Recht auf Rausch II – Mit Peter Zamory über die Cannabislegalisierung

Recht auf Rausch II – Mit Peter Zamory über die Cannabislegalisierung

Linda Heitmann MdB und Peter Zamory MdHB laden zur Diskussion über die Cannabislegalisierung in die Alte Druckerei Ottensen ein.

Die beiden Gesundheitspolitiker*innen aus Altona werden das Vorhaben der Legalisierung einordnen und anschließend mit euch Gästen vor Ort in die Diskussion gehen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Los geht es am 16.02.2023 um 19 Uhr in der Bahrenfelder Straße 73D (Hinterhof), 22765 Hamburg.

Die Wahlkreiswoche der Fluglärm-Diskussionen

Die Wahlkreiswoche der Fluglärm-Diskussionen

Seit 112 Jahren befindet er sich der Hamburger Flughaben an seinem einem heutigen Standort in Fuhlsbüttel. Damit ist er der älteste innenstadtnahe Flughafen Deutschlands. Doch seit diesen über hundert Jahren ist Hamburg rasant gewachsen und damit auch noch näher an den Flughafen heran. Hinzu kommt, dass die Anzahl der Flüge deutlich gestiegen ist. In dieser Kombination ergibt es sich, dass Anwohner*innen des Flughafens und der Flugstrecken über Wohngebiete durch Fluglärm belastet sind. Auch in meinem Wahlkreis Altona sind Bürger*innen davon betroffen. Durch die Beschränkung der Flughafen-Betriebszeiten bis 23 Uhr und eine Ausnahmeregelung für begründet verspätete Flüge bis 24 Uhr, sind vor allem zu Nachtzeiten landende Flüge in der Nacht eine große Belastung. Im Jahr 2022 waren es bis Oktober bereits 791 Flugzeuge, die nach 23 Uhr gestartet oder gelandet sind.

Aus diesem Grund habe ich in meine erste Wahlkreiswoche in diesem Jahr dem Thema Fluglärm gewidmet. Ich war zu Gast bei der Fluglärmschutzbeauftragten, dem Hamburger Flughafen und der Initiative gegen Fluglärm des Hamburger Westen.

Gespräch mit der Fluglärmschutzbeauftragten

Frau Dr. Gudrun Pieroh-Joußen ist die Hamburger Fluglärmschutzbeauftragte und Teil der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). In dem Gespräch standen die Betriebsbeschränkung ab 23 Uhr und die Verspätungsregel im Fokus. Die Verspätungsregel gibt von 23 bis 24 Uhr für nachweisbar unvermeidbar verspätete Linienflüge. Möchte ein verspätetes Flugzeug in Hamburg nach 24 Uhr landen, kann es dies bei der Fluglärmschutzbeauftragten beantragen. Kann die Fluggesellschaft die Verspätung jedoch nicht tatkräftig begründen, gibt es keine Genehmigung bzw. bei Durchführung des Fluges fallen hohe Bußgelder an. Wenn sich die Verspätung beispielsweise aus einer fehlerhaften Tagesflugplanung ergibt, wäre dies als Begründung nicht ausreichend. Die Bußgelder werden im Einzelfall berechnet und im Nachhinein erhoben. Dennoch gibt es auch nach 24 Uhr in Einzelfällen Flüge, wie z. B in Notfällen wie bei Organtransporten für Transplantationen. Diese Ausnahme soll natürlich bestehen bleiben. Soll die Verspätungsregel geändert werden, müsste der Flughafen dies bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation beantragen. Für alle Anwohner*innen gibt es auch gute Nachrichten: Mit dem Jahr 2023 als Beurteilungsjahr wird Frau Pieroh-Joußen die Schallschutzzonen rund um dem Flughafen überprüfen und dann – sofern erforderlich – neu ausweisen.

Besuch beim Hamburger Flughafen

Zum Start des Gesprächs mit Johannes Scharnberg, Bereichsleiter Kommunikation, Politik und Umwelt, gab es ein paar Facts zum Airport Hamburg: Er ist der fünftgrößte Flughafen in Deutschland, hat selbst rund 1.900 Beschäftige und 250 weitere Firmen, die ebenfalls zahlreiche Mitarbeiter*innen beschäftigen, auf dem Gelände. Der Größte Personalbereich ist das Ground Handling –  also alles, was auf dem Rollfeld passiert. Es starten und landen circa 60 verschieden Airlines regelmäßig in Hamburg und die häufigsten Zielflughäfen sind Frankfurt und München.

Auch hier waren die Verspätungen und der Fluglärm Thema. Der Flughafen möchte ebenfalls den Lärm reduzieren, sieht hier seinen Ansatzpunkt bei weiteren Verweisen auf die ausgesprochene Empfehlung gegen das Flachstartverfahren an die Fluggesellschaften. Insbesondere die Lufthansa folgt der Empfehlung, das Flachstartverfahren in Hamburg nicht anzuwenden, bisher allerdings nicht. Mit 15 Lärmmessstationen des Flughafens werden die unterschiedlichen Lärmpegel erfasst und sind auf der Seite von TraVis zu beobachten. Auch der Flughafen sieht die Notwendigkeit, dass die Verspätungen reduziert werden müssen. Den Sommer 2022 sehen sie dabei als Ausnahmesituation, da es nach Aufhebung einiger Beschränkungen aus der Corona-Pandemie einen deutlich überproportionalen Anstieg des Reiseaufkommens gab und nicht im selben Tempo Personal gefunden und eingestellt werden konnte. Die Hoffnung, dass sich die Verspätungen deshalb in diesem Jahr wieder reduzieren werden, weil der plötzliche Anstieg des Reiseaufkommens nicht wieder so extrem sein wird, besteht von Seite des Flughafens.

Sitzung der Initiative gegen Fluglärm des Hamburger Westen

Am Donnerstag schließlich fuhr ich nach Lurup, um mich mit Aktiven der dort ansässigen Initiative gegen Fluglärm auszutauschen. Zu Beginn der Sitzung habe ich aus meinen vorangegangenen Gesprächen in dieser Woche berichtet. Die Sitzung haben wir nach den Punkten Flachstarts, Verspätungen, Platzierung der Fluglärm-Messstationen und der Flugroute RAMAR entlang strukturiert. Insgesamt hatten wir eine recht konstruktive Diskussion über politische Einflussmöglichkeiten und Lösungswege.

Besonders die Flachstarts sorgen im Altonaer Gebiet für großen Lärm. Der Lärmanstieg durch das Verfahren hat 2013 auch zu der Gründung der Initiative geführt. Schon morgens ab 6 Uhr klagen die Bürger*innen in Lurup über laute Starts. Schlafen bei offenem Fenster ist beispielsweise für viele nicht mehr möglich. Bisher führt vor allem die Lufthansa noch das zwar kerosinsparende, aber deutlich lautere Startverfahren durch. Auch die nächtlichen Verspätungen am Flughafen Hamburg bewegen die Initiative. Ihr Wunsch ist es, die Verspätungsregel im zeitlichen Rahmen zu reduzieren oder sogar ganz abzuschaffen.

Letzter Gesprächspunkt war die Flugroute RAMAR, die über Altona in einer Kurve verläuft. Die Durchführung des Prüfverfahrens von Alternativen zur RAMAR-Route wird die Initiative gespannt beobachten. Dabei ist allerdings immer zu beachten, dass im besten Fall wenige Personen neu von Fluglärm betroffen sind

Aus den drei Gesprächen nehme ich sehr viel mit. Die Kernprobleme sind klar, politische Diskussionen und Lösungsansätze müssen diskutiert werden. Lärmschutz ist Gesundheitsschutz – in Altona, Hamburg und bundesweit.

Mein Statement zu Lootboxen bei Gamestar

Mit dem Gamingmagazin Gamestar habe ich über die Regulierung von Lootboxen gesprochen. Lootboxen sind – häufig kostenpflichtige – virtuelle Gegenstände in Videospielen, in denen Spieler verbesserte Eigenschaften gewinnen können. Praktisch zeigt das der Artikel von Gamestar am Beispiel einer der bekanntesten Formate: Die Ultimate Team Version der beliebten Fifa-Fußballsimulation. Dabei können die Spieler besonders gute Fußballer gewinnen – die Chance auf den Erwerb der besten Spieler ist jedoch vergleichsweise gering. Da Lootboxen in einigen Spielen notwendig für den Spielerfolg sind, kritisieren Verbraucherschützer*innen diese Praxis schon länger. Hierzu mein Statement bei Gamestar, unten findet Ihr auch den Link zum ganzen Artikel, der allerdings hinter einer Bezahlschranke liegt.

„Lootboxen sind ein ärgerliches Phänomen in Videospielen und besonders problematisch, wenn Kinder und Jugendliche davon angesprochen werden. Wir müssen feststellen, dass die Spieleentwickler erstaunlich kreativ bis perfide darin sind, junge Menschen in Videospielen abzuzocken. Ich sehe hier Bedarf an gesetzgeberischen Verschärfungen.“

„Es bedarf Aufklärungskampagnen, aber vor allem müssen die Anbieter von Games und Apps in die Pflicht genommen werden durch Informations- und Präventionsangebot sowie durch das Bereitsstellen von technischen Lösungen wie die automatische Verlangsamung bei langer Spieldauer, die Belohnung von Pausen bis hin zum Verbot von Lootboxen.

Gezielt suchtfördernde Mechanismen, beispielsweise komplexe Belohnungssysteme oder Nachteile bei Spielunterbrechungen, sollten für Kinder und Eltern durch Warnhinweise transparent gemacht werden. Für simuliertes Glücksspiel müssen die gleichen Jugendschutzmaßnahmen gelten wie für „echtes“ Glücksspiel. Die Forschung zu Wirkmechanismen, Prävalenzen und Therapie im Zusammenhang mit Online-Spielsucht (Gaming Disorder) muss intensiviert werden.

Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes im letzten Jahr wurde die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Auf Spielplattformen müssen inzwischen die Altersfreigaben eindeutig gekennzeichnet werden, egal wie viele Nutzende sie haben oder wo ihr Unternehmenssitz liegt.

Auch die Informationen zu Beschwerdestellen, Systeme zur Altersverifikation und datenschutzfreundliche Voreinstellungen wurden verbessert. Wir werden die weiteren Entwicklungen sehr genau prüfen und bei Bedarf über eine weitere Novellierung des Jugendschutzgesetzes oder andere gesetzlicher Regelungen in der Zuständigkeit des Bundes beraten.“

Hier geht es zum Artikel

Jetzt bewerben: Praktikum in meinem Berliner Büro

Studienbegleitend im Bereich Drogen- und Suchthilfepolitik

Für mein Berliner Büro suche ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für max. 6 Monate in Teilzeit (ca. 20h/Woche) eine*n Praktikant*in zur wissenschaftlichen Recherche im Bereich Drogen- und Suchthilfepolitik in Deutschland sowie partiell zur Zu-Arbeit im Bereich Gesundheitspolitik.

Im Idealfall können die erarbeiteten Rechercheergebnisse auch für die Anfertigung einer Masterarbeit genutzt werden.

Aufgaben

  • Recherche zur Ausgestaltung und Finanzierung des Suchthilfesystems in Deutschland (niedrigschwellige Suchthilfeeinrichtungen, Suchtberatung, qualifizierter Entzug, ambulante und stationäre Sucht-Reha)
  • Recherche zur Erfassung, Beratung und Behandlung von Suchterkrankungen in Haft in Deutschland (Maßregelvollzug, Jugendstrafvollzug, regulärer Vollzug sowie Substitutionsangebote, HEPC-Testung etc.)
  • Kontaktpflege zu und Informationsaustausch mit grünen Landtagsfraktionen, Ministerien und weiteren Stakeholdern zu den genannten Themenfeldern
  • Unterstützung bei der Organisation und inhaltlichen Vorbereitung von Presseanfragen und Terminen zu den genannten Themen
  • Verfassen von Antworten auf Bürger*innen-Anfragen zu speziellen Fragen der Gesundheitspolitik

Anforderungen

  • Hochschulstudium im Master in einem sozialwissenschaftlichen Fach mit gesundheitswissenschaftlichem Schwerpunkt oder Bezug,
  • Kenntnisse zum Aufbau und den Funktionsweisen des Justizvollzugswesens sind wünschenswert,
  • sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit,
  • erste Erfahrungen und Kenntnisse in der parlamentarischen Arbeit sowie in der Recherche mit Datenbanken von Landtagen und kommunalen Gremien,
  • Fähigkeit, sich eigenverantwortlich zu organisieren und Spaß an wissenschaftlicher Recherchetätigkeit,
  • Interesse insbesondere an den Feldern Drogen- und Suchthilfepolitik sowie Sozialpolitik,
  • hohe Identifikation mit den Positionen von Bündnis 90/Die Grünen,
  • sehr gute Anwendungskenntnisse des MS Office-Pakets.

Stellenumfang

Es handelt sich um ein studienbegleitendes Praktikum in Teilzeit (ca. 20 Std./Woche), idealerweise im Rahmen eines Master-Studiums. Es ist gut möglich, dass sich die Rechercheergebnisse auch für die Anfertigung einer Masterarbeit eignen.

Arbeitsort ist mein Bundestagsbüro in Berlin, teilweise ist auch Homeoffice möglich. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD/Bund.

Ich begrüße Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts, aller Nationalitäten, aller Religionen, aller sexueller Identitäten und unterschiedlichster Berufserfahrungen. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.

Ihre/Deine aussagekräftige Bewerbung inkl. frühestmöglichem Arbeitsbeginn und aussagekräftigen Unterlagen bitte bis zum 27. Januar 2023 als zusammengefasste PDF-Datei (max. 10 MB) per E-Mail an linda.heitmann@bundestag.de.

Substitutionsversorgung wird erleichtert!

Substitutionsversorgung wird erleichtert!

Die Schutzmaßnahmen wegen Ausbreitung des Corona-Virus waren für suchtkranke Menschen mit harten Einschnitten verbunden. Neben den mangelnden Kontaktmöglichkeiten mit dem sozialen Umfeld kamen für sie erschwerend die Auswirkungen auf die Suchthilfe, z.B. durch die Einschränkung des Präsenz-Betriebs von Suchthilfeeinrichtungen und Abgabestellen für Substitutionsmittel dazu. Letztere sind für opioidabhängige Menschen von zentraler Bedeutung, um den Suchtstoff zu ersetzen.

Um diesen Problemen zu begegnen, wurden im Zuge der Pandemie einige Ausnahmeregelungen geschaffen, um die Substitutionstherapie aufrechterhalten zu können. Dazu zählen z.B. die telemedizinische Möglichkeit der Verschreibung, die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Einnahme über sieben Tage sowie die Erweiterung des Personenkreises mit Möglichkeit zur Überlassung des Substitutionsmittels. Mit diesen Ausnahmeregelungen wurde die Substitutionstherapie flexibilisiert und einige Änderungen eingeführt, was ich schon länger für sinnvoll halte.

Nachdem die Ausnahmeregelungen der Pandemie nun in diesem Jahr auslaufen, freue ich mich sehr, dass der Bundesdrogenbeauftragte Burkard Blienert die Weichen dafür gestellt hat, diese Regeln zu verstetigen. Statt eine Ausnahmeregelung zu schaffen, wird die Verschreibungsverordnung für Betäubungsmittel nun so geändert, dass die Regeln dauerhaft bestehen. Neben diesen positiven Veränderungen werden außerdem die Höchstmengen für die Verschreibung der Substitute gestrichen, da sie einfach nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne

Diese Veränderungen mögen nur eine Verordnung betreffen, trotzdem bedeuten sie sowohl für Menschen in Substitutionsbehandlung und Einrichtungen der Suchthilfe Planungssicherheit und einen enormen Fortschritt. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne der Betroffenen dauerhaft verbessert wird. Es würde mich sehr freuen, wenn wir aus der Corona-Krise und ihren Veränderungen gelernt haben und positive Entwicklungen auch nach der Pandemie verstetigen!