Schätzungsweise 250.000 Menschen leiden derzeit in Deutschland an Myalgischer Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) – eine schwere Erkrankung des Nervensystems, die zu unterschiedlich schweren Verläufen bis hin zu dauerhafter Bettlägerigkeit führen kann. Mit lediglich zwei Spezialambulanzen für ME/CFS in Deutschland ist die medizinische Versorgungslage weiterhin prekär. Gleichzeitig gibt es immer mehr Menschen, die am sogenannten Long Covid erkranken – einer Langzeitfolge von Covid-19, welche ein ähnliches Krankheitsbild aufweist und im Verdacht steht, eine post-Covid-Form von ME/CFS zu sein.
Die Ampelkoalition hat sich deshalb per Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die Versorgungssituation speziell in diesen Krankheitsbildern zu verbessern, indem ein deutschlandweites Netzwerk von Kompetenzzentren und interdisziplinären Ambulanzen zur bedarfsgerechten Versorgung und Erforschung von ME/CFS und Long Covid geschaffen wird.
Zur Konkretisierung dieser Vereinbarung habe ich als zuständige Berichterstatterin gemeinsam mit den Gesundheitspolitiker*innen der Ampelfraktionen Martina Stamm-Fibich (SPD) und Prof. Dr. Andrew Ullmann (FDP) ein Fachgespräch am 6. Juli im Bundestag veranstaltet.
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Mit dem Titel „Zukunft der ME/CFS-Versorgung in Deutschland“ diskutierten wir gemeinsam mit den folgenden Expert*innen:
Frau Prof. Dr. Uta Behrends, die die Spezialambulanz in München leitet, gibt mit dem Vortrag „Die Odyssee zur richtigen Diagnose und Therapie: Was ist ME/CFS und wie kann eine bedarfsgerechte Versorgung aussehen?“ einen Einblick in die aktuelle Versorgungssituation und macht Vorschläge für deren Verbesserung.
Frau Prof. Dr. Carmen Scheibenbogen, die das Charité Fatigue Centrum in Berlin leitet, referiert zu „ME/CFS: Forschungslücken schließen und Voraussetzungen für Therapiestudien schaffen.“
Herr Prof. Dr. Thomas Harrer von der UK Erlangen, wo derzeit an einem vielversprechenden Medikament gegen Long-Covid geforscht wird, widmet sich schließlich der brennenden Frage „BC007: Ein Hoffnungsschimmer auch für ME/CFS-Erkrankte?“
Gemeinsame Pressemitteilung: Martina Stamm-Fibich (SPD), Linda Heitmann (Bündnis 90/Die Grünen) und Prof. Andrew Ullmann (FDP) zum Fachgespräch „Zukunft der ME/CFS-Versorgung in Deutschland“:
Wir Ampel-Gesundheitspolitikerinnen freuen uns, dass sich die Koalition darauf verständigt hat, Menschen, die an Myalgischer Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) leiden und deren Angehörige stärker in den Fokus zu nehmen. Der Willen dazu ist im Koalitionsvertrag explizit formuliert und die Vereinbarung wollen wir jetzt auch ausgestalten. Dazu werden die Koalitionspartner*innen die Erforschung und Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung für ME/CFS-Patient*innen umsetzen und ein deutschlandweites Netzwerk von Kompetenzzentren und interdisziplinären Ambulanzen schaffen.
Schätzungsweise leiden aktuell in Deutschland etwa 250.000 Menschen an der schweren neuroimmunologischen Krankheit, die in unterschiedlich schweren Verläufen häufig zur Pflegebedürftigkeit und Arbeitsunfähigkeit der Betroffen führt. Oftmals sehen Patient*innen keine mit dem Krankheitsbild vertraute Ärztin bzw. keinen Arzt. Dies bedeutet, die Erkrankung wird nicht diagnostiziert oder die Symptome werden fehlinterpretiert und -behandelt. Das birgt ein hohes Risiko für die gesundheitliche Verschlechterung und für Folgeschäden.
Um diese Versorgungslücken abzubauen, braucht es nun ein Versorgungskonzept mit geschulten Praxen und spezialisierten Ambulanzen deutschlandweit. Zudem müssen wir Deutschland als Forschungsstandort weiter stärken. Dazu gilt es, die Digitalisierung auszubauen und die Daten für die Forschung nutzbar zu machen. Vor diesem Hintergrund findet das heutige Fachgespräch statt. Wir wollen dort genauer ausloten, welche Lücken geschlossen werden müssen und wie die Politik hier gezielt unterstützen kann. Dazu sind wir auf das Know-How der eingeladenen Expert*innen angewiesen.
Zum Start der Hamburger Sommerferien: Heitmann plädiert für vorrangige Öffnung des Freibades in Osdorfund begrüßt Einstellung des Saunabetriebes bei Bäderland.
In Hamburg beginnen am morgigen Donnerstag die Sommerferien und der Betreiber Bäderland hat pünktlich zu diesem Anlass verkündet, den Sauna-Betrieb einzustellen sowie den Bäderbetrieb insgesamt spürbar einzuschränken. Gründe dafür sind sowohl Personalmangel als auch das Energiesparen.
Hierzu erkläre ich als Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Hamburg-Altona sowie Mitglied im Umweltausschuss:
„Allen Altonaer*innen, insbesondere auch den Kindern und Jugendlichen, wünsche ich einen tollen Ferienstart und eine entspannte Sommerzeit.
Für viele Menschen gehört der Freibadbesuch untrennbar zu den Sommerferien dazu – insbesondere auch für Menschen in sozial schwächeren Stadtteilen, die sich nicht unbedingt eine Urlaubsreise leisten können. Für sie ist das Freibad ein sehr wichtiges Freizeit- und Sportangebot in den heißen Monaten. Ich bitte daher Bäderland zu prüfen, ob insbesondere die Öffnungszeiten im Freibad Osdorf noch weiter ausgeweitet werden können – im Zweifel auch auf Kosten der Bäder in anderen Stadtteilen. Denn speziell in Osdorf wird das Freibad-Angebot besonders gebraucht!
Es ist mehr als verständlich, dass Bäderland wegen Personalmangels Prioritäten setzen muss und dass hierbei Schwimmkurse und Freibad-Öffnungen insgesamt Vorrang bekommen.
Die Notwendigkeit des Energiesparens ist ein weiterer Grund für die Einschränkungen bei Bäderland. Angesichts eines drohenden Gasmangels im Herbst und Winter sowie rasant steigender Energiepreise müssen wir alle uns Gedanken machen, wo jetzt Energie gespart werden kann. Bäderland geht mit der Schließung der Saunalandschaften hier mit gutem Beispiel voran, denn diese erscheinen in heißen Monaten tatsächlich als verzichtbar.“
Die Pressemitteilung wurde unter anderem vom Elbe Wochenblatt aufgegriffen.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für mein Wahlkreisbüro in Hamburg-Altona eine*n Werkstudent*in (m/w/d) für organisatorische und kommunikative Aufgaben (ca. 10Wochenstunden).
Die Stelle umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung der Informationsfahrten aus dem Wahlkreis in den Deutschen Bundestag Organisation der Besuche weiterer Gruppen (insbesondere Schulklassen) aus dem Wahlkreis in den Deutschen Bundestag
Bearbeitung anfallender Korrespondenz, insbesondere die Beantwortung von fachspezifischen Bürger*innenanfragen
Aufbereitung von Veranstaltungen vor Ort in Altona sowie der Gruppenbesuche in Berlin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Formaten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Formaten (Pressemitteilungen, Webauftritt, Newsletter, Social Media etc.)
Wir erwarten:
laufendes (Fach-)Hochschulstudium oder vergleichbare Lebenssituation
gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit sowie freundliches offenes Auftreten
Politisches Urteilsvermögen und Interesse an Grüner Politik Bereitschaft und Fähigkeit, sich schnell in unbekannte Themengebiete einzuarbeiten
Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
Das bieten wir:
einen spannenden Einblick hinter die Kulissen des Bundestages
ein junges, motiviertes Team
Jahresurlaub nach Tarif
eine Vergütung in Anlehnung an den TVöD Bund
die Möglichkeit zur Arbeit im Herzen Hamburg-Altonas sowie die Möglichkeit, einen Teil der Arbeit im Home-Office zu leisten
Stellenumfang: Es handelt sich um eine für die Dauer der 20. Wahlperiode befristete Stelle mit durchschnittlich 10 Stunden Wochenarbeitszeit. Die Vergütung orientiert sich an den Vorgaben des Deutschen Bundestages. Arbeitsort ist das Wahlkreisbüro in Hamburg-Altona, wo eine Wahlkreisbüroleitung in Vollzeit beschäftigt ist und bei allen anfallenden Aufgaben unterstützt.
Ich begrüße Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts, aller Nationalitäten, Religionen und sexueller Identitäten sowie unterschiedlichster Berufserfahrungen. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt. In der oben genannten Beschäftigungsgruppe freue ich mich besonders über Bewerbungen von Frauen.
Bewerbungsfrist: 01.08.2022
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 01.08.2022 ausschließlich per E-Mail an Frau Julia Hecker unter linda.heitmann.ma03@bundestag.de (Anhänge im pdf-Format, max. 10 MB). Die Bewerbungsgespräche werden gegebenenfalls online durchgeführt.
Ab 1. Juli können Verbraucher*innen ihre ausgedienten Elektrogeräte wesentlich leichter bei Supermärkten oder Drogerien zurückgeben. Dazu erklärt Linda Heitmann, direkt gewählte Abgeordnete für Altona und Berichterstatterin der Grünen Bundestagsfraktion für Verbraucher*innenschutz:
„Schubladen mit alten Handys gehören der Vergangenheit an. Denn ab sofort läuft die Entsorgung von Handys und anderen Elektrogeräten deutschlandweit über Drogerien, Discounter und Supermärkte. Das macht es für Verbraucher*innen viel einfacher. Und es schont die Umwelt, weil dadurch ab sofort hoffentlich mehr recycelt wird. Jetzt sind Drogerien, Discounter und Supermärkte am Zug, ihre Kund*innen zu informieren, zur Rückgabe zu motivieren und die Geräte unkompliziert anzunehmen – auch ohne Neukauf vor Ort.
Um die Sammel- und Recyclingquote künftig noch weiter zu erhöhen, könnten zudem eine Rücknahmepflicht für alle Verkaufsstellen, eine einheitliche Kennzeichnung der Sammelstellen oder verpflichtende Sammelquoten für Einzelhändler und Hersteller helfen. Darüber hinaus würde ein Pfandsystem für Elektrogräte zu deutlich mehr Recycling und der Wiederverwendung knapper Rohstoffe führen.
Aktuell werden weniger als die Hälfte der verkauften Elektrogeräte gesammelt. Viele Konsument*innen empfinden die Rückgabe bisher als zu kompliziert oder zu umständlich. Daher ist es der richtige Weg, ab morgen alltagsnahe Angebote zu offerieren und dem Wunsch vieler Verbraucher*innen nach leicht erreichbaren Entsorgungsmöglichkeiten nachzukommen. Mit der neuen Regelung gibt es mehr Rückgabeoptionen als je zuvor.“
Zum Hintergrund:
Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes trat bereits im Januar 2022 in Kraft; die Übergangsfrist von sechs Monaten läuft nun ab. Mit der erleichterten Abgabe möchte die Bundesregierung die Sammelquote erhöhen, das Recycling verbessern und Schadstoffe vermehrt auf dem Stoffkreislauf entfernen. Mit der Neuregelung sind Supermärkte, Discounter, Drogerien und Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche verpflichtet, Elektrogeräte anzunehmen, sobald sie mehrmals im Jahr oder dauerhalft Elektrogeräte anbieten. Dabei müssen die Geräte auch nicht dort gekauft worden sein.
Gestern besuchte ich das Sanitätshaus in Blankenese und tauschte mich mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik zu aktuellen gesundheitlichen Fragen aus. Der Verband veröffentlichte nach dem Gespräch folgende Pressemitteilung:
Hausmittelversorgung: Formularberge in Papierform rauben Patientenzeit
Linda Heitmann, MdB Bündnis 90/Die Grünen, informiert sich vor Ort im Wahlkreis über Möglichkeiten zum Bürokratieabbau und Probleme mit Rahmenverträgen
Wer heute in ein Sanitätshaus geht, um ein Rezept für eine Hilfsmittelversorgung einzulösen, muss damit rechnen, zunächst einmal Berge von Papierformularen auszufüllen. Hierzu gehören die Datenschutzerklärungen und die Mehrkostenerklärung. Denn jede medizin-technische Versorgung muss zum Schutze der Patienten gemäß europäischer Richtlinie dokumentiert und nachverfolgt werden. Betreiber von Sanitätshäusern sind wiederum gezwungen, kistenweise Anträge und Abrechnungen für Hilfsmittelversorgungen an die verschiedenen Kostenträger per Post zu senden. Die Zeit für die Bewältigung der Papierformulare geht vom Patienten ab.
Linda Heitmann (MdB), die für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Abgeordnete für Hamburg-Altona im Bundestag sitzt, überzeugte sich am 28. Juni bei einem Besuch im Stolle Sanitätshaus in Hamburg Blankenese persönlich von den umfangreichen Kompetenzen und komplexen Abrechnungsprozessen eines Sanitätshauses. Welche Chancen Digitalisierung bietet, wenn es darum geht, die bisher umfangreichen Papierberge bei der Beantragung von individuellen Hilfsmitteln zu reduzieren, wurde Frau Heitmann anhand eines Beispiels an einer Patientin mit Stützstrumpf-Bedarf vor Ort demonstriert. Linda Heitmann ist seit 2021 Mitglied des Bundestages und dort unter anderem Mitglied des Ausschusses für Gesundheit.
Transparente Prozesse
Mit jeder der derzeit 97 Krankenkassen in Deutschland müssten nach geltendem Recht Leistungserbringer einzeln verhandeln, und zwar zu jeder Produktgruppe. „Bereits der Verhandlungsaufwand ist enorm. Dass die Sanitätshäuser zusätzlich je nach Kostenträger unterschiedliche Formulare im Papierformat ausfüllen müssten, ist nicht nur für Sanitätshäuser unzumutbar. Auch für Patienten wird damit die Leistung vollkommen intransparent“, meinte Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT), der Linda Heitmann bei ihrem Besuch begleitete. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens sei allerdings nicht ohne die Einbeziehung der Akteure denkbar. Ein negatives Beispiel: die elektronische Patientenakte (ePa). Trotz des regelmäßigen interdisziplinären Austausches von Handwerkern und Medizinern bei der komplexen Hilfsmittelversorgung von Patienten gewährt der Gesetzgeber Leistungserbringen bisher nur bedingten Zugang zu allen relevanten Versicherteninformationen in der elektronischen Versichertenakte. „Wir fordern daher die gesetzliche Verankerung des Lese- und Schreibzugriffs auf alle für die Versorgung mit Hilfsmitteln relevanten Versicherteninformationen in der elektronischen Patientenakte. Zudem ist wie bei dem eRezept für Arzneimittel sicherzustellen, dass die freie Wahl des Versicherten sichergestellt bleibt – auch für Hilfsmittelverordnungen sollte die gematik als neutrale Stelle verantwortlich sein“, sagte Alf Reuter.
Mit flexibleren Verträgen versteckte Leistungskürzungen verhindern
Detlef Möller, Geschäftsführer des Stolle Sanitätshauses, betonte gegenüber der Bundestagsabgeordneten, dass ihn die Inflexibilität der Kostenträger derzeit besonders umtreibe. „Die meisten Verträge haben mehrere Jahre Laufzeit. Änderten sich aber die gesellschaftlichen Bedingungen – Stichwort Mindestlohnerhöhung, Corona-Pandemie mit Mehrkosten im Bereich der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) oder den aktuell durch die Decke gehenden Energie- und Frachtkosten – gibt es keinen Spielraum für Verhandlungen. Es kann nicht sein, dass wir allein auf den Mehrkosten sitzen bleiben. Das gefährdet die Betriebe und damit langfristig die Hilfsmittelversorgung in Deutschland“, erklärte der Orthopädietechnik-Meister. Deshalb fordert der Verein „Wir versorgen Deutschland“ eine verhandlungsbasierte Regelung von Mehrkosten auf Ebene der Spitzenverbände der Leistungserbringer auf der einen und GKV-Spitzenverband bzw. G-BA auf der anderen Seite, deren Ergebnis dann für alle Krankenkassen verbindlich ist.
Hintergrund
Den Abbau der Bürokratie im Sinne von Patienten und zur Qualitätssicherung der Hilfsmittelversorgung fordert der Verein „Wir versorgen Deutschland“ seit Jahren.
Knapp 25 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland benötigen die Versorgung mit Hilfsmitteln. Für Teilhabe und Lebensqualität dieser Patienten und Patientinnen sind diese Versorgungen elementar: Sie gewährleisten den Erfolg ihrer Krankenbehandlung, beugen drohenden Behinderungen vor oder gleichen bereits bestehende Handicaps aus. Mehr als 120.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und mehr als 8.000 Leistungserbringer in den Bereichen Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Reha-Technik und Homecare verantworten die wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung. Doch die Hilfsmittelversorgung als ein zentrales Element der Gesundheitsversorgung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen, die unter anderem durch die Stichpunkte Digitalisierung, überbordende Bürokratie und die Sicherung der Versorgungsqualität unter steigendem Kostendruck umrissen werden können.
Viele Flugreisende ärgern sich aktuell über die zum Teil katastrophale Situation an vielen Flughäfen. Als Berichterstatterin meiner Fraktion für Verbraucher*innenschutz erkläre ich dazu:
„Die aktuelle Situation für Flugreisende ist desolat: fehlendes Personal am Boden und in der Luft, Verspätungen, zum Teil sehr kurzfristige Flugausfälle und immer wieder große Schwierigkeiten bei Entschädigungszahlungen. Schon vor den aktuellen Problemen haben wir als Ampel-Koalition vereinbart, dass Entschädigungs- und Ausgleichzahlungen automatisiert werden sollen; daran arbeiten wir. Die aktuelle Entschädigungssituation bei vielen Fluggesellschaften ist unbefriedigend; vielen Kund*innen wurden nicht adäquat entschädigt oder müssen den Rechtsweg beschreiten. Das wollen wir in Zukunft verhindern. Auch bei der Neuregelung der Fluggastrechteverordnung werden wir eine hohes Schutzniveau für Verbraucher*innen sicherstellen.
Bei allen wichtigen Bestrebungen für mehr Fluggastrechte könnte die aktuelle Situation vielleicht auch bei dem einen oder der anderen ein Umdenken einleiten, gerade auf kurzen Strecken die Bahn vorzuziehen. Das wäre aus grüner Sicht natürlich durchaus ein begrüßenswerter Effekt der dringend verbesserungswürdigen Situation.“