27. Apr. 2026
Wer kennt das nicht: Du scrollt abends im Bett durch TikTok, der Akku leer, der Schlaf kurz. Am nächsten Morgen kommst du kaum aus dem Bett. Du weißt: Das kann so nicht weitergehen! Die Plattformen sind so gebaut, dass sie süchtig machen und uns Zeit und Energie rauben – das ist kein Versehen, sondern das Geschäftsmodell. Wir Grüne im Bundestag wollen das ändern: mit der Durchsetzung klarer Regeln für die Konzerne, einem Mindestalter von 14 Jahren und starker Medienkompetenz für alle.
Kurz & Knapp: Mindestalter, Regeln, Medienkompetenz
Soziale Medien bieten für junge Menschen einerseits viele Möglichkeiten für ein gemeinsames Miteinander, sind aber oft auch eine echte Stressfalle. Wir wollen, dass sich die Plattformen ändern – und nicht die jungen Menschen. Deshalb fordern wir sichere Grundregeln für alle, ein Mindestalter von 14 Jahren für TikTok, Instagram und Co., mehr freiwillig zuschaltbare Funktionen Schritt für Schritt mit dem Alter und eine Nationale Strategie für Medienkompetenz. Gleichzeitig müssen die europäischen Regeln endlich konsequent durchgesetzt werden.
Um was geht es?
Instagram, TikTok, Snapchat – für viele Kinder und Jugendliche gehören diese Apps zum Alltag. Dort treffen sie Freund*innen, finden Gleichgesinnte, lernen Neues. Gerade für queere Jugendliche oder junge Menschen in Regionen mit wenig Angeboten sind diese Räume wichtig.
Doch die Plattform-Designs haben nicht die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Blick, sondern wie Meta und Co. maximal viel Geld verdienen können. Sie sollen dich am Bildschirm halten. Endloses Scrollen, Autoplay, auf dich zugeschnittene Feeds – alles zielt darauf, dass du möglichst lange dranbleibst. Denn je länger du scrollst, desto mehr Werbung siehst du. Das bringt den Konzernen Geld. Es kostet jungen Menschen aber Schlaf, Selbstwert und Gesundheit.
Eine Studie der DAK für das Jahr 2025 zeigt: Mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland nutzt soziale Medien riskant viel. Fünf Prozent sind sogar krankhaft abhängig. Wer ohne Limit scrollt, hat häufiger Angst, Schlafprobleme oder ein gestörtes Verhältnis zum eigenen Körper. Dazu kommen Hass, Mobbing und Übergriffe. Statt junge Menschen zu schützen, spülen die Algorithmen extreme Inhalte nach oben. Das muss sich ändern, damit Soziale Medien Spaß und nicht krank machen und wir ihre Möglichkeiten wirklich nutzen können.
Unsere Maßnahmen im Überblick
Wir Grüne im Bundestag haben klare Konzepte, die wirklich helfen:
- Sichere Grundregeln für alle. Riskante Funktionen wie Autoplay, Endlos-Scrollen und geschäftsmäßige Belohnungssysteme sollen standardmäßig aus sein. Pausenhinweise sollen dagegen von Anfang an mitlaufen. Plattformen müssen KI-Inhalte kennzeichnen.
- Mindestalter von 14 Jahren für Social Media. Kinder unter 14 sind vor Plattformen zu schützen, die ihre Zeit und Aufmerksamkeit zu Geld machen. Mit einer klaren Altersgrenze bekommen auch Eltern Entlastung: Sie haben bei einem Streit über den ersten TikTok-Account ein gesetzliches Argument.
- Schritt für Schritt mehr Funktionen. Ab 16 Jahren sollen Jugendliche einzelne Funktionen freischalten können. Erst ab 18 Jahren sollen alle Funktionen und Inhalte offenstehen.
- Die Durchsetzung der Altersgrenze muss sicher, verlässlich, diskriminierungsfrei, datensparsam und grundrechtsschonend sein. Wir sind klar dagegen, dass alle Menschen im Netz ihren Klarnamen angeben oder ihren Ausweis hochladen müssen.
- Nationale Strategie für Medienkompetenz. Kinder und Jugendliche sollen lernen, sich sicher und selbstbestimmt im Netz zu bewegen. Das gehört in Kita, Schule, Sportverein und Jugendarbeit – und Eltern brauchen dafür Unterstützung. Die großen Tech-Konzerne finanzieren das über eine Abgabe auf ihre Werbeumsätze.
- Mehr echte Orte zum Treffen. Wer draußen spielt, Sport macht oder im Jugendzentrum Freund*innen trifft, sitzt nicht am Bildschirm. Wir fordern deutlich mehr Geld für Freizeit, Sport und Kultur sowie für die offene Kinder- und Jugendarbeit.
- Europäische Regeln endlich durchsetzen. Der Digital Services Act gilt seit Jahren. Doch die großen Plattformen halten sich nicht an ihre Pflichten. Wir fordern klare Fristen, scharfe Kontrollen und wirksame Strafen. Zusätzlich braucht es einen starken Digital Fairness Act, der manipulative Designs europaweit reguliert.
Warum setzen wir uns dafür ein?
Kinder und Jugendliche sollen gesund aufwachsen können – auch in einer digitalen Welt. Ihr Gehirn, ihre Gefühle und ihr Selbstwert entwickeln sich gerade erst. Genau in dieser Zeit reagieren sie besonders empfindlich auf Likes, schnelle Belohnung und den Zuspruch durch andere. Das nutzen die Plattformen gezielt aus.
Wir wollen, dass junge Menschen lachen, raufen, auf Bäume klettern, Pizza essen, Bandproben haben, Sport machen, ihre Grenzen austesten – und danach vielleicht auch scrollen, aber nicht stattdessen. Wir wollen, dass Eltern nicht allein dastehen mit der Frage, wie sie mit ihren Kindern über Medienkonsum sprechen. Und wir wollen, dass die Demokratie stark bleibt. Denn wenn Desinformation und Hetze die Feeds fluten, trifft das uns alle. Es geht um Schutz, um Freiheit – und um die Art, wie wir zusammenleben wollen.
Was die schwarz-rote Regierung macht und warum das nicht reicht
Die Bundesregierung redet viel über Kinderschutz im Netz, lässt aber nichts folgen. Beim Digital Services Coordinator, der die europäischen Regeln in Deutschland überwachen soll, ist nicht einmal die Hälfte der Stellen besetzt. Ohne Personal keine Kontrolle, ohne Kontrolle keine Folgen für die Konzerne.
Auch bei der Altersprüfung ist die Regierung planlos. Manche Vorschläge setzen auf Biometrie oder das Messen von Verhalten – das lehnen wir ab. Solche Verfahren greifen tief in Grundrechte ein und gefährden die Sicherheit im Netz. Wir wollen es besser machen: mit klaren Regeln für die Plattformen, einem durchdachten Mindestalter und einer Durchsetzung, die schützt statt überwacht. Wer Kinder und Jugendliche wirklich schützen will, muss an das Geschäftsmodell der Konzerne ran – nicht an die Daten der Bürger*innen und erst recht nicht an die Daten der Kinder und Jugendlichen.
Fraktionsbeschluss: Bessere Plattformen für alle – Junge Menschen schützen und stärken (PDF)
2. Apr. 2026
BGH-Urteil zu Cannabis-Werbung: Schluss mit verdeckter Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vergangene Woche klargestellt, dass Werbung für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis gegenüber der Öffentlichkeit unzulässig ist. Gesetzliche Grundlage ist dabei das Heilmittelwerbegesetz, das Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel klar untersagt.
Dazu erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Patientenrechte sowie für Drogen-, Sucht- und Cannabispolitik:
„Der Bundesgerichtshof zieht hier eine Grenze rechtlich klar, die gerade in den vergangenen Monaten immer stärker umgangen wurde. Das kann jeder sehen, der sich im öffentlichen Raum oder im Internet bewegt: Werbung für Medizinalcannabis oder auch die Abnehmspritze begegnen uns im Alltag immer mehr. Dabei ist rechtlich eigentlich eindeutig: Verschreibungspflichtige Medikamente sind kein Lifestyle-Produkt und keine Ware für aggressive Vermarktung.
Was wir im Alltag erleben, sind demnach systematische Versuche, das Werbeverbot zu unterlaufen – über Plattformen, Social Media und scheinbar harmlose Informationsangebote. Das untergräbt auch den Patientenschutz, denn es ist für Laien nicht mehr einschätzbar, welche Risiken mit den beworbenen Produkten auch einher gehen können.
Ich erwarte und erhoffe mir nach diesem Urteil, dass Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente endlich möglichst vollständig aus dem öffentlichen Raum wieder verschwindet. Dass wir darüber überhaupt noch diskutieren müssen, zeigt, wie groß die Vollzugsprobleme sind. Es zeigt aber auch, dass wir im Zweifel gesetzliche Nachschärfungen oder höhere Strafrahmen brauchen, wenn sich die Situation nach diesem Urteil nicht verändert.“
Das Urteil findet ihr hier.
1. Apr. 2026
Schwarzmarkt sinkt, Clubs bleiben rar – zwei Jahre Cannabis-Legalisierung in Deutschland
Zum zweiten Jahrestag und des heute veröffentlichten zweiten Evaluationsberichts zum Konsumcannabisgesetz erklärt Linda Heitmann, MdB, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Zum Glück ist das kein Aprilscherz: Exakt zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wird erstmals sichtbar, dass der Schwarzmarkt zurückgeht. Immer mehr Konsument*innen bauen selbst an und wissen, was ‚drin ist‘ – das war das Ziel unseres Gesetzes. Dass sich weiterhin nur wenige Menschen in Clubs zum gemeinschaftlichen Anbau zusammenschließen, ist bedauerlich – denn gerade hier läge eine große Chance, den Schwarzmarkt noch schneller und stärker zurückzudrängen. Deshalb appellieren wir an die Bundesländer, Clubgründungen konstruktiv zu begleiten.
Dabei muss immer betont werden: Selbstanbau und Clubmitgliedschaften stehen in Deutschland nur Erwachsenen offen. Kinder und Jugendliche müssen weiterhin streng geschützt werden, Suchtprävention sowie Suchtberatung müssen flächendeckend ausfinanziert sein und wirksam greifen. Verschiedene evaluierende Studien deuten darauf hin, dass der Cannabis-Konsum unter Jugendlichen leicht rückläufig ist. Das ist gut und wenn sich der Trend verfestigt, wäre damit ein weiteres Gesetzesziel erreicht. Wir werden das weiter eng beobachten.
Insgesamt gilt: Es ist bedauerlich, dass Deutschland bei der Cannabis‑Gesetzgebung gerade auf halbem Wege stehen bleibt, weil Union und SPD nicht gewillt sind, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und Modellprojekte für kontrollierte Abgabe zu ermöglichen. Gerade für Gelegenheitskonsumierende könnte dies der Game‑Changer sein, um den Schwarzmarkt und auch die stark gestiegene Nachfrage nach medizinischem Cannabis übers Internet wirksam zurückzudrängen. Länder wie Kanada machen hier schon seit vielen Jahren vor, wie es gehen kann.“
23. Feb. 2026
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich heute mit der öffentlichen Petition „Geplante Änderungen des medizinischen Cannabis-Gesetzes stoppen“ befasst. Gegenstand der Petition sind die durch die Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis – insbesondere eine Pflicht zum ausschließlich persönlichen Arztkontakt – sowie ein mögliches Verbot des Apothekenversands. Der Petent, der selbst Cannabis-Patient ist, wendet sich mit seiner Petition gegen die Pläne der Bundesregierung und führt an, dass dadurch die Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen stark erschwert würde.
Dazu erklärt Linda Heitmann, MdB, Mitglied und zuständige grüne Berichterstatterin im Gesundheitsausschuss:
„Die Petition macht deutlich, was viele Patientinnen und Patienten derzeit umtreibt: Die geplanten Änderungen beim medizinischen Cannabis könnten die Versorgung unnötig erschweren. Gerade für chronisch Kranke, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder in ländlichen Regionen sind die Möglichkeit zur Verschreibung über Videosprechstunden und der Apothekenversand oft entscheidend für eine verlässliche Behandlung.
Medizinisches Cannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und sollte nicht ohne sachlichen Grund anders behandelt werden als andere Medikamente. Das haben wir Grüne auch in den Beratungen im Gesundheitsausschuss schon verdeutlicht. Es ist wichtig, im parlamentarischen Verfahren sorgfältig zu prüfen, welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf die Versorgungssicherheit und die Gleichbehandlung von Patient*innen haben – und wie eine konsistente, rechtssichere Regelung der Fernverschreibung insgesamt ausgestaltet werden kann.“
Bündnis 90/Die Grünen haben in der heutigen Sitzung des Petitionsausschusses für eine Erwägung votiert. Ziel ist es, damit die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die Versorgungssicherheit sowie auf die Gleichbehandlung von Patient*innen mit medizinischem Cannabis im Vergleich zu anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nochmal einer vertieften Prüfung durch das BMG zu unterziehen.
Aus grüner Sicht gilt: „Regulatorische Eingriffe müssen zielgenau, verhältnismäßig und systematisch konsistent sein. Funktionierende Versorgungsstrukturen dürfen nicht ohne belastbare fachliche Begründung eingeschränkt werden.“
Zu diesem Thema haben u.a. die Ärztezeitung, die Pharmazeutische Zeitung und der Tagesspiegel Background Gesundheit berichtet.
16. Feb. 2026
Der Tagesspiel Background Gesundheit & E-Health berichtet heute über das von mir beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestag in Auftrag gegebene Gutachten zum Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetz.
Ich werde dort zitiert:
„Wenn selbst der Wissenschaftliche Dienst feststellt, dass der Ausschluss von EU-Verschreibungen unionsrechtswidrig wäre, sollte das ein deutliches Warnsignal an die Bundesregierung und die Koalitionäre sein“, sagt Heitmann zu der Bewertung. Europarechtswidrige Symbolverschärfungen würden niemandem helfen, sie gefährdeten vielmehr die Rechtssicherheit und die verlässliche Versorgung von Patientinnen und Patienten, meint die Abgeordnete. „Zudem ist es im Zweifel so, dass der Beschluss der rechtswidrigen Regelungen am Ende dazu führt, dass sich in der Praxis absolut nichts ändert und Online-Verschreibung sowie -Versand genauso weitergehen wie bisher“, meint Heitmann. Gesetzgebung müsse rechtlich tragfähig und verhältnismäßig sein, fordert Heitmann. „Alles andere schafft Unsicherheit und Schein-Aktionismus statt Lösungen.“
Den ganzen Artikel im Tagesspiegel Background (€) findet ihr hier. Das Gutachten auf den Seiten des Bundestags findet sich hier.
19. Jan. 2026
Vergangene Woche haben wir im Gesundheitsausschuss in einer öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf zum Medizinalcannabis-Gesetz debattiert. Ich habe dazu folgendes Statement abgegeben:
„Das Gesetz, das die Regierung vorgelegt hat, ist nicht ausgereift und stigmatisiert Patient*innen, da hier medizinisches Cannabis anders behandelt wird als alle anderen Medikamente. Die Patient*innen werden somit unter den Generalverdacht gestellt, Cannabis eigentlich gar nicht zu medizinischen Zwecken verschrieben bekommen zu wollen. Ihre Versorgung mit Medizinalcannabis wird dadurch deutlich verschlechtert. Eine Pflicht zu einem persönlichen Arztkontakt ist sinnvoll, sollte allerdings nicht nur bei Medizinalcannabis verschärft werden. Aus unserer Sicht kann dies zudem auch per Videosprechstunde passieren. Wir haben daher einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, solche Videosprechstunden zur Verschreibung auch zu ermöglichen.
Es wäre zudem sinnvoller, das gesamte System der Fernverschreibung zu reformieren und sich nicht nur auf ein spezielles Medikament zu beziehen. Auch vor dem Hintergrund, dass es zahlreiche Medikamente gibt, die deutlich gefährlicher sind und hohes Abhängigkeitspotential haben. Das Versandverbot für Apotheken wollen wir aus dem Gesetz wieder rausstreichen und haben auch dies per Änderungsantrag bereits eingereicht. Zudem wäre es angebracht, das Kriterium der Austherapiertheit bei der Verschreibung von Medizinalcannabis zu reformieren, damit das Medikament für Patient*innen wie Ärzte endlich wirklich im Behandlungsalltag ankommt. Im Gesundheitsausschuss müssen wir hier bei diesem Gesetz noch deutlich nachbessern.“
Über die Anhörung hat u.a. die pharmazeutische Zeitung hier und Legal Tribune Online berichtet.