Nikotin- und Alkoholprävention mit neuem Präventionsgesetz endlich auf den Weg bringen

Nikotin- und Alkoholprävention mit neuem Präventionsgesetz endlich auf den Weg bringen

Anlässlich der Mitmachaktion „Rauchfrei im Mai“, die am 1.5. startet, sagen Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen im Bundestag und Dirk Heidenblut, Berichterstatter für Drogen- und Suchtpolitik der SPD im Gesundheitsausschuss im Bundestag:

Den Aufruf zum gemeinsamen rauchfreien Mai begrüßen wir sehr. Er kann dazu beitragen, öffentliches Bewusstsein für die gesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens und Dampfens zu schaffen. Neben jeder und jedem ist hier allerdings vor allem die Politik gefragt, in der Drogen- und Suchtpolitik die Verabredungen im Koalitionsvertrag in dieser Legislatur wirklich umzusetzen.

Mit Blick auf wirksame Verhältnisprävention bei Nikotin, Tabak und Alkohol stehen wesentliche Schritte noch aus, die wir nun konkret angehen müssen. Wir setzen hier insbesondere auf die geplante Novellierung des Präventionsgesetzes. Dabei sprechen wir uns dafür aus, konkrete Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzuführen:

Es braucht endlich konsequente Jugendschutzregelungen für Suchtmittelwerbung. Dazu zählen etwa Regeln, um TV-, Radio- und Social Media Werbung für Alkoholika auf die Nachtstunden zu reduzieren. Auch sollten wir den aus der Zeit gefallenen Paragrafen zum sogenannten begleiteten Trinken aus dem Jugendschutzgesetz streichen. Denn wenn 14-jährige Alkohol konsumieren, wirkt sich das schädigend aus – egal ob in Anwesenheit ihrer Eltern oder allein.

Bei E-Zigaretten sollten wir der Marktverbannung von Aromen für Tabakerhitzer im letzten Jahr folgen. Da vom süßlichen Geschmack blumig klingender Aromen wie „Vanilla Sky“ auch für E-Zigaretten und sogenannte Vapes besonders jugendliche Nichtraucher*innen angezogen werden.

All diese Maßnahmen wirken präventiv und kosten den öffentlichen Haushalt kein Geld. Im Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, mittels strengerer Werberegulierung für Tabak und E-Zigaretten aber auch für Alkohol und Glücksspiel den Jugendschutz zu stärken. Dazu braucht es jetzt die Präventionsgesetznovelle zur Förderung der öffentlichen Gesundheit und als weiterer glaubwürdiger Bestandteil einer progressiven Gesundheits- und Drogenpolitik, wie sie die Ampel bereits bei der Cannabisteillegalisierung und Drug-Checking bewiesen hat.

Presseartikel: Warum das britische Rauchverbot nicht zielführend ist.

Presseartikel: Warum das britische Rauchverbot nicht zielführend ist.

Der Tagesspiegel hat sich gestern mit den Plänen der britischen Regierung zu einem generellen Rauchverbot befasst. Dort sieht ein Gesetzesvorhaben ein Rauchverbot für alle Menschen vor, die ab dem 01. Januar 2009 geboren sind. Durch das feste Datum steigt das Mindestalter für das Verbot mit den Jahren an, bis es schließlich komplett verboten ist. Der Tagesspiegel hat dazu in der deutschen Politik nach Reaktionen gefragt.

Ich habe gegenüber der Zeitung zum Ausdruck gebracht, warum ich diesen Schritt aktuell nicht für zielführend halte. Die schrittweise Illegalisierung schafft auf Dauer einen Schwarzmarkt und führt zu Problemen, die wir aus der Prohibition von Cannabis kennen. Sinnvoller ist eine Einschränkung von Außenwerbung und das Verbot von süßen Aromen für E-Zigaretten.

Der ganze Artikel findet sich (hinter der Bezahlsperre) hier.

Presse: Nach Boeing-Pannen – Airlines müssen informieren

Der Tagesspiegel hat mich vergangene Woche zum Thema Fluggastsicherheit angefragt. Hintergrund waren die vermehrten Pannen mit Boeing-Flugzeugen, die bei vielen Menschen Sorge vor Flügen mit entsprechenden Flugzeugen ausgelöst hat. Mir ist es wichtig, dass Verbraucher*innen hier vor dem Flug Klarheit haben und entsprechend auswählen können. Dazu habe ich mich folgendermaßen geäußert:

„Sicherheit ist das A und O in der Luftfahrt. Wir sehen, dass das Luftfahrtbundesamt hier seiner Verantwortung nachkommt: So durften etwa Boeing-Maschinen nicht mehr abheben als in den USA eine Tür in der Luft herausgerissen wurde. Damit Fluggäste selbst wählen können, mit welchen Flugzeugen sie reisen möchten oder auch nicht, sollten die Airlines bereits bei der Buchung angeben, mit welcher Maschine geflogen wird. Das würde die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen stärken und könnte Vertrauen zurückgewinnen.“

Das Statement wurde zuerst im Tagesspiegel veröffentlicht, der sich dem Thema ausführlich widmet, den Artikel (hinter einer Paywall) findet ihr hier:

Presseartikel: Handelsblatt zur Verbraucheragenda

Presseartikel: Handelsblatt zur Verbraucheragenda

Bereits zu Beginn dieser Woche hat das Handelsblatt über das Thesenpapier von Tabea Rößner und mir zur EU-Verbraucheragenda berichtet. Mein Zitate dazu:

In ihrem Papier listen die Grünen-Politikerinnen Rößner und Heitmann weitere Punkte auf, wo sie auf EU-Ebene Handlungsbedarf sehen. Das Verbraucherrecht muss aus ihrer Sicht an die Anforderungen im digitalen Zeitalter angepasst werden. „Mit einem überzeugenden europäischen Rahmen können die Mitgliedstaaten vor Ort die besten Lösungen finden und den Verbraucherschutz überall auf dem Kontinent zielgenau verbessern“, sagte Heitmann dem Handelsblatt.

Den ganzen Artikel im Handelsblatt findet Ihr hier.

PM: Nachtruhe und Lärmschutz müssen Priorität vor Airline-Profiten haben

PM: Nachtruhe und Lärmschutz müssen Priorität vor Airline-Profiten haben

Die Aussetzung der Bußgeldverhängung für verspätete Flüge am Hamburger Flughafen kommentiert Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt und Verbraucherschutz der grünen Bundestagsfraktion sowie Mitglied im Gesundheitsausschuss wie folgt:

„Ich bedauere es sehr, dass in Folge der Klage von Lufthansa und Condor die Bußgeldverhängung für verspätete Flüge nach 23 Uhr in Hamburg vorerst ausgesetzt werden muss. Die Bußgelder waren immerhin ein kleiner Hebel, um Einhaltung von Regeln von den Airlines einzufordern. Auch wenn dieser Hebel nun erst einmal wegfällt, gilt zweifelsohne weiterhin:

Nachtruhe und Lärmschutz müssen Priorität vor Airline-Profiten haben.

Wir Grüne arbeiten bereits auf vielen Ebenen für einen besseren Lärmschutz, der gleichzeitig aktiver Gesundheitsschutz ist, zusammen. So werden wir nun vertieft prüfen, ob bundesrechtliche Novellierungen notwendig sind, um Airlines, die sich nicht an bestehende Regelungen halten, rechtssicher sanktionieren zu können.

In erster Linie ist hier aber die Hamburger Wirtschaftsbehörde in der Pflicht, schnell im Sinne der lärmgeplagten Hamburger*innen zu handeln. Die Betriebsgenehmigung des Flughafens stammt aus dem letzten Jahrhundert und das merkt man ihr an. Sie muss dringend erneuert und den heutigen Anforderungen angepasst werden. Hier besteht die Möglichkeit, den Lärmschutz in den Fokus zu rücken und rechtlich zu verankern. Bis eine novellierte Genehmigung vorliegt, kann die Behörde zudem Vollzugshinweise zur aktuellen Genehmigung erlassen und somit eine wirksame Sanktionierung verspäteter Flieger auch weiter ermöglichen.“

Pressemitteilung zur Bundesförderung für die KZ-Gedenkstätte Neuengamme

Pressemitteilung zur Bundesförderung für die KZ-Gedenkstätte Neuengamme

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat heute Fördermittel für die KZ-Gedenkstätte Neuengamme in Höhe von ca. 2 Mio. Euro beschlossen. Die Gelder kommen aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) und werden in die Einrichtung eines Begegnungszentrums und die Sanierung eines ehemaligen Verwaltungsgebäudes investiert.

Die Gedenkstätte befindet sich in Hamburg-Bergedorf. Die Hamburger Bundestagsabgeordnete Linda Heitmann sagt dazu:

„Ich freue mich sehr, dass wir aus dem Bundestag mit der Unterstützung von Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten an der KZ-Gedenkstätte Neuengamme ein klares Zeichen nach Hamburg senden. Gedenkstätten sind Teil der Erinnerungskultur und müssen erhalten bleiben sowie für Besucher*innen jeden Alters jederzeit ein Anlaufpunkt sein. Wir möchten sie zu einem Ort machen, an dem Menschen zusammenkommen und sich mit der Geschichte unseres Landes auseinanderzusetzen. In Zeiten, in denen rechte Parteien wieder anfangen, Menschen in unserem Land in Gruppen unterschiedlicher ‚Wertigkeit‘ einzuteilen und Pläne zu Vertreibungen zu schmieden, ist es unsere dringende Pflicht, Orte wie die KZ-Gedenkstätte Neuengamme konsequent zu unterstützen.“

Über das Förderprogramm:

Die Fördermittel für das Projekt der KZ-Gedenkstätte Neuengamme stammen aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“. Es ist eines von 66 Projekten bundesweit, die in der aktuellen Förderrunde ausgewählt wurden. Insgesamt werden 200 Millionen Euro in alle Teile des Landes vergeben. Dieses Geld fließt in die Sanierung von Sporthallen, Schwimmbädern, Jugend- und Kulturzentren, also in Orte, an denen unsere Gesellschaft zusammenkommt. Die Abgeordneten des Haushaltsausschusses haben heute dafür die Mittel zur Verfügung gestellt. Das ist auch ein gutes Signal für den Klimaschutz, denn die Förderung, die aus dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt wird, ist an ambitionierte Einsparziele bei Energie und CO2 gebunden.