25. Aug. 2026
Im Rahmen des Wahlkampfes war ich am 24./25. August in Mecklenburg-Vorpommern unterwegs – genauer gesagt in Greifswald, wo meine grüne Mentee Kathrin Kreisvorsitzende ist.
Filmvorführung „22 Bahnen“ mit Diskussion
Zentraler Anlass meines Besuches war die durch den grünen KV Greifswald organisierte Filmvorführung von „22 Bahnen“. Die Geschichte des verfilmten Bestseller-Romans handelt von zwei Schwestern, die in einer deutschen Kleinstadt bei ihrer alkoholkranken Mutter aufwachsen und schon früh Verantwortung übernehmen müssen. Der Film hat die Grüne Greifswalder Kandidatin Katharina Horn und mich sowie alle ca. 25 Anwesenden tief berührt und zu einer lebhaften Diskussion darüber angeregt, wie man Kindern suchtkranker Eltern besser helfen kann – sowohl präventiv, als auch unterstützend im Alltag.
Dabei wurde deutlich: Bund, Länder und Kommunen müssen hier gut zusammenwirken – zum Beispiel, um flächendeckend Hilfs- und Gesprächsangebote für Betroffene auszufinanzieren, um Fachkräfte in der Bildung und Jugendhilfe entsprechend fortzubilden oder auch einfach, um niedrigschwellig zugängliche Angebote für Kinder und Jugendliche wie Schwimmbäder und Bibliotheken gut zu erhalten. Darüber hinaus muss bezüglich Suchtmittelmissbrauch die Prävention verstärkt werden – sowohl bundesweit über verhältnispräventive Maßnahmen, als auch vor Ort in Projekten.
Besuch bei sophii
Da ich mich im Rahmen meiner Ausschussarbeit im Bundestag immer wieder auch mit der Situation von Menschen in prekären Lebenslagen, ohne festen Wohnsitz oder Versicherungsstatus, auseinandersetze, hatte ich mir gewünscht, in Greifswald zudem gemeinsam mit dem Kreisvorstand das Projekt „Zu Hause in Greifswald (ZiG)“ zu besuchen. Es wurde gemeinsam mit der sophii GmbH ins Leben gerufen – ein Träger der örtlichen Wohnungsbaugesellschaft, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, über Mittel der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung finanziert individuelle Wohnangebote zu entwickeln und zu betreuen. Und zwar speziell für Menschen, die sonst auf Grund verschiedenster Problemlagen von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Auch über so genannte „Housing First“-Angebote werden hier obdach- und wohnungslose Menschen immer wieder in eigenem Wohnraum untergebracht sowie beraten und betreut.
Das Viertel, in dem sophii sitzt und Menschen konkret im Quartier integriert und betreut, hat etwa 11.600 Einwohner*innen und liegt im Südosten der insgesamt rund 60.000 Einwohner-Stadt Greifswald.
Die Menschen, für die hier konkret Wohnungsangebote und betreute Wohnformate entwickelt werden, sind beispielsweise junge Erwachsene, die mit 18 Jahren aus den Angeboten der Jugendhilfe häufig herausfallen. Es sind zudem auch Menschen mit psychischen oder komplexen körperlichen Erkrankungen sowie im Alter auch Menschen mit Demenz oder Menschen, die aus der Haft oder einer Klinik nach längerem Aufenthalt entlassen werden.
Das Projekt sieht sich – gerade durch die enge und gute Zusammenarbeit mit dem lokalen Wohnungsunternehmen – als Vorbild auch für andere Städte und Quartiere in Deutschland. Gleichzeitig wünschen sich die Engagierten hier, dass Hilfen und Unterstützungsleistungen aus Pflege, Eingliederungshilfe, aber auch Jugend- und Arbeitslosenhilfe besser gebündelt und zusammengedacht werden sollten, um individuellere Hilfen zu ermöglichen – sowohl in Bezug auf die Wohnungsunterbringung, als auch bezüglich der begleitenden Hilfen und Betreuungen.
13. Aug. 2026
„Der zunehmende Crackkonsum und die damit verbundenen Probleme auch im öffentlichen Raum in Großstädten wie Hamburg zeigt sehr deutlich, dass wir unsere Drogen- und Suchthilfekonzepte permanent an die Konsummuster anpassen müssen.
Die Bürgermeister von Köln und Düsseldorf haben deshalb, mit ihrem Vorstoß der Idee zu Modellprojekten zur Weitergabe von Kleinstmengen zwischen schwerstabhängigen Konsument*innen in klar abgegrenzten Bereichen von Suchthilfeeinrichtungen, einen guten und wichtigen Schritt gemacht. Leider hat das Land NRW dem aus rechtlichen Gründen eine Absage erteilt.
Ich würde mir wünschen, dass Hamburg die Idee trotzdem weiterverfolgt und vorangeht, um solch ein Vorhaben auszutesten. Es wäre ein starkes Signal, wenn sich der Senat – bestenfalls mit NRW gemeinsam – dafür einsetzt, dass hierfür bundeseinheitlich ein geeigneter Rechtsrahmen geschaffen wird.
Zum Hintergrund: Crack erzeugt einen enormen Suchtdruck und wirkt nur sehr kurz. Viele schwerstabhängige Menschen verlassen deshalb schon direkt nach den Konsumvorgängen wieder den Drogenkonsumraum, um die nächste Dosis zu beschaffen. Genau dadurch verlieren wir ein entscheidendes Zeitfenster, in dem Sozialarbeiter*innen Kontakt aufbauen, medizinische Hilfe leisten und oder Menschen in weiterführende Angebote vermitteln können.
Bei der Weitergabe von Kleinstmengen geht es ausdrücklich nicht darum, professionellen Drogenhandel zu tolerieren. Es geht darum, schwer suchtkranke Menschen in den geeigneten Settings besser zu erreichen, sie länger in den Hilfestrukturen zu halten und Konsum und Kleinsthandel möglichst aus dem öffentlichen Raum heraus in niedrigschwellige Hilfsangebote zu verlagern. Schadensminimierung, soziale und medizinische Hilfe und die Bekämpfung des professionellen Drogenhandels sind dabei kein Widerspruch, sondern müssen zusammengedacht werden.“
3. Juli 2026
Zum Internationalen Tag gegen Drogenmissbrauch am 26. Juni hat die pharmazeutische Zeitung einen Überblick über die drogenpolitische Debatte in Deutschland veröffentlicht, in dem auch ich zitiert werde. Den Bericht findet ihr hier.
Mein Statement in Gänze, das ich der Pharmazeutischen Zeitung gegeben hatte: „Problematischer Drogenkonsum in Deutschland ist und bleibt ein ernst zu nehmendes Problem. Aus meiner Sicht tut die Bundesregierung bislang jedoch nicht genug, um dem wirksam zu begegnen. Wer von einer Drogenkrise spricht, muss auch die Hilfesysteme stärken. Denn wir haben in Deutschland eigentlich eine gute und effektive Behandlung von Suchterkrankungen und, doch viel zu oft kommen Konsument*innen dort nicht an. Die flächendeckende Sicherstellung der Suchtkrankenhilfe in Deutschland vielerorts nicht gewährleistet. Das gilt insbesondere für niedrigschwellige Angebote, die häufig den ersten Kontakt zu Menschen mit problematischem Konsumverhalten illegalisierter Substanzen herstellen und dann weitervermitteln. Sie haben damit eine zentrale Rolle für Beratung und Schadensminderung spielen.
Von der Bundesregierung wünsche ich mir deshalb eine nationale Strategie zur Stärkung der Suchthilfe. Dazu gehören eine verlässliche Finanzierung von Beratungsstellen und niedrigschwelligen Hilfsangeboten, bessere Zugänge zu Entgiftung, Therapie und Rehabilitation sowie eine stärkere Unterstützung von Ländern und Kommunen beim Ausbau der Versorgungsstrukturen. Versorgungsketten müssen lückenlos überall in Deutschland funktionieren. Gleichzeitig müssen Prävention und Gesundheitsförderung deutlich stärker in den Mittelpunkt rücken.
Eine wirksame Drogenpolitik darf sich nicht auf Strafverfolgung beschränken. Menschen mit Suchterkrankungen brauchen Hilfe statt Strafverfolgung. Deshalb müssen Prävention, Hilfe und Behandlung endlich denselben Stellenwert erhalten wie die Bekämpfung des illegalen Drogenhandels.“
25. Juni 2026
Zur Erkennung des Einsatzes von KO-Tropfen sowie zum Anzeigeverhalten und zur Strafverfolgung habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Diese deckt erhebliche Wissenslücken der Behörden insbesondere bei Spiking, Strafverfolgung und Opferschutz auf.
Gleichzeitig kündigte Justizministerin Stefanie Hubig höhere Strafen für den Einsatz von KO-Tropfen an. Doch wie belastbar sind Forderungen nach schärferen Strafen, wenn der Staat gleichzeitig einräumt, über Ausmaß, Entwicklung und tatsächliche Verfolgung des Problems kaum belastbare Erkenntnisse zu besitzen?
Denn die Antwort auf die Kleine Anfrage zeigt leider eindeutig: In zentralen Bereichen fehlen bis heute belastbare Daten – obwohl die Bundesregierung selbst von einem erheblichen Dunkelfeld ausgeht.
Die Bundesregierung bestätigt unter anderem:
- Fälle von K.O.-Tropfen werden bislang weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik gesondert erfasst noch systematisch ausgewertet.
- Aussagen über Entwicklung, Verbreitung oder regionale Schwerpunkte sind deshalb nicht möglich.
- Zu eingeleiteten oder erfolgreich abgeschlossenen Strafverfahren liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
- Bundesweite Daten zu Diagnostik, toxikologischen Untersuchungen, anonymer Spurensicherung oder spezialisierten Unterstützungsangeboten existieren nicht.
- Obwohl die Bundesregierung anerkennt, dass niedrigschwellige und anzeigenunabhängige Beweissicherung die Strafverfolgung verbessern könnte, plant sie derzeit keine entsprechenden bundesweiten Maßnahmen.
- Forschungsprojekte zu K.O.-Tropfen und Spiking werden aktuell nicht öffentlich gefördert.
Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf die LeSuBiA-Dunkelfeldstudie. Danach geben 6,7 Prozent der Frauen und 3,7 Prozent der Männer an, dass ihnen möglicherweise bereits einmal K.O.-Tropfen verabreicht wurden. Damit erkennt die Bundesregierung selbst an, dass es vermutlich ein erhebliches Dunkelfeld gibt, dessen tatsächliches Ausmaß bislang kaum systematisch erfasst wird.
Mein Statement:
„Besonders alarmierend ist, dass aktuelle Forschung auf ein enormes Dunkelfeld hinweist. Wenn Menschen aus Scham, Unsicherheit oder fehlendem Vertrauen auf Anzeige und medizinische Hilfe verzichten, dann reden wir nicht über Einzelfälle, sondern über ein strukturelles Problem.“
Zugleich sehe ich den Widerspruch zwischen den angekündigten Strafverschärfungen und der unzureichenden Datengrundlage kritisch:
„Die Bundesregierung kündigt an, die Strafen beim Einsatz von K.O.-Tropfen zu verschärfen. Gleichzeitig räumt sie ein, dass viele Fälle aufgrund fehlender Erfassung, kurzer Nachweisfenster und mangelnder Datenlage überhaupt nicht erkannt oder ausgewertet werden können. Das passt nicht zusammen. Wer Täter konsequenter bestrafen will, muss zunächst dafür sorgen, dass Taten überhaupt erkannt, dokumentiert und verfolgt werden können. Das Dunkelfeld muss endlich heller werden – dem muss sich die Bundesregierung jetzt vorrangig annehmen. Wenn aktuelle Forschung zeigt, dass 6,7 Prozent der Frauen und 3,7 Prozent der Männer angeben, möglicherweise schon einmal Opfer von K.O.-Tropfen geworden zu sein, kann man die Augen vor dem Ausmaß des Problems nicht länger verschließen. Es braucht bessere Erkennung, niedrigschwellige Spurensicherung und eine systematische Erfassung. Erst dann kann eine wirksame Strafverfolgung greifen.
Die Antwort der Bundesregierung macht deutlich: Wer Betroffene wirksam schützen will, muss mehr tun als Strafrahmen zu verschärfen. Notwendig sind eine flächendeckende und niedrigschwellige Spurensicherung, eine bessere medizinische Versorgung, mehr Forschung sowie eine systematische Erfassung von Spiking-Fällen. Nur auf dieser Grundlage lassen sich Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung wirksam verbessern.“
Die vollständige Kleine Anfrage sowie die Antwort der Bundesregierung können hier nachgelesen werden:
8. Juni 2026
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen umfassenden Antrag zur systematischen Stärkung der Alkoholprävention in Deutschland beschlossen und wird diesen anlässlich der Aktionswoche Alkohol Mitte Juni im Bundestag einbringen.
Im Mittelpunkt stehen dabei ein besserer Kinder- und Jugendschutz sowie die Aufforderung an die Bundesregierung, ein umfassendes Alkoholpräventionsgesetz auf den Weg zu bringen, für das wir als Grüne verschiedene wirksamere Maßnahmen und Bausteine gegen alkoholbedingte Gesundheitsrisiken bereits vorschlagen.
Deutschland gehört beim Alkoholkonsum weiterhin zu den Hochkonsumländern Europas. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Konsum liegt bei rund 10,6 Litern reinem Alkohol pro Jahr. Besonders problematisch ist früher Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen, da er die Entwicklung beeinträchtigen und das Risiko späterer Abhängigkeitserkrankungen nachweislich erhöhen kann.
„Kinder und Jugendliche wachsen in Deutschland noch immer in einem Umfeld auf, in dem Alkohol nahezu selbstverständlich verfügbar und sichtbar ist und breit beworben wird“, erklärt Linda Heitmann, zuständig für Drogen- und Suchtpolitik in der Grünen-Bundestagsfraktion.
Mit dem Antrag setzen die Grünen auf einen modernen Ansatz der Alkoholprävention. Konkret fordert die Fraktion unter anderem:
- die Abschaffung des „begleiteten Trinkens“ ab 14 Jahren,
- strengere Regeln für Alkoholwerbung, insbesondere online und in sozialen Medien,
- stärkere Alterskontrollen im Handel und im digitalen Raum,
- Maßnahmen gegen impulsgetriebene Alkoholkäufe,
- eine bessere Finanzierung von Präventions- und Suchthilfeangeboten sowie
- die Förderung alkoholfreier Alternativen
„Wer Kinder und Jugendliche wirksam unterstützen will, darf die Verantwortung nicht allein auf Einzelne abwälzen“, so Heitmann weiter. „Es braucht klare gesundheitspolitische Rahmenbedingungen, konsequentere Regeln bei Werbung und Verkauf sowie mehr Unterstützung für Prävention, Suchthilfe und attraktive alkoholfreie Alternativen.“
Auch der Marburger Bund hatte zuletzt deutlich strengere Regelungen beim Verkauf hochprozentigen Alkohols gefordert.
Der Antrag selbst kann hier heruntergeladen werden.
Außerdem findet sich eine erste Presseberichterstattung dazu im Tagesspiegel, das Thema wurde u.a. auch von T-Online, Merkur und der Welt aufgegriffen.
27. Mai 2026
Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen Bundestagsfraktion, erklärt zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage:
„Die Antwort der Bundesregierung auf meine eingereichte Frage zu den Plänen rund um die Erhöhung der Tabaksteuer zeigt jetzt ganz klar: Eine Tabaksteuererhöhung bleibt auf der Agenda. Und das, obwohl sich die ursprünglichen Pläne, was damit gegenfinanziert werden sollte, erledigt haben.
Das ist gut so, denn die Steuererhöhung ist ein kleiner, aber wichtiger Baustein der Tabakprävention und kann zugleich zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen – wenngleich die Effekte der Mehreinnahmen vermutlich nur kurzzeitig sind, wenn die Steuer ihre Lenkungswirkung wie beabsichtigt entfaltet.
Tabak macht krank, kostet Leben und belastet unser Gesundheitswesen massiv. Vor allem aber kann eine erhöhte Steuer auch präventiv wirken. Gerade angesichts der Meldungen zu gestiegenen Zahlen jugendlicher Raucher, ist eine höhere Tabaksteuer das richtige Signal. Wer das Rauchen wirksam eindämmen will, muss auch bei Preis und Steuer ansetzen.
Die Bundesregierung sollte diesen Weg entschlossen weitergehen und auch die Einschränkung fruchtiger Aromen, Werbung, Verfügbarkeit und konsequente Alterskontrollen bei Tabak stärker in den Blick nehmen. Denn jede Maßnahme, die das Rauchen unattraktiver macht, schützt Gesundheit und stärkt die solidarische Finanzierung unseres Gesundheitswesens.“
Die schriftliche Frage findet sich auch hier: Antwort auf die schriftliche Frage