Zur aktuellen Einigung zur Umsetzung der Verbandsklage erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz gemeinsam mit meinem Kollegen Till Steffen aus dem Rechtsausschuss:
„Betrogene Verbraucher*innen können sich bald besser und auf Augenhöhe wehren. Mit der Verbandsklage bekommen sie ein wirksames Instrument, um gemeinsam und direkt Schadensersatz einzufordern. Bisher mussten sie individuell klagen, wie etwa beim Dieselbetrug, was viele abgeschreckt hat. Mit der Verbandsklage werden also Hürden für Geschädigte abgebaut und die Justiz spürbar von Massenverfahren entlastet. Daneben erhalten die Unternehmen Planungssicherheit.
Besonders freut uns das späte Opt-in: Kläger*innen können sich bis zu drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung einer Verbandsklage anschließen. Hier konnten wir in den Verhandlungen deutliche Verbesserungen erreichen. Zudem begrüßen wir die Verabredung, das ähnliche Sachverhalte besser gebündelt werden können, damit nicht viele parallele Verfahren geführt werden müssen, deren Fälle sich nur um Nuancen unterscheiden. Wir konnten den bürokratischen Aufwand reduzieren, mit dem klagende Verbände 50 betroffene Verbraucher*innen nachweisen müssen.
Die neue Verbandsklage ist ein Meilenstein für einen starken und modernen Verbraucherschutz. Wir haben eine Triple-Win-Situation geschaffen: Verbraucher*innen kommen besser und schneller zu ihrem Recht, die Justiz wird entlastet und die Unternehmen erhalten Planungssicherheit.“
Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen im Bundestag:
Als Gesundheitspolitikerin begrüße ich die Präventionskampagne durch die Aktionswoche! Sie ist eine gute Gelegenheit, um die Wichtigkeit von Alkoholprävention in den Blick zu rücken. Für eine wirksame Verhältnisprävention müssen wir als Politik uns ernsthaft damit befassen, wie die Verfügbarkeit von Alkohol im öffentlichen Leben eingeschränkt werden kann. Schnapsflaschen müssen z.B. nicht an der Kasse stehen. Auch Werbung für Alkoholika sollte aus meiner Sicht strikt getrennt werden von Sport- oder Großveranstaltungen, die sich auch an Jugendliche richten. Beim Nichtraucherschutz sind wir hier schon deutlich weiter.
Die Sucht-Selbsthilfe, auf der ein Schwerpunkt dieser Aktionswoche liegt, ist ein entscheidender Bestandteil im Suchthilfesystem. Sie bieten Hilfesuchenden feste Strukturen und vertrauenswürdige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf Augenhöhe. In der Coronapandemie haben wir gesehen, dass mit den Lockdown-Regelungen viele Anlaufpunkte und Netzwerke von heute auf morgen weggebrochen sind. Alkoholkranke Menschen waren zum Teil von heute auf morgen auf sich selbst gestellt, Beratung und Behandlung wurden unterbrochen oder beendet. Hier gilt es viel wieder aufzubauen!
Rund 1,4 Millionen Menschen in Deutschland trinken Alkohol in schädlichem Maße, weitere 1,6 Millionen sind alkoholabhängig. Diese Tendenz ist seit rund zehn Jahren stabil. Gleichzeitig ist Alkohol die gesellschaftlich beliebteste und verbreitetste Droge. Selbstverständlich trinkt nicht jeder und jede unkontrolliert oder gar problematisch. Jedoch ist der Umgang mit Alkoholkonsum in weiteren Teilen der Gesellschaft sehr unkritisch und gilt gegenüber anderem illegalen Substanzkonsum als gesellschaftlich verankert. Ich wünsche mir stattdessen, dass sich die gesellschaftliche und medial geführte Debatte mehr an wissenschaftlichen Erkenntnissen der Schädlichkeit und des Risikos des Substanzkonsums orientieren.
Die Aktionswoche Alkohol leistet für einen bewussteren und kritischeren Umgang mit Alkohol seit Jahren einen wichtigen Beitrag. Hoffentlich wird sie auch dieses Jahr ein Erfolg!