Das Potential von Petitionen stärker nutzen

Das Potential von Petitionen stärker nutzen

Petitionsverfahren einfacher, transparenter und zugänglicher gestalten

Petitionen sind ein Kernbestandteil jeder liberal-demokratischen Staatsform und damit ein wichtiges Element echter Demokratie. Dementsprechend ist das Recht, sich schriftlich mit Bitten um Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden, im Artikel 17 des Grundgesetzes fest verankert.

Im Jahr 2021 gingen insgesamt 11.667 Mal Petitionen beim Deutschen Bundestag ein. Im Jahresbericht des Petitionsausschusses, welcher am 23. Juni 2022 im Plenum vorgestellt wurde, kommentierten einige Parlamentarier*innen, dies seien eigentlich zu wenige gewesen. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 waren es noch 14.314 Eingaben, die dem Bundestag zugeleitet wurden. Auch wenn der Großteil der Eingaben nicht zu wesentlichen politischen Veränderungen führt, so ist jede einzelne Petition nicht nur für die Petent*innen von großer Bedeutung. Oft zeigen sie auch gesetzliche Blindflecke und grundsätzliche Gerechtigkeitslücken auf, die viele Menschen betreffen. Darüber hinaus sind Petitionen des Öfteren auch wichtiger Ideengeber, wie bestimmte gesetzliche Fehler behoben und die Zukunft besser gestaltet werden kann.

Ich freue mich sehr, dass ich mich als stellvertretendes Mitglied im Petitionsausschuss den direkten Sorgen und Anliegen von Bürger*innen widmen darf. Eine Petition, für die ich gleich zu Beginn dieser Legislatur die Berichterstattung übernommen habe und die mir besonders am Herzen liegt, ist die Petition 122600, die darauf abzielt, die Gesundheitsversorgung von ME/CFS-Betroffen zu verbessern – ein wichtiges Thema, welches bislang recht wenig Beachtung fand, jedoch nun auch vor dem Hintergrund von Long Covid, was ähnliche Symptome hervorruft, an Brisanz gewonnen hat. Wie die Debatte in der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses vom 14. Februar 2022 zeigt, ist diese Petition ein sehr gutes Bespiel dafür, welch großes politisches Potential manche Petitionen bergen.

Trotz vieler Erfolge, die der Petitionsausschuss zu verzeichnen hat, ist das große politische Potential von Petitionen in den letzten Jahren wenig beachtet worden. Nach mehr als zwei Dekaden seit der letzten großen Reform des Petitionsrechts ist es an der Zeit, das wertvolle Potential von Petitionen endlich wieder zu aktivieren und zu verstärken. Deshalb haben wir uns als Regierungskoalition vorgenommen, das Petitionsverfahren wesentlich einfacher, transparenter und zugänglicher zu machen. Dazu gehört auch, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten von Petent*innen im Verfahren gestärkt werden und Petitionen eine stärkere Rolle in den Fachausschüssen sowie im Plenum erhalten. Über die genaue Ausgestaltung der Reform wird nun diskutiert. Ich bin zuversichtlich, dass wir hier zu Lösungen kommen werden, die wieder mehr Menschen dazu ermutigen, sich mit einer für uns alle gewinnbringenden Petition an den Bundestag zu wenden. Denn unter anderem davon lebt unsere Demokratie!

Produktsicherheit wird sich verbessern

Produktsicherheit wird sich verbessern

In der heutigen Sitzung des Umwelt- und Verbraucherschutzausschusses hatte ich meine erste Berichterstattung. Es stand ein EU-Vorschlag für eine Verordnung auf der Tagesordnung, die europaweit für mehr Sicherheit bei Produkten sorgen soll. Die Mitgliedsstaaten sollen verpflichtet werden, den Markt besser zu überwachen, damit sichergestellt ist, dass Hersteller, Importeure und Händler ihren Verpflichtungen nachkommen.

Ich konnte deutlich machen, wie wichtig hohe Sicherheitsniveaus für Verbraucher*innen sind und dass sich die Regelungen auch weiter entwickeln müssen. Denn diese Verordnung ist eine Weiterentwicklung einer Richtlinie von 2001 und seitdem hat sich viel getan.

Das gilt aktuell etwa für Online-Marktplätze oder die Produktsicherheit von Produkten aus 3D-Druckern. Beides war 2001 noch in weiter Ferne, heute ist es Alltag. Daher unterstütze ich ausdrücklich den aktuellen Verordnungsvorschlag, der das Vorsorgeprinzip ins Zentrum stellt.

Das bedeutet, dass für alle Produkte endlich die gleichen Regeln gelten, einschließlich mehr Befugnisse für die Marktüberwachungsbehörden, wie etwa die Möglichkeit, alle Produkte von Online-Marktplätzen zu entfernen. Nationale Behörden können auch Online-Mystery-Shopping durchführen und die Rückverfolgbarkeit von Produkten in der Lieferkette verbessern, indem sie Kontaktdaten von Herstellern und Importeuren verlangen.

Das ist sehr wichtig, denn Überschneidungen in den Marktüberwachungsvorschriften haben zu Verwirrung bei Verbraucher*innen und Wirtschaftsakteuren geführt.

Nur um ein konkretes Beispiel zu nennen: Ein Bett für ein Kind (nicht harmonisiertes Produkt) benötigt derzeit weniger Sicherheitsanforderungen als ein Puppenbett (harmonisiertes Produkt).

Ein bißchen strengere Vorgaben hätten wir Grüne uns gerade bei den Reaktionszeiten auf Beschwerden bei Online-Marktplätzen gewünscht. Diese bekommen bei Beschwerden zur Produktsicherheit nun 5 Werktage Zeit zur Reaktion. Erstens erscheint uns das zu lang, zweitens wünschen wir uns eine klare Definition, ob nicht im virtuellen Raum auch der Sonntag ein Werktag ist.

Das Ziel muss bleiben, den Verbraucher*innenschutz in Europa zu harmonisieren und zu stärken. Dafür sind wir auf einem guten Weg.