PM: MdB Linda Heitmann zu Hendrik Streeck als neuem Drogenbeauftragten

PM: MdB Linda Heitmann zu Hendrik Streeck als neuem Drogenbeauftragten

Heute wurde öffentlich, dass die Bundesregierung Hendrik Streeck am 28. Mai in der Kabinettssitzung als neuen Bundesdrogenbeauftragten vorschlagen will. Dazu erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Gesundheitsausschuss:

Mit der Ernennung von Prof. Dr. Hendrik Streeck zum neuen Drogenbeauftragten der Bundesregierung wird diese wichtige Aufgabe nun in neue Hände gelegt.

Herr Streeck ist bislang vor allem als Virologe bekannt und bringt wenig Erfahrung in der Drogen- und Suchtpolitik mit. Umso mehr erwarten wir, dass er sich zügig in die komplexen Themenfelder einarbeitet und die Perspektiven aus Suchthilfe, Prävention und von Betroffenen ernst nimmt.

Es ist entscheidend, dass die Drogenpolitik nicht von alten Vorurteilen und ideologischen Scheuklappen bestimmt wird, sondern sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Gesellschaft und suchtkranker Menschen sowie ihrer Familien orientiert.

Henrik Streeck hat als Virologe immer darauf gedrungen, faktenbasiert an Themen heranzugehen: ein Faktum, das man schwer übersehen kann, ist die Tatsache, dass Abhängigkeiten von Alkohol und Glücksspiel in Deutschland bisher nicht die Aufmerksamkeit in der öffentlichen Debatte haben, die sie als Erkrankungen bräuchten – mit all den negativen Folgen, die sie für die gesamte Gesellschaft und vor allem auch für Kinder suchtkranker Eltern mit sich bringen.

Und auch beim Thema Cannabis hoffe ich, dass Herr Streeck ein differenziertes, faktenbasiertes Bild zur Grundlage seiner Arbeit nimmt und sich klar von den einseitigen und oft stigmatisierenden Darstellungen der Parteikolleg*innen abgrenzt.

Wir brauchen auch in der Drogenpolitik eine moderne, wissenschaftsbasierte und menschenfreundliche Herangehensweise, die Prävention, Aufklärung, gut ausfinanzierte Behandlungs- und Hilfestrukturen sowie Entkriminalisierung in den Mittelpunkt stellt.“

E-Zigaretten, Vapes & Co. – Wie steht’s um den Jugend- und Gesundheitsschutz?

E-Zigaretten, Vapes & Co. – Wie steht’s um den Jugend- und Gesundheitsschutz?

Gemeinsames Fachgespräch mit Renate Künast MdB

Passend zur derzeit gesellschaftlich und politisch wieder verstärkt geführten Debatte über unseren Umgang mit dem Rauchen, fand am 27. November ein digitaler Experten*innen-Austausch von Linda Heitmann MdB und Renate Künast MdB statt.

Es gibt europaweit und auch in Deutschland einen wachsenden Markt für sogenannte alternative oder neuartige Tabak- und Nikotin-Produkte wie Tabakerhitzer, E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten – auch bekannt als Vapes.

Besonders diskutiert wird dabei  immer wieder, welche gesundheitlichen Auswirkungen diese Produkte langfristig für Konsumierende haben und welche Rolle die E-Produkte beim Einstieg ins Rauchen wie auch bei der Rauchentwöhnung spielen können. In unserem internen Fachgespräch lag der Fokus vor allem auf dem Jugendschutz.

Wie schädlich sind nun eigentlich E-Produkte für Kinder und Jugendliche? Hier waren sich die Expert*innen einig, dass E-Produkte wegen ihres hohen,  bis extrem hohen Nikotingehalts ein großes Risiko bergen, früh abhängig zu machen. Die mittlerweile fast 16.000 vorhanden Aromen, so machten die Fachleute deutlich, erleichterten zusätzlich den Einstieg, weil sie das Inhalieren buchstäblich versüßen.

Kritisch beleuchtet wurden zudem einige Marketingstrategien der Tabak- und Nikotinindustrie. Denn die neuartigen Produkte werden von den etablierten Tabakunternehmen hergestellt und Werbemaßnahmen richten sich teils offensichtlich an Kinder und Jugendliche. Auch der Coolness-Faktor spielt für die 14- bis 17-Jährigen eine große Rolle, um zur E-Zigarette zu greifen. Hier geht der Konsum-Trend im Vergleich zu herkömmlichen Tabakzigaretten leider nach oben. Daher müsse man auch indirekte Werbung, etwa über Influencer und Social Media, die attraktive Rollenmodelle vermittelten, in den Blick nehmen.

Die Fachleute forderten eine bessere politische Regulierung von E-Produkten im Sinne der Verhältnisprävention und der Marktkontrolle. Vorschläge waren hier z.B. neutral designte Einheitsverpackungen, die den Kaufanreiz minimieren. Auch höhere Preise seien ausschlaggebend für die Konsumentscheidung speziell jünger Menschen. Es müsse dafür gesorgt werden, dass Produkte, die augenscheinlich die nötigen Standards in der Produktqualität und damit im Verbraucher*innen-Schutz nicht einhalten würden, vom Markt in Deutschland verschwänden und eine wirksamere Kontrolle der Altersüberprüfung im Online-Handel stattfände. Zu den Forderungen zählten aber auch die Marktverbannung von Einweg-E-Zigaretten und Aromen sowie die Einbeziehung der E-Produkte in das Nichtraucherschutzgesetz.

In unseren europäischen Nachbarländern gibt es politische Bestrebungen, E-Produkte wieder vom Markt zu nehmen: So hat Belgien etwa mit Zustimmung der EU-Kommission gezielt Einweg-E-Zigaretten ab 2025 aus dem Handel verbannt. Auch die EU-Kommission sieht es als wissenschaftlich geboten, die öffentlichen rauchfreien Zonen auf Außenflächen und das Dampfen von E-Zigaretten auszuweiten und hat jüngst diese Empfehlung an die Mitgliedstaaten ausgesprochen. Im Bundesrat wurde gerade letzte Woche ein Antrag von verschiedenen Bundesländern beschlossen, der fordert, Einweg-E-Zigaretten auch in Deutschland vom Markt zu nehmen.

Aus politischer Sicht teilen wir die Einschätzung der Expert*innen, dass auch in Deutschland Maßnahmen der Verhältnisprävention und des vorsorgenden Gesundheits- und Verbraucher*innen-Schutzes nötig sind, um Lücken im Jugendschutz zu schließen. Wir müssen Kinder und Jugendliche stärken, damit sie gesund und unabhängig aufwachsen können. Dafür werden wir uns auch weiterhin stark machen! Wir werden mit vereinten Kräften kämpfen und ressortübergreifend Ansätze der Gesundheits-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik zusammendenken. Nur so kann es gelingen, den Einstieg junger Menschen in den Konsum von Nikotin und oder Tabak künftig zu verhindern.

Pressestatement: Steuern zur Finanzierung der Suchthilfe?

Pressestatement: Steuern zur Finanzierung der Suchthilfe?

Zum bundesweiten Aktionstag „Suchtberatung“ am 14. November 2024 fordert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) zweckgebundene Abgaben auf legale Suchtmittel zugunsten von Prävention, Behandlung und Erforschung von Suchterkrankungen.

Hintergrund der Forderung: Trotz der extremen gesellschaftlichen Schäden werden Hersteller und Händler nicht an den enormen Kosten beteiligt, die durch den Gebrauch ihrer Produkte entstehen, so die Haltung der DHS. Daher fordern die Suchtberater eine zweckgebundene Abgabe auf alle legalen Suchtmittel und Glücksspielangebote. Das Geld daraus soll uneingeschränkt für die Vorbeugung, Behandlung und Erforschung von Abhängigkeitserkrankungen und anderen Konsumfolgen zur Verfügung stehen.

Ich habe dem Tagesspiegel Background dazu ein Statement gegeben:

Zweckgebundene Steuerabgaben seien dafür jedoch „nicht der geeignete Weg und rechtlich auch nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich“, sagte deren Sprecherin für Umwelt und Verbraucher:innenschutz, Linda Heitmann, zu Tagesspiegel Background.“

„Als weiteren Grund gegen Abgaben auf verkaufte Suchtmittel wie Alkohol und Tabak führte Heitmann ins Feld, „dass die Finanzierungsgrundlage von Suchthilfe nicht davon abhängig sein sollte, wieviel konsumiert wird“. Ansonsten müssten die Einrichtungen bei sinkendem Konsum, der ja wünschenswert sei, um ihre Finanzierung bangen, argumentierte sie. Dies könne nicht richtig sein.“

„Allerdings brauche eine verlässliche Finanzierung der Suchthilfe. So unterstütze sie etwa die Forderung der DHS, eine verpflichtende Mindestfinanzierung per Einwohnerschlüssel zum Beispiel „im SGB V festzuzurren“, sagte Heitmann. Nur eine dauerhaft ausfinanzierte Suchthilfe könne suchtkranke Menschen erreichen und sei planbar für Sozialarbeiter:innen und medizinisches Personal, „die bislang mit sehr wenig Ressourcen Großes leisten“.“

Überfällig sei zudem „eine ernstzunehmende Besteuerung von alkoholischen Getränken“, drängte Heitmann. „Ein Bier kostet in deutschen Kneipen teilweise weniger als eine Apfelsaftschorle“, sagte sie. Daneben benötige man eine schärfere Regulierung von Alkoholwerbung in Fernsehen, Kino, Social Media, öffentlichem Raum. Und auch der „aus der Zeit gefallene“ Paragraf zum sogenannten begleiteten Trinken gehöre aus dem Jugendschutzgesetz gestrichen. All diese Maßnahmen kosteten die öffentlichen Haushalt kein Geld, so die Grünen-Politikerin. Sie könnten jedoch das Bewusstsein für eigenen Alkoholkonsum schärfen „und zu einer ehrlicher geführten gesellschaftlichen Debatte über unseren Alkoholkonsum beitragen“.

Den ganzen Artikel lest ihr (hinter der Paywall) hier.

Meine Rede zur Cannabis-Legalisierung

Meine Rede zur Cannabis-Legalisierung

Wir bringen die Cannabis-Legalisierung auf den Weg! Im Bundestag haben wir gestern zum ersten Mal die Cannabis-Legalisierung diskutiert. Ich bin in meiner Rede besonders darauf eingegangen, wie die Legalisierung mit Jugendschutz einhergeht, und wir somit eine verantwortlichere Drogen- und Suchtpolitik gestalten.

Hier seht ihr die ganze Rede:

Rede: Drogen- und Suchtprävention im Haushalt

Rede: Drogen- und Suchtprävention im Haushalt

Im Bundestag diskutieren wir dieser Woche den Haushaltsplan für 2024. In der Debatte zum Budget des Gesundheitsministeriums habe ich dabei den Blick auf die aktuellen Zahlen zu Drogenkonsum und -sucht in Deutschland geworfen.

Während der Staat einerseits z.B. durch die Tabaksteuer viel Geld einnimmt, entstehen dem Gesundheitssystem durch die Folgekosten des Drogenkonsums hohe Kosten. Darum ist es wichtig, dass wir bei Suchtprävention nicht hinter den Status Quo der Ausgaben zurückfallen.

Wichtig ist mir aber auch: In der Prävention kann man auch ohne Finanzausgaben Erfolge erzielen, z.B. durch die strengere Regulierung von Werbung für Alkohol.

Hier könnt Ihr die ganze Rede sehen: