Wer im Gefängnis sitzt, hat in der Regel mehrere Probleme auf einmal. Neben der abgeurteilten Tat sind viele inhaftierte Männer und Frauen verschuldet, haben Ausbildungslücken und angestaute soziale Konflikte. Bei knapp der Hälfte der Inhaftierten kommen zudem substanzbezogene Störungen hinzu – also Abhängigkeiten von Suchtmitteln.
Menschen in Haft haben generell keine starke Lobby. Da ist es mir besonders wichtig, einmal eine positive Entwicklung aufzugreifen: Der Bundesrat hat kürzlich eine Initiative beschlossen, die es erleichtern soll, dass suchtmittelabhängige Inhaftierte aus der Haft heraus eine Therapie antreten können.
In bestimmten Fällen können drogenabhängige Häftlinge nämlich eine Therapie während der Haft beantragen. Das Prinzip lautet hier „Therapie statt Strafe“ und die Voraussetzungen für einen solchen Antrag sind in §35 des Betäubungsmittelgesetzes geregelt. Das Land NRW hat dazu einen Gesetzesantrag in den Bundesrat gebracht, der nun beschlossen wurde.
Was der entsprechende Paragraph regelt: Es kann, wer die der Haft zu Grunde liegende Straftat unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln begangen hat und insgesamt oder nur noch bis zu zwei Jahre eine Freiheitsstrafe verbüßen muss, nach Paragraf 35 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eine Drogenentzugstherapie machen. Die Strafe kann dann zugunsten der Therapie ausgesetzt werden.
Das bisherige Problem in der Praxis bei der Umsetzung dieser Regelung: Damit die Therapie bewilligt wird, muss eine Kostenzusage der zuständigen Renten-, Krankenversicherung oder des Sozialhilfeträgers vorliegen. Neben reinen Therapiekosten gilt es auch, die Nebenkosten, wie zum Beispiel für Transport zur Klinik, zu decken. In der Regel wird diese aus dem Bürgergeld oder der Grundsicherung für Arbeitslose finanziert. Doch häufig erfolgt die Bewilligung derzeit nicht, weil die Betroffenen zu dem Zeitpunkt, an dem sie aus der Haft heraus den Antrag stellen, nicht im Bürgergeldbezug sind. Insbesondere ein Urteil des Bundessozialgerichts 2021 hatte hier für große Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Kostenträgern gesorgt. Demnach wurden durch die Urteilsauslegung in der Rechtspraxis Therapieeinrichtungen nach Paragraf 35 BtMG als Einrichtung zum Vollzug der richterlich angeordneten Freiheitsentziehung ausgeschlossen. In der Folge weigerten sich die Kostenträger für die Therapie statt Strafe nach Paragraf 35 BtMG aufzukommen. Dadurch war den Gefangenen eine Vermittlung in eine notwendige Therapie die letzten Jahre vielerorts faktisch unmöglich.
Der Bundesrat hat nun einen Antrag aus NRW beschlossen, der hier eine wichtige Regelungslücke schließen könnte. Die Bundesratsinitiative stellt klar, dass bei Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen einer Drogentherapie nach Paragraf 35 BtMG der Anspruch auf Kostenübernahme gewährleistet ist und macht einen ganz konkreten Vorschlag, wie das gesetzlich rechtssicher formuliert werden sollte.
Ich begrüße die NRW-Initiative ausdrücklich und werde mich dafür stark machen, dass der Bundestag als Gesetzgeber sie aufgreift und auf den Weg zu bringt.
Denn es ist mir ein wichtiges Anliegen, auch für Menschen mit Suchterkrankungen in Haft eine gute Versorgung zu sichern. Auch setze ich mich dafür ein, den Paragrafen 35 BtMG für Menschen zu öffnen, die von Substanzen abhängig sind, welche nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Das betrifft zum Beispiel Alkohol, in Kürze voraussichtlich auch Cannabis.
Verbraucherschutz wird in großen Teilen in Europa gemacht. Was in Brüssel beschlossen wird, mündet danach in nationale Gesetze. Daher möchten wir Grüne im Bundestag die EU-Verbraucheragenda 2025-30 – also das kommenden verbraucherpolitische Aufgabenbuch der Kommission – aktiv mitgestalten.
Dazu habe ich heute gut 20 Expert*innen aus der Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Praxis eingeladen, um darüber zu diskutieren, wie wir besondere Verbrauchergruppen besser schützen können. Wir haben dabei die Bedarfe von Jugendlichen, Menschen mit Sprachbarrieren und älteren Menschen in den Mittelpunkt gestellt und politische Verbesserungs- und Handlungsoptionen diskutiert. Passender Wohnraum oder analoge Beratungsangebote waren im Workshop zu älteren Menschen immer wieder Thema; in dem Panel zu Jugendlichen ging es viel um soziale Netzwerke oder digitales Bezahlen und den damit verbundenen Überschuldungsrisiken.
Ich habe mich sehr gefreut, dass so viele engagierte Personen meiner Einladung gefolgt sind und wir nun viele, auch neue, Ansatzpunkte haben, um unsere Verbraucherpolitik auszubauen und europäisch zu fokussieren.
Der Prozess wurde heute angestoßen und die nächsten Meilensteine bereits geplant. Am 12. März wird es spätestens weitergehen. Ich halte Euch hier und auf meinen social-media-Kanälen auf dem Laufenden.
Der Haushalt für Umwelt, Verbraucher*innenschutz und nukleare Sicherheit ist beschlossen. Trotz nötiger Einsparungen haben wir einen guten Haushalt verabschiedet – gerade beim Verbraucher*innenschutz haben wir viel erreicht! Wir werden für die Schuldner*innenberatung Mittel für die strukturelle Stärkung und Projektmittel beispielsweise für aufsuchende Schuldner*innenberatung von Senior*innen bereitstellen.
Ein weiteres mir wichtiges Projekt im Haushalt ist die Förderung für eine Ombudsstelle für Geschädigte von illegalem Glücksspiel. Dadurch schaffen wir ein wirksames Instrument gegen illegales Glücksspiel und leisten auch aktiv ein Stück Präventionsarbeit gegen Verschuldung durch illegales Glückspiel.
Meine ganze Rede gibt’s hier:
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Zum Vorstoß Großbritanniens, Einweg-E-Zigaretten vom Markt zu verbannen, erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Mit dem Vorstoß, Einweg-E-Zigaretten zum Schutz von Minderjährigen nicht länger anbieten zu wollen, beweist die britische Regierung Mut, sich öffentlich gegen die wirtschaftlichen Interessen der Tabakindustrie und einen gesundheitsschädlichen Trend bei Jugendlichen zu stellen. Sie nimmt damit in diesem Feld eine Vorreiterrolle vor den Ländern der Europäischen Union ein. Hier könnte die Batterieverordnung dazu führen, dass Einweg-E-Zigaretten langfristig ebenfalls der Vergangenheit angehören werden.
Doch allein mit dem Untersagen von Einweg-Vapes ist es nicht getan – auch auf das Drumherum kommt es an. Deshalb ist es wichtig zu berücksichtigen, womit die Maßnahme in Großbritannien einher gehen soll, um Verhältnisprävention zu stärken. Neben strengeren Abgabekontrollen bei Minderjährigen braucht es z.B. noch andere Maßnahmen wie strengere Vorschriften für das Produktmarketing.
Insgesamt müssen wir an den „Coolnessfaktor“ von Einweg-E-Zigaretten ran. Poppige Verpackungen und süße Aromen können auf Jugendliche wie Lockmittel wirken. Zudem findet die Ansprache immer mehr über Influencer in den sozialen Medien statt. Das gilt es zu ändern, Aufklärung allein ist hier nicht ausreichend.
Im Koalitionsvertrag haben wir Verschärfungen der Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol und Nikotin vereinbart – vor allem, um den Jugendschutz zu stärken. Eine große Lücke, die es hier zu schließen gilt, ist die Einschränkung des Sponsorings von Festivals und Veranstaltungen durch Tabak- und Nikotinhersteller.
Zur heutigen Entscheidung des Europäischen Parlaments, Greenwashing über so genannte ‚Klimaclaims‘ deutlich zu erschweren, habe ich mich heute gegenüber der Presse geäußert:
„Die heutige Entscheidung in Straßburg ist ein Meilenstein für Konsument*innen. Blumige Nachhaltigkeitsversprechen auf Produkten, die dort nur wegen zweifelhafter Kompensationszahlungen aufgedruckt sind, werden in Europa bald der Vergangenheit angehören. Wollen Unternehmen weiterhin mit Umweltversprechen werben, müssen sie in Zukunft in der eigenen Produktion besser werden und das auch belegen. Verbraucher*innen erhalten endlich mehr Klarheit und können bewusstere Kaufentscheidungen fällen. Ein guter Tag für den Verbraucherschutz und die Umwelt.“
Dieses Vorhaben aus dem Ampel-Koalitionsvertrag ist eines der Projekte, zu dem ich seit Beginn der Legislatur an Konzepten zur Umsetzung feile. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, dass es Teil des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes II sein soll, das im Laufe des Jahres kommt.
Gestern habe ich zu dem Thema die Kinderarztpraxis von Dr. Flüß in Bergedorf besucht, gemeinsam mit Mitarbeiter*innen des Sprachmittlungsdienstes Triaphon.
Mit Dr. Flüß haben wir über seine Erfahrungen mit den telefonischen Sprachmittlungsangeboten von Triaphon gesprochen. Die Praxis nutzt die telefonische Sprachmittlung, die bislang in 10 Sprachen zur Verfügung steht, seit 2021 regelmäßig. Den schnellen Übersetzungsdienst möchte er nicht mehr missen, kann ihn aber durchaus nicht ohne Weiteres aus eigenen Mitteln dauerhaft finanzieren. In seinem Praxisalltag hilft die Sprachmittlung, die Bedarfe der Eltern und Kinder zielgenauer erkennen und Eltern Behandlungs- und Medikationspläne für ihre Kinder wirklich gut zu erläutern.
Wir haben im Rahmen des Gesprächs auch bei Triaphon angerufen und ein Gespräch auf Vietnamesisch simuliert. Eine eindrückliche Erfahrung, die mir nochmal gezeigt hat, dass „echte Menschen“ hier in der Übersetzung durch gezielte Nachfragen und Umschreibungen vieles leisten können, was mit Apps oder KI-Anwendungen nicht unbedingt möglich ist.
Vielen Dank an Marthe, Farina und Minh Hai von Triaphon (im Foto) für diese praktischen Einblicke. Ich bleibe dran am Thema, denn aus meiner Sicht ist es elementar im Gesundheitswesen, dass sich Behandler*innen und Patient*innen wirklich jederzeit korrekt verständigen können!
Das neue Jahr ist gestartet und auch der Parlamentsbetrieb läuft wieder an. Nach zwei Januar-Wochen mit Terminen in Altona und Hamburg für mich trifft sich kommende Woche der Bundestag in Berlin wieder zur ersten Sitzungswoche des Jahres – es gibt viel zu tun!
2023 endete für uns als Ampel-Koalition und auch für mich persönlich dem Gefühl nach etwas unvollendet:
Der Bundeshaushalt 2024 lag quasi schon druckreif für den Beschluss im Bundestag vor – doch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts stellten uns vor die Herausforderung, noch einmal 17 Milliarden Euro einzusparen, um für das Jahr 2024 einen wirklich rechtlich sicher verfassungskonformen Haushalt zu beschließen. Kein einfaches Unterfangen, denn schließlich werden mit dem Bundeshaushalt wichtige öffentliche und private Aufgaben finanziert. Die jüngsten Proteste der Landwirte zeigen uns, wie schmerzhaft auch der häufig geforderte Abbau von Subventionen einzelne Branchen treffen und für großen Unmut sorgen kann.
Umso wichtiger, dass die Regierungs- und Koalitionsspitzen jetzt mit Sorgfalt und Augenmaß letzte Änderungen im Haushaltsentwurf verhandelt haben und wir diesen im Januar beschließen werden. Damit schaffen wir für alle im Land, die von öffentlichem Geld abhängen, endlich Planungssicherheit.
Dennoch konnten wir 2023 auch einige wichtige Projekte abschließen: Allem Streit zum Trotze erzielen wir in dieser Koalition viele Erfolge und machen grüne Politik. Auch wenn diese in der Presse und der öffentlichen Wahrnehmung nicht immer ganz vorn stehen:
Unser wichtigstes Projekt bleibt nach wie vor der klimaneutrale Umbau unseres Landes. Dafür haben wir in diesem Jahr die Wärmewende vorangetrieben mit einer verpflichtenden Wärmeplanung für alle Kommunen ab 2028, damit alle Bürger*innen wissen, wie sie in Zukunft ihr Zuhause beheizen. Wer seine Gasheizung gegen eine Wärmepumpe eintauscht, erhält bis zu 70 Prozent staatliche Förderung und heizt mittelfristig nicht nur klimaschonender, sondern auch günstiger. Auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird die Strompreise langfristig nachhaltig senken: In diesem Jahr haben wir den Ausbau der Erneuerbaren weiter beschleunigt und z.B. die private Nutzung von Solaranlagen erkennbar einfacher gemacht. Unsere Arbeit trägt die ersten Früchte: 2023 wurde über die Hälfte des Stroms in Deutschland aus Erneuerbaren Energien erzeugt!
Das alles ist uns gelungen ohne Atomkraftwerke – im Frühling haben wir endlich die letzten AKW abgeschaltet und sind endlich aus einer teuren und gefährlichen Hochrisikotechnologie ausgestiegen! Mit dem Deutschlandticket ist uns zudem ein Meilenstein auf dem Weg zur Verkehrswende gelungen, die aber auch weiterhin mit vielen Investitionen in Schienen, Brücken und Bahnhöfe vorangetrieben wird. Für die Zukunft müssen wir viel investieren – in Infrastruktur aber auch in Menschen. Wir haben gemeinsam mit den Ländern Hochschulen finanziert und viel Geld in den Ausbau des Ganztags investiert. Mit unserem Kulturpass erleben alle jungen Menschen zum 18. Geburtstag mit einem Gutschein Kultur – und gleichzeitig werden Kulturschaffende nach der Pandemie unterstützt. Die hier lebenden jungen Menschen allein sind jedoch nicht genug, um dauerhaft den Personalmangel in der ganzen Wirtschaft abzudecken – 2023 haben wir darum endlich ein zeitgemäßes Einwanderungsrecht beschlossen. Wir sind Einwanderungsland und ermöglichen jetzt auch endlich guten Zugang von Fachkräften und ebnen gut integrierten geflüchteten Menschen den Weg ins dauerhafte Aufenthaltsrecht.
Auch in meinen Fachthemen Verbraucher*innenschutz, Gesundheits- sowie Drogen- und Suchtpolitik kann ich im vergangenen Jahr auf einige Erfolge zurückblicken!
Mit der Verbandsklage ermöglichen wir Verbraucher*innen, sich gemeinsam und einfach gegen Unrecht zu wehren. Die Verbraucherzentrale nutzt das neue Rechtsmittel bereits und bringt gerade erste Verbandsklagen auf den Weg. Mit der künftigen strukturellen Bundesförderung für die BAG Schuldnerberatung sowie einem bundesweiten Modellprojekt zur aufsuchenden Schuldnerberatung von Senior*innen haben wir zudem einen verbraucherpolitischen Meilenstein im Kampf gegen Überschuldung erwirkt. Mit der Einwegkunststoffverordnung werden ab 2024 Verursacher von Plastikmüll zur Kasse gebeten, und mit der UPD-Reform die Rechte von Patient*innen im Gesundheitssystem gestärkt.
Ein Schnittbereich zwischen Verbraucherschutz und Suchtpolitik ist das Thema Glücksspiel. Hier ist es uns gelungen, im Haushalt Geld für eine gezielte rechtliche Beratung für Opfer illegaler Glücksspielangebote zu verankern. Auch in der Drogenpolitik gibt es einige Erfolge: Tabakerhitzer dürfen künftig nicht mehr mit süßen Stoffen aromatisiert werden und seit Sommer haben wir endlich eine gesetzliche Grundlage für Drugchecking! Die erste Säule der Cannabis-Gesetzgebung ist fertig verhandelt, voraussichtlich Anfang Februar werden wir im Bundestag damit Entkriminalisierung und Regeln für Eigenanbau endgültig beschließen.
In der Gesundheitspolitik konnten wir im Haushalt ca. 200 Millionen für die Erforschung und Behandlung von Long Covid und ME/CFS in den kommenden Jahren sichern. Ebenfalls im Haushalt haben wir mit 40 Millionen Euro eine Anschubfinanzierung für Petra IV am DESY erzielt – ein wichtiger Erfolg für unsere Forschungslandschaft in Altona!
Die großen Krisen der Welt beschäftigten uns nach wie vor. Auch wenn wir in Deutschland im vergangenen Jahr die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hier vor Ort gut abfedern konnten, dürfen wir nicht vergessen: Noch immer wird ein europäischer Nachbarstaat angegriffen, es sterben Menschen, haben viele Ukrainer*innen ihr Zuhause verloren. Ihnen gilt unsere Solidarität, ebenso wie den Menschen in Israel, besonders den noch immer gefangenen Geiseln des schrecklichen Angriffs der Hamas vom 07. Oktober. Wir stehen fest an der Seite Israels und all derer, die auf beiden Seiten unter dem Terror der Hamas leiden. Und auch auf den Iran blicke ich mit Sorge: die Freiheitsrechte von Frauen und Mädchen werden dort leider im wahrsten Sinne des Wortes mit Füßen getreten. Ich habe deshalb die politische Patenschaft für die Gefangene Fatemeh Sepehri übernommen und mache mich für ihre Freilassung stark.
Was 2024 vor uns liegt
Internationale Fragen werden uns 2024 genauso beschäftigen wie unsere innenpolitischen Herausforderungen. Im kommenden Jahr gilt es weiterhin, den klimaneutralen Umbau unseres Landes voranzubringen, und unseren Staat darüber hinaus digitaler, moderner und effizienter zu machen. Besonders freue ich mich auf das Demokratiefördergesetz, um Angriffe auf die Demokratie besser abzuwehren und gemeinschaftliches Engagement zu stärken. Außerdem verabschieden wir bald endlich die Kindergrundsicherung – denn kein Kind soll in einem reichen Land wie Deutschland in Armut aufwachsen müssen.
Mit dem Beginn des Jahres können sich bereits viele Bürger*innen über positive Veränderungen freuen: Der Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro, die Kinderkrankentage werden erhöht. Die erhöhten Grund- und Kinderfreibeiträge bei der Einkommenssteuer ermöglichen mehr Netto vom Brutto und besonders Familien haben mehr Geld zur Verfügung.
In meinen eigenen Fachthemen freue ich mich 2024 besonders darauf, endlich die Cannabis-Legalisierung und eine Novellierung des Verpackungsgesetzes zu verabschieden. Besonders im Gesundheitsbereich erwarten wir von Lauterbach die beiden Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetze sowie ein Präventionsgesetz. Im Rahmen dieser Gesetze wollen wir im kommenden Jahr auch viele weitere Projekte aus dem Koalitionsvertrag wie z.B. Sprachmittlung im Gesundheitswesen oder flächendeckende Anlaufstellen für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz umsetzen. Eine besondere Priorität liegt in diesem Jahr auf der Novellierung des Patientenrechtestärkungsgesetzes. Ich kämpfe weiterhin für eine bessere Finanzierung der Suchthilfe bundesweit und umfassendere Regelungen zur Eindämmung von Suchtmittelwerbung und Alkoholpolitik. Für Altona steht auch 2024 besonders die weitere Förderung des DESY im Fokus!
Es gibt also weiterhin viel zu tun und wir haben viel vor! Ich blicke optimistisch auf 2024 und freue mich darauf, die politischen Veränderungen für Altona im Bundestag zu gestalten.
Es wird spannende Gesprächsrunden mit Hamburger Politiker*innen und Expert*innen aus der Praxis zu den Themen Drogen- und Suchtpolitik, Gesundheitspolitik, Versorgungsstrukturen und Pflege geben, bevor der Abend für Austausch und Netzwerken geöffnet wird.
Wir freuen uns, wenn Sie am 15.02.24 mit dabei sind.
Heute wurden neue Zahlen zu den Problemen im Flugverkehr im Jahr 2023 veröffentlicht. Dazu erkläre ich verbraucherpolitische Berichterstatterin der Grünen im Bundestag:
Kostenlose Schlichtung bei Flugärger muss bekannter werden
„Auch nach der Pandemie bleibt Deutschland für Fluggäste ein hartes Pflaster: Fast zwei Prozent aller Flüge werden storniert – das ist trauriger Spitzenwert in Europa. Und auch die Verspätungen bleiben auf einem sehr hohen Niveau. Das Flugchaos-Jahr 2022 wird allmählich zur neuen Normalität. Vermeintliche Premium-Airlines wie Lufthansa schneiden sogar noch schlechter ab als günstigere Fluggesellschaften – sowohl bei der Zuverlässigkeit und Kundenzufriedenheit, als auch bei der Rückzahlungsbereitschaft und Kooperation. Der radikale Personalabbau in der Pandemie rächt sich nun sichtbar. Und überforderte Flughäfen leisten leider ebenfalls ihren Beitrag zum Schlamassel.
Wir brauchen hier schnell ein Update bei den Fluggastrechten. Viele Verbraucher*innen machen ihre berechtigten Forderungen gegenüber den Airlines nicht geltend. Wenn doch, dann zahlen sie oft hohe Provisionen, damit Anbieter wie flightright oder andere sich für sie kümmern. Häufig lassen sie sich von den Reiseanbietern auch mit Gutscheinen abspeisen oder geben frustriert auf. Nur die wenigsten kennen die SÖP: die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die dabei hilft, die individuellen Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften zu 100 Prozent geltend zu machen. Daher fordere ich von Verkehrsminister Wissing, dass er die Airlines gesetzlich dazu verpflichtet, auf die Schlichtungsstelle hinzuweisen. Das wäre ein erster und wichtiger Schritt, das Machtungleichgewicht zwischen Fluggast und Airlines auszugleichen. Zudem sollten die Entschädigungssummen aus der EU-Fluggastrechteverordnung der Inflation angepasst werden.“
Die FAZ hat als erste Zeitung über die Zahlen berichtet.
Auf Antrag der CDU-Fraktion haben wir heute im Bundestag über die aktuelle Situation der Postmärkte und die Novellierung des Postgesetzes diskutiert. Als Verbraucherschützerin sehe ich bei der Post aktuell viele Herausforderungen – die Post muss wieder zuverlässiger werden! In der Gesetzesnovellierung legen wir dafür wichtige Grundlagen. Die Verbraucher*innen brauchen klare Transparenz über die Leistungen der Post und flächendeckende effiziente Zustellung.
Hier seht ihr meine Rede:
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