In dieser Woche beschließen wir im Bundestag den Haushalt für das kommende Jahr. In meiner Rede zum Haushaltsplan des BMUV konnte ich veranschaulichen, an welchen Stellen wir Grüne für Verbesserungen beim Verbraucher*innenschutz gesorgt haben: Wir haben etwa die Schlagkraft der Verbraucherzentrale erhöht und die Mittel für die Schuldnerberatung verdoppelt. Neben den Haushaltstiteln ist es für starke Verbraucher*innen jedoch auch enorm wichtig, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern; auch das habe ich deutlich gemacht:
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Was steht in der Europäischen Union in Sachen Umwelt- und Verbraucherschutz aktuell auf der Agenda und wann werden wir welche Richtlinien in Deutschland gesetzlich umsetzen?
Diese Leitfragen standen im Vordergrund, als die Mitglieder der grünen AG Umwelt & Verbraucherschutz vom 14. bis 16. November in Brüssel zu Gast waren, um sich in zahlreichen Terminen und Gesprächen über die dortige Arbeit zu informieren.
Von der Ökodesignrichtlinie über „GreenClaims“ bis hin zur „Verbraucherkreditrichtlinie“ reichten dabei die Themen, die bei mir als Verbraucherschutzpolitikerin immer wieder im Vordergrund der Diskussionen standen.
Termine gab es dabei im Einzel- und im Gruppensetting. Es hat mich gefreut zu erfahren, dass etwa die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC dabei ähnliche politische Erwartungen an kommende Gesetze formuliert wie auch Vertreter*innen der Kommission oder meine Kollegin Anna Cavazzini im Europäischen Parlament.
Insbesondere im Termin mit BEUC zur Verbraucherkreditrichtlinie wurde deutlich, an welchen Punkten wir voraussichtlich auch im Deutschen Recht einzelne Vorschriften noch werden spezifizieren können, da die Richtlinie kurz vor dem Abschluss steht und Formulierungen schon sehr absehbar sind. So wird es z.B. vermutlich möglich sein, Werbung für Kleinkredite künftig so zu regulieren, dass sie sich nicht mehr an Verbraucher*innen richten darf, die von Überschuldung bedroht sind.
Bei anderen Vorhaben wie dem „Recht auf Reparatur“ oder der „Green Claims Verordnung“ sind spezifische nationalrechtliche Regelungsmöglichkeiten noch nicht ganz so konkret absehbar – hier waren die Fragestellungen in den Gesprächen häufig eher, ob die Vorhaben in dieser Legislatur des europäischen Parlaments überhaupt noch zum Abschluss kommen und wann sie in Deutschland dann wohl greifen.
Insgesamt konnten wohl alle Mitglieder der AG Umwelt und Verbraucherschutz für sich und ihre politischen Vorhaben in Berlin einiges aus Brüssel mitnehmen, sich mit wichtigen Akteur*innen neu vernetzen und: Wir kommen wieder, keine Frage! Denn Europa gibt in vielen Fragen den Takt vor – gerade, wenn es um Umwelt- und Verbraucherschutz geht.
Schnelllebige Entwicklungen, multiple Krisen – gerade die letzten Jahre waren geprägt von rasanter Veränderung. Wie gehen Verbraucher*innen damit um, wie reagieren sie auf Veränderung und entwickeln „Verbraucherresilienz?“ Darüber habe ich auf der Jahreskonferenz des Bundesnetzwerks Verbraucherforschung mit verschiedenen Politiker*innen aus dem Bereich Verbraucherschutz diskutiert. Aus den Fraktionen des Bundestags waren neben mir meine Fachkollegin Nadine Heselhaus (SPD), Nils Gründer (FDP) und Volker Ullrich (CDU/CSU) dabei. Und ganz besonders gefreut habe ich mich natürlich über die Teilnahme „unseres“ grünen parlamentarischen Staatssekretärs im Umweltministerium, Chris Kühn.
Was stimmt uns optimistisch?
Zum Einstieg ging es um die Frage, was uns in diesen Zeiten, die natürlich für alle Verbraucher*innen sehr herausfordernd sind, optimistisch stimmt. Schnell entspann sich eine Diskussion über die verschiedenen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung. Ich habe dabei besonders den Gaspreisdeckel als zentrales Instrument der kommenden Monate, aber auch die Entlastungen für einkommensschwache Haushalte betont. Diese direkten finanziellen Instrumente stehen natürlich im Dreiklang mit ambitionierten Energiesparmaßnahmen und massiven Investitionen und Beschleunigungen bei den Erneuerbaren Energien.
Wie werden Verbraucher*innen resilient?
In der weitergehenden Frage der Verbraucherresilienz waren wir uns einig, dass diese nicht nur als individuelle Leistung zu betrachten ist, sondern vielmehr nur in resilienten Systemen funktioniert. Daraus folgt für uns der Auftrag, stabile Strukturen und Rahmenbedingungen zu schaffen. Neben den praktischen Anliegen, die ich in dieser Legislatur im Bundestag voranbringe wie z.B. klarere Kennzeichnungen von Produkten oder Maßnahmen gegen Greenwashing, habe ich dabei auch die aktuelle politische Perspektive beleuchtet. Dazu gehört für mich eine klare und ehrliche Reaktion der Politik auf multiple Krisen, um Vertrauen zu schaffen. Aber auch aktuell die Schaffung resilienter Energienetze, wo wir einen Fokus auf kurz- und langfristige Energiesicherheit legen.
Forschung und Politik
Abschließend haben wir das Verhältnis von Verbraucherforschung und Verbraucherpolitik diskutiert. Ich finde es sehr wichtig, aus der Verbraucherforschung immer wieder Erkenntnisse zu erhalten, die mir wichtige Anstöße für die politische Arbeit geben. Darüber hinaus erhoffe ich mir von der Verbraucherforschung einerseits einen Blick auf die langfristigen Perspektiven und Leitlinien und andererseits auch ein besseres Verständnis für praktische Probleme der Verbraucherpolitik: Gerade die Verbraucher*innen, die am meisten auf Verbraucherschutz angewiesen sind, erreichen wir oft nur schwer. Hier Abhilfe zu schaffen, damit unser Politikfeld in der Breite der Gesellschaft Früchte trägt, ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe.
Der Austausch zwischen Wissenschaft und Politik ist für uns Fachpolitiker*innen ein wichtiges Netzwerk. Ich habe mich sehr gefreut, als vergleichsweise „neue“ Vebraucher*innenschutzpolitikerin mein Debüt auf der Jahreskonferenz zu geben und freue mich auf den weiteren Austausch in den kommenden Jahren.
Im Nachgang der Bereinigungssitzung der Haushaltverhandlungen für den Gesundheitsetat 2023 für Sprachmittlung im Gesundheitswesen mein Statement:
Ich bin sehr froh, dass sich unsere Haushälter*innen in der Bereinigungssitzung auch für kultursensible und zielgruppengenaue Ansprache im Gesundheitswesen stark gemacht haben. Bereits im Mai diesen Jahres hatten wir als Parlament das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, die Koalitionsvereinbarung zur gesetzlichen Verankerung von Sprachmittlung im Gesundheitswesen schnell umzusetzen, denn gerade auch vor dem Hintergrund der Geflüchteten aus der Ukraine drängt das Thema mehr denn je! Nun gibt es erste Gelder im Haushalt für diesen Zweck: 2023 werden digitale und vor-Ort Sprachmittlungsmodelle im medizinischen Bereich erstmals auf Bundesebene mit Mitteln in Höhe von 100.000 Euro gefördert. Gleichzeitig wird die gezielte multilinguale Impf-Beratung von Ukrainer*innen auch im ganzen Jahr 2023 weiterfinanziert.
Doch das kann nur ein Anschub sein: Wir brauchen nun bald wirklich einen umfänglichen Rechtsanspruch auf Sprachmittlung. Der Angriffskrieg Putins, der Hunderttausende Ukrainer*innen zur Flucht nach Deutschland bewegt hat, verstärkt noch einmal zusätzlich die Aktualität und die Bedeutung von Sprachmittlung. Was für die Ukrainer*innen jetzt so offensichtlich notwendig ist, gilt auch für viele andere bereits in Deutschland lebende Menschen mit anderen Herkunftssprachen: Wir müssen dafür sorgen, dass durch Sprachmittlung von Anfang Missverständnisse etwa zwischen Ärzt*in und Patient*in vermieden werden, damit Fehldiagnosen, damit einhergehende Gesundheitsrisiken, aber auch vermeidbare Kosten im Gesundheitssystem verhindert werden.
Sprachmittlung ist hierbei eine zentrale Voraussetzung, die wir in der Fläche in die Regelversorgung bringen müssen. Sie sollte für die Patient*innen in notwendigen Situationen überall unkompliziert verfügbar sein. Und auch für Ärzte*innen darf das Einbeziehen von Sprachmittler*innen nicht zu großem bürokratischem Mehraufwand führen. Innerhalb der Ampelberichterstatter*innen haben dazu schon erste Gespräche stattgefunden und es wurden politische Vorstellungen zur Ausgestaltung artikuliert. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, den Arbeitsprozess auch gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium zu beschleunigen.“
Im Nachgang der Bereinigungssitzung der Haushaltverhandlungen für den Gesundheitsetat 2023 für die Bekämpfung von Long-Covid mein Statement:
Die Entscheidung der Haushälter, die Informations-Webseite longcovid-info.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu fördern, ist gut und richtig. Auch wird es ein telefonisches Beratungsangebot geben. Das begrüße ich sehr. Denn die Diagnostik, Beratung und Behandlung einer Long-Covid-Erkrankung stehen in Deutschland noch am Anfang. Um hier voran zu kommen, müssen Patient*innen wie auch Beschäftigte im Gesundheitswesen besser informiert aber auch im Gesundheitswesen orientiert werden. Wir können die große Informationslücke in der Bevölkerung nur verkleinern, wenn es flächendeckend mehr spezialisierte Kliniken gibt und insbesondere Hausärzt*innen ihr Know How in diesem Bereich erweitern. Hier sind insbesondere die Kassenärztlichen Vereinigungen gefordert. Bis dahin ist es sinnvoll, das Online-Beratungs- und Informationsangebot übergangsweise zu fördern.
Mit der heute getroffenen Entscheidung wird der seit vielen Jahren geltende Beschluss und auch lange Zeit breit getragene gesellschaftliche Konsens zum endgültigen Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie zum 31.12.2022 außer Kraft gesetzt.
Insgesamt drei Atomkraftwerke (AKW) sind in Deutschland noch immer am Netz und sollen nun maximal bis zum maximal 15.4.2023 weiter Strom produzieren dürfen. Ich halte diese Entscheidung grundsätzlich für falsch. Dies hat verschiedene Gründe:
Atomkraft ist eine von einem fossilem Rohstoff (Uran) abhängige Hochrisikotechnologie und produziert viel giftigen Müll, der noch für Jahrtausende strahlt und kommenden Generationen aufgebürdet wird. Der Ausstieg aus der Atomenergie ist deshalb eines der Gründungsziele der Partei Bündnis90/Die Grünen und auch einer der wesentlichen Gründe, die mich mit dazu gebracht haben, der Partei beizutreten.
Wie gefährlich Atomkraft als Technologie ist, zeigen nicht nur die Unfälle in Tschernobyl und Fukushima, sondern auch die seit vielen Monaten anhaltende schwierige Lage rund um das Kraftwerk Saporischschja in der Ukraine. Sie zeigt, dass Atomkraftwerke und die Gefahr eines atomaren Unfalls in Kriegssituationen durchaus auch als Waffe gezielt genutzt werden können. In der Ostsee wurden kürzlich zwei Pipelines gezielt zerstört, in Deutschland gab es einen offenbar gut geplanten Angriff auf die Bahn-Infrastruktur. In beiden Fällen konnten die Verantwortlichen bislang nicht ermittelt werden – weitere Angriffe auf kritische Infrastruktur in Deutschland kann man aus meiner Sicht nicht ausschließen und weiter aktiv laufende Atomkraftwerke sind auch in diesem Zusammenhang ein hohes Sicherheitsrisiko.Der Ausstieg aus der Atomkraft wurde bereits mehrfach vereinbart und dann wieder verschoben. Wirklich vollzogen und „sicher“ ist er erst, wenn in Deutschland das letzte Atomkraftwerk endgültig vom Netz gegangen ist und dann der Rückbau begonnen wird.
Erneut eine Verschiebung des lange vereinbarten Ausstiegs-Datums hinnehmen zu müssen, ist höchst schmerzlich. Selbst wenn es dabei um „nur knapp vier Monate“ geht. Auch dieser Zeitraum birgt wieder die Gefahr, dass ein erneuter Aufschub politisch gefordert und kein endgültiger Ausstieg zum angepeilten Datum vollzogen wird.
Ursprünglicher Grund für die Überlegung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz(BMWK), zwei AKW in Süddeutschland über den 31.12.2022 hinaus als Notreserve bis zum 15.4.2023 bereitzuhalten, waren die Ergebnisse des im Sommer 2022 durchgeführten Stresstests. Dieser hatte ergeben, dass in einem höchst unwahrscheinlich eintretenden Szenario, in dem aus dem Nachbarland Frankreich zu unzuverlässig Strom ins europäische Netz eingespeist würde, eine Netzinstabilität entstehen könnte, die zu einem kurzzeitigen Stromausfall in größeren Regionen Deutschlands führen könnte.
Die Entscheidung darüber, ob solch eine Notlage in absehbarer Zeit eintreten könnte und die AKW in der Notreserve daher zwischen dem 1.1. und dem 15.04.2023 hochgefahren werden müssten, sollte nach der gesetzlichen Planung das BMWK haben, der Bundestag hätte ein Vetorecht gehabt.
Ich fand und finde bereits diese Vorlage schwierig zu entscheiden und politisch zu bewerten, da das Szenario, nach dem die AKW gebraucht würden, laut Stresstest sehr unwahrscheinlich ist.
Nach politischen Streitigkeiten und der Nutzung derRichtlinienkompetenz des Kanzlers sieht der nun vorliegende Beschluss schließlich vor, dass nicht mehr von einer Notreserve die Rede ist, sondern von einem regulären Streckbetrieb bis 15.4.2023. Dies halte ich angesichts des oben beschriebenen geringen Risikos der Netzinstabilität, die im Stresstest herauskam, nicht für verhältnismäßig. Zudem soll das AKW Emsland in Niedersachsen als drittes AKW ebenfalls weiterlaufen. Gerade das ist technisch besonders unsinnig: das AKW Emsland kann kaum zusätzlichen Strom produzieren, immer wieder werden in der Region Windräder abgeschaltet, um den Atomstrom durchs Netz zu lassen. Das AKW Emsland leistet daher ausdrücklich keinen Beitrag zur Netzstabilität, sondern blockiert aktiv günstigeren Strom aus Erneuerbaren Energien. Es verteuert den Strom somit sogar. Zudem sind die Brennstäbe im AKW Emsland bereits weitgehend „aufgebraucht“ und es erscheint unklar, ob diese überhaupt bis 15.4. Strom produzieren können.
Aus all den genannten Gründen halte ich die heute zur Abstimmung vorgelegte Änderung des Atomgesetzes für falsch.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat zur Durchsetzung dieser Vorlage allerdings von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht und uns als Abgeordneten damit signalisiert, dass die Frage, ob diese Koalition aus Grünen, SPD und FDP weiter langfristig Bestand hat und konstruktiv arbeiten kann, maßgeblich auch davon abhängt, ob die Vorlage im Parlament eine Mehrheit hat.
Ich halte es in der derzeitigen Lage des Landes, in der wir einen Angriffskrieg in Europa sowie Probleme in der Energieversorgung und eine sehr hohe Inflation haben, ebenfalls für falsch, eine Koalition zu beenden. Eine Regierung, die schnell handlungsfähig ist und auf Veränderungen stets zügig reagieren kann, ist in diesen Zeiten für mich ein großer Wert an sich!
Und entweder hätte das Beenden der Zusammenarbeit eine große Koalition oder Neuwahlen zur Folge, es würde entweder zu großer politischer Instabilität und Lähmung oder zu noch unzumutbareren politischen Entscheidungen führen.
Meine Wahl musste ich daher heute zwischen zwei Alternativen treffen, die ich beide für falsch halte: eine falsche Änderung des Atomgesetzes oder die Mitwirkung an der sofortigen Beendigung dieser Koalition. Auch der vorliegende Antrag der CDU/CSU zur Änderung des Atomgesetz, der sogar die Neubeschaffung von Brennelementen vorsieht, hat mich in keiner Weise überzeugt. Auf eine weitere Vorlage, die für mich zustimmungsfähig wäre, konnte sich die Koalition leider nicht einigen.
Da die Änderung des Atomgesetzes in der durch die Bundesregierung vorgelegten Fassung, wie oben beschrieben, aus meiner Sicht grundlegend falsch und nicht verantwortbar ist, kann ich dem Gesetz nicht zustimmen. Allerdings ist es leider auch nicht gelungen, innerhalb der Koalition zu einer mehrheitsfähigen Alternative zu kommen, die ich für besser vertretbar als die vorliegenden Gesetzentwürfe halten würde. Ich habe daher mit Enthaltung abgestimmt.
Anlässlich des Aktionstags Suchtberatung am 10. November 2022 erkläre ich als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit:
Suchtkranke Menschen sind in einem existentiellen Ausnahmezustand. Die Suchtberatungsstellen retten hier oftmals Leben, indem sie für Suchtkranke sowie Angehörige den Weg ins Hilfesystem überhaupt erst ebnen. Sie beraten, behandeln und begleiten, unterstützen und stabilisieren Betroffene auch über lange Zeiten und steinige Wege hinweg. Der heutige Aktionstag ist daher eine wichtige Würdigung und gleichzeitig eine Mahnung an die Politik, dass an Suchtberatung nicht gespart werden darf. Er ist eine wichtige Werbung für das breite Spektrum an Aufgaben, die den Suchtberatungsstellen zukommen und sie zu zentralen Knotenpunkten im deutschen Suchthilfesystem machen.
Suchtmittel Nummer 1 in Deutschland ist Alkohol. Aber auch Cannabis, Glücksspiel und natürlich zahlreiche illegalisierte Substanzen sorgen dafür, dass das Leben von Menschen über eine Abhängigkeit aus den Fugen geraten kann. Hier sind die Suchtberatungsstellen entscheidende Anlaufstellen angesichts sehr vielschichtiger Problemlagen. Was ist individuell das richtige Hilfeangebot, wie geht es weiter mit Therapie, Reha oder Selbsthilfe? Welche Kosten werden von Krankenkassen oder Rentenversicherung getragen? Mit dieser Schnittstellenarbeit leisten die Suchberatungsstellen einen wesentlichen Teil für die Gesundheitsversorgung und sind somit enorm wichtig für die ganze Gesellschaft.
Wichtiges muss uns gesellschaftlich auch etwas wert sein. Daher müssen für die Suchtberatung nachhaltige Finanzierungsmodelle gefunden werden, so dass in Deutschland flächendeckend genügend Suchtberatung sichergestellt werden kann. Dies kann nicht nur auf den Schultern der Träger selbst liegen. Bund, Länder und Kommunen sind hier in der Pflicht, in der Drogenpolitik Voraussetzungen zu schaffen für nachweislich wirksame Angebote der höherschwelligen wie auch der niedrigschwelligen Drogenarbeit, wie es etwa Drogenkonsumräume sind. Zudem muss nun endlich ein Gesetz zum Drug-Checking aufs Gleis gesetzt werden, wie es im Koalitionsvertrag auch geplant ist. Drug-Checking rettet Leben und die Einführung und Umsetzung von Drug-Checking-Angeboten gekoppelt an Beratungsangebote wären ein wichtiges Signal an all die Helfenden in der Suchtberatung.
Hier geht’s zur Informationsseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V.: hier
Unser Gesundheitssystem kann manchmal ganz schön kompliziert sein. Der Weg zum zuständigen Facharzt erscheint den meisten Menschen bei klar zu lokalisierenden Beschwerden nicht allzu schwer. Doch gerade für Menschen mit komplexeren Beschwerden und chronischen Erkrankungen ist es häufig kompliziert, sich zwischen den unzähligen Therapie- und Behandlungsoptionen zurechtzufinden. Und auch jene, die an seltenen oder schlecht erforschten Krankheitsbildern leiden, verzweifeln oft daran, sich nicht ernst genommen zu fühlen und von Praxis zu Praxis geschickt zu werden.
Viele Patient*innen wissen dabei oft nicht, welche Behandlungsmöglichkeiten ihnen zustehen, unter welchen Bedingungen Therapien finanziert werden oder welche Alternativ- und Widerspruchswege es gibt, wenn einem eine Leistung erst einmal verweigert wird.
Was sind Patient*innenlots*innen?
Natürlich ist es erfreulich, dass es in Deutschland insgesamt viele Angebote zur Behandlung und Rehabilation gibt. Doch häufig gibt es für Krankheitsbilder dabei auch unterschiedliche Wege und die Orientierung im Gesundheitswesen sollte dem optimalen Behandlungserfolg nicht im Weg stehen. Darum gibt es seit einigen Jahren Patient*innenlots*innen-Projekte. In verschiedenen Verbünden in ganz Deutschland informieren sie Patient*innen und begleiten auf den Wegen im Gesundheitssystem. So ermöglichen sie auch die bestmögliche Wahrnehmung der Patient*innerechte – das ist wichtig und verbessert unser Gesundheitssystem!
„Tag der Patientenlotsen“
Am 20. Oktober kamen die verschiedenen Projekte aus ganz Deutschland zusammen zum „Tag der Patientenlotsen“ in Berlin. Rund 150 Teilnehmer*innen waren der Einladung von den vier Organisatoren (Deutsche Schlaganfall-Hilfe, Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke, Bundesverband Managed Care, Deutsche Gesellschaft für Case und Care-Management) gefolgt und zeigten damit die große Vielfalt der Patient*innenlotsenprojekte.
Meine eigene Erfahrung im Projekt
Bundesweit konnten bereits 75.000 Patient*innen von den Lots*innen profitieren. Ein Projekt, das zwar nicht genau ins Konzept der hier zusammengekommenen Projekte passt, aber auch mit dem Lotsen von Patient*innen zu tun hat, habe ich in Hamburg auch aus eigener Erfahrung auf den Weg gebracht: Vor meinem Einzug in den Bundestag habe ich als Geschäftsführung der Hamburgischen Stelle für Suchtfragen e.V. selbst ein Lots*innenprojekt ins Leben gerufen: Alkoholkranke, aber seit mehreren Jahren trockene, Menschen wurden dabei zu Lots*innen für Menschen im Entzug ausgebildet, und haben sie auf dem Weg durchs Suchthilfesystem begleitet. Der Weg raus aus der Sucht ist hart, erfahrene Lots*innen können dabei helfen, können Halt im Alltag nach einem Entzug bieten und gleichzeitig eine bessere Vorstellung von der Behandlung vermitteln.
Der Erfolg dieses Projekts steht für mich beispielhaft für viele andere Lots*innenprojekte: Sie schaffen bessere Versorgung für alle Patient*innen, indem Barrieren auf dem Weg zur Behandlung abgebaut werden. Darum habe ich mich sehr gefreut, auf dem „Tag der Patientenlotsen“ einen Impulsvortrag halten zu dürfen. Ich habe dabei den Blick auf die politischen und strukturellen Rahmenbedingungen gelegt: Unser Gesundheitssystem ist aktuell stark auf die Trennung medizinischer Sektoren ausgelegt und das Vergütungssystem lässt wenig Raum für individuelle Fallberatung. Patient*innenlotsen sind damit ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer patientenzentrierten Versorgung.
Impulsvortrag zu Beginn der Tagung
Wofür ich im Bundestag kämpfe
Nachdem eine IGES-Studie im Auftrag des Gesundheitsministeriums schon 2019 festgestellt hat, dass unser Sozialrecht momentan nicht für die Koordination der Versorgung einer älter werdenden Gesellschaft ausgelegt ist, haben wir uns im Koalitionsvertrag auf einen wichtigen Schritt geeinigt: Wir wollen die Lots*innenprojekte aus der zeitlich befristeten Finanzierung rausholen und in die Regelversorgung der Patient*innen aufnehmen. Deshalb ist geplant, dass wir das Sozialgesetzbuch entsprechend ändern und darüber hinaus den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, die genauen Indikatoren für einen Rechtsanspruch auf Lots*in seitens der Patient*innen zu definieren.
Ausblick
Es ist mir ein Anliegen, die entsprechende Reform möglichst bald vorantreiben, weil sie in den letzten Jahren noch einmal besonders dringend geworden ist: gerade auch Betroffene von Long- und Post-Covid stoßen aktuell im Gesundheitssystem auf Unverständnis und Hindernisse in der Behandlung. Insbesondere die stark von chronischer Erschöpfung betroffenen Menschen brauchen Unterstützung, um den richtigen Weg in die Behandlung zu finden. Darum werde ich mich im Rahmen der Gesetzesverhandlungen auch dafür einsetzen, dass Long- und Post-Covid-Betroffene von den Lots*innen profitieren.
Ich nehme aus dem Tag der Patientenlotsen viele Anregungen aus der Praxis mit und habe mich sehr über den Austausch gefreut. Wir bleiben an dem Thema dran!
Bis 23 Uhr darf am Hamburger Flughafen offiziell gestartet und gelandet werden, doch wie heute bekannt wurde, haben in 2022 bis Ende Oktober bereits mehr als 770 Flugzeuge diese Regel missachtet.
Hierzu erklärt Linda Heitmann, Mitglied des Bundestages für Hamburg-Altona und Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz sowie im Ausschuss für Gesundheit:
„Für die Menschen in Hamburg und in meinem Wahlkreis ganz besonders in Lurup und Osdorf ist das stetige Brechen des Nachtflugverbotes eine riesige Belastung. Lärmschutz ist auch Gesundheitsschutz und muss in einer Großstadt mit innenstadtnahem Flughafen Priorität haben!
Mit der Initiative gegen Fluglärm in den betroffenen Stadtteilen meines Wahlkreises stehe ich im Austausch und nach deren inoffizieller Erhebung gehen 80-90% der verspäteten Flüge auf nur zwei Fluggesellschaften zurück. Der Flughafen muss die Entgelte für verspätete Starts und Landungen gerade von diesen Fluggesellschaften konsequent auch eintreiben und im Zweifel erhöhen, um das Brechen der Regeln wirklich unrentabel zu machen! Einige Fluggesellschaften planen ihre Flugpläne ganz besonders eng und wenn der letzte Flug des Tages dann um 22.55 Uhr in Hamburg landen soll, kann man fast schon davon ausgehen, dass er verspätet sein wird. Aber so lange es immer noch rentabler ist, möglichst viele Flüge in einen Flugplan zu quetschen anstatt die Strafen für eine Verspätung zu zahlen, wird die Ausnahme hier leider zur Regel. Das darf nicht sein!
Zusätzlich zu den Verspätungen in der Nacht leiden die Menschen in meinem Wahlkreis tagsüber besonders unter dem so genannten Flachstartverfahren, das Kerosin sparen soll, für innenstadtnahe Flughäfen aber aus Lärmschutzgründen eine wirkliche Zumutung darstellt.
Im Koalitionsvertrag der Ampel auf Bundesebene ist vereinbart, dass wir Fluglärm reduzieren wollen und eine Änderung des Fluglärmschutzgesetzes auf Basis der in Kürze erwarteten Evaluierung der Bundesregierung anstreben. Ich werde mich mit den Hamburger Erfahrungen zum regelmäßigen Bruch des Nachtflugverbots sowie dem Flachstartverfahren dabei auf jeden Fall aktiv mit einbringen. Denn Lärmschutz für Anwohner*innen muss Priorität haben – in Hamburg und deutschlandweit!“
Die Pressemitteilung wurde unter anderem vom Elbe Wochenblattaufgegriffen.
Der Ausgleich ist Linda Heitmann wichtig, dafür räumt sich die Abgeordnete aus Hamburg-Altona auch mal einen Slot im Terminkalender frei. Rein in die Laufschuhe und raus aus dem Bundestag, entlang der Spree, durch den Tiergarten, den Kopf freikriegen. Die vielen Besprechungen und Sitzungen kann sie so am besten sortieren und verarbeiten. Heitmann hat kürzlich auch eine Laufgruppe im Bundestag ins Leben gerufen, überfraktionell. Wer Lust habe, könne sich bei ihr melden, sagt sie. Die Hamburgerin, Mutter einer zehnjährigen Tochter, wirkt ausgeglichen und als sei sie nicht so leicht aus der Ruhe zu bringen. Linda Heitmann ist ein bisschen nordische Zurückhaltung und ganz viel Sachpolitik.
Mit dem Gesundheitsausschuss und dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz habe sie genau die Fachgebiete bekommen, in denen sie arbeiten wollte, sagt Heitmann. Die gebürtige Hamburgerin, Jahrgang 1982, studierte Politikwissenschaft und Geografie in Hamburg und Cork, Irland. Sie hatte verschiedene Positionen bei den Grünen in der Hansestadt inne, saß von 2008 bis 2011 in der Hamburgischen Bürgerschaft und leitete von 2016 an bis zu ihrer Wahl in den Bundestag die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen. Eine faire Gesundheitsversorgung ist ihr Thema, und eines der politischen Projekte, das sie lieber früher als später umsetzen will, ist die Sprachmittlung im Gesundheitswesen. Auch wenn die meisten Themen aus ihrem Ressort momentan noch hinter der Corona-Pandemie zurücktreten müssen.
„Ich finde schon, dass das eine große Dringlichkeit hat, gerade angesichts der Geflüchteten aus der Ukraine, die jetzt in Deutschland leben. Sie haben natürlich einen Anspruch auf eine gute Gesundheitsversorgung, können sich aber vielfach nicht verständlich machen. Das muss angegangen werden.“ Heitmanns zweiter Schwerpunkt ist die Drogen- und Suchtpolitik. „Da warten jetzt ja alle darauf, dass die Legalisierung von Cannabis kommt“, sagt Heitmann mit einem Schmunzeln.
Die 40-Jährige hatte bereits vor ihrem Einzug in den Bundestag in Hamburg Erfahrungen im parlamentarischen Betrieb sammeln können. Dennoch beschreibt sie das Amt im Bundestag als eine neue Herausforderung: „Am Anfang war es schon ein großer Batzen an Aufgaben, der sich da vor einem auftürmte.“ Eine Wohnung suchen, sich den Arbeitsgruppen zuordnen, Abläufe kennenlernen, Vorgaben lernen, an die man sich zu halten hat. Als Abgeordnete ist man zudem plötzlich Chefin – sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Heitmann in ihren Büros, vier in Berlin und zwei im Wahlkreis, die müssen erstmal gefunden, eingestellt und koordiniert werden. Sie habe zwar als Leiterin der Suchthilfe schon Erfahrung in dem Bereich gemacht, dennoch sei sie dankbar gewesen für die Hilfe aus der Fraktion, erzählt Heitmann. Nach etwa einem halben Jahr habe sie das erste Mal das Gefühl bekommen, dass das Wichtigste erledigt sei und sie „endlich anfangen kann zu arbeiten“.
Die Sitzungswochen seien anstrengender als sie vorher dachte, gesteht Heitmann, und die Arbeitsbelastung im Bundestag nochmal deutlich höher als in der Bürgerschaft. Die Tage im parlamentarischen Betrieb seien sehr lang, in der Regel arbeite sie von 7 bis 22 Uhr. Gleichzeitig sei sie ein wenig enttäuscht davon, dass alles viel zäher sei und viel langsamer gehe. „Das hatte ich mir ein bisschen anders vorgestellt.“ Das sei ein Stück weit frustrierend, zeige ihr aber auch, dass man als Parlamentarierin einfach eine gewisse Zeit brauche, um Dinge voranzubringen. „Es ist nicht so, wie viele Menschen vielleicht denken, dass man jemanden, der nach vier Jahren nichts Großes erreicht hat, einfach grundsätzlich als nicht geeignet abstempeln und jemand neuen wählen sollte.“ Für viele Projekte brauche es einfach mehr Zeit, um sie umzusetzen oder in der eigenen Fraktion erstmal Mehrheiten dafür zu gewinnen.
„Unter Umständen reichen da vier Jahre einer Legislaturperiode nicht aus, um sichtbare Verbesserungen zu erreichen. Und das wird allen so gehen, die neu ins Parlament kommen.“ Kontinuität und der Wille, an einer Sache dranzubleiben, seien im Bundestag besonders wichtig, habe sie gelernt.
Zu Hause im Wahlkreis sei es zudem manchmal schwierig zu vermitteln, dass sie nicht in jedem politischen Thema ganz tief drinstecke. „Ich finde es aber ehrlicher, dann zu sagen, dass man etwas nicht genau weiß und sich lieber schlauzumachen, anstatt mir was aus den Fingern zu saugen und im Zweifel etwas Falsches zu sagen.“
Was sie am Bundestag positiv überrascht habe, ist der Umgang mit der Etikette: „Es gibt keine großen Kleidervorschriften oder ähnliches. Ich ganz froh drüber, dass ich als Abgeordnete auch weiterhin meine Persönlichkeit ausdrücken kann und mich nicht in Kostümchen zwängen muss.“
Als Mutter setzt sie wie viele der anderen jungen Frauen im Parlament ein Zeichen für die Vereinbarkeit von Karriere und Familie. „Bevor ich kandidiert habe, haben mein Mann und ich lange darüber gesprochen, dass sich die Verantwortung neu aufteilen wird. Mein Mann trägt jetzt für das Kind und alles, was in Hamburg passiert die Hauptverantwortung.“