Halbzeitbilanz: Interview mit der Techniker Krankenkasse

Halbzeitbilanz: Interview mit der Techniker Krankenkasse

Heute vor zwei Jahren wurde ich für Hamburg-Altona mit 29,7 Prozent in den Bundestag gewählt. Ein riesiger Erfolg, als erste Grüne in unserem schönen Bezirk das Direktmandat zu gewinnen, für den ich noch immer sehr dankbar bin. Passend dazu habe ich vor kurzem mit der Techniker Krankenkasse ein kleines Interview geführt, in dem ich die vergangenen zwei Jahre ein wenig reflektiere:

TK: Frau Heitmann, nach fast zwei Jahren im Bundestag wird es Zeit, eine Halbzeitbilanz zu ziehen. Wie fällt Ihre persönliche Bilanz zur Arbeit im Bundestag aus?

Linda Heitmann: Am Anfang war vieles sehr zäh – gerade im Gesundheitsbereich hat uns die Pandemie auch stark gelähmt. Zudem musste ich mich erst in die fachliche Arbeit hineinfinden und verstehen, wie ich meine Anliegen bestmöglich einbringe und durchsetze. Vor der Sommerpause sind mir persönlich mit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Drugchecking-Projekte und mit der Schaffung eines Verbandsklagerechts für geschädigte Verbraucher*innen zwei große Erfolge in meinen Themenbereichen gelungen. Das tat sehr gut! Für Drugchecking kämpfe ich politisch seit 15 Jahren, hier war der Erfolg einfach persönlich eine große Befriedigung – auch, wenn ich mich nicht zu 100 Prozent mit meinen fachlichen Vorstellungen durchsetzen konnte.

Nun kommt gefühlt sehr viel auf einmal. Aber das ist auch gut so. Ich habe bei vielen meiner Anliegen jetzt konkrete Konzepte und Gesetzesformulierungen ausgearbeitet. Die gilt es in den kommenden Monaten einzubringen. Insgesamt aber merke ich immer wieder, dass die Arbeit in der Dreier-Koalition nicht einfach ist: Verhandlungen dauern lange, man schließt immer Kompromisse. Und Krieg sowie eine angespannte Haushaltslage überschatten vieles. Trotzdem müssen wir uns nicht verstecken: Nach einem Reformstau in den letzten Jahren hat die Ampel schon einiges angepackt und beschlossen – auch, wenn das in der Öffentlichkeit leider zu wenig wahrgenommen wird, weil die großen Konflikte um Energieversorgung oder Sozialleistungen die Erfolge überlagern.

TK: In den Medien ist häufig zu lesen, dass im Bereich Gesundheit viele Vorhaben noch nicht umgesetzt sind. Wie schätzen Sie den Stand ein?

Heitmann: In der Tat ist vieles, was im Koalitionsvertrag steht, noch nicht umgesetzt, aber das meiste  wurde angeschoben. Die Entbudgetierung der Kinderärzte, GKV-Finanzstabilisierung, Arzneimittellieferengpassgesetz, Krankenhauspflegeentlastungsgesetz und UPD-Reform haben wir zum Beispiel alles schon verabschiedet.

Gerade jetzt kommen im Gesundheitsbereich sehr viele Gesetzentwürfe und Vorhaben auf einmal: Das Digitalisierungsgesetz, die Krankenhausreform, das Versorgungsgesetz I und die Entkriminalisierung von Cannabis. Wenn wir all das bearbeitet und verabschiedet haben, sollen diese Legislatur ebenso eine Novellierung des Patientenrechtegesetzes sowie das Versorgungsgesetz II und die Cannabis-Modellregionen folgen. Mir wird auch manchmal schwindlig, wenn ich mir bewusst mache, wie viele Vorhaben das eigentlich sind – zumal gerade in den Versorgungsgesetzen inhaltlich sehr viel drinsteckt. Von der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Gesundheitskioske bis hin zu meinem Herzensthema, der Sprachmittlung im Gesundheitswesen. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir das alles mit konsequenter guter Zusammenarbeit bis zum Ende der Legislatur hinbekommen. 

TK: Können Sie uns ein persönliches Highlight und vielleicht auch ein negatives oder frustrierendes Erlebnis aus Ihrer Arbeit als Abgeordnete im Bundestag nennen?

Heitmann: Auf frustrierende Erlebnisse möchte ich nicht im Detail eingehen, nur so viel: Wenn man sich bemüht, klar definierte Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag mit Leben zu füllen, und merkt, dass Kolleg*innen aus der Koalition dabei gegen einen arbeiten – das ist frustrierend und auch das kommt vor!

Mein Highlight in dieser Legislatur war die Rede, die ich auf Plattdeutsch halten durfte. Da ging es nicht um Gesundheitspolitik, sondern um die Förderung von Minderheitensprachen. Viele der Redner*innen haben ihre Reden oder Teile davon in Sprachen anerkannter Minderheiten gehalten – das war ein ganz besonderer Moment im Bundestag. Ich selbst spreche Plattdeutsch nicht fließend, bin aber mit Plattdeutsch in meinem Umfeld aufgewachsen, und es hat großen Spaß gemacht, das im Bundestag einbringen zu können als Vertreterin Norddeutschlands.

Den Originalbeitrag könnt Ihr hier auf der Website der TK lesen.

Drugchecking: Ampel stärkt akzeptierende Drogenpolitik

Drugchecking: Ampel stärkt akzeptierende Drogenpolitik

Endlich ist es uns gelungen, einen zentralen drogenpolitischen Punkt aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen: Drugchecking ist nach dem Betäubungsmittelgesetz nun möglich!

Kurz vor der Sommerpause ist dies ein wichtiger gesundheitspolitischer und für mich persönlich großer Erfolg für eine progressive neue Drogenpolitik. Seit Jahren setze ich mich für eine flächendeckende Einführung von Drugchecking-Angeboten ein. Denn wir sehen leider immer wieder, dass Menschen aufgrund von unkalkulierbaren Inhaltsstoffen, speziell in synthetischen Drogen, durch ihren Konsum versterben oder mit starken Schädigungen und Nebenwirkungen kämpfen.

Partydrogen wie MDMA, zum Teil Kokain und Speed sind gerade auch für junge Leute reizvoll und sehr leicht verfügbar. Leider werden die Risiken meist unterschätzt. Denn Verunreinigungen oder ein enorm hoher Wirkstoffgehalt sind lebensgefährlich und lassen sich nicht augenscheinlich erkennen. Auf dem illegalen Markt gibt es weder Gesundheits- noch Verbraucher*innen-Schutz.

Deswegen ist es richtig, dass wir im Bund jetzt endlich die gesetzliche Grundlage geschaffen haben, um Drugchecking zu ermöglichen. So können sich Konsumierende darüber informieren, was zum Beispiel in ihrer Ecstasy-Pille steckt. Ihnen werden Angebote zur Konsumreflexion und Beratung zur Schadensminderung gemacht. Untersuchungen zeigen, dass dies User*innen immer wieder auch vom Konsum abhält oder zu weniger Konsum führt. Außerdem ist es durch die Substanzanalysen der eingereichten Proben möglich, Konsumtrends und Gefahren immerhin ansatzweise zu erkennen und früher vor lebensgefährlichen Stoffen, die aktuell irgendwo im Umlauf sind, zu warnen.

Was im Gesetz steht

Wir haben nun eine bundesweit rechtssichere Ermächtigung der Länder für Drugchecking-Modelle geschaffen. Dazu ändern wir das Betäubungsmittelgesetz und ergänzen einen neuen Paragraphen 10b BtMG (siehe Bild). Die Landesregierungen sind nun dazu veranlasst, Vorgaben für die Erteilung einer Erlaubnis für Drugchecking zu erlassen. Denn vielerorts stehen Träger bereits in den Startlöchern, um Drogenchecks mit Beratungsangeboten ins Leben zu rufen. Teile des bisherigen Paragraphen 10a BtMG werden gestrichen.

Wir erlauben Drugchecking in Drogenkonsumräumen, was bislang ausgeschlossen war. Hierdurch passen wir das Gesetz an die bereits gelebte Safer-use-Praxis in Konsumräumen an und schaffen Klarheit zur Stärkung der Handlungskompetenz der Fachkräfte in den Suchhilfeeinrichtungen. Das Fachpersonal darf den Konsumierenden dort künftig individuell Rückmeldung zu den eingereichten Proben geben.

Wichtig ist mir auch die Einführung des neuen Paragraphen 31a. Hier wird festgeschrieben, dass im direkten Umkreis von Drugchecking-Projekten keine Strafverfolgung auf Grund von Drogenbesitz stattfinden darf.

Die Ziele der Einführung von Drugchecking – eine verbesserte gesundheitliche Aufklärung und Schutz – werden in den Ländern wissenschaftlich begleitet und die Ergebnisse dieser Evaluierungen im Bund zusammengeführt. Auch dies ist ein wichtiger Beitrag zu einer evidenzbasierten Drogenpolitik, für die ich mich stark mache.

Was nun wichtig ist

Die Landesregierungen müssen nun ins Handeln kommen! Gerade der Einfluss synthetischer Drogen, wie Crystal Meth und andere Amphetamine, auf das Konsumverhalten in den Grenzregionen in Deutschland ist ein Auftrag an die jeweiligen Landesgesundheitsbehörden, Drugchecking einzuführen. Denn es gilt: Erst wenn es bundesweit genug Drugchecking-Angebote gibt, werden wir strukturell eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes spürbar machen können.

Zur Beteiligung der Länder habe ich mich auch in der parlamentarischen Debatte eingebracht und meinen Kollegen Dirk Heidenblut befragt.

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen

Der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik akzept e.V. hat zur Verabschiedung des Gesetzes eine Pressemitteilung veröffentlicht: PM

Pressemitteilung: Drug-Checking kann Leben retten!

Pressemitteilung: Drug-Checking kann Leben retten!

Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zum Thema Drug-Checking muss jetzt erfolgen!

Gemeinsam erklären Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen Bundestagsfraktion und Dirk Heidenblut, Berichterstatter für Drogen- und Suchtpolitik der SPD-Bundestagsfraktion:

Es gibt keinen Beipackzettel und keine Inhaltsangaben. Wer Drogen konsumiert, weiß in der Regel überhaupt nicht, was er oder sie genau zu sich nimmt. Verunreinigungen sowie unterschiedlichste Reinheitsgrade von Substanzen sind zudem auf dem Schwarzmarkt Alltag. Eben deshalb braucht es Drug-Checking-Angebote!

Sogenannte Drogenuntersuchungseinrichtungen sollen die Drogen von Konsumentinnen und Konsumenten auf Reinheit testen können und entsprechend Empfehlungen zur Dosierung und zu erwartbaren Gesundheitsgefahren geben. Überdosierungen, verunreinigte Wirkstoffe auf dem Schwarzmarkt und Vergiftungen können so erfahrungsgemäß stark reduziert werden. Auch deshalb hat sich die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, Modelle zum Drug-Checking und Maßnahmen der Schadensminderung zu ermöglichen und auszubauen. Gerade auch im Zuge der geplanten Legalisierung von Cannabis sehen wir akuten Handlungsbedarf, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.

Ihre Vorstellungen zur Ausgestaltung des Gesetzes haben die Berichterstatter*innen dem Ministerium schon länger verdeutlicht. Sie sind in der Ampel nicht umstritten. Die Berichterstatter*innen fordern das Gesundheitsministerium deshalb auf, die entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Arzneimittellieferengpassgesetz mit zu regeln, das noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Entsprechende Prüfbitten wurden dem Gesundheitsministerium durch die Abgeordneten bereits vorgelegt.

Linda Heitmann MdB: „Als Grüne und als Ampel-Berichterstatter*innen stehen wir voll und ganz hinter der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, Drug-Checking-Projekte in Deutschland in dieser Legislaturperiode auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und damit die Substanzanalyse in verschiedenen Settings zu ermöglichen: zum Beispiel in Partysettings, aber auch in Drogenkonsumräumen. Und zwar so zügig wie möglich. Denn es braucht endlich ein sichtbares Signal, dass diese Regierung eine neue progressive Drogenpolitik ernst nimmt und die Weichen dafür stellt! Wichtig ist dabei natürlich, dass solch ein Gesetz sicherstellt, dass Menschen, die das Drug-Checking durchführen sowie auch jene, die es nutzen, dabei nicht von Strafverfolgung bedroht sind. Drug-Checking ist aus unserer Sicht ein wichtiger Baustein, um den Gesundheitsschutz von Konsument*innen zu erhöhen und gleichzeitig auch eine bessere Möglichkeit zur Aufklärung auch über Gefahren und Risiken von Konsum zu schaffen. Gleichzeitig wäre es ein wichtiges Signal an all die Helfenden in der Suchtberatung“.

Dirk Heidenblut MdB: „Das Drug-Checking hat sich als Maßnahme der Schadensminderung und Gesundheitsförderung bereits im Ausland – seit Jahren – bewährt. Es ist längst überfällig, dass das Drug-Checking flächendeckend auch in Deutschland eingeführt und verfügbar gemacht wird. Denn eine Substanzanalyse kann nicht nur Leben retten, sondern auch Betroffene über ihre Konsumrisiken und ihr Konsumverhalten aufklären. Konsumierende werden unterstützt anstatt vernachlässigt. Sie werden geschützt vor gesundheitlichen Risiken. Es ist also Zeit, das Koalitionsversprechen einzulösen und hier tatsächlich jetzt tätig zu werden“.

Die WELT Online hat unsere PM aufgegriffen. Hier geht’s zum Artikel.

Niedrigschwellige Suchthilfeangebote stärken, Stigmatisierung Suchtkranker abbauen!

Niedrigschwellige Suchthilfeangebote stärken, Stigmatisierung Suchtkranker abbauen!

Gemeinsam mit dem Bundesdrogenbauftragten Burkhard Blienert habe ich gestern in meinem Wahlkreis Altona den mobilen Spritzentausch sowie die niedrigschwellige Suchthilfeeinrichtung „Stay alive“ mit Drogenkonsumraum besucht.

Beides wird von dem Verein Jugendhilfe e.V. als Träger betrieben. Leiterin Christine Tügel berichtete uns engagiert von ihrer Arbeit, von aktuellen Entwicklungen und auch von Problemen.

Eines davon ist leider eindeutig, dass Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe vor Ort häufig mit Akzeptanzproblemen zu kämpfen haben, weil es starke Vorurteile und Stigmata gegenüber den Klient*innen gibt. In der Einrichtung in Altona ist die Betriebsgenehmigung deshalb an eine Höchstzahl von Betreuungen pro Tag geknüpft, so dass immer wieder auch Menschen abgewiesen werden müssen. Der mobile Spritzentausch einige hundert Meter entfernt bietet deshalb auch in Randzeiten die Möglichkeit, saubere Konsum-Utensilien zu erhalten und gebrauchte abzugeben.

Es ist wichtig, dass solche Angebote überall dort bestehen und für Suchtkranke schnell erreichbar sind, wo sich die „Szenen“ auch aufhalten. Nur so können Gesundheitsrisiken minimiert und zudem Gesprächsangebote zu Therapiemöglichkeiten gemacht werden.

Dass Klient*innen rund um niedrigschwellige Einrichtungen immer mehr öffentlich sichtbar wahrgenommen werden, liegt nach Erläuterung von Christine Tügel auch daran, dass die Obdachlosigkeit stark zunimmt. Den Menschen fehlen somit private Rückzugsräume — daher braucht es gerade für obdachlose Drogengebraucher*innen auch mehr Unterbringungsangebote.

Der NDR mit Radio und Hamburg Journal haben das Thema der niedrigschwelligen Suchtkrankenhilfe in Hamburg gestern aufgegriffen und Burkhard Blienert, Christine Tügel und mich dazu interviewt.

Hier geht’s zum Beitrag: NDR


PM: Suchtberatung – Unverzichtbare Knotenpunkte im Suchthilfesystem

PM: Suchtberatung – Unverzichtbare Knotenpunkte im Suchthilfesystem

Anlässlich des Aktionstags Suchtberatung am 10. November 2022 erkläre ich als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit:

Suchtkranke Menschen sind in einem existentiellen Ausnahmezustand. Die Suchtberatungsstellen retten hier oftmals Leben, indem sie für Suchtkranke sowie Angehörige den Weg ins Hilfesystem überhaupt erst ebnen. Sie beraten, behandeln und begleiten, unterstützen und stabilisieren Betroffene auch über lange Zeiten und steinige Wege hinweg. Der heutige Aktionstag ist daher eine wichtige Würdigung und gleichzeitig eine Mahnung an die Politik, dass an Suchtberatung nicht gespart werden darf. Er ist eine wichtige Werbung für das breite Spektrum an Aufgaben, die den Suchtberatungsstellen zukommen und sie zu zentralen Knotenpunkten im deutschen Suchthilfesystem machen.

Suchtmittel Nummer 1 in Deutschland ist Alkohol. Aber auch Cannabis, Glücksspiel und natürlich zahlreiche illegalisierte Substanzen sorgen dafür, dass das Leben von Menschen über eine Abhängigkeit aus den Fugen geraten kann. Hier sind die Suchtberatungsstellen entscheidende Anlaufstellen angesichts sehr vielschichtiger Problemlagen. Was ist individuell das richtige Hilfeangebot, wie geht es weiter mit Therapie, Reha oder Selbsthilfe? Welche Kosten werden von Krankenkassen oder Rentenversicherung getragen? Mit dieser Schnittstellenarbeit leisten die Suchberatungsstellen einen wesentlichen Teil für die Gesundheitsversorgung und sind somit enorm wichtig für die ganze Gesellschaft.

Wichtiges muss uns gesellschaftlich auch etwas wert sein. Daher müssen für die Suchtberatung nachhaltige Finanzierungsmodelle gefunden werden, so dass in Deutschland flächendeckend genügend Suchtberatung sichergestellt werden kann. Dies kann nicht nur auf den Schultern der Träger selbst liegen. Bund, Länder und Kommunen sind hier in der Pflicht, in der Drogenpolitik Voraussetzungen zu schaffen für nachweislich wirksame Angebote der höherschwelligen wie auch der niedrigschwelligen Drogenarbeit, wie es etwa Drogenkonsumräume sind. Zudem muss nun endlich ein Gesetz zum Drug-Checking aufs Gleis gesetzt werden, wie es im Koalitionsvertrag auch geplant ist. Drug-Checking rettet Leben und die Einführung und Umsetzung von Drug-Checking-Angeboten gekoppelt an Beratungsangebote wären ein wichtiges Signal an all die Helfenden in der Suchtberatung.

Hier geht’s zur Informationsseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V.: hier