Public Health Index: Deutschland hat Nachholbedarf bei Suchtmittelprävention

Public Health Index: Deutschland hat Nachholbedarf bei Suchtmittelprävention

Die aktuellen Zahlen des Public Health Index sind veröffentlicht und lassen . Deutschland nicht gut aussehen: wir belegen lediglich den 17. von 18 Plätzen der Staaten in Nord- und Zentraleuropa.

Konkret untersucht wurde, wie gut die Staaten die WHO-Empfehlungen zur Gesundheitsvorsorge umsetzen. Die AOK und das Deutsche Krebsforschungszentrum haben darin gemeinsam die Handlungsfelder Tabak, Alkohol, Ernährung und Bewegung untersucht. Insbesondere bei den Kategorien zur Eindämmung des Tabak- und Alkoholkonsums sowie der gesunden Ernährung schneidet Deutschland schlecht ab. Besonderer Nachholbedarf wird Deutschland bescheinigt bei  strukturellen Präventions-Maßnahmen wie gesundheitsorientierter Besteuerung, Regelungen zur Werbung und Marketing sowie der Gestaltung des Angebots und der Verfügbarkeit gesundheitsschädlicher Konsumgüter.

Dass Deutschland in den genannten Handlungsfeldern so schlecht abschneidet, ist wenig überraschend und trotzdem erschreckend. Trotz der jahrzehntelang bekannten Gefahren durch das Tabakrauchen, raucht in Deutschland immer noch knapp vierte erwachsene Person. Allein der volkswirtschaftliche Schaden durch den Tabakkonsum ist mit 97 Milliarden Euro jährlich daher enorm. Prävention wird politischweiter hintenangestellt. Und das, obwohl es viele wirksame Maßnahmen gibt. Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen uns seit vielen Jahren für eine Erhöhung der Tabaksteuer, ein umfassendes Werbe- und Sponsoringverbot sowie besseren Nichtraucherschutz ein.

Darüber machen wir uns dafür stark, auch beim Alkoholkonsum den Jugendschutz und die Prävention wirksam zu stärken, indem ähnliche Maßnahmen wie bei Tabak endlich angegangen werden. Das heißt konkret z.B. höhere Steuern, eine Begrenzung der Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit und umfassende Werbeeinschränkungen.

Insbesondere beim Kinder- und Jugendschutz ist in Deutschland noch viel zu tun. An oberster Stelle sollte der Schutz von Kindern- und Jugendlichen, aber auch in Bezug auf das Rauchen, der Nichtraucher*innenschutz stehen. So schnell wie nur möglich bedarf es hier wirksamer Maßnahmen.

Prävention muss nicht nur teuer sein, mit Prävention lässt sich sowohl direkt, über Steuern, als auch indirekt, über eine Senkung der Krankheitslast, Geld verdienen. Denn mittlerweile sollte klar sein, dass nur eines teurer ist als Prävention – nämlich keine Prävention.  

Zu den Themen Verhältnisprävention bei Suchtmitteln sowie Nichtraucherschutz habe ich mich in der Vergangenheit bereits mehrfach klar geäußert und unsere politische Linie verdeutlicht.

So zum Beispiel in dieser Rede im Bundestag zum Thema Verhältnisprävention, diese findet ihr hier.

Oder auch im Morgenmagazin von ARD und ZDF zum Thema Nichtraucherschutz, den Beitrag findet ihr hier.

Presse zu abgelehnten Cannabis-Modellprojekten

Presse zu abgelehnten Cannabis-Modellprojekten

Mit Krautinvest habe ich vor einiger Zeit zur Ablehnung von Cannabis-Modellprojekten durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gesprochen. Den ganzen Artikel findet ihr hier.

Mein Zitat dazu: „Bei der damaligen Gesetzgebung und der nachgelagerten Verordnung wurde explizit dafür plädiert, dass wissenschaftliche Forschung an und mit Konsumcannabis möglich sein sollte, und die BLE wurde dafür als zuständige Behörde per Verordnung bestimmt, um entsprechende Vorhaben zu genehmigen und in der Folge zu begleiten.“ Ihres Erachtens erscheint die Forschungsklausel „als tragfähige Rechtsgrundlage für die Genehmigung wissenschaftlicher Modellprojekte – natürlich vorausgesetzt, die Projekte sind wissenschaftlich konzipiert, räumlich und zeitlich begrenzt und dienen der Gewinnung von Erkenntnissen zu Konsum, Gesundheitsschutz und Prävention.“ Heitmann geht davon aus, dass die „damalige ministerielle Intention“ sehr wohl in der Lage war, „Forschung zur räumlich und zeitlich begrenzten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken auch jenseits der noch nicht verabschiedeten ‚Säule II‘-Gesetzgebung und auf Basis der ‚Säule I‘ zu ermöglichen.“

Interview mit der Techniker Krankenkasse

Interview mit der Techniker Krankenkasse

Mit der Techniker Krankenkasse habe ich über meine Pläne und Vorhaben für die kommende Legislatur gesprochen. Es ging um die Stabilisierung der Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung, eine vorausschauende Gesundheitspolitik und postvirale Erkrankungen.

Hier geht es zum Interview:

Rede zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz

Rede zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz

Gestern haben wir im Bundestag das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz beschlossen. Meine Rede dazu hier:

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen.

Presse: Regierung verzögert Cannabis-Modellprojekte

Presse: Regierung verzögert Cannabis-Modellprojekte

Der Tagesspiegel Background Gesundheit berichtete am Dienstag exklusiv über meine Anfrage an die Bundesregierung zu möglichen Modellprojekten zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken, die auf der Grundlage der „Forschungsklausel“, welche in der 1. Säule des Cannabisgesetzes verankert ist, beantragt worden waren.

Die Antwort ist leider ernüchternd: von insgesamt 65 eingegangenen Anträgen wurden 9 bereits abgelehnt. Die Bundesregierung verspielt hier die Chance, neue Erkenntnisse zu gewinnen, auf deren Grundlage die Gesetzgebung zu Cannabis zu Genusszwecken sinnvoll weiterentwickelt werden könnte. Mein Statement dazu:

„Es ist mir unverständlich, dass die Bundesregierung die Chance nicht wahrnimmt, über zeitlich und räumlich begrenzte Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken neue Erkenntnisse zu gewinnen. Meine Interpretation der Forschungsklausel ist, dass das durchaus möglich wäre. Immerhin sind es erst 9 von 65 Anträgen, die vom BLE bisher abgelehnt wurden. Das heißt im Umkehrschluss: in 56 Fällen hat die Bundesregierung weiterhin die Möglichkeit, der Wissenschaft in Sachen Weiterentwicklung der Cannabisgesetzgebung in Deutschland eine Chance zu geben. Und dass das sehr sinnvoll wäre, hat spätestens die Zwischenevaluation ja gezeigt: der Konsum von Cannabis hat seit der Entkriminalisierung – gerade unter jungen Menschen – nicht zugenommen, sondern ist sogar leicht rückläufig. Deshalb gilt es, den Jugendschutz jetzt auch weiter zu stärken und gleichzeitig den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Dafür neue Wege auszutesten, die auf Grundlage der Forschungsklausel als Projekte eingegangen sind, sollte die Bundesregierung endlich als Chance statt als Belastung begreifen.“

Den ganzen Bericht im Tagesspiegel Background findet ihr hier (€)

Besuch im Lukas Suchthilfezentrum in Lurup

Besuch im Lukas Suchthilfezentrum in Lurup

Suchthilfeeinrichtungen sind ein wichtiger Pfeiler in der gesundheitlichen Beratung, Betreuung und Behandlung in Deutschland. Ich kenne die Hamburger Suchthilfe-Landschaft aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit gut. Umso wichtiger ist es mir, mit den Einrichtungen insbesondere in meinem Wahlkreis im permanenten Austausch zu sein und mich über aktuelle Schwerpunkte und Probleme zu informieren.
So führte mich mein Weg für einen Besuch diese Woche wieder einmal ins Lukas Suchthilfezentrum in Lurup für ein Gespräch mit Leitung Frank Craemer, seiner designierten Nachfolgerin Susan Mehlhorn sowie der künftigen stellvertretenden Leitung. Das Lukas leistet seit vielen Jahrzehnten wichtige Arbeit im Hamburger Westen und macht hier insbesondere Beratungs-, ambulante Reha- und Selbsthilfeangebote für Suchtkranke und ihre Angehörigen.
Dabei wird zu unterschiedlichsten Suchterkrankungen beraten: Alkohol, Cannabis, Kokain, Glücksspiel und auch problematischer Medienkonsum sind die häufigsten Problemstellungen. Es wurde mir gestern einmal mehr erläutert, dass in den seltensten Fällen nur eine Sucht beziehungsweise Substanz allein das Problem ist, fast immer gibt es Mischkonsum. Und in über 70% der Fälle ist Alkohol – oft als Hauptsubstanz – in den komplexen Problemstellungen mit dabei.

Das Lukas hat aktuell insbesondere mit folgenden Problemen zu kämpfen:

  • Die Anfrage ist so hoch, dass Betroffene nach dem Erstgespräch oft 4-5 Monate Wartezeit für eine Folgeberatung haben. Bei einer Suchterkrankung eine lange Zeit, in der die Motivation zur Veränderung aufrecht erhalten werden muss.
  • Da die Einrichtung von der Stadt Hamburg gefördert wird, sollen idealerweise auch nur Menschen aus Hamburg hier beraten und betreut werden. Anfragen aus dem angrenzenden Schleswig-Holstein werden weiterverwiesen. Das birgt stets die Gefahr, dass Menschen, die einmal den Mut gefasst haben, das Hilfesystem zu kontaktieren, wieder verlorengehen.
  • Da die Suchthilfe nur eine gesetzliche Kann-Leistung ist, hängt die finanzielle Ausstattung stark von der Lage kommunaler Haushalte ab und schwankt immer wieder. Wobei das Lukas gleichzeitig betont, dass die Situation in Hamburg hier vergleichsweise gut ist.
  • Obwohl der Stadtteil Osdorf direkt nebenan liegt, finden viele Betroffene nur schwer den Weg bis nach Lurup ins Suchthilfezentrum. Auch mobile offene Sprechstunden vor Ort in Osdorf wurden eher mäßig angenommen bisher, die Hemmschwelle scheint hier leider hoch.

Danke für den guten Austausch! Ich komm gern wieder!