Pressestatement: Steuern zur Finanzierung der Suchthilfe?

Pressestatement: Steuern zur Finanzierung der Suchthilfe?

Zum bundesweiten Aktionstag „Suchtberatung“ am 14. November 2024 fordert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) zweckgebundene Abgaben auf legale Suchtmittel zugunsten von Prävention, Behandlung und Erforschung von Suchterkrankungen.

Hintergrund der Forderung: Trotz der extremen gesellschaftlichen Schäden werden Hersteller und Händler nicht an den enormen Kosten beteiligt, die durch den Gebrauch ihrer Produkte entstehen, so die Haltung der DHS. Daher fordern die Suchtberater eine zweckgebundene Abgabe auf alle legalen Suchtmittel und Glücksspielangebote. Das Geld daraus soll uneingeschränkt für die Vorbeugung, Behandlung und Erforschung von Abhängigkeitserkrankungen und anderen Konsumfolgen zur Verfügung stehen.

Ich habe dem Tagesspiegel Background dazu ein Statement gegeben:

Zweckgebundene Steuerabgaben seien dafür jedoch „nicht der geeignete Weg und rechtlich auch nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich“, sagte deren Sprecherin für Umwelt und Verbraucher:innenschutz, Linda Heitmann, zu Tagesspiegel Background.“

„Als weiteren Grund gegen Abgaben auf verkaufte Suchtmittel wie Alkohol und Tabak führte Heitmann ins Feld, „dass die Finanzierungsgrundlage von Suchthilfe nicht davon abhängig sein sollte, wieviel konsumiert wird“. Ansonsten müssten die Einrichtungen bei sinkendem Konsum, der ja wünschenswert sei, um ihre Finanzierung bangen, argumentierte sie. Dies könne nicht richtig sein.“

„Allerdings brauche eine verlässliche Finanzierung der Suchthilfe. So unterstütze sie etwa die Forderung der DHS, eine verpflichtende Mindestfinanzierung per Einwohnerschlüssel zum Beispiel „im SGB V festzuzurren“, sagte Heitmann. Nur eine dauerhaft ausfinanzierte Suchthilfe könne suchtkranke Menschen erreichen und sei planbar für Sozialarbeiter:innen und medizinisches Personal, „die bislang mit sehr wenig Ressourcen Großes leisten“.“

Überfällig sei zudem „eine ernstzunehmende Besteuerung von alkoholischen Getränken“, drängte Heitmann. „Ein Bier kostet in deutschen Kneipen teilweise weniger als eine Apfelsaftschorle“, sagte sie. Daneben benötige man eine schärfere Regulierung von Alkoholwerbung in Fernsehen, Kino, Social Media, öffentlichem Raum. Und auch der „aus der Zeit gefallene“ Paragraf zum sogenannten begleiteten Trinken gehöre aus dem Jugendschutzgesetz gestrichen. All diese Maßnahmen kosteten die öffentlichen Haushalt kein Geld, so die Grünen-Politikerin. Sie könnten jedoch das Bewusstsein für eigenen Alkoholkonsum schärfen „und zu einer ehrlicher geführten gesellschaftlichen Debatte über unseren Alkoholkonsum beitragen“.

Den ganzen Artikel lest ihr (hinter der Paywall) hier.

PM: Nikotinbeutel sind nicht schadensmindernd

PM: Nikotinbeutel sind nicht schadensmindernd

Zum aktuellen Aromen-Verbot in Tabakerhitzern und Nikotinkonsum bei Jugendlichen erkläre ich als Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

„Den Vorstoß der EU, fruchtige und Minz-Aromen auch für Tabakerhitzer zu verbieten, begrüße ich sehr. Denn diese Geschmacksnoten sind besonders bei jungen Leuten beliebt. Dass das Landwirtschaftsministerium die Vorschläge aus Europa nun schnell auch in ein Gesetz gegossen hat und umsetzt, freut mich. Cem Özdemir hat den Sinn des Gesetzes mit seinem Zitat, „Was tötet, muss nicht auch noch nach Vanille schmecken“, bereits sehr treffend auf den Punkt gebracht.

Nikotinbeutel sind nicht harmlos und sollten deswegen nicht als vermeintliche Wohltat der Tabakindustrie für die öffentliche Gesundheit bagatellisiert werden. Nikotin, ob in Tabak, E-Zigaretten oder eben Nikotinbeuteln, hat nachweislich ein hohes Abhängigkeitspotenzial. Wer früh im Leben raucht, wird später leichter süchtig sein. Das gilt für Nikotin, egal ob geraucht, verdampft oder unter die Lippe gepackt.

Die Forderung von mancher Seite nun mit Veröffentlichung des Gesetzentwurfes, Nikotinbeutel in Deutschland auf dem Markt zuzulassen, sehe ich sehr kritisch. Auch Nikotinbeutel werden mit charakteristischen Aromen versetzt und durch junge Gesichter in den sozialen Medien angepriesen. Das ist das Gegenteil von Jugend- und Verbraucher*innenschutz.

Uns liegen heute bereits wissenschaftliche Erkenntnisse vor, dass in etwa der Hälfte der erhältlichen Nikotinbeutel krebserregende Stoffe enthalten sind. Auch wenn der Konsum von Nikotinbeuteln wohl weniger schädlich als das Tabakrauchen ist. Die abschließende Bewertung durch das Bundesamt für Risikobewertung steht noch aus. Nikotin in Nikotinbeutel ist teilweise dreimal so konzentriert, wie in Zigaretten. Nikotin in Lebensmitteln ist in der EU zu Recht verboten.“

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Das Hanfjournal zur Cannabislegalisierung

Das Hanfjournal beobachtet sehr genau die Umsetzung der Cannabislegalisierung unter der neuen Ampelregierung und zitiert mich in ihrem Bericht zu der Notwendigkeit lizensierter Fachgeschäfte:

Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Wann können wir damit rechnen? – Die Legalisierungs-Pläne der Ampel-Koalition

„Seit einiger Zeit steht nun fest: Cannabis wird auch in Deutschland legalisiert. Doch nun fragen sich die meisten wann? Laut dem Koalitionsvertrag heißt es: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet.“  Und nach vier Jahren soll eine Evaluation gesellschaftliche Auswirkungen analysieren. Abgesehen vom Verkauf und der Frage welche Geschäfte denn nun Cannabis verkaufen dürfen scheint auch die Frage des Anbaus noch ungeklärt zu sein. Wer darf anbauen und wie können die Qualitätsstandards in Lieferketten eingehalten werden? Wer darf wie viel an wen verkaufen? Und wie greift man als Verkäufer bei Suchtverhalten ein?

Laut den Grünen ist die Legalisierung bereits in zwei Jahren in Deutschland vollbracht. Und das erste lizenzierte Fachgeschäft hat eröffnet. Linda Heitmann von den Grünen sieht lizenzierte Fachgeschäfte als eine funktionierende Verkaufsstelle mit Beratung und Aufklärung: „Wir wollen wissen, was auf dem Markt ist, welche Inhaltsstoffe konsumiert werden“, argumentiert sie. Marco Buschmann von der FDP plädiert jedoch für eine Schulung des Fachpersonals. Seiner Meinung nach sind lizenzierte Geschäfte Apotheken, aber Buschmann würde auch hier den Kreis erweitern. Zudem legt Buschmann besonders Wert im Verkauf Suchtkranke zu erkennen und mit einem geschulten Fachpersonal gegen die Sucht entgegenzuwirken.

Zur Frage, wo das Cannabis in Zukunft denn herkommen soll, beantwortete Cem Özdemir von den Grünen wie folgt: „Viele Bäuerinnen und Bauern stehen in den Startlöchern, um Hanf anzubauen. Sobald der Bundestag das Gesetz des Gesundheitsministers verabschiedet hat, wird die Landwirtschaft auch diese Nutzpflanzen anbauen. Die CDU kann es uns nun nicht mehr verbieten.“ Bislang ist der Anbau von Hanfpflanzen für medizinische Zwecke gestattet.

Die Gewerkschaft der Polizei sieht der Legalisierung mit Skepsis entgegen. Dass durch die Legalisierung der Schwarzmarkt lahmgelegt wird, ist für den Bundesvorsitzenden Oliver Malchow eine reine „Fantasie“. Der Innenminister von Baden-Württemberg, Thomas Strobl (CDU), sieht die Legalisierung ebenfalls als kritisch an: „Zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen muss die Polizei nach wie vor tätig sein“, sagt er. Und ist der Meinung, dass die Legalisierung keine spürbaren Entlastungen für die Polizei mit sich bringen wird.“