PM: GKV-Klage ist richtig

PM: GKV-Klage ist richtig

Heute hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) entschieden, eine Klage einzureichen, weil die Kosten für Bügergeldbeziehende nicht ausreichend vom Bund finanziert werden. Dazu erkläre ich als Mitglied des Gesundheitsausschusses:

„Die Klage des GKV-Spitzenverbandes ist ein längst überfälliges Signal für eine gerechte Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Seit Jahren trägt die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten eine milliardenschwere Last, weil die staatlichen Pauschalbeiträge für Bürgergeldempfänger*innen die tatsächlichen Ausgaben bei Weitem nicht decken. Während für privat versicherte Bürgergeldbeziehende der Staat deutlich höhere Beiträge übernimmt, bleibt die GKV-Solidargemeinschaft auf Milliardenkosten sitzen.

Eine nachhaltige Finanzierung der Gesundheitsversorgung für alle darf nicht einseitig auf Kosten von Arbeitgebern und gesetzlich Krankenversicherten gehen, – hier ist jetzt die Bundesregierung in der Verantwortung. Wir Grüne stehen hinter der Forderung nach einer fairen und solidarischen Finanzierung und unterstützen die Klage ausdrücklich.“

Die Meldung wurde etwa vom Ärzteblatt und der Ärztezeitung aufgegriffen.

Mein Statement zum Wahlprüfungsausschuss

Mein Statement zum Wahlprüfungsausschuss

Die Zeitschrift „Das Parlament“ hat sich den Diskussionen um die Verfahren des Wahlprüfungsausschusses gewidmet. Als Mitglied des Ausschusses habe ich folgendes Statement veröffentlicht:

Das Verfahren zur Wahlprüfung ist ein zentraler Teil unserer Demokratie. Es sorgt dafür, dass Wahlen nicht nur ordnungsgemäß ablaufen, sondern auch nachträglich überprüft werden können. Und dies geschieht gründlich: zu jeder einzelnen eingegangenen Beschwerde werden mehrere Stellungnahmen eingeholt und auf Plausibilität sowie Tragweite hin überprüft. Dass solch ein gründlicher Prozess Zeit kostet – in manchen Fällen mehr, in manchen etwas weniger – und einzelne Einsprüche auch nicht bevorzugt vor anderen behandelt werden, ist aus meiner Sicht kein Makel, sondern Ausdruck von Gründlichkeit, Fairness und Gerechtigkeit in unserer Demokratie.  

Mit Blick auf aktuelle Diskussionen – etwa durch den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts oder die Empfehlungen der OSZE – wird deutlich: Es gibt aber durchaus Punkte, über die wir reden und nachdenken sollten. Wir Grüne sehen, dass es sinnvoll ist, immer wieder zu prüfen, ob die bestehenden Abläufe noch zeitgemäß und ausreichend effektiv sind. Das gilt auch für die Frage, wie schnell Wahleinsprüche behandelt werden und welche Möglichkeiten der gerichtlichen Überprüfung es gibt.

Gleichzeitig müssen wir berücksichtigen, dass die Wahlprüfung in Deutschland durch das Grundgesetz ausdrücklich dem Bundestag selbst zugewiesen ist. Jede Veränderung in diesem Bereich berührt also die Verfassung und damit Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung. Das verlangt Umsicht und Gründlichkeit.

Zu den Vorschlägen, feste Entscheidungsfristen einzuführen oder gerichtliche Überprüfungen zu erweitern: Das sind wichtige Impulse. Aber gerade weil sie tief in bestehende Verfahren eingreifen würden, braucht es neben einer Debatte hier auch eine verfassungsrechtliche Prüfung und einen breiten Konsens im Parlament. Als Grüne bringen wir uns in diese Diskussion konstruktiv ein und sind offen, über Verbesserungen im Wahlprüfungsverfahren zu sprechen. Unser Ziel ist es, Vertrauen in die Integrität von Wahlen zu stärken und gleichzeitig die Verlässlichkeit der Verfahren zu sichern.

Kurz gesagt: Wir erkennen Reformbedarf an, haben aber den Anspruch, Veränderungen nur auf einer soliden, gemeinsam getragenen Grundlage anzugehen. Gleichzeitig werben wir für Verständnis dafür, dass das derzeitige Vorgehen kein schlechtes ist, weil eine faire und gründliche Prüfung durchaus auch Zeit in Anspruch nehmen kann. In erster Linie gilt: Demokratie lebt davon, dass ihre Regeln transparent, nachvollziehbar und stabil sind.“

Den ganzen Artikel in „Das Parlament“ findet ihr hier.

Bund und Länder zahlen jährlich mehr Beihilfe für Gesundheitskosten von Beamt*innen

Bund und Länder zahlen jährlich mehr Beihilfe für Gesundheitskosten von Beamt*innen

Der SPIEGEL berichtet aktuell über meine Auswertung zu den steigenden Beihilfe-Kosten. Für Beamt*innen zahlt der Staat über die Beihilfe anteilig die Behandlungskosten im Gesundheitssystem, den Rest decken sie meist über eine private Krankenversicherung ab. In meinem Auftrag hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags nun recherchiert, dass die Kosten des Staates für Beihilfe in den letzten Jahren deutlich ansteigen: 2024 hat der Bund 6,6 Milliarden Euro für Beihilfen ausgegeben, das sind rund 15 Prozent mehr als 2022. Auch die Länder zahlen 2024 13,8 Milliarden Euro und damit 2,5 Milliarden Euro mehr als noch 2022.

Ich habe mich dazu gegenüber dem SPIEGEL folgendermaßen geäußert:

„Jahr für Jahr kostet die Beihilfe die Länder Milliarden an Steuergeldern – diese riesigen öffentlichen Ausgaben, die in unser Gesundheitswesen fließen, sind bislang kaum Teil der gesundheitspolitischen Reformdebatte. Dabei sorgen sie aus meiner Sicht dafür, dass das Geschäftsmodell der privaten Versicherungen im Gesundheitswesen überhaupt funktioniert. Gerade die Beitragszahlungen an die privaten Versicherungen und auch die öffentlichen Ausgaben über Beihilfe-Zahlungen fehlen aber in unserem ansonsten solidarisch konzipierten Gesundheitsversicherungssystem. Wer über die Finanzierung und Zukunft unseres Gesundheitswesens spricht, darf diese Mittel nicht länger ausklammern; hier braucht es mehr Transparenz und öffentliche Diskussion über mögliche Reformen.“

„Der öffentliche Dienst im Bund und den Ländern muss endlich allen Beamt*innen einen echten und fairen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen – das Hamburger Modell beweist: Wahlfreiheit ist möglich und stärkt die soziale Gerechtigkeit. Es ist Zeit für klare gesetzliche Regelungen, die eine freiwillige GKV für Beamt*innen bundesweit ohne bürokratische Hürden erlauben.“

Zum Hintergrund: Bei neu eingestellten Beamten ohne Polizei und Feuerwehr zwischen 2018 und 2023 bei 16,5 Prozent, bei Nachwuchskräften sogar bei 24,5 Prozent.

Das Gutachten ist online hier auf der Website des Bundestag.

Den ganzen SPIEGEL-Artikel findet ihr hier und ab morgen in der gedruckten Ausgabe, außerdem berichteten u.a. MSN, NTV, das Ärzteblatt, die ZEIT und WELT.

Pressemitteilung: Kleine Anfrage von Linda Heitmann zur medizinischen Versorgung im Vollzug

Pressemitteilung: Kleine Anfrage von Linda Heitmann zur medizinischen Versorgung im Vollzug

„Die Bundesregierung bestätigt den Anspruch auf medizinische Versorgung im Vollzug, doch es fehlen bundesweite Daten und Standards.“

Zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage Drucksache 21/917 „Medizinische Versorgung – insbesondere Substitution – suchtkranker Menschen im Maßregelvollzug und Strafvollzug in Deutschland“ erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik in der Grünen Bundestagsfraktion:


„Die Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage zeigt leider sehr eindrücklich: Obwohl die Justizministerkonferenz sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit dem Thema von Suchterkrankungen und einem einheitlichen Umgang auseinandergesetzt hat und auch der Strafvollzugsausschuss der Länder 2021 eine regelmäßige Veröffentlichung und Verbesserung der Datenlage beschlossen hat, bleiben riesige Lücken bei der Transparenz über die Versorgungslage bestehen.

Und um es leider noch drastischer zu sagen: Die aktuelle Bundesregierung scheint den Antworten zufolge auch kein Interesse daran zu haben, dies zu verändern. Die Zuständigkeit der Länder für Maßregelvollzug und Justizvollzug führt zu uneinheitlichen Daten und macht die vergleichende Bewertung der Versorgungsqualität leider unmöglich. Es steht fest, dass die medizinische Versorgung suchtkranker Menschen – auch in Haft – ein Menschenrecht ist, das diskriminierungsfrei umzusetzen ist. Ob dies geschieht, muss auch politisch überprüft werden können!


Wir brauchen bundesweit verlässliche Daten zu Substitutionsbehandlungen in Haft und Maßregelvollzug, eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie klare, einheitliche Standards, um sicherzustellen, dass Betroffene die für sie notwendige bestmögliche Behandlung erhalten – unabhängig von ihrem Aufenthaltsort im Vollzug. Die Bundesregierung muss Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass die Versorgung suchtkranker Menschen im Maßregel- und Strafvollzug nicht nur auf dem Papier gewährleistet ist, sondern auch in der Realität.“

PM zur SCHULBUS-Studie: Bundesregierung muss Zahlen zum rückläufigen Cannabis-Konsum unter Jugendlichen berücksichtigen

PM zur SCHULBUS-Studie: Bundesregierung muss Zahlen zum rückläufigen Cannabis-Konsum unter Jugendlichen berücksichtigen

Heitmann zur SCHULBUS-Studie: „Bundesregierung muss Zahlen zum rückläufigen Cannabis-Konsum unter Jugendlichen in ihrer Evaluation berücksichtigen!“

Die heute veröffentlichten Ergebnisse der Hamburger SCHULBUS-Studie zum Suchtmittelkonsum von Jugendlichen kommentiert Linda Heitmann (MdB, Wahlkreis Hamburg-Altona), Mitglied des Gesundheitsausschusses im Bundestag grüne Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik folgendermaßen:

Die Zahlen zum Suchtmittelkonsum Jugendlicher sind insbesondere in Hinblick auf den Substanzkonsum bei Alkohol, Tabak und Cannabis sehr erfreulich. Hier zeigen sich deutliche Rückgänge. Dass die 30-Tage-Prävalenz bei den 14- bis 17-jährigen bei Cannabis mit 6% so niedrig ist, wie nie zuvor, zeigt, dass der Konsum von Cannabis durch die Entkriminalisierung für Jugendliche offenbar eher uninteressanter geworden ist. Diese Zahlen müssen auf jeden Fall in die von der Bundesregierung angekündigte Evaluierung einfließen! Die SCHULBUS Studie ist eine von sehr wenigen Studien, die das Konsumverhalten auch vor der Entkriminalisierung regelmäßig anonymisiert erhoben hat, so dass die Zahlen für eine ehrliche Analyse zu den Auswirkungen der Cannabis-Gesetzgebung auf das Konsumverhalten von großer Bedeutung sind.

Sorge machen mir bei den aktuellen Zahlen der SCHULBUS-Studie insbesondere E-Zigaretten sowie substanzungebundene Suchterkrankungen wie problematischer Medienkonsum und Essstörungen. Insbesondere in Bezug auf E-Zigaretten und so genannte „neue alternative Tabakprodukte“ müssen wir in Deutschland ein Augenmerk darauf legen, dass hier der Jugendschutz strikt eingehalten werden muss und diese Produkte nicht durch fruchtige Aromen und poppige Designs für Jugendliche interessant gemacht werden.

Problematischer Medienkonsum und Essstörungen sind besorgniserregende Trends, denen durch bessere Beratungs- und Hilfsangebote begegnet werden muss. Hier braucht es verstärkte Anstrengungen in Land und Bund, um im Schul- und Freizeit-Alltag von Jugendlichen aufzuklären und die Beratungs- sowie Hilfelandschaft bedarfsgerecht auszubauen.“

Hintergrund:

Hier geht es zur heute veröffentlichten SCHULBUS-Studie.

Statement zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes

Statement zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes

Zum Referentenentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes habe ich mich heute geäußert:

„Der Warken-Vorschlag greift zu kurz, stigmatisiert Cannabis-Konsument*innen und macht die Situation für Menschen, die als Patient*innen auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, leider künftig wieder komplizierter.

Es greift den richtigen Gedanken auf, dass die Verschreibung von Medikamenten mit einem echten Ärzt*innen-Patient*innen- Kontakt einhergehen und nicht übers Internet völlig anonym erfolgen sollte. Ich unterstütze, die anonyme Fernverschreibung und Versandhandel zu reformieren und besser zu kontrollieren. Das sollte dann aber auf alle Medikamente bezogen werden, nicht nur auf Cannabis. Auch gerade vor dem Hintergrund, dass Medikamentenabhängigkeit ein riesiges Problem in unserer Gesellschaft ist, brauchen wir hier für sämtliche Medikamente klarere Regeln.

Und zwar vor allem auch in Bezug auf Werbung! Es kann nicht sein, dass Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente wie Medizinalcannabis auf U-Bahn-Screens läuft, während wir jegliche Werbung für Cannabis zu Genusszwecken aus guten Gründen der Prävention gesetzlich verhindert haben.

Jetzt nur das Medizinal-Cannabisgesetz anzufassen, statt die Fernverschreibung insgesamt zu reformieren, ist nicht logisch, sondern stigmatisierend. Ich stelle mich gegen den Generalverdacht gegenüber Cannabis-Konsument*innen, die die Möglichkeit der Fernverschreibung für Genusszwecke nutzen. Dies ist insbesondere für jene Patient*innen, die medizinisches Cannabis tatsächlich benötigen und aktuell am Verschreibungs-Kriterium der Austherapiertheit scheitern, besonders bitter. Hier muss nachgesteuert werden.“

Mein Statement zu diesem Thema wurde u.a. im Tagesspiegel Background (€) und bei Legal Tribune Online aufgegriffen.