Der „Sachverständigenrat für Verbraucherfragen“ (SVRV) feiert in dieser Woche sein 10jähriges Jubiläum und ich gratuliere herzlich! Der Rat bündelt unterschiedlichste Perspektiven und sorgt mit seinen fundierten Gutachten stets für eine hervorragende Grundlage einer evidenzbasierten Verbraucherpolitik. Ich bin seit Beginn meiner Zeit im Bundestag in regem und konstruktivem Austausch und bin immer dankbar über neue Publikationen, die meine Arbeit als Verbraucherschutz-Politikerin bereichern.
Deshalb habe mich gefreut, bei der Festveranstaltung im Verbraucherschutzministerium am Dienstag dieser Woche auf dem abschließenden Panel mit Kolleginnen aus dem Bundestag über die große Themenvielfalt des Politikfeldes zu diskutieren: Welche verbraucherpolitischen Initiativen erwarten uns aus Europa? Wie schaffen wir mehr Sicherheit auf Onlineplattformen und schließen Schutzlücken? Wie können Informationspflichten zu echter Informiertheit führen? Wie sorgen wir dafür, mit fortschreitender Digitalisierung inklusive und analoge Angebote aufrechtzuerhalten?
Und am Tag darauf haben wir auch im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz des Bundestages mit den (neuen) Vorsitzenden des Sachverständigenrates, Tatjana Halm und Christoph Busch, diskutiert. Auch hier wurde die Breite der Verbraucherthemen offensichtlich. Wir sprachen etwa über bessere Kundenkommunikation, Teilimmobilienverkäufe, eine Versicherung gegen Elementarschäden, Fernwärme, Produktsicherheit oder grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung.
Ich wünsche dem Sachverständigenrat alles Gute für die weitere Arbeit und freue mich über weitere Gespräche, Gutachten und künftige Zusammenarbeit.
Nach turbulenten Tagen befinden wir uns in einer rot-grünen Minderheitsregierung und schauen auf die vorgezogenen Bundestagswahlen am 23. Februar. Das Hamburger Abendblatt hat dazu mit den Hamburger Bundestagsabgeordneten über die Situation gesprochen. Ich werde auch zitiert:
„Ich gehe optimistisch in die nächsten Wochen und Monate. Statt endlosen Streits über Wahltermine oder blockierte Gelder im Haushalt jetzt wieder selbstbewusst für soziale Gerechtigkeit, Klima und Umweltschutz zu kämpfen, da freue ich mich sogar drauf„, sagte Heitmann dem Abendblatt.
„Schon länger war sowieso geplant: Nächste Woche bewerbe ich mich bei meinem Kreisverband Altona um die erneute Direktkandidatur, und gebe dann alles dafür, Altona weiter im Bundestag vertreten zu dürfen.“ Nun müsse ein „kraftvoller Wahlkampf in wenigen Wochen geplant und durchgeführt werden„.
Von den Grünen heißt es dabei, dass es eher ein Vorteil sei, dass man in den Parteien angesichts der Bürgerschaftswahl am 2. März bereits im Wahlkampfmodus sei.
Den ganzen Artikel lest ihr (hinter der Paywall) hier auf der Website des Hamburger Abendblatt
Zu den heutigen Abstimmungen zum so bezeichneten Sicherheitspaket hat Linda Heitmann gemeinsam mit anderen grünen Abgeordneten folgende persönliche Erklärung abgegeben:
Persönliche Erklärung nach §31 GO BT zur zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung (20/12806) sowie zur zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems (20/12805) – beide in der Ausschussfassung.
Die schreckliche, mutmaßlich terroristisch motivierte Gewalttat am Abend des 23. August 2024, bei der drei Menschen ihr Leben verloren und acht weitere teils lebensbedrohlich verletzt worden sind, hatte das Ziel, Angst und Schrecken zu verbreiten. Dies gelingt, wenn Terror das Sicherheitsgefühl der Gesellschaft untergräbt, der Staat als handlungsunfähig wahrgenommen wird und gesellschaftliche Gruppen gegeneinander aufgehetzt werden.
In einer Zeit, in der der internationale Terrorismus immer neue Wege geht, gezielt auf eine Radikalisierung im digitalen Raum setzt und dabei auf den Nährboden gesellschaftlicher Überforderungen und Belastungen trifft, ist ein hundertprozentiger Schutz vor terroristischer Gewalt nahezu unmöglich. Insbesondere radikalisierte Einzeltäter*innen, die nicht in ein Terrornetzwerk eingebunden sind, sind im Vorfeld schwer bis unmöglich zu identifizieren.
Egal, wie umfassend Befugnisse für unsere Sicherheitsbehörden ausgeweitet werden: Als Gesellschaft können wir einen Terrorakt nicht mit abschließender Sicherheit ausschließen. Aber wir können deutlich mehr dafür tun, resilient mit der terroristischen Bedrohung umzugehen, sodass es dem Terror erschwert wird, seine Ziele zu erreichen. An diesem Punkt sind wir jedoch noch nicht angekommen. Nach dem Anschlag in Solingen folgten ein Überbietungswettbewerb menschenfeindlicher Forderungen, eine großflächige Abwertung unbeteiligter, ohnehin schon marginalisierter Gruppen sowie panikgetriebene, scheinbar einfache Lösungen, die Terrorismus faktenbefreit zu einem Migrationsproblem umdeuteten. Statt Besonnenheit zu wahren und kluge, durchdachte und vor allem effektive Maßnahmen zu entwickeln, die zu gesellschaftlicher Resilienz beitragen könnten, folgte – angeführt durch den Bundeskanzler und die Bundesinnenministerin – leider eine populistisch aufgeladene Stimmungslage und in unseriöser Kürze ein Maßnahmenpaket, ohne ausreichende Kenntnis über die Hintergründe der Tat in Solingen, das aus bürger- und asylrechtlicher Perspektive erhebliche und tiefgreifende Auswirkungen gehabt hätte.
Die Motivation, zukünftig einen Anschlag wie in Solingen besser verhindern zu können und das Sicherheitsgefühl der Gesellschaft wiederherzustellen, erachten wir als unausweichlich. Den eingeschlagenen Lösungsweg halten wir jedoch für grundlegend falsch und unzureichend, um dieses Ziel zu erreichen. Unsere umfassende Beurteilung führte zu erheblichen Vorbehalten hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit des Vorhabens, insbesondere aus bürger-, verfassungs-, asyl- und unionsrechtlicher Sicht. Als Reaktion auf einen Terroranschlag darf es unserer Auffassung nach niemals zu Maßnahmen kommen, die unsere Grundrechte so massiv einschränken, dass wir damit unsere gesellschaftlichen Freiheiten in die Fesseln legen, in denen der Terrorismus sie gerne sehen würde.
Der erste Entwurf des Maßnahmenpakets war aus dieser Perspektive für uns nicht hinnehmbar. Unsere Kritik betraf vor allem die zahlreichen Grundrechtseinschränkungen. Dies machte auch die öffentliche Anhörung deutlich. Der deutlichen Kritik von Expert*innen sind wir dankbar. Wir nehmen jedoch zur Kenntnis, dass die zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwürfe, im parlamentarischen Verfahren im Vergleich zu den ursprünglichen Entwürfen merklich verbessert wurden:
Besonders zu begrüßen sind die Beschränkungen der neuen sicherheitspolitischen Befugnisse des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei auf die Verfolgung oder Verhinderung schwerster Straftaten – wie Mord, Totschlag, schwerer Raub oder die Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 100b Abs. 2 StPO anstelle von § 100a Abs. 2 StPO). Ebenso wird sichergestellt, dass der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erhebliche Kontrollrechte zugestanden werden, sodass ein bürgerrechtliches Korrektiv bei der Erstellung der Rechtsverordnungen der Bundesregierung gewährleistet ist. Nur wenn es keine datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Nutzung biometrischer Erkennungssysteme gibt, darf diese in Einsatz kommen. Wir haben hier großes Vertrauen in die BfDI, Datenschutzverstöße zu verhindern. Ein nachträglicher Abgleich von Internetdaten mit Personen, von denen keine Gefahr ausgeht – etwa Zeugen und Opfer, bei denen ein schutzwürdiges Interesse entgegensteht, sowie ein Abgleich mit in Echtzeit übermittelten Bilddaten bleibt zudem ausgeschlossen.
Wir bekennen uns weiter zu einem fairen und funktionierenden europäischen Asylsystem, in dem die Menschenwürde gewahrt bleibt und welches in unseren Augen die zentrale Grundlage für das individuelle Asylrecht bildet. Eine Situation, in der Dublin-Fälle in Deutschland keine Asylbewerberleistungen mehr erhalten und gleichzeitig kein Zugang zum Leistungsbezug im zuständigen Mitgliedstaat gewährleistet ist, schließen wir aus.
Die Regelungen zum Waffenrecht enthalten für uns nicht unproblematische bürgerrechtliche Aspekte, wie die anlasslosen Kontrollen innerhalb von Waffen- und Messerverbotszonen, die alle Menschen unter Generalverdacht stellen. Dem gegenüber stehen jedoch weitreichende Reformen, mit denen es zukünftig Verfassungsfeind:innen und Extremist:innen stark erschwert wird, legal in den Besitz von Waffen zu kommen. Daneben erhält das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) endlich die dringend benötigten Voraussetzungen, um noch zielgerichteter gegen die Finanzströme der extremistischen Szene vorzugehen. Dies ist auch vor dem Hintergrund des bedrohlichen Erstarkens der organisierten und gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene, die auch mit einer massiven Gefährdung von Geflüchteten und Asylunterkünften einhergeht, eine nicht unerhebliche Verbesserung.
In der Gesamtbewertung, die auch vor dem Hintergrund erfolgen muss, dass deutlich weitreichendere Grundrechtseingriffe von zahlreichen Landesregierungen Bundesratsinitiativen und den Oppositionsfraktionen vorgelegt wurden, kommen wir daher zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf durch die Verhandlungen einen zustimmungsfähigen Status erreicht hat. Der Bundeskanzler hat wiederholt betont, dass dieses Paket für ihn von besonderer Bedeutung ist. Wir nehmen diese Äußerungen zur Kenntnis und stimmen insbesondere in dem Wissen um die Bedeutung für die Koalition zu. Sollten sich die derzeitigen Bedenken hinsichtlich der rechtmäßigen Umsetzung jedoch erhärten oder weitere Rechtsunsicherheiten eine Veränderung notwendig machen, halten wir eine sofortige Korrektur für unausweichlich. Dies betrifft insbesondere die anstehende Veröffentlichung einer Sicherheitsgesamtrechnung.
Der Herbst hält Einzug, viele Menschen haben in diesen vergangenen Tagen vermutlich erstmals die Heizung wieder aufgedreht. Was für den einen selbstverständlich ist, bedeutet insbesondere für Verbraucher*innen mit wenig Geld auch Anlass zur Sorge: denn wer die eigenen Energiekosten auf Dauer nicht zahlen kann, bekommt im schlimmsten Fall die Versorgung, also Heizung und Strom, abgestellt. In den vergangenen Jahren habe ich mich sehr dafür eingesetzt, diese Energiesperren zu verhindern. Die Bundesregierung verlängert erfreulicherweise Regelungen, die Verbraucher*innen bei der Vermeidung von Energiesperren unterstützen:
Abwendungsvereinbarungen: Ratenzahlungen können auch in diesem Winter ausgesetzt werden
Als im Jahr 2022 in Folge des russischen Angriffskriegs die Preise für Strom und Gas rapide anstiegen, hatte die Ampel viele Entlastungen beschlossen. Neben den umfangreichen Strom- und Gaspreisbremsen wurden damals besonders auch Verbraucher*innen mit Zahlungsrückständen in den Blick genommen. Ihnen wurde z.B. der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung mit ihrem Energieversorger vereinfacht. Eine solche Vereinbarung ermöglicht eine zinslose Ratenzahlung der ausstehenden Beträge. In diesem Zeitraum ist die Versorgung dann weiter gesichert. Darüber hinaus wurde auch ermöglicht, die Ratenzahlungen für bis zu drei Monate auszusetzen. Diese Regelung war ursprünglich bis April 2024 befristet.
Die gute Nachricht für Verbraucher*innen: Die Bundesregierung verlängert die bestehende Regelung auch für diese Heizperiode, also bis Ende April 2025. Für Verbraucher*innen mit einer Abwendungsvereinbarung bedeutet dies im Zweifel, auch bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten in diesem Winter weiterhin heizen zu können. Ich bin sehr froh, dass das grün-geführte Wirtschaftsministerium hier besonders Verbraucher*innen mit kleinen Einkommen schützt.
Langfristig wäre es wünschenswert, dass wir Energiesperren ganz verhindern und die bestehenden Regelungen auch verstetigen zu können. Mit der Umsetzung der EU-Strombinnenmarkt-Richtlinie wird dieses Thema auch noch einmal politisch verhandelt. Aktuell wird das entsprechende Gesetz zwischen den Ministerien abgestimmt.
Energiesperren frühzeitig verhindern
Um Energiesperren zu vermeiden, braucht es jedoch auch weitere Maßnahmen. In Hamburg ist der Runde Tisch zur Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperren ein erfolgreiches Beispiel dafür, wie Energiesperren durch Zusammenarbeit aller relevanten Akteur*innen verhindert werden können. Informationsangebote zum Energiesparen und kostenfreie Energieberatungen für besonders gefährdete Verbraucher*innen leisten ebenso einen wichtigen Beitrag. Auch Härtefallfonds wie z.B. in Hamburg können Energiesperren kurzfristig und unbürokratisch verhindern.
Nicht zuletzt gilt allerdings: Die finanziellen Schieflagen, in die manche Verbraucher*innen durch die steigenden Energiepreise 2022 gerieten, sind auch politisch verantwortet. Die jahrelange Abhängigkeit von russischem Gas hat uns anfällig gemacht für plötzliche Preissteigerungen. Auch wenn die Inflationsrate vergangenes Jahr stark angestiegen ist, haben die Ampel und besonders Robert Habeck hier viel erreicht: Die Gasspeicher blieben gefüllt und die Preisbremsen haben viele Verbraucher*innen entlastet. Inzwischen nähern sich die Energiepreise wieder dem Vorkrisenniveau an.