17. Feb. 2023
Das Hamburger Abendblatt berichtet heute über den Ausbau der Windenergie in Hamburg und einen Antrag der Landesarbeitsgemeinschaft Energie zu unserem nächsten Parteitag am 25. Februar. Zu diesem habe ich einen Änderungsantrag eingebracht, um noch einmal klar zu machen, dass die Partei den Neubau von Windkraftanlagen in ausgewiesenen Hamburger Naturschutzgebieten ablehnt. Folgendes Zitat hatte ich dem Abendblatt dazu gegeben:
„Der Ausbau der Erneuerbaren auch in Hamburg muss jetzt mit Priorität vorangetrieben werden, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Aber er darf und muss nicht auf Kosten des Naturschutzes geschehen! Der Hamburger Hafen bietet großes Potential zum Ausbau der Windkraft ohne Beeinträchtigung von Vögeln und anderen Tieren. In den letzten Monaten ist der Eindruck entstanden, als wolle Hamburg möglicherweise auch in ausgewiesenen Naturschutzgebieten neue Windräder errichten, um sein Flächenziel von 0,5 Prozent zu erreichen. Das wollen wir als Grüne ausdrücklich nicht, zumal es nach Bundes-Naturschutzrecht sowieso fast unmöglich ist, hier Anlagen genehmigt zu bekommen. Dass wir Grüne den Neubau von Windrädern in ausgewiesenen Naturschutzgebieten grundsätzlich für falsch halten, muss offenbar aber nochmal klar kommuniziert werden. Deshalb habe ich dazu einen Antrag für den kommenden grünen Parteitag gestellt und freue mich über Unterstützer*innen.“
Der Bericht des Abendblatts ist hier zu finden: abendblatt.de (€).
16. Feb. 2023
Zum aktuellen Aromen-Verbot in Tabakerhitzern und Nikotinkonsum bei Jugendlichen erkläre ich als Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der grünen Bundestagsfraktion:
„Den Vorstoß der EU, fruchtige und Minz-Aromen auch für Tabakerhitzer zu verbieten, begrüße ich sehr. Denn diese Geschmacksnoten sind besonders bei jungen Leuten beliebt. Dass das Landwirtschaftsministerium die Vorschläge aus Europa nun schnell auch in ein Gesetz gegossen hat und umsetzt, freut mich. Cem Özdemir hat den Sinn des Gesetzes mit seinem Zitat, „Was tötet, muss nicht auch noch nach Vanille schmecken“, bereits sehr treffend auf den Punkt gebracht.
Nikotinbeutel sind nicht harmlos und sollten deswegen nicht als vermeintliche Wohltat der Tabakindustrie für die öffentliche Gesundheit bagatellisiert werden. Nikotin, ob in Tabak, E-Zigaretten oder eben Nikotinbeuteln, hat nachweislich ein hohes Abhängigkeitspotenzial. Wer früh im Leben raucht, wird später leichter süchtig sein. Das gilt für Nikotin, egal ob geraucht, verdampft oder unter die Lippe gepackt.
Die Forderung von mancher Seite nun mit Veröffentlichung des Gesetzentwurfes, Nikotinbeutel in Deutschland auf dem Markt zuzulassen, sehe ich sehr kritisch. Auch Nikotinbeutel werden mit charakteristischen Aromen versetzt und durch junge Gesichter in den sozialen Medien angepriesen. Das ist das Gegenteil von Jugend- und Verbraucher*innenschutz.
Uns liegen heute bereits wissenschaftliche Erkenntnisse vor, dass in etwa der Hälfte der erhältlichen Nikotinbeutel krebserregende Stoffe enthalten sind. Auch wenn der Konsum von Nikotinbeuteln wohl weniger schädlich als das Tabakrauchen ist. Die abschließende Bewertung durch das Bundesamt für Risikobewertung steht noch aus. Nikotin in Nikotinbeutel ist teilweise dreimal so konzentriert, wie in Zigaretten. Nikotin in Lebensmitteln ist in der EU zu Recht verboten.“
16. Feb. 2023
Die Verbandsklage ist eine Initiative der EU und muss nun hierzulande umgesetzt werden. Nachdem das Justiz- und Verbraucherschutzministerium einen Streitpunkt beilegen konnten, wurden heute die Verbände zu Stellungnahme aufgefordert.
Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz gemeinsam mit meinem Kollegen Till Steffen:
„Die Verbandsklage ist eine große Chance für effektiveren Verbraucherschutz, die wir nutzen sollten. Dafür muss der Entwurf des Bundesjustizministers jedoch noch an einigen Punkten nachgebessert werden, damit geschädigte Konsument*innen wirklich profitieren und die Justiz spürbar entlastet wird. Entscheidend für den Erfolg der Verbandsklage ist ein spätes Opt-in. Das heißt, geschädigte Personen dürfen sich auch während eines Verfahrens und noch nach dem Urteil der Klage anschließen. So verhindern wir eine Flut von Einzelklagen und entlasten die Gerichte effektiv.
Gleichlaufend dazu muss die Verjährung für alle Betroffenen gehemmt werden, unabhängig davon, ob sie sich der Klage angeschlossen haben. Wichtig ist außerdem, dass die Voraussetzungen, eine solche Klage zu erheben, für inländische und ausländische Verbände gleich sind. Der aktuelle Entwurf stellt hiesige Verbände schlechter; das ist nicht sinnvoll.“
Die Meldung wurde unter anderem aufgegriffen von stern.de, dem Täglichen Anzeiger, nau.ch und den Yahoo!Nachrichten.
2. Feb. 2023
Einweg-E-Zigaretten, sogenannte Vapes, erfreuen sich gerade einer großen Beliebtheit. Leider finden sich immer mehr davon in Parks oder im Haushaltsmüll, obwohl sich als Elektrogeräte entsorgt werden müssten.
Die Apotheken-Umschau hat dazu den Artikel „Grüne fordert zehn Euro Pfand für Einweg-E-Zigaretten“ veröffentlicht, in dem ich zitiert werde.
Mein vollständiges Statement dazu lautete:
„E-Zigaretten zum Einmal-Gebrauch, sogenannte Vapes, sind in mehrfacher Hinsicht problematisch: Ihre Rückstände verschmutzen die Umwelt, weil kaum eine Vape fachgerecht zurückgegeben und entsorgt wird, der Großteil landet in Parks oder im Hausmüll. Daneben werden unnötig viele Ressourcen verbraucht, sowohl bei der Verpackung als auch mit einer Batterie, die weder aufgeladen noch recycelt wird. Nach 600 Zügen ist Schluss.
Ich bin überzeugt, dass wir den Zugang zu den Vapes, die es heute an vielen Kiosken einfach zu kaufen gibt, erschweren und die ökologischen Schäden minimieren sollten. Ein Pfand auf solche Einwegprodukte, etwa in Höhe von 10 Euro, könnte das Recycling und die Entsorgung deutlich verbessern und den Anreiz zum Verkauf im Einzelhandel reduzieren. Zudem stellt sich die Frage, warum eine Vape nur einmalig gebraucht werden sollte, also ob wir eine Pflicht brauchen, dass sich Akkus und Liquids austauschen und auffüllen lassen.“
Den vollständigen Artikel gibt es auf der Homepage der Apotheken-Umschau.
31. Jan. 2023
Vergangenen Donnerstag hat der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert sein Jahresprogramm für dieses Jahr vorgestellt. Gemeinsam mit meiner drogenpolitischen Kollegin Kirsten Kappert-Gonther habe ich das Jahresprogramm in der Presse kommentiert. Besonders freue ich mich darüber, dass wir bei legalen Drogen einen klaren Fokus auf Prävention und Gesundheitsschutz legen. Werbung und Sponsoring für Alkohol, Tabak, Nikotin und Glücksspiel sollen deutlich eingeschränkt werden – so ist es auch im Koalitionsvertrag verabredet. Außerdem machen wir deutlich, dass wir schnell eine rechtliche Grundlage zum Drugchecking schaffen wollen.
Parallel dazu habe ich mich sehr über die Ergebnisse einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) gefreut, die Burkard Blienert gemeinsam mit der Pressekonferenz veröffentlicht hat. Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hat das Zentrum die Einstellungen zu verschiedenen Präventionsmaßnahmen in Deutschland untersucht. Die Zahlen sprechen für sich: 64 Prozent der Befragten unterstützen ein generelles Werbeverbot für Alkohol in Deutschland. Dieses Bild zieht sich durch alle Altersgruppen hindurch und ist ein starkes Votum für unseren Ampel-Kurs. Ich freue mich auf die Umsetzung.
Das vollständige Statement von Kirsten und mir findet Ihr hier.
12. Jan. 2023
Mit dem Gamingmagazin Gamestar habe ich über die Regulierung von Lootboxen gesprochen. Lootboxen sind – häufig kostenpflichtige – virtuelle Gegenstände in Videospielen, in denen Spieler verbesserte Eigenschaften gewinnen können. Praktisch zeigt das der Artikel von Gamestar am Beispiel einer der bekanntesten Formate: Die Ultimate Team Version der beliebten Fifa-Fußballsimulation. Dabei können die Spieler besonders gute Fußballer gewinnen – die Chance auf den Erwerb der besten Spieler ist jedoch vergleichsweise gering. Da Lootboxen in einigen Spielen notwendig für den Spielerfolg sind, kritisieren Verbraucherschützer*innen diese Praxis schon länger. Hierzu mein Statement bei Gamestar, unten findet Ihr auch den Link zum ganzen Artikel, der allerdings hinter einer Bezahlschranke liegt.
„Lootboxen sind ein ärgerliches Phänomen in Videospielen und besonders problematisch, wenn Kinder und Jugendliche davon angesprochen werden. Wir müssen feststellen, dass die Spieleentwickler erstaunlich kreativ bis perfide darin sind, junge Menschen in Videospielen abzuzocken. Ich sehe hier Bedarf an gesetzgeberischen Verschärfungen.“
„Es bedarf Aufklärungskampagnen, aber vor allem müssen die Anbieter von Games und Apps in die Pflicht genommen werden durch Informations- und Präventionsangebot sowie durch das Bereitsstellen von technischen Lösungen wie die automatische Verlangsamung bei langer Spieldauer, die Belohnung von Pausen bis hin zum Verbot von Lootboxen.
Gezielt suchtfördernde Mechanismen, beispielsweise komplexe Belohnungssysteme oder Nachteile bei Spielunterbrechungen, sollten für Kinder und Eltern durch Warnhinweise transparent gemacht werden. Für simuliertes Glücksspiel müssen die gleichen Jugendschutzmaßnahmen gelten wie für „echtes“ Glücksspiel. Die Forschung zu Wirkmechanismen, Prävalenzen und Therapie im Zusammenhang mit Online-Spielsucht (Gaming Disorder) muss intensiviert werden.
Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes im letzten Jahr wurde die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Auf Spielplattformen müssen inzwischen die Altersfreigaben eindeutig gekennzeichnet werden, egal wie viele Nutzende sie haben oder wo ihr Unternehmenssitz liegt.
Auch die Informationen zu Beschwerdestellen, Systeme zur Altersverifikation und datenschutzfreundliche Voreinstellungen wurden verbessert. Wir werden die weiteren Entwicklungen sehr genau prüfen und bei Bedarf über eine weitere Novellierung des Jugendschutzgesetzes oder andere gesetzlicher Regelungen in der Zuständigkeit des Bundes beraten.“
Hier geht es zum Artikel