In der heutigen Sitzung des Umwelt- und Verbraucherschutzausschusses hatte ich meine erste Berichterstattung. Es stand ein EU-Vorschlag für eine Verordnung auf der Tagesordnung, die europaweit für mehr Sicherheit bei Produkten sorgen soll. Die Mitgliedsstaaten sollen verpflichtet werden, den Markt besser zu überwachen, damit sichergestellt ist, dass Hersteller, Importeure und Händler ihren Verpflichtungen nachkommen.
Ich konnte deutlich machen, wie wichtig hohe Sicherheitsniveaus für Verbraucher*innen sind und dass sich die Regelungen auch weiter entwickeln müssen. Denn diese Verordnung ist eine Weiterentwicklung einer Richtlinie von 2001 und seitdem hat sich viel getan.
Das gilt aktuell etwa für Online-Marktplätze oder die Produktsicherheit von Produkten aus 3D-Druckern. Beides war 2001 noch in weiter Ferne, heute ist es Alltag. Daher unterstütze ich ausdrücklich den aktuellen Verordnungsvorschlag, der das Vorsorgeprinzip ins Zentrum stellt.
Das bedeutet, dass für alle Produkte endlich die gleichen Regeln gelten, einschließlich mehr Befugnisse für die Marktüberwachungsbehörden, wie etwa die Möglichkeit, alle Produkte von Online-Marktplätzen zu entfernen. Nationale Behörden können auch Online-Mystery-Shopping durchführen und die Rückverfolgbarkeit von Produkten in der Lieferkette verbessern, indem sie Kontaktdaten von Herstellern und Importeuren verlangen.
Das ist sehr wichtig, denn Überschneidungen in den Marktüberwachungsvorschriften haben zu Verwirrung bei Verbraucher*innen und Wirtschaftsakteuren geführt.
Nur um ein konkretes Beispiel zu nennen: Ein Bett für ein Kind (nicht harmonisiertes Produkt) benötigt derzeit weniger Sicherheitsanforderungen als ein Puppenbett (harmonisiertes Produkt).
Ein bißchen strengere Vorgaben hätten wir Grüne uns gerade bei den Reaktionszeiten auf Beschwerden bei Online-Marktplätzen gewünscht. Diese bekommen bei Beschwerden zur Produktsicherheit nun 5 Werktage Zeit zur Reaktion. Erstens erscheint uns das zu lang, zweitens wünschen wir uns eine klare Definition, ob nicht im virtuellen Raum auch der Sonntag ein Werktag ist.
Das Ziel muss bleiben, den Verbraucher*innenschutz in Europa zu harmonisieren und zu stärken. Dafür sind wir auf einem guten Weg.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beriet in seiner gestrigen öffentlichen Sitzung über eine Petition des am so genannten Fatigue-Syndrom (ME/CFS) erkrankten Petenten Daniel Loy. Dieser fordert unter anderem eine flächendeckende fachärztliche Versorgung und eine bessere Erforschung der Erkrankung. Als Mitglied des Gesundheitsausschusses war ich auch Berichterstatterin für meine Fraktion. Ich werde dem Ausschuss voraussichtlich die Annahme der Petition empfehlen, wenn diese in einer der nächsten Sitzungen abschließend beraten wird.
Schätzungsweise zwei Millionen Menschen leiden in der Europäischen Union an der Erkrankung ME/CFS, dem so genannten Fatigue-Syndrom. Expert*innen gehen allerdings von einer noch höheren Dunkelziffer aus, denn häufig bleibt die Krankheit unerkannt oder wird nicht korrekt diagnostiziert. Der Petent Daniel Loy, der selbst seit 2006 erkrankt ist, setzt sich dafür ein, dass die ärztliche Versorgung zur Diagnose und Behandlung der Krankheit durch eine entsprechende Ergänzung des §116b SGB V verbessert wird. Außerdem fordert er von der Bundesregierung in seiner Petition (Petition 122600) mehr Investitionen zur Erforschung der Erkrankung, die Benennung eines Beauftragten im Ministerium oder die Schaffung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe sowie eine Veröffentlichung seiner Petition zur Schaffung von Aufmerksamkeit für das Thema.
Es gibt Hinweise darauf, dass eine Infektion mit COVID-19 ebenso eine Erkrankung mit ME/CFS auslösen und zum so genannten „Long-Covid-Syndrom“ führen kann. Angesichts der aktuellen Pandemie hat die Petition von Daniel Loy daher eine verstärkte Notwendigkeit und Dringlichkeit erhalten.
Als Berichterstatterin erkläre ich zu derPetition:
„Die von ME/CFS betroffenen Patient*innen leiden oft in mehrfacher Hinsicht: zum einen verhindert die Erkrankung einen geregelten Alltag, schätzungsweise können rund 25% der Betroffenen ihre Wohnung krankheitsbedingt nicht mehr verlassen, während ca. zwei Drittel dauerhaft arbeitsunfähig bleiben. Häufig wird die Krankheit aber gar nicht erst oder viel zu spät überhaupt erkannt und diagnostiziert, da auch in der Ärzteschaft großes Unwissen darüber herrscht. Herr Loy möchte daher verständlicherweise auch erreichen, dass das Thema ins Curriculum des Medizinstudiums übernommen wird, was ich sehr unterstütze.
Darüber hinaus gibt es für Erkrankte bislang deutschlandweit nur zwei Zentren – in Berlin sowie in München – die sich vertieft mit der Erkrankung und ihrer Erforschung auseinandersetzen. Für viele Betroffene ist aber schon eine Anreise aufgrund ihrer Erkrankung zu anstrengend, so dass die Versorgung dringend deutschlandweit flächendeckend verbessert werden muss. Wir haben dieses Ziel als Ampel-Koalition auch in unserem Koalitionsvertrag formuliert. Auf Seite 83 wird dort gefordert, ein deutschlandweites Netzwerk von Kompetenzzentren und Ambulanzen zu schaffen, um die Versorgung für Erkrankte zu verbessern.
Der Petition von Herrn Loy stimme ich in all ihren Punkten zu und werde dies voraussichtlich auch dem Petitionsausschuss insgesamtempfehlen, wenn die Petition zur abschließenden Beratung dann wieder auf der Tagesordnung steht. Die Bundesregierung wird damit zum Handeln aufgefordert und ich habe große Hoffnung, dass sich für die an ME/CFS und Long Covid-Erkrankten in Deutschland möglichst schnell etwas verbessern sowie die Forschung deutlich intensiviert wird.“
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