Mit der Techniker Krankenkasse habe ich über meine Pläne und Vorhaben für die kommende Legislatur gesprochen. Es ging um die Stabilisierung der Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung, eine vorausschauende Gesundheitspolitik und postvirale Erkrankungen.
Der Tagesspiegel Background Gesundheit berichtete am Dienstag exklusiv über meine Anfrage an die Bundesregierung zu möglichen Modellprojekten zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken, die auf der Grundlage der „Forschungsklausel“, welche in der 1. Säule des Cannabisgesetzes verankert ist, beantragt worden waren.
Die Antwort ist leider ernüchternd: von insgesamt 65 eingegangenen Anträgen wurden 9 bereits abgelehnt. Die Bundesregierung verspielt hier die Chance, neue Erkenntnisse zu gewinnen, auf deren Grundlage die Gesetzgebung zu Cannabis zu Genusszwecken sinnvoll weiterentwickelt werden könnte. Mein Statement dazu:
„Es ist mir unverständlich, dass die Bundesregierung die Chance nicht wahrnimmt, über zeitlich und räumlich begrenzte Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken neue Erkenntnisse zu gewinnen. Meine Interpretation der Forschungsklausel ist, dass das durchaus möglich wäre. Immerhin sind es erst 9 von 65 Anträgen, die vom BLE bisher abgelehnt wurden. Das heißt im Umkehrschluss: in 56 Fällen hat die Bundesregierung weiterhin die Möglichkeit, der Wissenschaft in Sachen Weiterentwicklung der Cannabisgesetzgebung in Deutschland eine Chance zu geben. Und dass das sehr sinnvoll wäre, hat spätestens die Zwischenevaluation ja gezeigt: der Konsum von Cannabis hat seit der Entkriminalisierung – gerade unter jungen Menschen – nicht zugenommen, sondern ist sogar leicht rückläufig. Deshalb gilt es, den Jugendschutz jetzt auch weiter zu stärken und gleichzeitig den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Dafür neue Wege auszutesten, die auf Grundlage der Forschungsklausel als Projekte eingegangen sind, sollte die Bundesregierung endlich als Chance statt als Belastung begreifen.“
Den ganzen Bericht im Tagesspiegel Background findet ihr hier (€)
Suchthilfeeinrichtungen sind ein wichtiger Pfeiler in der gesundheitlichen Beratung, Betreuung und Behandlung in Deutschland. Ich kenne die Hamburger Suchthilfe-Landschaft aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit gut. Umso wichtiger ist es mir, mit den Einrichtungen insbesondere in meinem Wahlkreis im permanenten Austausch zu sein und mich über aktuelle Schwerpunkte und Probleme zu informieren. So führte mich mein Weg für einen Besuch diese Woche wieder einmal ins Lukas Suchthilfezentrum in Lurup für ein Gespräch mit Leitung Frank Craemer, seiner designierten Nachfolgerin Susan Mehlhorn sowie der künftigen stellvertretenden Leitung. Das Lukas leistet seit vielen Jahrzehnten wichtige Arbeit im Hamburger Westen und macht hier insbesondere Beratungs-, ambulante Reha- und Selbsthilfeangebote für Suchtkranke und ihre Angehörigen. Dabei wird zu unterschiedlichsten Suchterkrankungen beraten: Alkohol, Cannabis, Kokain, Glücksspiel und auch problematischer Medienkonsum sind die häufigsten Problemstellungen. Es wurde mir gestern einmal mehr erläutert, dass in den seltensten Fällen nur eine Sucht beziehungsweise Substanz allein das Problem ist, fast immer gibt es Mischkonsum. Und in über 70% der Fälle ist Alkohol – oft als Hauptsubstanz – in den komplexen Problemstellungen mit dabei.
Das Lukas hat aktuell insbesondere mit folgenden Problemen zu kämpfen:
Die Anfrage ist so hoch, dass Betroffene nach dem Erstgespräch oft 4-5 Monate Wartezeit für eine Folgeberatung haben. Bei einer Suchterkrankung eine lange Zeit, in der die Motivation zur Veränderung aufrecht erhalten werden muss.
Da die Einrichtung von der Stadt Hamburg gefördert wird, sollen idealerweise auch nur Menschen aus Hamburg hier beraten und betreut werden. Anfragen aus dem angrenzenden Schleswig-Holstein werden weiterverwiesen. Das birgt stets die Gefahr, dass Menschen, die einmal den Mut gefasst haben, das Hilfesystem zu kontaktieren, wieder verlorengehen.
Da die Suchthilfe nur eine gesetzliche Kann-Leistung ist, hängt die finanzielle Ausstattung stark von der Lage kommunaler Haushalte ab und schwankt immer wieder. Wobei das Lukas gleichzeitig betont, dass die Situation in Hamburg hier vergleichsweise gut ist.
Obwohl der Stadtteil Osdorf direkt nebenan liegt, finden viele Betroffene nur schwer den Weg bis nach Lurup ins Suchthilfezentrum. Auch mobile offene Sprechstunden vor Ort in Osdorf wurden eher mäßig angenommen bisher, die Hemmschwelle scheint hier leider hoch.
Danke für den guten Austausch! Ich komm gern wieder!
Vergangene Woche hat das Bundeskabinett die Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen. Ich habe dazu gegenüber der Apotheken Umschau folgendes Statement abgegeben:
Der Vorschlag von Warken greift zu kurz, stigmatisiert Cannabis-Konsument*innen und erschwert leider die Situation für Menschen, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind. Der richtige Gedanke, dass die Verschreibung von Medikamenten mit einem echten Arzt-Patienten-Kontakt verbunden sein sollte und nicht völlig anonym über das Internet erfolgen darf, wird zwar aufgegriffen, aber eine Reform der anonymen Fernverschreibung und des Versandhandels, um eine bessere Kontrolle zu gewährleisten, sollte für alle Medikamente gelten, nicht nur für Cannabis! Vor allem im Hinblick auf die wachsende Problematik der Medikamentenabhängigkeit in unserer Gesellschaft benötigen wir hier für sämtliche Medikamente klarere Regelungen. Besonders auch in Bezug auf Werbung! Es kann nicht sein, dass Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente wie Medizinalcannabis auf U-Bahn-Screens gezeigt wird, während Werbung für Cannabis zu Genusszwecken aus guten Gründen zur Prävention gesetzlich verboten wurde. Es ist nicht nachvollziehbar, jetzt nur das Medizinal-Cannabisgesetz zu ändern, anstatt die Fernverschreibung insgesamt zu reformieren. Diese Haltung ist stigmatisierend. Ich wehre mich gegen den Generalverdacht gegenüber Cannabis-Konsument*innen, die die Möglichkeit der Fernverschreibung für Genusszwecke in Anspruch nehmen. Besonders für Patient*innen, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind und momentan am Kriterium der Austherapiertheit scheitern, ist dies eine bittere Situation. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Aktuell diskutiert die Bundesregierung ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Ich habe mich dazu gegenüber dem Tagesspiegel geäußert. Den Artikel findet ihr hier. Mein Statement in voller Länge:
„Ich halte eine ernsthafte Diskussion über Beschränkungen von Social Media für Kinder und Jugendliche seit Langem für überfällig. In der „realen“ Welt gibt es in vielen Lebensbereichen ausgeklügelte Regeln, um Jugendschutz und Suchtprävention bestmöglich sicherzustellen, doch im digitalen Raum fehlen solche Schutzmechanismen weitgehend.
Jugendliche sind dadurch nicht nur damit konfrontiert, fast jederzeit online sein zu können und so in einen gesundheitsgefährdenden Medienkonsum hineinzuwachsen. Sie werden auch im Netz und in sozialen Medien mit problematischen Inhalten konfrontiert: Von Alkoholwerbung bis hin zu pornografischen Inhalten gibt es kaum wirksamen Schutz für Kinderaugen.
Mein Plädoyer ist daher, dass wir ernsthaft daran arbeiten, eine funktionierende Altersverifikation im Netz einzuführen, sodass Kinder und Jugendliche erst ab einem Mindestalter –zum Beispiel 16 Jahren – Zugang zu sozialen Netzwerken und Plattformen erhalten.
Es spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, dass Kinder und Jugendliche bereits früher lernen, das Internet sinnvoll zur Recherche und für die Arbeit zu nutzen. Aber sie dürfen dabei auf keinen Fall mit jugendgefährdenden und suchtgefährdenden Inhalten und Algorithmen in Berührung kommen!“