Heute haben wir im Bundestag über die elektronische Patientenakte (ePa) abgestimmt, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. Warum ich dem Gesetz nicht zustimmen konnte, habe ich in einer persönlichen Erklärung dokumentiert:
Eine umfassende Reform zur Digitalisierung des Gesundheitssystems wird heute im Deutschen Bundestag verabschiedet. Insgesamt ist zu begrüßen, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich vorangeht und eine breit genutzte elektronische Patientenakte in Deutschland auf den Weg gebracht werden soll. Aber dem vorliegenden Gesetzesentwurf, der heute in 2. und 3. Lesung beschlossen werden soll, können wir nicht zustimmen.
Die Gesundheitsdigitalisierung ist eines der wichtigsten digitalpolitischen Vorhaben dieser Bundesregierung. Wir stehen in Deutschland vor der Aufgabe, die angestaubte Krankenkassenkarte und das Gesundheitswesen in das derzeitige Jahrhundert zu bringen. Datenträger mit CT-Aufnahmen von einer Praxis in die nächste zu tragen, kann nicht im Sinne der Patient*innen sein. Gesundheitsdigitalisierung soll, neben guter Ermöglichung von Forschung, vor allem die Patient*innen entlasten. Umso wichtiger, dass Digitalisierung gut gelingt. Und gelingen kann sie nur, wenn sie das Vertrauen der Nutzer*innen hat.
Auch wenn eine neue Weichenstellung dieses Vorhaben schwieriger und eventuell auch langwieriger machen könnte, so schulden wir es unseren Bürger*innen gerade hier, keine Kompromisse einzugehen, die dem Zeitdruck, aber nicht den Möglichkeiten Rechnung tragen. Gesundheitsdaten sind mitunter die persönlichsten und sensibelsten Daten, die wir zu verwalten haben. Damit Menschen also Vertrauen in die Nutzung der ePa haben können, setzt das voraus, dass jede*r als Patient*in die volle Hoheit darüber hat, wer welche eigenen Daten einsehen darf, und dass komplett transparent ist, an wen Daten auch für welche Zwecke weitergeleitet werden. Die Selbstbestimmung über die Verwaltung sensibler Gesundheitsdaten ist für uns essenziell. Deshalb muss die Datensouveränität weiterhin in den Händen der Patient*innen liegen.
Wir setzen uns ein gegen Diskriminierung und Stigmatisierung – auch im Gesundheitswesen. Um dieses Ziel bestmöglich zu erreichen und gleichzeitig von den Vorteilen der ePa profitieren zu können, wäre es aus unserer Sicht elementar, Daten zu Diagnosen, Behandlungen und Medikationen auch einzeln individuell vor unerwünschten Einblicken in die Akte verbergen zu können. Auch muss für Kinder, wenn sie künftig mit dem 15. Lebensjahr die Verantwortung über ihre Akte übernehmen, transparent sein, welche Änderungen ihre Eltern in der Akte davor möglicherweise vorgenommen haben.
Darüber hinaus erfüllt es uns mit Sorge, wenn Nutzer*innen einer pseudonymisierten Weitergabe ihrer Daten an Dritte aktiv widersprechen müssen, anstatt sich mit dieser aktiv auseinanderzusetzen und zuzustimmen. Auch ist es uns ein Anliegen, dass die Übermittlung und Speicherung von Daten nach dem bestmöglichen technischen Standard und in jedem Fall verschlüsselt stattfindet, um sie so sicher wie möglich zu gestalten. Fälschung und/oder (nachträgliche) Abänderung von Daten dürfen nicht passieren können in einer digitalisierten Gesundheitswelt. Und auch der Diebstahl von Daten, der dazu führen kann, dass Menschen mit den gestohlenen Informationen unter Druck gesetzt werden können, gilt es bestmöglich zu verhindern. Beispiele wie Finnland oder Singapur zeigen, dass dies traurige Realität sein kann. Das zentrale Speichern von Daten empfinden wir als nicht sinnvoll, und es birgt Sicherheitsrisiken.
All diese politischen Ziele sehen wir in den vorliegenden Gesetzesentwürfen nicht optimal berücksichtigt. Wenn die Gesetze heute verabschiedet werden, ist das ein riesiger Vertrauensvorschuss der Politik insbesondere an die ePa und die Krankenkassen, die ihren Versicherten diese zur Verfügung stellen. Auch ein riesiger Vertrauensvorschuss dahingehend, dass weiter an Verbesserungen im Sinne von Verbraucherschutz und Datensicherheit gearbeitet wird. Vertrauen in die ePa ist die Grundvoraussetzung dafür, dass sie ein Erfolg werden kann.
Wir werden genau beobachten, wie sich dieses Vertrauen entwickelt.
Die Erklärung haben auch meine Kolleg*innen Maik Außendorf, Manuela Rottmann, Tabea Rößner und Misbah Khan unterzeichnet.
Es handelt sich hierbei um eine Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwürfen
eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG), Drucksache 20/9048 und
Entwurfs eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG), Drucksache 20/9046.
Liebe Freund*innen und Partner*innen meiner politischen Arbeit,
das Jahr 2023 war und ist einmal mehr kein einfaches: Krisen, Kriege, ein leider kaum zu übersehender Rechtsruck in unserer Gesellschaft und viele zähe politische Verhandlungen haben mich und vermutlich auch Sie beschäftigt.
Umso wichtiger, über die Feiertage mal ein bisschen abzuschalten und auch zu knobeln! Auf dieser Karte für Sie deshalb mein politisches Weihnachts-Sudoku aus Hamburg-Altona!
Die Themen darin werden uns wohl auch in 2024 noch beschäftigen – also gehen wir es an!
Eine neue Umfrage im Auftrag der DAK-Gesundheit zeigt: Viele Menschen haben keine Lust mehr auf Alkoholwerbung. In der repräsentativen Umfrage des forsa-Instituts wurden insgesamt mehr als 1.200 Menschen, besonders Jugendliche, zu ihren Einstellungen zum Thema Alkohol befragt.
Die Ergebnisse zeigen zunächst eine durchaus positive Einstellung zum Thema Gesundheit durch die Breite der Bevölkerung. Regelmäßigen Alkoholkonsum bei jungen Menschen unter 16 Jahren halten nahezu alle Befragten für gesundheitsschädlich. Auch in Bezug auf die Gruppen, die bereits legal trinken dürfen, verstetigt sich dieses Bild: Über 90 Prozent der Befragten werten regelmäßigen Alkoholkonsum auch in diesen Gruppen als schädlich für die Gesundheit.
Diese Zahlen sind auch deshalb erfreulich, weil eine erhöhte Aufklärung über die Gefahren von Alkoholkonsum aufmerksam macht auf risikobelasteten Konsum – z.B. bei sich selbst oder im Umfeld.
Für mich als Gesundheits- und Drogenpolitikerin sind aber natürlich auch die Einstellungen zu Alkohol-Werbung von besonders großem Interesse. So beurteilen große Mehrheiten der Befragten Alkohol-Werbung als besonders schädlich für junge Menschen, und 79 Prozent der Befragten unterstützen deutliche Warnhinweise in der Werbung für Alkohol – ähnlich wie z.B. bei Tabakprodukten.
Gefreut habe ich mich auch über die Unterstützung für ganz praktische Vorschläge, die im Umgang mit Alkoholwerbung abgefragt wurden und die ich politisch sehr gerne umsetzen würde:
Werbeanzeigen, die auch von Kindern und Jugendlichen gesehen werden, also z.B. in der Nähe von Schulen und Kitas oder bei Kinder- und Jugendfilmen im Kino, sollten nach Meinung von mehr als 80 Prozent der Befragten nicht mehr möglich sein.
Deutliche Unterstützung gibt es auch für die Reduktion von Werbeanzeigen im medialen Bereich, z.B. auf Social Media, im Streaming oder im Fernsehen bis 22 Uhr.
Und auch dort, wo Alkoholwerbung immer präsent ist, und ebenfalls von vielen jungen Menschen gesehen wird – so z.B. bei Sportveranstaltungen – gibt es eine Zustimmung von 58 Prozent für eine komplette Untersagung von Alkoholwerbung.
Diese Ergebnisse sind erfreulich und geben viel Rückenwind! Ich bin in diese Legislaturperiode mit dem Ziel gestartet, die Verhältnisprävention auch für legale Suchtmittel wie z.B. Alkohol zu stärken. Die Reduktion von Werbung wäre dafür ein wichtiger Schritt. Erfreulicherweise ist es einer, der auch gesellschaftlich offenbar einen großen Rückhalt genießt!
Heute habe ich auf der jährlichen Tagung des Fachverbandes Glücksspielsucht e.V. ein Grußwort gehalten, um auf aktuelle politische Erfolge, aber auch Hürden im politischen Wirken gegen Glücksspielsucht einzugehen.
Im Haushalt ist uns hier in diesem Jahr etwas gelungen, was mich ganz besonders freut: Im Etat des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird ein Modellprojekt finanziert, welches eine Ombudsstelle für Geschädigte durch illegales Glücksspiel finanziert.
So wird rechtliche Beratung und Unterstützung der Geschädigten an zentraler Stelle in Deutschland künftig ermöglicht. Bereits jetzt erledigen diesen Job viele Suchtberatungsstellen und auch der Fachverband Glücksspielsucht zum großen Teil ehrenamtlich nebenbei mit. Nun unterstützen wir diese Bemühung politisch mit aktivem Verbraucherschutz! Ich habe mich dafür in den Verhandlungen stark gemacht und bin froh, hier in der Ampel auf offene Ohren gestoßen zu sein.
Glücksspielsucht ist nach wie vor ein ernst zu nehmendes Problem in unserer Gesellschaft, im täglichen Umgang ist sie oft unsichtbar – es braucht viel politische Anstrengung und Aufmerksamkeit, um dieses Thema immer wieder auf der Agenda zu halten. Gleichzeitig ist die politische Bearbeitung dieses Themas zudem von strukturellen Problem geprägt: Glücksspiel ist überwiegend Ländersache, die politischen Verhandlungen zwischen den Ländern zum Glücksspielstaatsvertrag finden oft intransparent und allein zwischen den Innenministerien statt – die Gesundheitspolitik kommt trotz der verbreiteten Glücksspielsucht kaum vor.
Darum ist es wichtig, auf vielen Ebenen auf die Gesundheitsgefahren des Glücksspiels aufmerksam zu machen und Druck auszuüben. Glücksspielwerbung im Internet oder auch die Werbung für Sportwetten sind überflüssig und schädlich. Auch hier liegt die Zuständigkeit im Glücksspielstaatsvertrag und damit bei den Bundesländern, darum braucht es weiterhin Druck von uns Politiker*innen und der Zivilgesellschaft, um hier in den nächsten Verhandlungen echte Fortschritte im Kampf gegen die Glücksspielsucht zu erzielen!
Zum zehnten Alternativen Drogen- und Suchtbericht erklären Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik und Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Berichterstatterin für Cannabispolitik der Grünen Bundestagsfraktion:
Der Alternative Drogen- und Suchtbericht (ADSB) leistet in Deutschland einen wichtigen, ergänzenden Beitrag in der Debatte über Drogengebrauch und Sucht aus der Perspektive der akzeptierenden Drogenarbeit und Suchthilfe. Durch fachlich fundierte Berichte aus der Praxis der Suchtkrankenhilfe und Suchtforschung trägt der ADSB dazu bei, wichtige Trends sichtbar zu machen und gleichzeitig die Stimmen von Praktiker*innen in der Debatte zu stärken.
Als Ampel-Koalition haben wir einen Paradigmenwechsel hin zu einer gesundheitsgeleiteten und menschenzentrierten Drogenpolitik eingeleitet: Dazu gehört, dass Drugchecking nun rechtssicher – auch in Drogenkonsumräumen – deutschlandweit möglich ist und Aromen in Tabakerhitzern auf dem deutschen Markt dank der Ampel künftig der Vergangenheit angehören.
Außerdem sind die geplante Erlaubnis des Eigenanbaus und des gemeinschaftlichen Anbaus von Cannabis in Clubs zu Genusszwecken für Erwachsene wichtige Schritte zur Stärkung des Jugend- und Gesundheitsschutzes. Mit der Teillegalisierung schaffen wir endlich eine legale Alternative zum illegalen Markt. Auch konnten wir in Sachen Medizinalhanf Zugangshürden für Patient*innen abbauen. Dies alles sind wichtige Erfolge zur Vermeidung von Gesundheitsschäden und zur Stärkung von Prävention und Behandlung.
Wir Grüne arbeiten weiterhin mit unseren Ampel-Partner*innen an der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung für mehr Verhältnisprävention, etwa durch verschärfte Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol und Nikotin. Außerdem werden wir uns weiter für die Aufklärung über Konsumrisiken speziell bei Kindern, Jugendlichen, Schwangeren und werdenden Vätern sowie der Orientierung an wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Drogen- und Suchtpolitik stark machen.
Werbung mit Nachhaltigkeitsversprechen, auch bekannt als „Green Claims“ oder allgemeiner unter dem Titel „Greenwashing“, wird immer häufiger. Was wir dagegen tun, habe ich in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau aufgeschrieben, den Ihr hier lesen könnt:
EU-Richtlinie für Öko-Siegel kommt – einheitliche Kennzeichnung geplant
Neulich im Supermarkt stehe ich wieder vor dem Müsli und muss mich entscheiden: Nehme ich das „bienenfreundliche“ oder das „klimapositive“? Dazu die „CO2-neutrale“ Milch oder die „aus regionaler Erzeugung“?
Inzwischen versprechen viele Alltagsprodukte mit zahllosen Siegeln, dass ich mit ihrem Kauf aktiv etwas Gutes für Umwelt- und Klimaschutz tue. In Europa gibt es aktuell mehr als 300 solcher Siegel. Welche seriös sind, durchblickt niemand mehr.
Dieses Greenwashing – also Nachhaltigkeits-Versprechen ohne hinreichende Belege – ist für Konsumentinnen und Konsumenten irreführend und ärgerlich. Denn eigentlich wollen wir fast alle gern möglichst nachhaltig konsumieren, doch dafür braucht es klare Regeln. Gut, dass die Europäische Union (EU) hier nun vorangeht.
Ökologischer Nutzen von Nachhaltigkeitssiegeln schwer nachprüfbar
Aber wie genau sieht das aus? Um die aktuellen Beschlüsse auf europäischer Ebene zu verstehen, muss man die derzeitige Lage etwas genauer analysieren: Von Unternehmen selbst ernannte „klimaneutrale“ Produkte arbeiten meist mit CO2-Kompensationsversprechen. Das heißt, es wird für jedes Kilo CO2, das bei der Produktion entsteht, Geld gezahlt, damit woanders CO2 eingespart oder gespeichert wird.
Diese Angebote sind oft unseriös: Wenige Cents des Kaufpreises fließen etwa in Aufforstungsprojekte in Afrika oder Südamerika mit schwer nachprüfbarem Nutzen. Der weltweite Kompensationsmarkt unterliegt keinen Regeln; niemand überprüft, ob all das wirkt.
Gewinnmaximierung durch Greenwashing
Es ist erfreulich, dass Nachhaltigkeit für Konsumentinnen und Konsumenten immer relevanter wird und sie bereit sind, für nachhaltige Produkte mehr zu bezahlen. Derzeit beobachten wir jedoch, dass Firmen mit nicht nachprüfbaren Versprechen Gewinne maximieren und wir den ehrlich Engagierten oft nicht mehr glauben.
Klar wird: Wir müssen bei der Transformation hin zu einer fossilfreien Wirtschaft die Emissionen in der Produktion real senken, statt mit Kompensationszahlungen Augenwischerei zu betreiben. Mit Nachhaltigkeits-Versprechungen, die auf CO2-Kompensationszahlungen beruhen, ist kein Weg in eine klimafreundlichere Konsumwelt möglich.
Nachhaltigkeits-Begriffe in der EU sind nicht geschützt
Wir stehen vor einem Problem: Sobald ein Hersteller mit grünen Versprechen auf seinen Produkten anfängt, ziehen nahezu alle Konkurrenten nach. Inzwischen gibt es kaum noch Produkte, die keinen ökologischen Mehrwert versprechen.
Dabei kann man vielen Firmen gar nicht absprechen, dass sie nicht etwas Gutes tun wollen, aber ihre „guten Taten“ sind nicht quantifizierbar. Begriffe wie „klimaneutral“ und „CO2-neutral“ sind in keiner Form geschützt.
Verbände wie die Deutsche Umwelthilfe ziehen wiederholt gegen Unternehmen vor Gericht, um bestimmte Aussagen untersagen zu lassen. In einem aktuellen Rechtsstreit hat sich die Drogeriemarktkette DM nun bereiterklärt, auf die Bezeichnung „CO2-neutral“ auf den Produkten ihrer Eigenmarke zu verzichten. Gleichzeitig möchte sie aber weiterhin mit dem Label „umweltneutral“ werben, was Verbraucherinnen und Verbraucher nun vor Rätsel stellen dürfte.
EU-Siegel soll Transparenz und Fairness fördern
Damit wird einmal mehr offensichtlich, dass wir künftig einen klaren Rahmen und eindeutige Regeln für Unternehmen und Konsumentinnen und Konsumenten brauchen. Und wegen des EU-Binnenmarktes ist eine europäische Lösung die beste.
Mit der europäischen Empco-Richtlinie – Empowering consumers for the green transition – werden Werbebotschaften wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ künftig untersagt – sofern es keine Nachweise dafür gibt. Kompensationszahlungen reichen nicht mehr aus.
Nachhaltigkeits-Siegel der Marke Eigenbau werden somit genauso unmöglich wie nur vage Aussagen über die Umwelteigenschaften eines Produkts. Transparenz und Fairness sind die obersten Maximen. Das ist ein großer Erfolg für umweltbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher.
EU-Richtlinie für einheitliche Siegel kommt voraussichtlich im Dezember
Vor wenigen Tagen gab es dafür grünes Licht aus Brüssel. Voraussichtlich im Dezember wird die Richtlinie beschlossen. Der Ball der Umsetzung liegt dann bei den EU-Staaten, die die Regelungen in nationales Recht integrieren müssen. Wir brauchen dann künftig klare Strukturen zum Überprüfen von Umweltaussagen und zur unabhängigen Vergabe einheitlicher Siegel, denen Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen können.
Nutzen wir zügig diese Chance, damit wir beim Einkauf wieder nachvollziehen können, welchen ökologischen Schaden oder Nutzen die Produkte im Einkaufswagen wirklich haben. Denn bienenfreundliches Müsli soll es auf dem Balkon auch wirklich wieder hörbar lauter summen lassen!
Hier findet Ihr den Beitrag auch im Original auf der Website der Frankfurter Rundschau
Vergangenen Freitag gab es mitten in der Haushaltswoche noch einen besonders spannenden Termin für mich: Im ARD-Mittagsmagazin war ich eingeladen, um in einem Interview über Möglichkeiten der Regulierung von Impulswaren an der Supermarktkasse zu sprechen. Impulswaren sind neben Süßigkeiten z.B. auch Tabakwaren und alkoholische Getränke. Besonders letztere machen den Supermarkt-Besuch für suchtkranke Menschen oft zur Anstrengung. Im Sinne der Verhältnisprävention ist es mir darum wichtig, hier gemeinsam mit den Ampel-Koalitionspartnern Verbesserungen zu erzielen.
Unten findet Ihr mein Interview, als Teil eines längeren sehr interessanten Beitrags, der auch die Perspektiven suchtkranker Menschen direkt beleuchtet:
Hier klicken, um den Inhalt von www.ardmediathek.de anzuzeigen
In der Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss des Bundestages konnten bedeutsame Erfolge erzielt werden: Insgesamt über 200 Millionen Euro stehen für die Erforschung von Long-Covid und ME/CFS für die nächsten Jahre bereit.
Dazu erkläre ich gemeinsam mit Laura Kraft, Berichterstatterin für Gesundheitsforschung der Grünen Bundestagsfraktion:
Wir konnten erreichen, dass im Forschungshaushalt und im Gesundheitshaushalt deutlich mehr Geld für die Erforschung von Long-Covid und dem chronischen Fatigue Syndrom (ME/CFS) zur Verfügung gestellt wird. Insgesamt stellt die Ampel-Koalition jetzt mehr als 200 Millionen Euro für die nächsten Jahre bereit, damit die Krankheitsbilder so schnell wie möglich behandelbar werden. Seit dem Auftreten von Long-Covid kämpfen wir Grüne für Forschungsmittel, auch zur verbesserten Versorgung von ME/CFS-Erkrankten.
Mit den enorm aufgestockten Haushaltsmitteln ermöglichen wir jetzt, dass die Ursachen sowie die Präventions- und Behandlungsmöglichkeiten umfänglich erforscht werden. Wichtig ist dafür auch, dass die Weiterfinanzierung der Nationalen Klinischen Studiengruppe (NKSG) an der Charité gesichert werden konnte. Dadurch geben wir den Forschungsinstituten Planungssicherheit für die Verausgabung der Mittel. Wir hoffen auf vielversprechende Ergebnisse aus der Forschung, die wir so unterstützen wollen. Betroffene sollen nicht länger erfolglos von Praxis zu Praxis laufen, sondern endlich ihr Leben wieder zurückbekommen.
Besonders erfreulich ist die gesonderte Förderung von Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid. Familien mit einem erkrankten Kind kämpfen bislang auch mit vielschichtigen sozialen Folgen. Wir erhoffen uns, dass es nun mehr medizinische Anlaufstellen geben wird und betroffene Familien dadurch schnell Hilfe bekommen.
Zu den Ergebnissen der Haushaltsberatungen im Einzelplan des Ministeriums für Umwelt & Verbraucherschutz erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Verbraucherschutz und direkt gewählt für Hamburg-Altona:
„Trotz widriger Umstände hat die Ampelkoalition im Haushalt 2024 den Verbraucherschutz deutlich gestärkt und dabei verletzliche Gruppen wie überschuldete Haushalte oder von illegalem Glücksspiel betroffene Personen ganz speziell in den Blick genommen. Die Ergebnisse im Einzelnen:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist die zentrale Anlaufstelle und Vertretung der Verbraucher*innen. Ihre Arbeit ist wertvoll und bündelt die Anstrengungen für starke Verbraucherrechte. Wir werden diese Arbeit mit zusätzlichen 460.000 Euro weiter fördern und ausbauen, damit auch der Verbraucherschutz für die Herausforderungen der Zukunft gewappnet ist und sich weiterhin gut aufstellen kann, etwa um das neue Instrument der Verbandsklage für geschädigte Konsument*innen zu nutzen oder die Verbraucherbildung zu stärken.
Ein großer Erfolg ist zudem die neue institutionelle Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Damit unterstreichen wir die Wichtigkeit der Schuldner- und Insolvenzberatungspraxis und helfen so konkret ver- und überschuldeten Haushalten. Neben der individuellen Hilfe in Notsituationen wissen wir auch, dass sich Schuldnerberatung rechnet. Denn zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass jeder vom Staat in die Schuldnerberatung investierte Euro durch erhebliche Einsparungen bei den Sozial- und Justizausgaben mindestens doppelt zurückfließt.
Außerdem freue ich mich über die Projekt-Förderung für eine neue Ombudsstelle, um Verbraucher*innen beim Glücksspiel zu unterstützen. Anbieter von Online-Glücksspiel müssen sich hierzulande lizensierend lassen und Auflagen wie Einsatzlimits und den Ausschluss gesperrter Spieler*innen sicherstellen. Leider müssen wir feststellen, dass sich viele Anbieter nicht daranhalten und mit der Glücksspielsucht viel Geld verdienen. Mit der neuen Ombudsstelle wollen wir geschädigten Spieler*innen systematisch dabei helfen, verlorene Wetteinsätze einzuklagen und somit den Markt für illegale Angebote mehr und mehr unattraktiv zu machen.“
Das DESY wird aus dem Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für den Einstieg in den Bau des 3D-Röntgenmikroskop Petra IV unterstützt. Als direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Hamburg-Altona hat sich auch Linda Heitmann besonders für die Förderung eingesetzt und erklärt:
„Ich freue mich riesig, dass das DESY mit seinem wegweisenden Projekt Petra IV mit Bundesmitteln unterstützt wird. Für Altona, Hamburg und ganz Deutschland ist das ambitionierte Vorzeigeprojekt von großer Bedeutung. Wir Grüne haben uns auf allen Ebenen gemeinsam sehr für diese Förderung eingesetzt.
Schon heute arbeiten an Röntgenstrahlungsquelle Petra III nationale und internationale interdisziplinare Forschungsteams sowie Unternehmen auf molekularer Ebene. In USA, Japan, China und Frankreich werden vergleichbare Anlagen zum geplanten Projekt Petra IV bereits gebaut. Deutschland bleibt durch den Bau von Petra IV im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig. Auch für die Gesundheitsforschung, die etwa 30% der Forschung mit Petra III darstellt, ist die molekulare Ebene essentiell.
Für Altona hat der Ausbau der Forschungsanlage auch stadtentwicklungstechnisch einen großen Mehrwert. Die Weiterentwicklung des DESY ist die wichtige Basis für die geplante Science City.“
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Frau Heitmann hat am 28.08.23 gemeinsam mit ihren Bundestagskolleginnen Katharina Beck und Nina Stahr sowie Sina Koriath aus der Bürgerschaft das DESY besucht, um über die Forschungsprojekte der Zukunft zu sprechen, insbesondere Petra IV, zu sprechen. Mehr über den Besuch finden Sie hier.