Mein erstes persönliches Highlight dieses Jahr war mein erster Einsatz als Schriftführerin bei der Wahl des Bundespräsidenten im März 2022. Im Laufe des ersten vollen Jahres dieser Legislatur folgten weitere politische Höhepunkte. Meine persönlichen Highlights habe ich hier zusammengefasst:
Streichung von § 219a
Lange überfällig und nun endlich geschehen: §219a und damit das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche sind aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden!
Ärztinnen und Ärzte dürfen nun straffrei darüber informieren, ob sie und wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Jetzt ist wichtig, dass wir auch über §218 StGB sprechen, um gegen die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu wirken.
Entlastungspakete in Rekortzeit
Dieses Jahr hat sich durch den Krieg in der Ukraine eine weitere Krise aufgetan. Hier in Deutschland hat Russlands völkerrechtswidriger Angriff das bisherige Missmanagement im Energiesektor und jahrelange Versorgungsabhängigkeit von Russland offengelegt. Um dem entgegenzuwirken, haben wir auf Bundesebene drei verbraucherinnenfreundliche Entlastungspakete und Maßnahmen auf die Beine gestellt, um möglichst viele Menschen zu unterstützen.
Strom- und Gaspreisbremse
Die steigenden Energiepreise stellen viele Bürger*innen vor enorme Herausforderungen. Ab März 2023 wird daher der sogenannte Abwehrschirm in Kraft treten. Durch diesen werden die Energiekosten pauschal für alle Menschen, Unternehmen und Einrichtungen begrenzt. Der Abwehrschirm besteht aus einer Gas- und Wärmepreisbremse sowie einer Strompreisbremse. Um bis dahin schon unterstützen zu können, übernimmt der Staat den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme.
Cannabiseckpunkte
Ein großes Vorhaben unseres Koalitionsvertags und im Oktober war es endlich so weit: Das Cannabiseckpunktepapier wurde vorgestellt. In Lizensierten Fachgeschäften sollen Erwachsene 20-30 Gramm Cannabis straffrei für den Eigenkonsum erwerben können. Nun liegt es an der EU dem Planungsentwurf nicht zu widersprechen.
Mein Highlight schon jetzt: Ein gutes Jugendschutzkonept und Werbeverbot für Cannabisprodukte. Gerne mehr davon!
Aktionsplan Queer Leben
Für die Akzeptanz und zum Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, hat das Kabinett den Aktionsplan Queer Leben beschlossen. Mit den Feldern rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Beratung und Community sowie Internationales stellt er ein umfangreiches Maßnahmenpaket bereit. Der Aktionsplan soll Queerfeindlichkeit entgegenwirken und fördern, dass queere Menschen gleichberechtigt und frei leben können.
Europawahlalter auf 16 Jahre
Was bereits bei einigen Landtags- und Kommunalwahlen möglich war, gibt nun auch bundesweit für die Europawahl: Das Wahlalter ab 16 Jahren. Das heißt, alle Bürgerinnen und Bürger dürfen zur Europawahl 2024 das erste Mal ab einem Alter von 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Für Jugendliche und junge Erwachsene bedeutet das eine frühe, aktive Teilhabe an der Demokratie.
Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Umwelt und Verbraucher*innenschutz:
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) ist im Gesundheitswesen eine enorm wichtige Anlaufstelle. Sie unterstützt die Versicherten bei gesundheitlichen Entscheidungen, stärkt die Versichertenrechte und ist ein wichtiger Lotse in unserem oft komplexen Gesundheitswesen. In den vergangenen Jahren ist das Vertrauen in diese Institution gesunken, die Erreichbarkeit der Beratung wurde erschwert. Mit dem nun vorliegenden Kabinettsentwurf sind wir auf einem guten Weg für die im Koalitionsvertrag vereinbarte und dringend nötige Reform der UPD.
In den nun bald beginnenden parlamentarischen Beratungen wollen wir sicherstellen, dass das bisherige Beratungsangebot der UPD gGmbH durch die Neugründung einer Stiftung möglichst nahtlos fortgeführt wird und wir gleichzeitig den im Koalitionsvertrag verankerten Auftrag zur Schaffung einer staatsfernen und unabhängigen Beratungsstelle umsetzen. Insbesondere werden wir uns die vorgeschlagene Gremienstruktur der UPD nochmal genau im Detail anschauen. Es muss sichergestellt sein, dass Patient*innen-Rechte und Verbraucher*innen-Schutz in der künftigen UPD bestmöglich zum Tragen kommen können. Hierfür muss ein starker Vorstand im Sinne der Patient*innen gut agieren sowie das Beratungsangebot der UPD noch bekannter gemacht werden.
Die Neutralität und Unabhängigkeit der Stiftung von wirtschaftlichen und sonstigen Interessen von Beteiligten oder Dritten ist uns – wie auch in der Formulierung des Koalitionsvertrages betont – ein zentrales Anliegen, das wir im Gesetz klar regeln wollen.
Verbraucher*innen bekommen mit der künftigen UPD weiterhin die Möglichkeit, aus einer Hand medizinische und sozialrechtliche Hilfestellung zu Fragen etwa rund um die Themen Behandlungsfehler, Krankenversicherung, Arzneimitteltherapiesicherheit, Patient*innenrechte zu bekommen. Wie wichtig es für Menschen ist, den Überblick über verfügbare Gesundheitsinformation und ihre Patient*innen und Verbraucher*innen-Rechte zu behalten sowie individuelle Fragen zu klären, hat uns die Corona-Pandemie gezeigt. Die künftige UPD kann hier einen zentralen Beitrag zur Information und Beratung leisten – per Telefon und auch in Beratungsstellen vor Ort.
In dieser Woche beschließen wir im Bundestag den Haushalt für das kommende Jahr. In meiner Rede zum Haushaltsplan des BMUV konnte ich veranschaulichen, an welchen Stellen wir Grüne für Verbesserungen beim Verbraucher*innenschutz gesorgt haben: Wir haben etwa die Schlagkraft der Verbraucherzentrale erhöht und die Mittel für die Schuldnerberatung verdoppelt. Neben den Haushaltstiteln ist es für starke Verbraucher*innen jedoch auch enorm wichtig, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern; auch das habe ich deutlich gemacht:
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Schnelllebige Entwicklungen, multiple Krisen – gerade die letzten Jahre waren geprägt von rasanter Veränderung. Wie gehen Verbraucher*innen damit um, wie reagieren sie auf Veränderung und entwickeln „Verbraucherresilienz?“ Darüber habe ich auf der Jahreskonferenz des Bundesnetzwerks Verbraucherforschung mit verschiedenen Politiker*innen aus dem Bereich Verbraucherschutz diskutiert. Aus den Fraktionen des Bundestags waren neben mir meine Fachkollegin Nadine Heselhaus (SPD), Nils Gründer (FDP) und Volker Ullrich (CDU/CSU) dabei. Und ganz besonders gefreut habe ich mich natürlich über die Teilnahme „unseres“ grünen parlamentarischen Staatssekretärs im Umweltministerium, Chris Kühn.
Was stimmt uns optimistisch?
Zum Einstieg ging es um die Frage, was uns in diesen Zeiten, die natürlich für alle Verbraucher*innen sehr herausfordernd sind, optimistisch stimmt. Schnell entspann sich eine Diskussion über die verschiedenen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung. Ich habe dabei besonders den Gaspreisdeckel als zentrales Instrument der kommenden Monate, aber auch die Entlastungen für einkommensschwache Haushalte betont. Diese direkten finanziellen Instrumente stehen natürlich im Dreiklang mit ambitionierten Energiesparmaßnahmen und massiven Investitionen und Beschleunigungen bei den Erneuerbaren Energien.
Wie werden Verbraucher*innen resilient?
In der weitergehenden Frage der Verbraucherresilienz waren wir uns einig, dass diese nicht nur als individuelle Leistung zu betrachten ist, sondern vielmehr nur in resilienten Systemen funktioniert. Daraus folgt für uns der Auftrag, stabile Strukturen und Rahmenbedingungen zu schaffen. Neben den praktischen Anliegen, die ich in dieser Legislatur im Bundestag voranbringe wie z.B. klarere Kennzeichnungen von Produkten oder Maßnahmen gegen Greenwashing, habe ich dabei auch die aktuelle politische Perspektive beleuchtet. Dazu gehört für mich eine klare und ehrliche Reaktion der Politik auf multiple Krisen, um Vertrauen zu schaffen. Aber auch aktuell die Schaffung resilienter Energienetze, wo wir einen Fokus auf kurz- und langfristige Energiesicherheit legen.
Forschung und Politik
Abschließend haben wir das Verhältnis von Verbraucherforschung und Verbraucherpolitik diskutiert. Ich finde es sehr wichtig, aus der Verbraucherforschung immer wieder Erkenntnisse zu erhalten, die mir wichtige Anstöße für die politische Arbeit geben. Darüber hinaus erhoffe ich mir von der Verbraucherforschung einerseits einen Blick auf die langfristigen Perspektiven und Leitlinien und andererseits auch ein besseres Verständnis für praktische Probleme der Verbraucherpolitik: Gerade die Verbraucher*innen, die am meisten auf Verbraucherschutz angewiesen sind, erreichen wir oft nur schwer. Hier Abhilfe zu schaffen, damit unser Politikfeld in der Breite der Gesellschaft Früchte trägt, ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe.
Der Austausch zwischen Wissenschaft und Politik ist für uns Fachpolitiker*innen ein wichtiges Netzwerk. Ich habe mich sehr gefreut, als vergleichsweise „neue“ Vebraucher*innenschutzpolitikerin mein Debüt auf der Jahreskonferenz zu geben und freue mich auf den weiteren Austausch in den kommenden Jahren.