Fachgespräch: Entlastungen und ihre Kommunikation

Fachgespräch: Entlastungen und ihre Kommunikation

„Warme Wohnungen für alle“ lautete der Titel eines Fachgesprächs unserer Fraktion mit rund 100 Teilnehmenden in der vergangenen Woche.

Mit Expert*innen blickten wir zurück auf die letzten Monate und die umfänglichen Entlastungen, die wir als Politik auf den Weg gebracht haben. Wir analysierten, wo Optimierungsmöglichkeiten bestehen und wie wir uns für die kommende Heizperiode wappnen müssen.

In meinem Schlaglicht habe ich insbesondere einen kritisch-konstruktiven Blick auf die Kommunikation der unterschiedlichen Maßnahmen geworfen. Mit den drei Entlastungspaketen hat die Bundesregierung insgesamt ca. 300 Milliarden Euro aktiviert, um Verbraucher*innen und Unternehmen durch die schwierigen Zeiten galoppierender Energiepreise und einer hohen Inflation zu helfen. Alleine im Wohnbereich gab es Preisgrenzen für Strom und Gas, den Dezember-Abschlag, die Energiepreispauschale, eine umfassende Wohngeldreform sowie den Heizkostenzuschuss.

Doch trotz des großen Umfangs der Unterstützung gab und gibt es auch Kritik: Die Sparanreize wären zu gering, die Maßnahmen seien nicht sozial ausgewogen und die Kommunikation sei unzureichend. Viele Menschen hatten und haben den Überblick verloren, welche Entlastungen ihnen konkret zustehen, wie sie diese bekommen oder wie hoch die Hilfen in Summe sind. Selbst Profis fiel es schwer, den Überblick zu behalten. Inzwischen gibt es eine Übersicht mit der Website www.wir-entlasten-deutschland.de inklusive eines Entlastungs-Rechners. Die Seite wird beworben mit Plakatwerbung und Hörfunkspots. Doch wir müssen ehrlich feststellen, dass diese zu spät kamen und nicht breit genug wirkten und wirken. Eine Forsa-Umfrage ergab, dass fast 60% der Befragten die Entlastungen trotz ihres großen Umfangs im Alltag kaum merken. 

Was muss also besser werden? Die Kommunikation gerade in der Krise muss klarer und umfänglicher werden, von Beginn an. In Frankreich etwa gab es eine Gas-Ampel, die in den Fernsehnachrichten die Füllstände und Verbräuche angezeigt und so auf Mangellagen hingewiesen hat. Das „Energie-Tachometer“ der Bundesnetzagentur ging in die ähnliche Richtung, ist leider nur gänzlich unbekannt. Wir brauchen für die unterschiedlichen Zielgruppen unterschiedliche Angebote, vom klassischen Fernsehen bis hin zu social media. Es ist zudem wichtig, die wissenschaftliche Expertise einzubeziehen. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen wäre dafür prädestiniert. Die Kommunikation sollte Mut machen, empowern und die Botschaften vermitteln „Jeder kann einen Beitrag dazu leisten und ist wichtig“ und „Gemeinsam bewältigen wir die Krise“. Es braucht regional(isiert)e Botschaften und einen Fokus auf Aufklärung und Transparenz. Damit wären wir für die kommende Krise gut gewappnet. Packen wir es gemeinsam an!

Alkoholprävention: Umdenken im Umgang mit legalen Drogen nötig

Alkoholprävention: Umdenken im Umgang mit legalen Drogen nötig

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat sich für die Verteuerung von Alkohol sowie für Werbeverbote und die Festlegung des Mindestalters aller legalen Drogen auf 18 Jahre ausgesprochen. Dazu habe ich mich gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe und der BILD-Zeitung geäußert:

„Ja, wir müssen als Gesellschaft über Alkoholprävention reden. Der Umgang mit Alkoholkonsum ist in weiten Teilen der Gesellschaft sehr unkritisch und gilt gegenüber anderem illegalen Substanzkonsum als kulturell verankert. Hochprozentiges ist derzeit für wenige Euro an jeder Supermarktkasse leicht zu greifen und zu kaufen. Es braucht eine Verteuerung und wirkliche Einhaltung der Abgabeverbote an Jugendliche. Gleichzeitig muss Werbung auf jeden Fall raus aus Veranstaltungen und Sportevents, die sich an junge Leute richten.

Es sind ausreichend medizinische Gründe bekannt, die gegen das Alkoholtrinken von Jugendlichen in unkontrolliertem Maße sprechen. Zudem wissen wir, dass junge Leute häufig noch unreflektiert konsumieren und deswegen ein höheres Risiko für eine akute Alkoholvergiftung haben.

Wir Ampel-Gesundheitspolitikerinnen und Politiker sind im Gespräch darüber, welche politischen Schritte für besseren Jugendschutz und wirksame Prävention bei Alkohol und bei einer Einschränkung von Werbung und Marketing konkret gegangen werden. Dazu gehört einerseits mehr Aufklärung, die sich vor allem an Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen richten muss. Dazu gehört für mich aber auch Verhältnisprävention – d.h. Maßnahmen, die bei der Verfügbarkeit einer Substanz insgesamt strengere Jugendschutzkontrollen ermöglichen.

Ich finde es darüber hinaus richtig und wichtig, über die Forderung der BPtK, zur Festlegung des Mindestalters aller legalen Drogen auf 18 Jahre, zu sprechen und in der Koalition zu erörtern, was hier politisch möglich ist. Deswegen begrüße ich auch die Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Burkhard Blienert, der sich für die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens im Beisein der Sorgeberechtigten ab einem Alter von 14 Jahren ausspricht.“


Hier geht’s zur Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer „Cannabis legalisieren, Alkohol verteuern, Hilfsangebote ausbauen“.

Ampel sorgt für starke Verbraucher*innen-Rechte

Ampel sorgt für starke Verbraucher*innen-Rechte

Als Berichterstatterin meiner Fraktion für den Verbraucher*innenschutz freue ich mich sehr, dass im Koalitionsvertrag der Ampelparteien so viele Fortschritte vereinbart wurden. Und mit unserer grünen Ministerin Steffi Lemke werden wir für spürbare Verbesserungen sorgen!

Doch was ist für mich eigentlich guter, grüner Verbraucher*innenschutz?

Als Konsument*innen wollen wir unsere Rechte wahren, fair behandelt werden und ein hohes Maß an Sicherheit im Alltag. Daher brauchen wir ein Update der Verbraucher*innenpolitik der letzten 16 verlorenen Jahre. Diese muss dem veränderten Verbraucheralltag gerecht werden, Konsument*innen vor und in Krisen schützen und wirklich nachhaltigen Konsum ermöglichen. Mein Maßstab ist dabei das Vorsorgeprinzip, also dem vorsorglichen Vermeiden potentieller Schäden oder Gefahren.

Was steht zum Verbraucher*innenschutz im Koalitionsvertrag?

Mit unseren Koalitionspartner haben wir uns darauf verständigt, hohe Verbraucherschutzstandards zu gewährleisten; das heißt etwa eine umfassende Verbraucherbildung und mehrsprachige Aufklärung und dafür zu sorgen, dass ein situationsgerechter Zugang zu Informationen sicher gestellt ist.

Mit der Stiftung Warentest und den Verbraucherzentralen haben wir wichtige Institutionen und Anlaufstellen für Konsument*innen. Diese wollen wir entsprechend ihrer vermehrten Aufgaben angemessen finanzieren.

Gesundheit

  1. Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) werden wir in eine dauerhafte und unabhängige Struktur überführen, natürlich unter Beteiligung der maßgeblichen Patient*innenorganisationen.
  2. Mit einem Cannabiskontrollgesetz ermöglichen wir den regulierten Verkauf in lizensierten Fachgeschäften.

Nachhaltiger Konsum

Mit einem Recht auf Reparatur setzen wir der Wegwerfgesellschaft ein starkes Instrument entgegen. Wir werden uns auch auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Ersatzteile und Updates besser zur Verfügung stehen und flexible Gewährleistungslösungen ermöglicht werden. Ein Reparaturindex nach französischem Vorbild könnte ein erster Schritt sein.

Energie

Den aktuell hohen Strompreisen begegnen wir mit

  • Soforthilfen für finanzschwache Haushalte und
  • einer besseren Regulierung für Energieanbieter: Belieferungsstopps müssen drei Monate zuvor angekündigt werden, Bestands- und Neukunden erhalten die gleichen Tarife und die Bundesnetzagentur wird als Aufsicht gestärkt.

Mit dem massiven Ausbau der Erneuerbaren sorgen wir daneben für stabile Energiepreise und werden weniger abhängig von Energieimporten.

Fairer Wettbewerb

Verbraucher*innenschutz ist die Grundlage für fairen Wettbewerb. Wir werden Innovation, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit zusammenführen. Dazu werden wir beispielsweise das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weiterentwickeln, etwa indem wir das Kartellamt stärken.

Digitales

Die Pandemie hat digitalen Geschäften einen immensen Schub verpasst, jetzt müssen auch die Rechte der Verbraucher*innen mitziehen:

  • security-by-design – Die Grundeinstellung jeder Anwendung, die nur weniger Nutzer*innen ändern, muss die sicherste und datensparsamste sein.
  • elektronischer Widerrufsbutton – Was mit einem Klick bestellt werden kann, muss auch mit einem Klick storniert werden können.
  • Recht auf Verschlüsselung, bessere Interoperabilität und offene Standards zur Regel machen.

Finanzen

  1. Wir sorgen für einen faireren Zugang zu einem Basiskonto.
  2. Wir schützen Verbraucher*innen besser vor Überschuldung, indem wir die Schuldner- und Insolvenzberatung ausbauen und fördern.
  3. Wie verschärfen die Aufsicht für Inkassounternehmen.
  4. Wir setzen den Reformprozess bei der BaFin fort: besserer Informationsaustausch, Stärkung des Verbraucherbeirats.

Recht

Wir werden den kollektiven Rechtsschutz verbessern. Die EU-Verbandsklagerichtlinie werden wir anwenderfreundlich umsetzten und zu einer Musterfeststellungsklage weiterentwickeln.

Das Hanfjournal zur Cannabislegalisierung

Das Hanfjournal zur Cannabislegalisierung

Das Hanfjournal beobachtet sehr genau die Umsetzung der Cannabislegalisierung unter der neuen Ampelregierung und zitiert mich in ihrem Bericht zu der Notwendigkeit lizensierter Fachgeschäfte:

Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Wann können wir damit rechnen? – Die Legalisierungs-Pläne der Ampel-Koalition

„Seit einiger Zeit steht nun fest: Cannabis wird auch in Deutschland legalisiert. Doch nun fragen sich die meisten wann? Laut dem Koalitionsvertrag heißt es: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet.“  Und nach vier Jahren soll eine Evaluation gesellschaftliche Auswirkungen analysieren. Abgesehen vom Verkauf und der Frage welche Geschäfte denn nun Cannabis verkaufen dürfen scheint auch die Frage des Anbaus noch ungeklärt zu sein. Wer darf anbauen und wie können die Qualitätsstandards in Lieferketten eingehalten werden? Wer darf wie viel an wen verkaufen? Und wie greift man als Verkäufer bei Suchtverhalten ein?

Laut den Grünen ist die Legalisierung bereits in zwei Jahren in Deutschland vollbracht. Und das erste lizenzierte Fachgeschäft hat eröffnet. Linda Heitmann von den Grünen sieht lizenzierte Fachgeschäfte als eine funktionierende Verkaufsstelle mit Beratung und Aufklärung: „Wir wollen wissen, was auf dem Markt ist, welche Inhaltsstoffe konsumiert werden“, argumentiert sie. Marco Buschmann von der FDP plädiert jedoch für eine Schulung des Fachpersonals. Seiner Meinung nach sind lizenzierte Geschäfte Apotheken, aber Buschmann würde auch hier den Kreis erweitern. Zudem legt Buschmann besonders Wert im Verkauf Suchtkranke zu erkennen und mit einem geschulten Fachpersonal gegen die Sucht entgegenzuwirken.

Zur Frage, wo das Cannabis in Zukunft denn herkommen soll, beantwortete Cem Özdemir von den Grünen wie folgt: „Viele Bäuerinnen und Bauern stehen in den Startlöchern, um Hanf anzubauen. Sobald der Bundestag das Gesetz des Gesundheitsministers verabschiedet hat, wird die Landwirtschaft auch diese Nutzpflanzen anbauen. Die CDU kann es uns nun nicht mehr verbieten.“ Bislang ist der Anbau von Hanfpflanzen für medizinische Zwecke gestattet.

Die Gewerkschaft der Polizei sieht der Legalisierung mit Skepsis entgegen. Dass durch die Legalisierung der Schwarzmarkt lahmgelegt wird, ist für den Bundesvorsitzenden Oliver Malchow eine reine „Fantasie“. Der Innenminister von Baden-Württemberg, Thomas Strobl (CDU), sieht die Legalisierung ebenfalls als kritisch an: „Zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen muss die Polizei nach wie vor tätig sein“, sagt er. Und ist der Meinung, dass die Legalisierung keine spürbaren Entlastungen für die Polizei mit sich bringen wird.“

Radio Hamburg Politikchef Markus Steen hakt nach

Radio Hamburg Politikchef Markus Steen hakt nach

Auch bei Linda wurde nachgefragt, denn

Mitte Februar will der Bundestag erneut über die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht beraten. Bereits ab Mitte März greift für Beschäftigte in Kliniken und in der Pflege die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bereits dieser erste Schritt sorgt für teils heftige Kritik. Die Gesundheitsämter sehen sich nicht in der Lage die Pflicht zu kontrollieren, Patientenschützer befürchten massive Personalverluste. Doch wie sieht es dann im nächsten Schritt mit einer allgemeinen Impfpflicht aus, die ebenso umstritten ist?

Hier reinhören: Das sagt Linda Heitmann als Hamburgs Bundestagsabgeordnete zur Impfpflicht: