Anlässlich des Kabinettsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes erklären Linda Heitmann und Kirsten Kappert-Gonther, Mitglieder im Ausschuss für Gesundheit:
Der gezielte Einsatz von K.O.-Tropfen bei Sexualstraftaten ist ein besonders perfides und heimtückisches Verbrechen. Die gesundheitlichen und psychischen Folgen für die Betroffenen sind oft schwerwiegend und begleiten sie häufig ein Leben lang. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass GBL nun endlich mit der Aufnahme in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz stärker reguliert wird, wie es bereits vor knapp einem Jahr von der Ampel-Koalition angestoßen wurde. GBL ist eine bislang recht leicht erhältliche Industrie-Chemikalie, aus der sich K.O.-Tropfen leicht herstellen lassen.
Doch Schwarz-Rot darf nicht vergessen: Allein die Überführung von GBL ins Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz reicht nicht aus. Es braucht umfassende Präventionsarbeit, mehr Aufklärung und Bewusstsein in Bars und Clubs sowie einen wirksamen Opferschutz. Wir setzen uns dafür ein, dass Betroffene von Anfang an ernst genommen und unterstützt werden – sei es im Erstkontakt mit der Polizei, schnelle Testverfahren und medizinische Versorgung oder den Zugang zu rechtlicher Hilfe. Gleichzeitig gilt es zu überwachen, dass die Industrien, die den Stoff dringend benötigen, ihn weiterhin erhalten, ohne dass ein Schwarzmarkt entsteht.
Wir werden den Gesetzentwurf sorgfältig prüfen und uns im weiteren Verfahren dafür einsetzen, dass der Schutz der Opfer und die Prävention Priorität bekommen. Die Regulierung von GBL ist ein wichtiger erster Schritt, aber nur der Anfang.