K.O.-Tropfen: Bundesregierung kennt das Ausmaß des Problems nicht – hohe Dunkelziffer kann vermutet werden

K.O.-Tropfen: Bundesregierung kennt das Ausmaß des Problems nicht – hohe Dunkelziffer kann vermutet werden

Zur Erkennung des Einsatzes von KO-Tropfen sowie zum Anzeigeverhalten und zur Strafverfolgung habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Diese deckt erhebliche Wissenslücken der Behörden insbesondere bei Spiking, Strafverfolgung und Opferschutz auf.

Gleichzeitig kündigte Justizministerin Stefanie Hubig höhere Strafen für den Einsatz von KO-Tropfen an. Doch wie belastbar sind Forderungen nach schärferen Strafen, wenn der Staat gleichzeitig einräumt, über Ausmaß, Entwicklung und tatsächliche Verfolgung des Problems kaum belastbare Erkenntnisse zu besitzen?

Denn die Antwort auf die Kleine Anfrage zeigt leider eindeutig: In zentralen Bereichen fehlen bis heute belastbare Daten – obwohl die Bundesregierung selbst von einem erheblichen Dunkelfeld ausgeht.

Die Bundesregierung bestätigt unter anderem:

  • Fälle von K.O.-Tropfen werden bislang weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik gesondert erfasst noch systematisch ausgewertet.
  • Aussagen über Entwicklung, Verbreitung oder regionale Schwerpunkte sind deshalb nicht möglich.
  • Zu eingeleiteten oder erfolgreich abgeschlossenen Strafverfahren liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
  • Bundesweite Daten zu Diagnostik, toxikologischen Untersuchungen, anonymer Spurensicherung oder spezialisierten Unterstützungsangeboten existieren nicht.
  • Obwohl die Bundesregierung anerkennt, dass niedrigschwellige und anzeigenunabhängige Beweissicherung die Strafverfolgung verbessern könnte, plant sie derzeit keine entsprechenden bundesweiten Maßnahmen.
  • Forschungsprojekte zu K.O.-Tropfen und Spiking werden aktuell nicht öffentlich gefördert.

Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf die LeSuBiA-Dunkelfeldstudie. Danach geben 6,7 Prozent der Frauen und 3,7 Prozent der Männer an, dass ihnen möglicherweise bereits einmal K.O.-Tropfen verabreicht wurden. Damit erkennt die Bundesregierung selbst an, dass es vermutlich ein erhebliches Dunkelfeld gibt, dessen tatsächliches Ausmaß bislang kaum systematisch erfasst wird.

Mein Statement:

„Besonders alarmierend ist, dass aktuelle Forschung auf ein enormes Dunkelfeld hinweist. Wenn Menschen aus Scham, Unsicherheit oder fehlendem Vertrauen auf Anzeige und medizinische Hilfe verzichten, dann reden wir nicht über Einzelfälle, sondern über ein strukturelles Problem.“

Zugleich sehe ich den Widerspruch zwischen den angekündigten Strafverschärfungen und der unzureichenden Datengrundlage kritisch:

„Die Bundesregierung kündigt an, die Strafen beim Einsatz von K.O.-Tropfen zu verschärfen. Gleichzeitig räumt sie ein, dass viele Fälle aufgrund fehlender Erfassung, kurzer Nachweisfenster und mangelnder Datenlage überhaupt nicht erkannt oder ausgewertet werden können. Das passt nicht zusammen. Wer Täter konsequenter bestrafen will, muss zunächst dafür sorgen, dass Taten überhaupt erkannt, dokumentiert und verfolgt werden können. Das Dunkelfeld muss endlich heller werden – dem muss sich die Bundesregierung jetzt vorrangig annehmen. Wenn aktuelle Forschung zeigt, dass 6,7 Prozent der Frauen und 3,7 Prozent der Männer angeben, möglicherweise schon einmal Opfer von K.O.-Tropfen geworden zu sein, kann man die Augen vor dem Ausmaß des Problems nicht länger verschließen. Es braucht bessere Erkennung, niedrigschwellige Spurensicherung und eine systematische Erfassung. Erst dann kann eine wirksame Strafverfolgung greifen.

Die Antwort der Bundesregierung macht deutlich: Wer Betroffene wirksam schützen will, muss mehr tun als Strafrahmen zu verschärfen. Notwendig sind eine flächendeckende und niedrigschwellige Spurensicherung, eine bessere medizinische Versorgung, mehr Forschung sowie eine systematische Erfassung von Spiking-Fällen. Nur auf dieser Grundlage lassen sich Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung wirksam verbessern.“

Die vollständige Kleine Anfrage sowie die Antwort der Bundesregierung können hier nachgelesen werden:

Alkoholprävention stärken – Kinder und Jugendliche besser schützen

Alkoholprävention stärken – Kinder und Jugendliche besser schützen

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen umfassenden Antrag zur systematischen Stärkung der Alkoholprävention in Deutschland beschlossen und wird diesen anlässlich der Aktionswoche Alkohol Mitte Juni im Bundestag einbringen.

Im Mittelpunkt stehen dabei ein besserer Kinder- und Jugendschutz sowie die Aufforderung an die Bundesregierung, ein umfassendes Alkoholpräventionsgesetz auf den Weg zu bringen, für das wir als Grüne verschiedene wirksamere Maßnahmen und Bausteine gegen alkoholbedingte Gesundheitsrisiken bereits vorschlagen.

Deutschland gehört beim Alkoholkonsum weiterhin zu den Hochkonsumländern Europas. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Konsum liegt bei rund 10,6 Litern reinem Alkohol pro Jahr. Besonders problematisch ist früher Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen, da er die Entwicklung beeinträchtigen und das Risiko späterer Abhängigkeitserkrankungen nachweislich erhöhen kann.

„Kinder und Jugendliche wachsen in Deutschland noch immer in einem Umfeld auf, in dem Alkohol nahezu selbstverständlich verfügbar und sichtbar ist und breit beworben wird“, erklärt Linda Heitmann, zuständig für Drogen- und Suchtpolitik in der Grünen-Bundestagsfraktion.

Mit dem Antrag setzen die Grünen auf einen modernen Ansatz der Alkoholprävention. Konkret fordert die Fraktion unter anderem:

  • die Abschaffung des „begleiteten Trinkens“ ab 14 Jahren,
  • strengere Regeln für Alkoholwerbung, insbesondere online und in sozialen Medien,
  • stärkere Alterskontrollen im Handel und im digitalen Raum,
  • Maßnahmen gegen impulsgetriebene Alkoholkäufe,
  • eine bessere Finanzierung von Präventions- und Suchthilfeangeboten sowie
  • die Förderung alkoholfreier Alternativen

„Wer Kinder und Jugendliche wirksam unterstützen will, darf die Verantwortung nicht allein auf Einzelne abwälzen“, so Heitmann weiter. „Es braucht klare gesundheitspolitische Rahmenbedingungen, konsequentere Regeln bei Werbung und Verkauf sowie mehr Unterstützung für Prävention, Suchthilfe und attraktive alkoholfreie Alternativen.“

Auch der Marburger Bund hatte zuletzt deutlich strengere Regelungen beim Verkauf hochprozentigen Alkohols gefordert.

Der Antrag selbst kann hier heruntergeladen werden.

Außerdem findet sich eine erste Presseberichterstattung dazu im Tagesspiegel, das Thema wurde u.a. auch von T-Online, Merkur und der Welt aufgegriffen.

Presse: Mehr Tabaksteuer, mehr Gesundheitsschutz – Regierung antwortet, an Tabaksteuerplänen festhalten zu wollen

Presse: Mehr Tabaksteuer, mehr Gesundheitsschutz – Regierung antwortet, an Tabaksteuerplänen festhalten zu wollen

Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen Bundestagsfraktion, erklärt zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage:

„Die Antwort der Bundesregierung auf meine eingereichte Frage zu den Plänen rund um die Erhöhung der Tabaksteuer zeigt jetzt ganz klar: Eine Tabaksteuererhöhung bleibt auf der Agenda. Und das, obwohl sich die ursprünglichen Pläne, was damit gegenfinanziert werden sollte, erledigt haben.

 

Das ist gut so, denn die Steuererhöhung ist ein kleiner, aber wichtiger Baustein der Tabakprävention und kann zugleich zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen – wenngleich die Effekte der Mehreinnahmen vermutlich nur kurzzeitig sind, wenn die Steuer ihre Lenkungswirkung wie beabsichtigt entfaltet.

 

Tabak macht krank, kostet Leben und belastet unser Gesundheitswesen massiv. Vor allem aber kann eine erhöhte Steuer auch präventiv wirken. Gerade angesichts der Meldungen zu gestiegenen Zahlen jugendlicher Raucher, ist eine höhere Tabaksteuer das richtige Signal. Wer das Rauchen wirksam eindämmen will, muss auch bei Preis und Steuer ansetzen.

Die Bundesregierung sollte diesen Weg entschlossen weitergehen und auch die Einschränkung fruchtiger Aromen, Werbung, Verfügbarkeit und konsequente Alterskontrollen bei Tabak stärker in den Blick nehmen. Denn jede Maßnahme, die das Rauchen unattraktiver macht, schützt Gesundheit und stärkt die solidarische Finanzierung unseres Gesundheitswesens.“

Die schriftliche Frage findet sich auch hier: Antwort auf die schriftliche Frage

Social Media und junge Menschen: Unser Plan für sichere Plattformen

Social Media und junge Menschen: Unser Plan für sichere Plattformen

Wer kennt das nicht: Du scrollt abends im Bett durch TikTok, der Akku leer, der Schlaf kurz. Am nächsten Morgen kommst du kaum aus dem Bett. Du weißt: Das kann so nicht weitergehen! Die Plattformen sind so gebaut, dass sie süchtig machen und uns Zeit und Energie rauben – das ist kein Versehen, sondern das Geschäftsmodell. Wir Grüne im Bundestag wollen das ändern: mit der Durchsetzung klarer Regeln für die Konzerne, einem Mindestalter von 14 Jahren und starker Medienkompetenz für alle.

Kurz & Knapp: Mindestalter, Regeln, Medienkompetenz
Soziale Medien bieten für junge Menschen einerseits viele Möglichkeiten für ein gemeinsames Miteinander, sind aber oft auch eine echte Stressfalle. Wir wollen, dass sich die Plattformen ändern – und nicht die jungen Menschen. Deshalb fordern wir sichere Grundregeln für alle, ein Mindestalter von 14 Jahren für TikTok, Instagram und Co., mehr freiwillig zuschaltbare Funktionen Schritt für Schritt mit dem Alter und eine Nationale Strategie für Medienkompetenz. Gleichzeitig müssen die europäischen Regeln endlich konsequent durchgesetzt werden.

Um was geht es?
Instagram, TikTok, Snapchat – für viele Kinder und Jugendliche gehören diese Apps zum Alltag. Dort treffen sie Freund*innen, finden Gleichgesinnte, lernen Neues. Gerade für queere Jugendliche oder junge Menschen in Regionen mit wenig Angeboten sind diese Räume wichtig.

Doch die Plattform-Designs haben nicht die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Blick, sondern wie Meta und Co. maximal viel Geld verdienen können. Sie sollen dich am Bildschirm halten. Endloses Scrollen, Autoplay, auf dich zugeschnittene Feeds – alles zielt darauf, dass du möglichst lange dranbleibst. Denn je länger du scrollst, desto mehr Werbung siehst du. Das bringt den Konzernen Geld. Es kostet jungen Menschen aber Schlaf, Selbstwert und Gesundheit.

Eine Studie der DAK für das Jahr 2025 zeigt: Mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland nutzt soziale Medien riskant viel. Fünf Prozent sind sogar krankhaft abhängig. Wer ohne Limit scrollt, hat häufiger Angst, Schlafprobleme oder ein gestörtes Verhältnis zum eigenen Körper. Dazu kommen Hass, Mobbing und Übergriffe. Statt junge Menschen zu schützen, spülen die Algorithmen extreme Inhalte nach oben. Das muss sich ändern, damit Soziale Medien Spaß und nicht krank machen und wir ihre Möglichkeiten wirklich nutzen können.

Unsere Maßnahmen im Überblick
Wir Grüne im Bundestag haben klare Konzepte, die wirklich helfen:

  • Sichere Grundregeln für alle. Riskante Funktionen wie Autoplay, Endlos-Scrollen und geschäftsmäßige Belohnungssysteme sollen standardmäßig aus sein. Pausenhinweise sollen dagegen von Anfang an mitlaufen. Plattformen müssen KI-Inhalte kennzeichnen.
  • Mindestalter von 14 Jahren für Social Media. Kinder unter 14 sind vor Plattformen zu schützen, die ihre Zeit und Aufmerksamkeit zu Geld machen. Mit einer klaren Altersgrenze bekommen auch Eltern Entlastung: Sie haben bei einem Streit über den ersten TikTok-Account ein gesetzliches Argument.
  • Schritt für Schritt mehr Funktionen. Ab 16 Jahren sollen Jugendliche einzelne Funktionen freischalten können. Erst ab 18 Jahren sollen alle Funktionen und Inhalte offenstehen.
  • Die Durchsetzung der Altersgrenze muss sicher, verlässlich, diskriminierungsfrei, datensparsam und grundrechtsschonend sein. Wir sind klar dagegen, dass alle Menschen im Netz ihren Klarnamen angeben oder ihren Ausweis hochladen müssen.
  • Nationale Strategie für Medienkompetenz. Kinder und Jugendliche sollen lernen, sich sicher und selbstbestimmt im Netz zu bewegen. Das gehört in Kita, Schule, Sportverein und Jugendarbeit – und Eltern brauchen dafür Unterstützung. Die großen Tech-Konzerne finanzieren das über eine Abgabe auf ihre Werbeumsätze.
  • Mehr echte Orte zum Treffen. Wer draußen spielt, Sport macht oder im Jugendzentrum Freund*innen trifft, sitzt nicht am Bildschirm. Wir fordern deutlich mehr Geld für Freizeit, Sport und Kultur sowie für die offene Kinder- und Jugendarbeit.
  • Europäische Regeln endlich durchsetzen. Der Digital Services Act gilt seit Jahren. Doch die großen Plattformen halten sich nicht an ihre Pflichten. Wir fordern klare Fristen, scharfe Kontrollen und wirksame Strafen. Zusätzlich braucht es einen starken Digital Fairness Act, der manipulative Designs europaweit reguliert.

Warum setzen wir uns dafür ein?
Kinder und Jugendliche sollen gesund aufwachsen können – auch in einer digitalen Welt. Ihr Gehirn, ihre Gefühle und ihr Selbstwert entwickeln sich gerade erst. Genau in dieser Zeit reagieren sie besonders empfindlich auf Likes, schnelle Belohnung und den Zuspruch durch andere. Das nutzen die Plattformen gezielt aus.

Wir wollen, dass junge Menschen lachen, raufen, auf Bäume klettern, Pizza essen, Bandproben haben, Sport machen, ihre Grenzen austesten – und danach vielleicht auch scrollen, aber nicht stattdessen. Wir wollen, dass Eltern nicht allein dastehen mit der Frage, wie sie mit ihren Kindern über Medienkonsum sprechen. Und wir wollen, dass die Demokratie stark bleibt. Denn wenn Desinformation und Hetze die Feeds fluten, trifft das uns alle. Es geht um Schutz, um Freiheit – und um die Art, wie wir zusammenleben wollen.

Was die schwarz-rote Regierung macht und warum das nicht reicht
Die Bundesregierung redet viel über Kinderschutz im Netz, lässt aber nichts folgen. Beim Digital Services Coordinator, der die europäischen Regeln in Deutschland überwachen soll, ist nicht einmal die Hälfte der Stellen besetzt. Ohne Personal keine Kontrolle, ohne Kontrolle keine Folgen für die Konzerne.

Auch bei der Altersprüfung ist die Regierung planlos. Manche Vorschläge setzen auf Biometrie oder das Messen von Verhalten – das lehnen wir ab. Solche Verfahren greifen tief in Grundrechte ein und gefährden die Sicherheit im Netz. Wir wollen es besser machen: mit klaren Regeln für die Plattformen, einem durchdachten Mindestalter und einer Durchsetzung, die schützt statt überwacht. Wer Kinder und Jugendliche wirklich schützen will, muss an das Geschäftsmodell der Konzerne ran – nicht an die Daten der Bürger*innen und erst recht nicht an die Daten der Kinder und Jugendlichen.

Fraktionsbeschluss: Bessere Plattformen für alle – Junge Menschen schützen und stärken (PDF)

Statement zum BGH-Urteil zu Cannabis-Werbung

Statement zum BGH-Urteil zu Cannabis-Werbung

BGH-Urteil zu Cannabis-Werbung: Schluss mit verdeckter Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vergangene Woche klargestellt, dass Werbung für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis gegenüber der Öffentlichkeit unzulässig ist. Gesetzliche Grundlage ist dabei das Heilmittelwerbegesetz, das Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel klar untersagt.

Dazu erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Patientenrechte sowie für Drogen-, Sucht- und Cannabispolitik:

„Der Bundesgerichtshof zieht hier eine Grenze rechtlich klar, die gerade in den vergangenen Monaten immer stärker umgangen wurde. Das kann jeder sehen, der sich im öffentlichen Raum oder im Internet bewegt: Werbung für Medizinalcannabis oder auch die Abnehmspritze begegnen uns im Alltag immer mehr. Dabei ist rechtlich eigentlich eindeutig: Verschreibungspflichtige Medikamente sind kein Lifestyle-Produkt und keine Ware für aggressive Vermarktung.

Was wir im Alltag erleben, sind demnach systematische Versuche, das Werbeverbot zu unterlaufen – über Plattformen, Social Media und scheinbar harmlose Informationsangebote. Das untergräbt auch den Patientenschutz, denn es ist für Laien nicht mehr einschätzbar, welche Risiken mit den beworbenen Produkten auch einher gehen können.

Ich erwarte und erhoffe mir nach diesem Urteil, dass Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente endlich möglichst vollständig aus dem öffentlichen Raum wieder verschwindet. Dass wir darüber überhaupt noch diskutieren müssen, zeigt, wie groß die Vollzugsprobleme sind. Es zeigt aber auch, dass wir im Zweifel gesetzliche Nachschärfungen oder höhere Strafrahmen brauchen, wenn sich die Situation nach diesem Urteil nicht verändert.“

Das Urteil findet ihr hier.

PM: Evaluationsbericht zur Cannabisgesetzgebung

PM: Evaluationsbericht zur Cannabisgesetzgebung

Schwarzmarkt sinkt, Clubs bleiben rar – zwei Jahre Cannabis-Legalisierung in Deutschland

Zum zweiten Jahrestag und des heute veröffentlichten zweiten Evaluationsberichts zum Konsumcannabisgesetz erklärt Linda Heitmann, MdB, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Zum Glück ist das kein Aprilscherz: Exakt zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wird erstmals sichtbar, dass der Schwarzmarkt zurückgeht. Immer mehr Konsument*innen bauen selbst an und wissen, was ‚drin ist‘ – das war das Ziel unseres Gesetzes. Dass sich weiterhin nur wenige Menschen in Clubs zum gemeinschaftlichen Anbau zusammenschließen, ist bedauerlich – denn gerade hier läge eine große Chance, den Schwarzmarkt noch schneller und stärker zurückzudrängen. Deshalb appellieren wir an die Bundesländer, Clubgründungen konstruktiv zu begleiten.

Dabei muss immer betont werden: Selbstanbau und Clubmitgliedschaften stehen in Deutschland nur Erwachsenen offen. Kinder und Jugendliche müssen weiterhin streng geschützt werden, Suchtprävention sowie Suchtberatung müssen flächendeckend ausfinanziert sein und wirksam greifen. Verschiedene evaluierende Studien deuten darauf hin, dass der Cannabis-Konsum unter Jugendlichen leicht rückläufig ist. Das ist gut und wenn sich der Trend verfestigt, wäre damit ein weiteres Gesetzesziel erreicht. Wir werden das weiter eng beobachten.

Insgesamt gilt: Es ist bedauerlich, dass Deutschland bei der Cannabis‑Gesetzgebung gerade auf halbem Wege stehen bleibt, weil Union und SPD nicht gewillt sind, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und Modellprojekte für kontrollierte Abgabe zu ermöglichen. Gerade für Gelegenheitskonsumierende könnte dies der Game‑Changer sein, um den Schwarzmarkt und auch die stark gestiegene Nachfrage nach medizinischem Cannabis übers Internet wirksam zurückzudrängen. Länder wie Kanada machen hier schon seit vielen Jahren vor, wie es gehen kann.“