Never Event Register muss in Deutschland schnell und verbindlich eingeführt werden!

Never Event Register muss in Deutschland schnell und verbindlich eingeführt werden!

Zur heutigen Pressekonferenz des MD Bund mit der Veröffentlichung der Jahresstatistik und des wissenschaftlichen Gutachtens zu Behandlungsfehlern erklärt Linda Heitmann, MdB, Mitglied im Gesundheitsausschuss und grüne Berichterstatterin für das Thema Patientenrechte:

Die heute vom MD Bund präsentierten Zahlen machen erneut deutlich: Behandlungsfehler sind in Deutschland ein ernstzunehmendes, dauerhaftes Problem – und verursachen jedes Jahr immense Folgekosten für unser Gesundheitssystem. Dass bei schätzungsweise 5 Prozent aller Krankenhausbehandlungen Fehler passieren, ist alarmierend und darf nicht einfach weiter hingenommen werden. Hinter jeder Zahl stehen Menschen, die vermeidbares Leid erfahren. Wir müssen alles daransetzen, sowohl die Fehler selbst als auch ihre Folgekosten spürbar zu senken!

Der klare Appell des MD Bund für ein bundesweites Never-Event-Register ist überfällig und auch uns Grünen ein dringendes Anliegen! In der letzten Legislatur wurde deshalb im Rahmen der Gesetzgebung zur Krankenhausreform ein solches Register verankert, was nun endlich kommen muss. Wir haben als Grüne ein Auge darauf, dass dieser Punkt bei der Verwässerung der Krankenhausreform nicht zurückgedreht wird. Und wir werden weiter Druck machen für eine verantwortungsvolle Gesetzgebung. Zudem ist es längst überfällig, das Patientenrechtegesetz zu novellieren, wozu es seit letzter Legislatur Vorschläge des Patientenbeauftragten gibt. Es ist unverständlich, warum diese noch immer nicht angegangen wurden!“

Zu diesem hat auch das Ärzteblatt hier berichtet.

Bundesregierung ambitionslos bei Beihilfe-Reform

Bundesregierung ambitionslos bei Beihilfe-Reform

Vor kurzem habe ich die Bundesregierung erneut zur Beihilfe im Gesundheitswesen befragt. In meiner kleinen Anfrage hat mich besonders die Entwicklung und Steuerung der Beihilfekosten für Beamt*innen im Bund, in Ländern und Kommunen interessiert, einschließlich demografischer und finanzieller Faktoren. Leider zeigt sich bei den Antworten eine sehr ambitionslose Bundesregierung. Mein Statement:

„Die Kosten für die Beihilfe sind fast so hoch wie der Steuerzuschuss an den Gesundheitsfonds – sie sind also ein großer Hebel für politische Steuerung. Doch die Kleine Anfrage zeigt: Die Bundesregierung weicht aus, bleibt technokratisch und ist nicht reformorientiert. Die Chance für eine gerechte Finanzierung der Krankenversorgung im öffentlichen Dienst wird vertan. Der Regierung fehlt der politische Wille, das System grundlegend und im Sinne sozialer Gerechtigkeit und Gleichstellung zu modernisieren. Stattdessen klammert sich die Bundesregierung an ein überholtes Zwei-Klassen-System.“

„Wer echte Wahlfreiheit und gleiches Recht für alle Beamt*innen fordert, bekommt von dieser Regierung nur das bekannte föderale Schwarze-Peter-Spiel statt Lösungen. Dass Daten zu sozialen Unterschieden und Versicherungsformen gar nicht erst erhoben werden, ist eine politisch gewollte Blindstelle beim Thema Gerechtigkeit. Dabei zeigt Hamburg seit Jahren, wie man Beamt*innen Wahlfreiheit ermöglicht und gleichzeitig mehr Gerechtigkeit ins Gesundheitssystem bringt.“​

Die kleine Anfrage findet ihr hier.

Bundesregierung will Weinwerbung finanzieren

Bundesregierung will Weinwerbung finanzieren

Ganz schön absurd: Die Bundesregierung plant, öffentliche Gelder für eine Werbekampagne zugunsten deutschen Weins einzusetzen, obwohl damit auch alkoholhaltige Produkte beworben werden und das den gleichzeitig erklärten Präventionszielen zuwider läuft.

Nachdem zunächst die taz darüber berichtet hatte, habe ich noch einmal bei der Bundesregierung nachgehakt, wie der Vertrag genau aussieht. Die Ergebnisse sind leider ernüchternd (s.u. in den Screenshots).

Mein Statement dazu: „Die Bundesregierung antwortet auf meine konkrete Nachfrage, ob der Vertrag zur Bewerbung von Wein schon rechtskräftig abgeschlossen wurde, leider nicht. Aber was aus der Antwort leider klar hervorgeht, ist, dass mit dem vorgesehenen Geld auf jeden Fall alkoholhaltige Produkte beworben werden. Das steht den gesundheitspolitischen Zielen diametral entgegen!

Es ist mehr als bedenklich, dass die Bundesregierung unter der Leitung von Agrarminister Alois Rainer Steuergelder in eine Werbekampagne für den deutschen Wein stecken will, ohne die gesundheitlichen Risiken des Alkoholkonsums zu berücksichtigen. Das Deutsche Weininstitut, unterstützt von der Deutschen Weinakademie, soll die geplante Informations- und Werbemaßnahme durchführen. Dabei wird betont, dass diese Institutionen über umfassende Erfahrung in der Aufklärungsarbeit verfügen und sich der Bedeutung der Alkoholprävention bewusst seien. Doch dieser Punkt wirft Fragen auf: Wenn das Deutsche Weininstitut, eine Organisation, die selbst in der Weinwerbung tätig ist, nun auch in der Rolle der Aufklärung agieren soll – wie unabhängig und objektiv kann diese „Aufklärung“ wirklich sein? Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass eine Maßnahme zur Förderung des Weinkonsums, selbst wenn auch alkoholfreie Varianten berücksichtigt werden sollen, mit einer wirksamen Alkoholprävention vereinbar ist. Die Regierung stellt die finanziellen Mittel als „wirtschaftliche Notwendigkeit“ dar, aber hier wird einmal mehr deutlich, wie sehr die Politik auf die Interessen der Weinlobby hört.

Die Bundesregierung sollte sich freuen, dass der Alkoholkonsum in Deutschland sinkt – dies kann insbesondere Ministerin Warken eigentlich nur begrüßen. Doch sie kann sich mit dem Ziel der Gesundheitsförderung und Prävention, die langfristig hohe Kosten im Gesundheitswesen einsparen können, offensichtlich nicht durchsetzen. Statt solche Maßnahmen wie die Wein-Werbekampagne zu fördern, sollten wir viel mehr in umfassende Präventionsprogramme investieren, die tatsächlich die negativen Auswirkungen des Alkohols auf die Gesellschaft und die Gesundheit der Bürger mindern. Wir werden daher als Grüne in den Haushaltsberatungen noch versuchen, die Weinmillion zu verhindern und das Geld in sinnvollere Projekte umzuleiten.“

Zu diesem Thema hat zunächst die taz berichtet, ich werde dort auch zitiert. Hier geht es zum Artikel.

Anbei außerdem die Antworten der Bundesregierung auf meine Nachfragen:

Presse: Regierung verzögert Cannabis-Modellprojekte

Presse: Regierung verzögert Cannabis-Modellprojekte

Der Tagesspiegel Background Gesundheit berichtete am Dienstag exklusiv über meine Anfrage an die Bundesregierung zu möglichen Modellprojekten zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken, die auf der Grundlage der „Forschungsklausel“, welche in der 1. Säule des Cannabisgesetzes verankert ist, beantragt worden waren.

Die Antwort ist leider ernüchternd: von insgesamt 65 eingegangenen Anträgen wurden 9 bereits abgelehnt. Die Bundesregierung verspielt hier die Chance, neue Erkenntnisse zu gewinnen, auf deren Grundlage die Gesetzgebung zu Cannabis zu Genusszwecken sinnvoll weiterentwickelt werden könnte. Mein Statement dazu:

„Es ist mir unverständlich, dass die Bundesregierung die Chance nicht wahrnimmt, über zeitlich und räumlich begrenzte Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken neue Erkenntnisse zu gewinnen. Meine Interpretation der Forschungsklausel ist, dass das durchaus möglich wäre. Immerhin sind es erst 9 von 65 Anträgen, die vom BLE bisher abgelehnt wurden. Das heißt im Umkehrschluss: in 56 Fällen hat die Bundesregierung weiterhin die Möglichkeit, der Wissenschaft in Sachen Weiterentwicklung der Cannabisgesetzgebung in Deutschland eine Chance zu geben. Und dass das sehr sinnvoll wäre, hat spätestens die Zwischenevaluation ja gezeigt: der Konsum von Cannabis hat seit der Entkriminalisierung – gerade unter jungen Menschen – nicht zugenommen, sondern ist sogar leicht rückläufig. Deshalb gilt es, den Jugendschutz jetzt auch weiter zu stärken und gleichzeitig den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Dafür neue Wege auszutesten, die auf Grundlage der Forschungsklausel als Projekte eingegangen sind, sollte die Bundesregierung endlich als Chance statt als Belastung begreifen.“

Den ganzen Bericht im Tagesspiegel Background findet ihr hier (€)

Presse: Bundesregierung ist ambitionslos in der Förderung von nachhaltigem Tourismus an der Nord- und Ostee

Presse: Bundesregierung ist ambitionslos in der Förderung von nachhaltigem Tourismus an der Nord- und Ostee

Als Berichterstatterin meiner Fraktion für Küsten- und nationalen Meeresschutz habe ich im Rahmen einer Kleinen Anfrage die Bundesregierung zu ihren Plänen und Maßnahmen zur Förderung von naturverträglichem und nachhaltigem Tourismus an der deutschen Nord- und Ostsee befragt. Zu den Antworten habe ich eine Pressemitteilung veröffentlicht:

„Heute beginnen in mehreren Bundesländern die Herbstferien. Viele Menschen machen sich auch auf den Weg Richtung Nord- oder Ostseeküste. Leider zeigt die Bundesregierung in meiner Anfrage, wie ambitionslos sie in Sachen Natur- und Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit agiert. So sind wichtige klimafreundliche Schienenprojekte, die für die bessere Erreichbarkeit der Küsten essenziell sind, aktuell weiterhin nicht gesichert finanziert. Beispielsweise droht der Marschbahn absehbar der Stopp der Planungen, weil die Finanzierung trotz Sondervermögen nicht gesichert ist. Hier hätte sie im Rahmen der Haushaltsplanungen 2026 Pflöcke für klimafreundlicheren Tourismus einschlagen können, doch stattdessen soll viel Geld in die Förderung des Straßenverkehrs fließen. Die Regierung verpasst die Chance, Menschen zur nachhaltigen An- und Abreise an ihre Urlaubsorte zu motivieren.

Auch andere wichtige Programme wie etwa zur Förderung der Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen werden entweder erheblich zurückgefahren oder gänzlich gestrichen. Dazu gehören das Maritime Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das Programm „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen“ sowie die Fördermaßnahme BordstromTech. Besonders bitter ist, dass der Titel „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Landstromversorgung in deutschen Häfen“ im Klima- und Transformationsfond zum Ende des Jahres ersatzlos ausläuft.

Die Bundesregierung vergibt hier eine riesige Chance auch aus wirtschaftspolitischer Perspektive: der Tourismus insbesondere an der deutschen Nord- und Ostseeküste ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, der maßgeblich zur Wertschöpfung beiträgt und zahlreiche Arbeitsplätze in verschiedenen Wirtschaftsbereichen schafft. Gleichzeitig hat der Tourismus erhebliche Auswirkungen auf Umwelt, Natur und Klima. Obwohl die Bundesregierung sich besonders viel Zeit zur Beantwortung genommen hat, fällt die Antwort sehr ernüchternd aus. An vielen Stellen hat die Bundesregierung schlicht keine Antworten und kann keine Daten liefern – so etwa zum Investitionsbedarf in die energetische Sanierung von Urlaubsunterkünften.

Als Grüne fordern wir die Bundesregierung auf, naturverträglichem und klimafreundlichem Tourismus mehr Aufmerksamkeit zu schenken und hier eine umfassende Strategie zu erarbeiten. Diese muss beinhalten, Schienenprojekten zur An- und Abreise an die deutschen Küsten Priorität einzuräumen, die Elektrifizierung des Schiffsverkehrs voranzutreiben, die Finanzierung der obengenannten Programme fortzusetzen und in der Entwicklung der Nationalen Tourismusstrategie, die im nächsten Jahr ansteht, ein besonderes Augenmerk auf Naturverträglichkeit auch in den Kommunen vor Ort zu legen.“

Hier findet ihr auch meine Kleine Anfrage (Drucksacke 21/1534) und die Antworten der Bundesregierung (Drucksache 21/2088)

Presse: Statement zur geplanten Änderung des Medizinal-Cannabis-Gesetzes

Presse: Statement zur geplanten Änderung des Medizinal-Cannabis-Gesetzes

Vergangene Woche hat das Bundeskabinett die Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen. Ich habe dazu gegenüber der Apotheken Umschau folgendes Statement abgegeben:

Der Vorschlag von Warken greift zu kurz, stigmatisiert Cannabis-Konsument*innen und erschwert leider die Situation für Menschen, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind. Der richtige Gedanke, dass die Verschreibung von Medikamenten mit einem echten Arzt-Patienten-Kontakt verbunden sein sollte und nicht völlig anonym über das Internet erfolgen darf, wird zwar aufgegriffen, aber eine Reform der anonymen Fernverschreibung und des Versandhandels, um eine bessere Kontrolle zu gewährleisten, sollte für alle Medikamente gelten, nicht nur für Cannabis! Vor allem im Hinblick auf die wachsende Problematik der Medikamentenabhängigkeit in unserer Gesellschaft benötigen wir hier für sämtliche Medikamente klarere Regelungen. Besonders auch in Bezug auf Werbung! Es kann nicht sein, dass Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente wie Medizinalcannabis auf U-Bahn-Screens gezeigt wird, während Werbung für Cannabis zu Genusszwecken aus guten Gründen zur Prävention gesetzlich verboten wurde. Es ist nicht nachvollziehbar, jetzt nur das Medizinal-Cannabisgesetz zu ändern, anstatt die Fernverschreibung insgesamt zu reformieren. Diese Haltung ist stigmatisierend. Ich wehre mich gegen den Generalverdacht gegenüber Cannabis-Konsument*innen, die die Möglichkeit der Fernverschreibung für Genusszwecke in Anspruch nehmen. Besonders für Patient*innen, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind und momentan am Kriterium der Austherapiertheit scheitern, ist dies eine bittere Situation. Hier muss dringend nachgebessert werden.

Der ganze Beitrag ist hier online zu finden.