Fachgespräch: Entlastungen und ihre Kommunikation

Fachgespräch: Entlastungen und ihre Kommunikation

„Warme Wohnungen für alle“ lautete der Titel eines Fachgesprächs unserer Fraktion mit rund 100 Teilnehmenden in der vergangenen Woche.

Mit Expert*innen blickten wir zurück auf die letzten Monate und die umfänglichen Entlastungen, die wir als Politik auf den Weg gebracht haben. Wir analysierten, wo Optimierungsmöglichkeiten bestehen und wie wir uns für die kommende Heizperiode wappnen müssen.

In meinem Schlaglicht habe ich insbesondere einen kritisch-konstruktiven Blick auf die Kommunikation der unterschiedlichen Maßnahmen geworfen. Mit den drei Entlastungspaketen hat die Bundesregierung insgesamt ca. 300 Milliarden Euro aktiviert, um Verbraucher*innen und Unternehmen durch die schwierigen Zeiten galoppierender Energiepreise und einer hohen Inflation zu helfen. Alleine im Wohnbereich gab es Preisgrenzen für Strom und Gas, den Dezember-Abschlag, die Energiepreispauschale, eine umfassende Wohngeldreform sowie den Heizkostenzuschuss.

Doch trotz des großen Umfangs der Unterstützung gab und gibt es auch Kritik: Die Sparanreize wären zu gering, die Maßnahmen seien nicht sozial ausgewogen und die Kommunikation sei unzureichend. Viele Menschen hatten und haben den Überblick verloren, welche Entlastungen ihnen konkret zustehen, wie sie diese bekommen oder wie hoch die Hilfen in Summe sind. Selbst Profis fiel es schwer, den Überblick zu behalten. Inzwischen gibt es eine Übersicht mit der Website www.wir-entlasten-deutschland.de inklusive eines Entlastungs-Rechners. Die Seite wird beworben mit Plakatwerbung und Hörfunkspots. Doch wir müssen ehrlich feststellen, dass diese zu spät kamen und nicht breit genug wirkten und wirken. Eine Forsa-Umfrage ergab, dass fast 60% der Befragten die Entlastungen trotz ihres großen Umfangs im Alltag kaum merken. 

Was muss also besser werden? Die Kommunikation gerade in der Krise muss klarer und umfänglicher werden, von Beginn an. In Frankreich etwa gab es eine Gas-Ampel, die in den Fernsehnachrichten die Füllstände und Verbräuche angezeigt und so auf Mangellagen hingewiesen hat. Das „Energie-Tachometer“ der Bundesnetzagentur ging in die ähnliche Richtung, ist leider nur gänzlich unbekannt. Wir brauchen für die unterschiedlichen Zielgruppen unterschiedliche Angebote, vom klassischen Fernsehen bis hin zu social media. Es ist zudem wichtig, die wissenschaftliche Expertise einzubeziehen. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen wäre dafür prädestiniert. Die Kommunikation sollte Mut machen, empowern und die Botschaften vermitteln „Jeder kann einen Beitrag dazu leisten und ist wichtig“ und „Gemeinsam bewältigen wir die Krise“. Es braucht regional(isiert)e Botschaften und einen Fokus auf Aufklärung und Transparenz. Damit wären wir für die kommende Krise gut gewappnet. Packen wir es gemeinsam an!

PM: Mehr Sicherheit und Transparenz für Verbraucher*innen

Zum morgigen Weltverbrauchertag erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz gemeinsam mit meiner Kollegin Tabea Rößner:

Linda Heitmann:

Ein zentrales verbraucherpolitisches Vorhaben der Ampelregierung ist die anwenderfreundliche Umsetzung der Verbandsklage. Sie ist eine große Chance, um effektiven Verbraucherschutz und kollektiven Rechtsschutz in Deutschland künftig besser zu gewährleisten. Dafür muss die Verbandsklage richtig ausgestaltet werden: Wir müssen im Sinne der geschädigten Konsument*innen dafür sorgen, dass sich auch während des Verfahrens noch der Klage angeschlossen werden kann. Mit diesem späten Opt-in verhindern wir eine Flut von individuellen Klagen und verschaffen den Gerichten Luft. Je offener die Klageanmeldung ist und je später eine verbindliche Anmeldung erfolgen kann, desto besser. Dazu gehört außerdem, dass die Ansprüche der Klagenden nicht verjähren können, solange das Verfahren andauert. So wird die Verbandsklage attraktiver als die Einzelklage. Wir wollen zudem allen Verbänden, die sich für die Belange von Verbraucher*innen einsetzen, ermöglichen, Verbandsklagen einzureichen und Betroffene zu vertreten. Der vorliegende Entwurf des Bundesjustizministeriums bedarf somit noch einiger Nachbesserungen.

Ein weiteres großes Ärgernis für Verbraucher*innen aktuell ist Greenwashing, also das Versprechen von Umwelt- und Nachhaltigkeitswirkungen beim Bewerben von Produkten. Wir brauchen Regeln für den dahinter entstandenen Kompensationsmarkt, dessen Zusicherungen schwer zu durchschauen und kaum seriös nachprüfbar sind. Daher begrüßen wir ausdrücklich die EU-Initiative, Green Claims zu regulieren, und treten dafür ein, irreführende Werbung mit Umweltversprechen in Europa nicht länger zuzulassen. Wir brauchen hier Transparenz für Verbraucher*innen und belohnen mit klaren Regeln die Unternehmen, die sich ernsthaft bemühen, nachhaltig zu wirtschaften.

Tabea Rößner:

Der Trend des Online-Einkaufs ist ungebrochen, auch wenn für Verbraucher:innen manche Risiken lauern. Besonders schwer wiegen Sicherheitsmängel, obwohl die Gewährleistung von verlässlichen und sicheren Produkten kein Qualitätsmerkmal sondern Bedingung ist. Und: Produktsicherheit ist Datensicherheit. Wir brauchen grundlegende Sicherheitsanforderungen für digitale und vernetzte Produkte, damit nur sichere Geräte auf dem europäischen Markt verkauft werden dürfen. Sicherheit von digitalen und vernetzten Geräten muss schon bei der Entwicklung durch security by design rechtlich gewährleistet und während der gesamten Gebrauchsdauer garantiert sein. Wir wollen ein anspruchsvolles Verbraucherschutzniveau, wenn es um Sicherheit geht. An dieser Stelle setzen wir große Hoffnung in den Cyber Resilience Act.

Bei Erhalt mangelhafter Ware ist das Widerrufsrecht das zentrale Recht des Verbrauchers. Auch bei Online-Bestellungen müssen die Verbraucher:innen ihr Recht auf Widerruf einfach und barrierefrei ausüben können. Darum haben wir uns im Koalitionsvertrag auf die verpflichtende Einführung eines elektronischen Widerrufsbuttons für Internethändler verständigt. Für jede Bestellung muss der Widerruf mit einem Klick möglich sein. Das schafft Rechtssicherheit für die Verbraucher:innen. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass der EU-Rat den Vorschlag nun auf EU-Ebene verfolgt – ein erster wichtiger Schritt.

Die Pressemitteilung findet sich auch auf der Homepage der Grünen Bundestagsfraktion.

Post-Beschwerden auf Höchststand

Post-Beschwerden auf Höchststand

80% Zustellung am nächsten Tag ist Mindestanforderung – Ein Meinungsbeitrag

Während der Briefkasten vieler Bürger*innen oftmals leer bleibt, wurde der Posteingang der Bundesnetzagentur im letzten Jahr überschwemmt mit Beschwerden über die Brief- und Paketbranche wegen verspäteter oder verlorener Sendungen. In keinem Monat zuvor sind so viele Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eigengegangen wie Im Oktober 2022 und in keinem Jahr zuvor gab es so viele wie im letzten Jahr – etwa dreimal so viele wie noch 2021. Damit hat der Ärger über die Post mit ca. 43.500 Beschwerden einen neuen Jahreshöchststand erreicht und den Jahresrekord von 2020 mit ca. 18.867 Beschwerden weit übertroffen.

Das ist für Verbraucher*innen ein großes Ärgernis! Viele Vertrags- oder Bankunterlagen werden weiterhin per Post verschickt; ebenso die meiste Korrespondenz mit Ämtern und Behörden. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Briefe zuverlässig und pünktlich ihr Ziel erreichen, denn vielfach sind in öffentlichen Schreiben auch Fristen zur Rückmeldung genannt, die gar nicht eingehalten werden können, wenn Briefe deutlich zu spät eintreffen. Die Zusteller*innen sind gesetzlich verpflichtet, 80 Prozent der Sendungen innerhalb eines Werktages zuzustellen. Gelingt das nicht, müssen die Unternehmen wirksame Maßnahmen ergreifen. Auch die Bundesnetzagentur sollte als Aufsichtsbehörde genau hinschauen und mögliche Konsequenzen prüfen.

Lizenz Pixabay CC0
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Die meisten Beschwerden richten sich dabei gegen den Marktführer Deutsche Post. Laut älteren Angaben betreffen etwa 91 Prozent der negativen Erfahrungen die Deutsche Post. Als Grund für die Zustellungsprobleme nennt diese einen hohen Krankenstand sowie Schwierigkeiten bei Suche nach Arbeitskräften.

Die Post bemühe sich zwar um baldige Besserungen, allerdings ist angesichts der kürzlich begonnenen Tarifverhandlungen sowie der drohenden Warnstreiks eher eine Verschlechterung der Situation zu erwarten. Verdi fordert eine Lohnerhöhung um 15 Prozent, die die Post zurückweist. Im Rahmen der Tarifauseinandersetzung wurde in Magdeburg bereits von der Fachgewerkschaft DPVKOM gestreikt, weitere Arbeitsniederlegungen könnten folgen.

Mit Blick auf die Beschwerdewelle ist es höchste Zeit, dass das Postgesetz reformiert wird, um den Verbraucher*innenschutz durch Sanktionsmöglichkeiten zu stärken und die Qualität und Verlässlichkeit der Zustellungen sicherzustellen. Wie schon erwähnt, ist laut aktuellem Postgesetz die Post dazu verpflichtet, dass mindestens 80 Prozent aller Briefe am nächsten Tag zugestellt werden. Als Verbraucher*innenschützer*in ist es mir besonders wichtig, dass diese Mindestanforderung auch weiterhin sichergestellt ist. Die Post selbst stellte kürzlich zur Diskussion, das Porto für jene Briefe zu erhöhen, bei denen eine schnelle Zustellung auch weiterhin gewährleistet werden soll. Aus meiner Sicht ist das keine Option, denn dann kommt die Post nur noch für jene Verbraucher*innen ihrem gesetzlichen Auftrag nach, die stärker zur Kasse gebeten werden. Das ist alles andere als fair und gerecht.