 135 Euro für 1-Personen-Haushalte, 175 Euro für 2-Personen-Haushalte, 35 Euro Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt. Die international massiv gestiegenen Preise für fossile Energie wie Öl, Kohle und Gas haben auch in Deutschland die Heiz- und Stromkosten in die Höhe getrieben. Um diese Belastungen abzufedern, haben wir als eines der ersten Gesetze der Ampelkoalition den Heizkostenzuschuss für Haushalte mit niedrigen Einkommen auf den Weg gebracht.

Wer ist berechtigt?

Der Heizkostenzuschuss unterstützt besonders schwer betroffene Haushalte wie Wohngeldempfänger*innen, Auszubildende oder Studierende, die auf Leistungen angewiesen sind. Mehr als 2 Millionen Bürger*innen werden davon profitieren können. Neben den Wohngeld-Empfänger*innen sieht das Gesetz für vier weitere Gruppen einen Zuschuss vor:

  • Studierende, denen im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 entweder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bewilligt wurden und die nicht bei den Eltern wohnen
  • Aufstiegsfortbildungsteilnehmende, denen das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sogenanntes „Meister-BAföG“ – bewilligt wurde
  • Auszubildende, denen Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bewilligt wurde
  • Menschen mit Behinderungen, denen Ausbildungsgeld nach § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bewilligt wurde und die über einen eigenen Haushalt verfügen.

In der jetzigen Form richtet sich der Zuschuss an diejenigen, die ihn besonders benötigen. Er wirkt damit zielgerichtet und nicht nach dem Prinzip „Gießkanne“.

Weitere Entlastungen folgen

Der Heizkostenzuschuss ist nur ein erster Schritt einer ganzen Reihe geplanter Entlastungsmaßnahmen. In den nächsten Wochen und Monaten sollen weitere Entlastungen folgen, wie ein Kindersofortzuschlag, eine faire Beteiligung von Vermietern am CO2-Preis und eine Abschaffung der EEG-Umlagekosten beim Strompreis.

Klimakomponente im Wohngeld einführen

Die dynamische Entwicklung der Heizkosten zeigt aber auch: Der einmalige Heizkostenzuschuss ist wichtig, er wirkt jedoch nur symptomatisch. Die massiven Preiserhöhungen fossiler Energieträger machen deutlich, dass wir den Umstieg auf erneuerbare Energien enorm beschleunigen müssen, um eine saubere und bezahlbare Energieversorgung sicherzustellen und uns von Importen unabhängiger zu machen. Der Heizkostenzuschuss ist ein Instrument zum sozialen Ausgleich, der Härtefälle abmildern soll und sofort wirkt. Um langfristig den Klimaschutz zu stärken, haben wir im Koalitionsvertrag die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld vereinbart. Diese werden wir bald angehen.   Den Entwurf der Ampelkoalition zum Heizkostenzuschussgesetz gibt es HIER. In der letzten Woche haben wir auch im Plenum des Bundestags über die steigenden Strompreise und des Heizkostenzuschlag debattiert.

Meine Januar-Highlights aus dem Bundestag

Meine Januar-Highlights aus dem Bundestag

Wieder ist ein Monat rasch vorbei. Das letzte Quartal 2021 war aufgrund der Regierungsbildung davon geprägt, mit den Koalitionspartnerinnen SPD und FDP zu verhandeln, um grüne Akzente in der Bundespolitik zu setzen, sich zu orientieren und verschiedene Gremien zu konstituieren. Kurzum: im politischen Berlin ankommen.

Neu-Formierung der Regierung mit grüner Beteiligung

Mit dem neuen Jahr schaltet die Ampel nun auf Grün, sodass die Regierungsfahrt in ein grünes Morgen endlich losgehen kann. In der ersten Sitzungswoche des Bundestags haben wir bei der Vorstellungen der unterschiedlichen Ressorts bereits unsere politischen Themen und Ziele vorgestellt. Mit Wirtschaft und Klima, Außen, Ernährung und Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucher*innenschutz sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben wir insgesamt fünf grüngeführte Ministerien in der neuen Wahlperiode. Mit vier grünen Ausschussvorsitzenden in den Bereichen Umwelt und Verbraucher*innenschutz, Bildung und Forschung, Digitales sowie Europa haben wir ein starkes Team, welches gemeinsam mit uns 118 grünen Abgeordneten sich den drängendsten Herausforderungen stellt.

Im Gesundheitsausschuss
Die Pandemie als bestimmendes Thema

Aktuell ist die Pandemie die größte Herausforderung unserer Zeit. Die pandemische Lage bleibt weiterhin sehr ernst und bedarf schnelles und zugleich vorausschauendes Handeln. Gleichzeitig sind viele Menschen im Land von den ständigen Beschränkungen inzwischen müde und ausgelaugt, ein weiterer Lockdown erscheint in der derzeitigen Lage und auch gegen Omikron insgesamt nicht mehr als das richtige Mittel.

Als Mitglied im Gesundheitsausschuss stellt das Pandemiemanagement einen Kernbestandteil meiner parlamentarischen Arbeit dar. Um der Brisanz gerecht zu werden, tagt der Gesundheitsausschuss fast jede Woche: im Januar hatten wir neben zwei ordentlichen Sitzungen auch eine Sondersitzung. Im Februar sind sogar zwei Sondersitzungen vorgesehen, an denen wir mit dem Gesundheitsministerium, mit dem RKI sowie mit Vertreter*innen aus den Ländern die aktuelle pandemische Lage diskutieren.

Diskussionen zur Impfpflicht

Ergänzend zur einrichtungsbezogen Impfpflicht, die wir bereits im Dezember 2021 beschlossen haben, haben wir bereits jetzt eine breite und wissenschaftlich fundierte Orientierungsdebatte zur Erweiterung der Impfpflicht angestoßen. Eine allgemeine Impfpflicht ist in der Tat ein gravierender Eingriff in die Grundrechte. Dessen sind wir uns durchaus bewusst und gerade deshalb wird die Abstimmung ohne Fraktionszwang stattfinden. Wie es in der Orientierungsdebatte deutlich wurde, zeichnen sich drei Gruppenanträge ab, die derzeit erarbeitet werden: Ein Antrag lehnt eine Impfpflicht kategorisch ab, einer befürwortet eine stufenweise Impflicht ab 50 Jahren und einer argumentiert für eine Impflicht ab 18 Jahren.

Ich bin keine Medizinerin und verlasse mich daher auf die Einschätzungen von Expert*innen und Wissenschaftler*innen. Nach jetzigem Kenntnisstand ist eine Impfquote von ca. 90% das wirksamste Mittel, um die Pandemie effektiv und nachhaltig einzudämmen und eine Überforderung unseres Gesundheitssystems zu vermeiden. In einigen Ländern, wie etwa Italien, ist es bereits zur sogenannten Triage, d.h. zur Auslesung/Priorisierung medizinischer Hilfeleistung bei unzureichenden Kapazitäten, gekommen. Eine derartige Überlastung unserer medizinischen Versorgungseinrichtungen ist nicht zuletzt aus ethischen Gründen unbedingt zu verhindern. Mit Expert*innen aus unterschiedlichen Disziplinen beleuchten wir derzeit auch dieses wichtige Thema in Fachgesprächen.

Zwar verzeichnen wir derzeit Rekordinzidenzen bei den Infektionen, jedoch bleibt die Zahl der Infizierten mit schweren Krankheitsverläufen im Vergleich zu früheren Infektionswellen glücklicherweise relativ gering. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass viele Menschen in Deutschland bereits eine Grundimmunisierung haben (74,1%, Stand: 2.2.22) oder sogar diese mit einer dritten Impfung aufgefrischt haben (ca. 53,3%, Stand: 2.2.22). Denn der Mehrwert der Impfung besteht darin, dass sie vor schweren Krankheitsverläufen schützt – auch bei der Omikron-Variante, bei der insgesamt von einer geringeren Wirksamkeit der bisher zugelassenen Impfstoffe ausgegangen wird.

Jedoch sind bislang in Deutschland immer noch zu wenige Menschen geimpft, um zur Normalität zurückzukehren und unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Die Impfrate stagniert, während die Inzidenzzahlen rasant steigen. Ohne eine flächendeckende Impfpflicht sehe ich derzeit keine Möglichkeit, eine ausreichend hohe Impfrate zu erreichen. Deshalb unterstütze ich die Impfpflicht ab 18 Jahren. Voraussichtlich noch in diesem Frühjahr werden wir im Bundestag über eine Erweiterung der Impfpflicht entscheiden, damit wir vor möglichen Infektionswellen im Herbst/Winter 2022 ausreichend geschützt sind.

Im Umweltausschuss
Verbraucher*innenschutz – massenhafte Kündigung von Strom- und Gasverträgen

Verbraucher*innenschutz ist ein weiteres wichtiges Thema, für das ich diese Legislatur in meiner Fraktion im Umweltausschuss verantwortlich bin. Hier sind aktuell die massenhafte Kündigungen und Belieferungsstopps von so genannten „Discount-Anbietern“ für Strom- und Gaskund*innen relevant. Betroffene Verbraucher*innen müssen neue und meist deutliche teurere Verträge mit ihren Grundversorgern abschließen. Inzwischen prüfen die ersten Gerichte, inwiefern die kurzfristigen Kündigungen und die neuen teuren Grundtarife rechtens waren. Zeitgleich prüfen wir regulatorische Schritte für einen besseren Schutz von Verbraucher*innen, etwa über mehr Transparenz, Vorgaben zur Beschaffung oder dem Verbot ungerechtfertigt hoher Tarife.

Generell machen die höheren Energiekosten vielen Haushalten zu schaffen. Daher haben wir einen unbürokratischen Heizkostenzuschuss in Höhe von ab 115 Euro beschlossen. Dieser wird automatisch an rund 2,1 Millionen Menschen mit geringem Einkommen ausgezahlt und federt so die außergewöhnliche Belastung ab. Konkret profitieren werden alle Bezieher*innen von Wohngeld, genauso wie Studierende mit Bafög, Empfänger*innen von Aufstiegs-Bafög sowie Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe bekommen. Daneben werden auch alle anderen Haushalte entlastet durch das frühere Auslaufen der EEG-Umlage.

Bewegendes Holocaust-Gedenken am 27. Januar

Neben der Pandemie bleibt auch die NS-Zeit ein prägendes Ereignis. Die systemischen Gräueltaten des NS-Regimes sind bis heute nicht vollständig aufgearbeitet. Aufarbeitung und beständiges Gedenken sind das Mindeste, was wir tun können. Am 27. Januar 1945 wurde das Vernichtungslager Auschwitz von der Roten Armee befreit. Zum 77. Jahrestag dieser Befreiung hat der Bundestag an jene Menschen gedacht, die unter dem Nationalsozialismus leiden mussten. In diesem Rahmen hatten wir die Ehre, u.a. der Holocaust-Überlebenden Inge Auerbacher und dem Präsidenten des israelischen Parlaments, Mickey Levy, zuhören zu dürfen. Für mich war es ein sehr bewegendes Erlebnis und unter dem Hashtag #WeRemember haben ich und viele meiner Kolleg*innen uns ebenso an der Gedenkaktion beteiligt.

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Und sonst? – Gespräche, Treffen, parlamentarischer Alltag

Auch über die direkte politische Arbeit im Plenum sowie in den Ausschüssen hinaus gibt es viel zu tun: im Januar hatte ich in Hamburg sowie in Berlin verschiedenste Pressegespräche z.B. mit dem Tagesspiegel und dem NDR. Wir Hamburger Grüne Abgeordnete haben uns zudem mit Vertreter*innen der Hamburger Landesvertretung in Berlin getroffen. Außerdem hatte ich gemeinsam mit Kolleg*innen von SPD und FDP ein erstes Treffen mit dem neuen Bundesbeauftragten für Drogen- und Suchtpolitik Burkhard Blienert, in dem wir unsere künftige Zusammenarbeit geplant haben. Und Vassili aus dem Berliner Abgeordnetenhaus hat passend dazu direkt mit mir gemeinsam einen Podcast über progressive Drogenpolitik aufgenommen.

Im Wahlkreis gab es konstruktive Treffen und Gespräche u.a. mit dem Sozialverband Deutschland, dem Landesjugendring, mehreren Unverpackt-Läden sowie einigen Bürger*innen aus Altona.

Nun freue ich mich auf den Februar, der mit Bundesversammlung und vielen Debatten spannend weitergeht!

Verbraucher*innenschutz: Das tun wir gegen steigende Energiepreise

Verbraucher*innenschutz: Das tun wir gegen steigende Energiepreise

Die Energiepreise sind in den letzten Monaten stark gestiegen. Die Gründe sind vielfältig: Eine höhere Nachfrage trifft auf ein knappes Angebot; nach dem letzten kalten Winter sind die Speicherstände noch gering und Wartungsarbeiten haben die Liefermengen reduziert. Zudem stellt Russland an den Börsen weniger Gas zur Verfügung als in den Jahren zuvor, womöglich um die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 zu beschleunigen, deren Zertifizierung noch aussteht. Die Situation macht einmal mehr deutlich, wie wichtig der (dezentrale) Ausbau der erneuerbaren Energien ist. Es bleibt das wirksamste Instrument für eine sichere, saubere und bezahlbare Stromversorgung.

Hierzulande wurden vielen Verbraucher*innen von höheren Preisen überrascht, manchen gar ihre Strom- oder Gasverträge von ihren Anbietern gekündigt, da diese ihre Lieferung nicht einhalten wollten oder sogar Insolvenz anmelden mussten. Alle Verbraucher*innen haben das Recht, von ihrem Grundversorger beliefert zu werden. Diese sind zum Teil sehr teuer, weil die aktuellen Einkaufspreise 1:1 weitergeben werden. Hier werden wir möglichen Exzessen politisch entgegen wirken.

Sollte der Strom- oder Gasvertrag unrechtmäßig gekündigt worden sein, helfen die Verbraucherzentralen mit ihren Beratungsangeboten bzw. mit ihrer Widerrufsvorlage.

Wir beobachten diese Entwicklung genau und nehmen das Thema sehr ernst, gerade um Menschen mit geringem Einkommen angemessen zu unterstützen, etwa über einen Heizkostenzuschuss. Der Ausbau der Erneuerbaren wird mittelfristig, die Abschaffung der EEG-Umlage kurzfristig die Strompreise senken.