Public Health Index: Deutschland hat Nachholbedarf bei Suchtmittelprävention

Public Health Index: Deutschland hat Nachholbedarf bei Suchtmittelprävention

Die aktuellen Zahlen des Public Health Index sind veröffentlicht und lassen Deutschland nicht gut aussehen: wir belegen lediglich den 17. von 18 Plätzen der Staaten in Nord- und Zentraleuropa.

 

 

Konkret untersucht wurde, wie gut die Staaten die WHO-Empfehlungen zur Gesundheitsvorsorge umsetzen. Die AOK und das Deutsche Krebsforschungszentrum haben darin gemeinsam die Handlungsfelder Tabak, Alkohol, Ernährung und Bewegung untersucht. Insbesondere bei den Kategorien zur Eindämmung des Tabak- und Alkoholkonsums sowie der gesunden Ernährung schneidet Deutschland schlecht ab. Besonderer Nachholbedarf wird Deutschland bescheinigt bei  strukturellen Präventions-Maßnahmen wie gesundheitsorientierter Besteuerung, Regelungen zur Werbung und Marketing sowie der Gestaltung des Angebots und der Verfügbarkeit gesundheitsschädlicher Konsumgüter.

 

 

Dass Deutschland in den genannten Handlungsfeldern so schlecht abschneidet, ist wenig überraschend und trotzdem erschreckend. Trotz der jahrzehntelang bekannten Gefahren durch das Tabakrauchen, raucht in Deutschland immer noch knapp vierte erwachsene Person. Allein der volkswirtschaftliche Schaden durch den Tabakkonsum ist mit 97 Milliarden Euro jährlich daher enorm. Prävention wird politischweiter hintenangestellt. Und das, obwohl es viele wirksame Maßnahmen gibt. Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen uns seit vielen Jahren für eine Erhöhung der Tabaksteuer, ein umfassendes Werbe- und Sponsoringverbot sowie besseren Nichtraucherschutz ein.

 

 

Darüber machen wir uns dafür stark, auch beim Alkoholkonsum den Jugendschutz und die Prävention wirksam zu stärken, indem ähnliche Maßnahmen wie bei Tabak endlich angegangen werden. Das heißt konkret z.B. höhere Steuern, eine Begrenzung der Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit und umfassende Werbeeinschränkungen.

 

 

Insbesondere beim Kinder- und Jugendschutz ist in Deutschland noch viel zu tun. An oberster Stelle sollte der Schutz von Kindern- und Jugendlichen, aber auch in Bezug auf das Rauchen, der Nichtraucher*innenschutz stehen. So schnell wie nur möglich bedarf es hier wirksamer Maßnahmen.

 

 

Prävention muss nicht nur teuer sein, mit Prävention lässt sich sowohl direkt, über Steuern, als auch indirekt, über eine Senkung der Krankheitslast, Geld verdienen. Denn mittlerweile sollte klar sein, dass nur eines teurer ist als Prävention – nämlich keine Prävention.  

 

 

Zu den Themen Verhältnisprävention bei Suchtmitteln sowie Nichtraucherschutz habe ich mich in der Vergangenheit bereits mehrfach klar geäußert und unsere politische Linie verdeutlicht.

 

 

So zum Beispiel in dieser Rede im Bundestag zum Thema Verhältnisprävention, diese findet ihr hier.

 

 

Oder auch im Morgenmagazin von ARD und ZDF zum Thema Nichtraucherschutz, den Beitrag findet ihr hier.

 

Rede zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz

Rede zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz

Gestern haben wir im Bundestag das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz beschlossen. Meine Rede dazu hier:

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen.

Statement zu den Ergebnissen der Evaluation der Cannabis-Gesetzgebung

Statement zu den Ergebnissen der Evaluation der Cannabis-Gesetzgebung

Zu den heute präsentierten ersten Evaluationsergebnissen zur Cannabis-Gesetzgebung erklärt Linda Heitmann, MdB, Mitglied im Gesundheitsausschuss und Grüne Berichterstatterin für Sucht- und Drogenpolitik:

„Die heute präsentierten Daten zur Evaluation des Cannabisgesetzes geben einen ersten Einblick. Klar ist dabei: Seriöse Drogen- und Suchtpolitik braucht belastbare Daten und die Bereitschaft, die Entwicklungen differenziert zu bewerten und klug weiterzuentwickeln. Die bisherigen Ergebnisse deuten in die richtige Richtung: Wir sehen deutliche Anzeichen dafür, dass sich die Entkriminalisierung entlastend auf Polizei und Justiz auswirkt.

Es zeigt sich in den Ergebnissen, dass die Teil-Legalisierung kontrolliert verläuft – ohne Anstieg beim Jugendkonsum, Suchterkrankungen oder den Verkehrsrisiken. Die Entkriminalisierung wirkt entlastend – nicht nur für Konsumierende, sondern vor allem auch für Polizei und Justiz, da Strafverfolgung in vielen Fällen entfällt. Jetzt ist es wichtig, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen: Eine evidenzbasierte Drogenpolitik braucht Zeit, verlässliche Daten und die Bereitschaft, Entwicklungen differenziert zu bewerten und klug weiterzuentwickeln. Alles andere würde sofort wieder Verwirrung und Verunsicherung stiften. Das brauchen wir in diesen Zeiten gesellschaftlich garantiert nicht!

Wichtig ist jetzt weiterhin, den Prozess wissenschaftlich eng zu begleiten. Es besorgt mich, dass ich bereits die ersten Ablehnungen beantragter wissenschaftlicher Modellprojekte, die auf Grundlage der Forschungsklausel im Landwirtschaftsministerium beantragt wurden, mitbekomme. Die Bundesregierung vergibt fachlich und politisch eine riesige Chance, wenn sie der Gesellschaft nicht die Möglichkeit gibt, weitere Schritte im gesellschaftlichen Umgang mit Cannabis auszutesten und wissenschaftlich zu begleiten. Nach meiner Kenntnis sind zahlreiche der beantragten Projekte entscheidend, um gemeinschaftlichen Anbau, kontrollierte Abgabe, Konsumkompetenz, Gesundheitsförderung und Prävention praxisnah zu erproben. Wer das blockiert, blockiert die Weiterentwicklung des Gesetzes, denn wir müssen aus verlässlichen Daten weiterhin lernen und klug nachsteuern!“

Dieses Statement wurde u.a. von Tagesschau.de aufgegriffen.

Presse: Statement zum Medizinalcannabisgesetz bei Heise Online

Presse: Statement zum Medizinalcannabisgesetz bei Heise Online

Gegenüber Heise Online habe ich mich zum Medizinalcannabisgesetz geäußert:

„Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland schafft tatsächlich eine schwierige Situation für viele Menschen,
die Cannabis konsumieren möchten“
, sagt Linda Heitmann von den Grünen. „Besitz und Konsum sind
unter bestimmten Bedingungen erlaubt, aber verlässliche, legale Bezugsquellen fehlen größtenteils.“
Die
Bundestagsabgeordnete sitzt zum Thema Cannabis im Ausschuss für Gesundheit. Dass die Versorgungslücke
für Gelegenheitskonsumenten, für die sich Eigenanbau oder Mitgliedschaft in einem Cannabis-Club nicht
lohnen, von privatwirtschaftlichen Anbietern gefüllt werden, hält sie daher für nachvollziehbar. Ihr
Lösungsvorschlag für legales und hochqualitatives Cannabis ohne Missbrauch des MedCanG: „Eine klare,
kontrollierte Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken“.

Den Referentenentwurf bewertet die Oppositionspolitikerin gegenüber heise online kritisch, da er sich
„einerseits einseitig nur auf Cannabis bezieht und andere – vielfach viel gefährlichere Medikamente – völlig
außer Acht lässt.“ Sie befürchtet bürokratische Hürden für Patienten. „Eine qualifizierte telemedizinische
Behandlung mit echter ärztlicher Aufklärung und nachvollziehbarer Indikation kann und sollte möglich bleiben.

Ein pauschales Verbot von Online-Verschreibungen wäre ein Rückschritt für die digitale Patientenversorgung„,
so Heitmann. „Für zahlreiche Präparate ist die Regulierung der Online-Verschreibungspraxis aus meiner Sicht
viel dringender als für Cannabis.
„

Den ganzen Artikel findet ihr hier hinter der Paywall.

Ausführlich zu diesem Thema habe ich mich auch im Podcast Krautgeplauder geäußert. Die Podcastfolge (aufgenommen im Juli) findet ihr hier.

Pressemitteilung: Kleine Anfrage von Linda Heitmann zur medizinischen Versorgung im Vollzug

Pressemitteilung: Kleine Anfrage von Linda Heitmann zur medizinischen Versorgung im Vollzug

„Die Bundesregierung bestätigt den Anspruch auf medizinische Versorgung im Vollzug, doch es fehlen bundesweite Daten und Standards.“

Zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage Drucksache 21/917 „Medizinische Versorgung – insbesondere Substitution – suchtkranker Menschen im Maßregelvollzug und Strafvollzug in Deutschland“ erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik in der Grünen Bundestagsfraktion:


„Die Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage zeigt leider sehr eindrücklich: Obwohl die Justizministerkonferenz sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit dem Thema von Suchterkrankungen und einem einheitlichen Umgang auseinandergesetzt hat und auch der Strafvollzugsausschuss der Länder 2021 eine regelmäßige Veröffentlichung und Verbesserung der Datenlage beschlossen hat, bleiben riesige Lücken bei der Transparenz über die Versorgungslage bestehen.

Und um es leider noch drastischer zu sagen: Die aktuelle Bundesregierung scheint den Antworten zufolge auch kein Interesse daran zu haben, dies zu verändern. Die Zuständigkeit der Länder für Maßregelvollzug und Justizvollzug führt zu uneinheitlichen Daten und macht die vergleichende Bewertung der Versorgungsqualität leider unmöglich. Es steht fest, dass die medizinische Versorgung suchtkranker Menschen – auch in Haft – ein Menschenrecht ist, das diskriminierungsfrei umzusetzen ist. Ob dies geschieht, muss auch politisch überprüft werden können!


Wir brauchen bundesweit verlässliche Daten zu Substitutionsbehandlungen in Haft und Maßregelvollzug, eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie klare, einheitliche Standards, um sicherzustellen, dass Betroffene die für sie notwendige bestmögliche Behandlung erhalten – unabhängig von ihrem Aufenthaltsort im Vollzug. Die Bundesregierung muss Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass die Versorgung suchtkranker Menschen im Maßregel- und Strafvollzug nicht nur auf dem Papier gewährleistet ist, sondern auch in der Realität.“