Presse: Petition zu Cannabis – Versorgungssicherheit und Verhältnismäßigkeit

Presse: Petition zu Cannabis – Versorgungssicherheit und Verhältnismäßigkeit

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich heute mit der öffentlichen Petition „Geplante Änderungen des medizinischen Cannabis-Gesetzes stoppen“ befasst. Gegenstand der Petition sind die durch die Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis – insbesondere eine Pflicht zum ausschließlich persönlichen Arztkontakt – sowie ein mögliches Verbot des Apothekenversands. Der Petent, der selbst Cannabis-Patient ist, wendet sich mit seiner Petition gegen die Pläne der Bundesregierung und führt an, dass dadurch die Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen stark erschwert würde.

Dazu erklärt Linda Heitmann, MdB, Mitglied und zuständige grüne Berichterstatterin im Gesundheitsausschuss:

„Die Petition macht deutlich, was viele Patientinnen und Patienten derzeit umtreibt: Die geplanten Änderungen beim medizinischen Cannabis könnten die Versorgung unnötig erschweren. Gerade für chronisch Kranke, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder in ländlichen Regionen sind die Möglichkeit zur Verschreibung über Videosprechstunden und der Apothekenversand oft entscheidend für eine verlässliche Behandlung.

Medizinisches Cannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und sollte nicht ohne sachlichen Grund anders behandelt werden als andere Medikamente. Das haben wir Grüne auch in den Beratungen im Gesundheitsausschuss schon verdeutlicht. Es ist wichtig, im parlamentarischen Verfahren sorgfältig zu prüfen, welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf die Versorgungssicherheit und die Gleichbehandlung von Patient*innen haben – und wie eine konsistente, rechtssichere Regelung der Fernverschreibung insgesamt ausgestaltet werden kann.“

Bündnis 90/Die Grünen haben in der heutigen Sitzung des Petitionsausschusses für eine Erwägung votiert. Ziel ist es, damit die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die Versorgungssicherheit sowie auf die Gleichbehandlung von Patient*innen mit medizinischem Cannabis im Vergleich zu anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nochmal einer vertieften Prüfung durch das BMG zu unterziehen.

Aus grüner Sicht gilt: „Regulatorische Eingriffe müssen zielgenau, verhältnismäßig und systematisch konsistent sein. Funktionierende Versorgungsstrukturen dürfen nicht ohne belastbare fachliche Begründung eingeschränkt werden.“

Presse: Tagesspiegel Background zum Medizinalcannabisgesetz

Presse: Tagesspiegel Background zum Medizinalcannabisgesetz

Der Tagesspiel Background Gesundheit & E-Health berichtet heute über das von mir beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestag in Auftrag gegebene Gutachten zum Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetz.

Ich werde dort zitiert:

„Wenn selbst der Wissenschaftliche Dienst feststellt, dass der Ausschluss von EU-Verschreibungen unionsrechtswidrig wäre, sollte das ein deutliches Warnsignal an die Bundesregierung und die Koalitionäre sein“, sagt Heitmann zu der Bewertung. Europarechtswidrige Symbolverschärfungen würden niemandem helfen, sie gefährdeten vielmehr die Rechtssicherheit und die verlässliche Versorgung von Patientinnen und Patienten, meint die Abgeordnete. „Zudem ist es im Zweifel so, dass der Beschluss der rechtswidrigen Regelungen am Ende dazu führt, dass sich in der Praxis absolut nichts ändert und Online-Verschreibung sowie -Versand genauso weitergehen wie bisher“, meint Heitmann. Gesetzgebung müsse rechtlich tragfähig und verhältnismäßig sein, fordert Heitmann. „Alles andere schafft Unsicherheit und Schein-Aktionismus statt Lösungen.“

Den ganzen Artikel im Tagesspiegel Background (€) findet ihr hier. Das Gutachten auf den Seiten des Bundestags findet sich hier.

Presse zur öffentlichen Anhörung zum Medizinalcannabis-Gesetz

Presse zur öffentlichen Anhörung zum Medizinalcannabis-Gesetz

Vergangene Woche haben wir im Gesundheitsausschuss in einer öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf zum Medizinalcannabis-Gesetz debattiert. Ich habe dazu folgendes Statement abgegeben:

„Das Gesetz, das die Regierung vorgelegt hat, ist nicht ausgereift und stigmatisiert Patient*innen, da hier medizinisches Cannabis anders behandelt wird als alle anderen Medikamente. Die Patient*innen werden somit unter den Generalverdacht gestellt, Cannabis eigentlich gar nicht zu medizinischen Zwecken verschrieben bekommen zu wollen. Ihre Versorgung mit Medizinalcannabis wird dadurch deutlich verschlechtert. Eine Pflicht zu einem persönlichen Arztkontakt ist sinnvoll, sollte allerdings nicht nur bei Medizinalcannabis verschärft werden. Aus unserer Sicht kann dies zudem auch per Videosprechstunde passieren. Wir haben daher einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, solche Videosprechstunden zur Verschreibung auch zu ermöglichen.

Es wäre zudem sinnvoller, das gesamte System der Fernverschreibung zu reformieren und sich nicht nur auf ein spezielles Medikament zu beziehen. Auch vor dem Hintergrund, dass es zahlreiche Medikamente gibt, die deutlich gefährlicher sind und hohes Abhängigkeitspotential haben. Das Versandverbot für Apotheken wollen wir aus dem Gesetz wieder rausstreichen und haben auch dies per Änderungsantrag bereits eingereicht. Zudem wäre es angebracht, das Kriterium der Austherapiertheit bei der Verschreibung von Medizinalcannabis zu reformieren, damit das Medikament für Patient*innen wie Ärzte endlich wirklich im Behandlungsalltag ankommt. Im Gesundheitsausschuss müssen wir hier bei diesem Gesetz noch deutlich nachbessern.“

Über die Anhörung hat u.a. die pharmazeutische Zeitung hier und Legal Tribune Online berichtet.

Mit Katharina Dröge im Trinitatis Quartier

Mit Katharina Dröge im Trinitatis Quartier

Das neue Jahr ist kalt gestartet. Für Menschen, die auf der Straße leben, wird die Situation dadurch noch prekärer. Auch Menschen, die mit Einsamkeit zu kämpfen haben, fällt es jetzt besonders schwer, Kontakte zu knüpfen und aktiv auf andere zuzugehen. Vor diesem Hintergrund habe ich mit unserer Bundestags-Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge das Trinitatis Quartier in Altona besucht, das Platz für eine Pilger-Herberge, mehrere soziale Einrichtungen, Nachbarschaftstreff-Möglichkeiten und Wohnraum für Menschen in prekären Lebenslagen geschaffen hat.

Im Sommer des vergangenen Jahres wurde der Neubaukomplex auf dem Gelände der Trinitatis Gemeinde zwischen Fischmarkt, Reeperbahn und Königstraße eröffnet. Hier ist in fünf Gebäuden Platz für Wohnungen, Sozialwohnungen, eine Kita, Veranstaltungsräume, einen Bauwagen als Treffpunkt, Büros der Gemeinde und eine Pilgerherberge.

Als Anlaufstelle für Obdachlose Menschen bietet das Café „Mahlzeit“ Speisen und einen ruhigen Aufenthaltsbereich für bis zu 30 Personen an. Betrieben wird es von zwei Hauptamtlichen und vielen ehrenamtlich Engagierten, die hier viele wechselnde aber auch Stammgäste bedienen.

Neben dem Café befinden sich 26 Housing-First-Wohnungen, die als erste Wohnung für Menschen, die auf der Straße gelebt haben, dienen. Nicht nur, dass auch Haustiere wie Hunde in den Wohnungen erlaubt sind, macht das Projekt besonders. Sowohl im Housing-First als auch im Café gibt es eine Sozialberatungsstelle, die den Menschen zur Seite steht.

Als Ort für die gesamte Nachbarschaft gibt es den Bauwagen hinter der Kirche. Katharina und ich haben hier warme Getränke serviert bekommen und mit den beiden „Nachbarschafts-Engeln“  geplaudert. Die zwei Nachbarschafts-Engel sorgen für ein buntes Angebot. Hier versammeln sich Hobby-Gruppen, Kindergeburtstage oder die Nachbarschaft auf einen spontanen Schnack.

Nicht nur ich, sondern auch Katharina Dröge hat das Trinitatis Quartier sehr überzeugt und wir hoffen, dass es von Altona aus in vielen Punkten als Vorbild für Projekte und Quartiere in ganz Deutschland dienen kann.

 

Rede zum Medizinal-Cannabisgesetz

Rede zum Medizinal-Cannabisgesetz

Am Donnerstag hat der Bundestag in 1. Lesung über die Änderung des Medizinal-Cannabisgesetz debattiert. Ich habe dazu eine Rede gehalten:

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