Gute Nachrichten für Verbraucher*innen! Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat heute die Eckpunkte des „Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz“ vorgelegt. Für Verbraucher*innen gibt es mehr Angebote und mehr Rechte:
Die globale Plastikvermüllung hat mittlerweile katastrophale Ausmaße angenommen und bedroht überall auf der Welt Mensch und Natur. Deutschland ist in der EU Müll-Spitzenreiter: Jedes Jahr fallen bei uns über 230 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf an. Allerdings: Viele Verbraucher*innen wollen gerne auf umweltfreundliche und plastikfreie Alternativen umsteigen, allerdings fehlt es oft an ausreichenden Angeboten. Darum ist es als Politik unsere Aufgabe, Rahmenbedingungen zu setzen, Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, und Angebote für Verbraucher*innen zu schaffen. Mit dem neuen Gesetz schützen wir die Umwelt, bremsen die Vermüllung und stärken Verbraucher*innen.
Konkret sieht das Gesetz verschiedene Verbesserungen vor. Im To-Go-Bereich wird die bestehende Pflicht für eine Mehrwegalternative ausgeweitet. Künftig muss nicht nur für Plastikverpackungen, sondern für Verpackungen aus allen Materialien ein Mehrwegangebot gemacht werden. Für den Verzehr im Imbiss vor Ort wird Einweggeschirr komplett verbannt. An der Pommesbude aber auch im Fastfood-Laden wird künftig mit Mehrweggeschirr gegessen.
Doch auch außerhalb der Gastronomie gibt es Verbesserungen: Supermärkte müssen für Bier, Milch, Saft und weitere alkoholfreie Getränke immer mindestens eine Mehrwegalternative anbieten. Dabei wird auch an die Rückgabe gedacht: Jede*r kennt das Problem, dass Mehrweggetränke am Pfandautomaten nicht zurückgenommen werden, weil der Supermarkt nur bestimmte Flaschen zurücknimmt. Damit ist Schluss: Alle Geschäfte in den Getränke verkauft werden, müssen auch alle Mehrwegflaschen zurücknehmen. Das Gesetz gilt für alle Geschäfte ab 200 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Besonders wichtig für Verbraucher*innen: Schluss mit Mogelpackungen! Immer wieder versuchen Unternehmen, die Füllmenge eines Produktes zu verringern, obwohl die Verpackungsgröße sich nicht verändert. Durch die gleichbleibende Verpackung fällt die Veränderung der Füllmenge beim Einkaufen nicht auf, in der Praxis zahlt man also gleich viel Geld für weniger Inhalt – eine verstecke Preiserhöhung. Mit dieser Praxis machen wir Schluss, wenn im Produkt weniger drin ist, wird das zukünftig direkt im Einkauf sichtbar.
Meine Bilanz: Mit dem Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz schaffen wir viele wichtige Änderungen, die Verbraucher*innenschützer schon lange fordern. Ich freue mich darauf, das Gesetz im Umweltausschuss zu begleiten und die Stärkungen für Verbraucher*innen zu erkämpfen – damit Verpackungsmüll bald der Vergangenheit angehört!
Habt ihr euch auch schon mal von Fluglärm gestört gefühlt? Die Lautstärke von Flugzeugen kann eine erhebliche Belastung im Alltag darstellen. Die Stadtnähe des Hamburger Flughafens ist einerseits durch seine schnelle Erreichbarkeit attraktiv, andererseits bringt er Herausforderungen mit sich: Wie können die Hamburger*innen vor Fluglärm geschützt werden? Wie gelingt die Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen?
Linda Heitmann, Bundestagsabgeordnete für Hamburg-Altona, und Dominik Lorenzen, Vorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion, geben einen Einblick in aktuelle politische Debatten und diskutieren Lösungen für einen ruhigeren Stadtflughafen. Kommt vorbei und redet mit!
Im Bürgerhaus Bornheide (Bornheide 76, 22549 Hamburg) am 31.08.23 um 19:30 Uhr!
In der Debatte um die Lage rund um den Hamburger Hauptbahnhof hat die Hamburger Innenbehörde heute angekündigt, an Plätzen um den Hauptbahnhof eine Alkoholverbotszone einrichten zu wollen. Dazu erklärt Linda Heitmann, Altonaer Bundestagsabgeordnete und drogen- und suchtpolitische Berichterstatterin der grünen Bundestagsfraktion:
„Die Lage rund um den Hauptbahnhof ist für das Sicherheitsempfinden der sich dort aufhaltenden und vorbeikommenden Menschen ohne Zweifel sehr prekär. Eine Alkoholverbotszone kann hier aus meiner Sicht aber höchstens dann Entspannung schaffen, wenn sie mit niedrigschwelligen Aufenthaltsangeboten für suchtkranke Menschen verknüpft wird. Ich plädiere daher sehr dafür, dass bahnhofsnahe Räume für einen so genannten ‚Trinkraum‘ gefunden werden, in dem auch die Ansprache durch Sozialarbeiter*innen erfolgen kann. Denn wenn man kein Aufenthalts- und Hilfeangebot schafft, verdrängt man suchtkranke Menschen statt an nachhaltigen Lösungen zu arbeiten. Probleme werden dadurch höchstens verlagert. Auch die Stadt Karlsruhe hat bereits deshalb die Einführung einer öffentlichen Alkoholverbotszone mit der Einrichtung eines solchen Raumes verknüpft.“
Am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf habe ich mich gemeinsam mit meiner Kollegin Katrin Göring-Eckardt zu einem dort laufenden Forschungsprojekt zu Long-COVID informiert. Katrin hat bereits an verschiedensten Orten Deutschlands Forschungsprojekte zum Thema besucht und nun auch in Hamburg. Am UKE wird eine Gruppe von 150 Betroffenen über drei Jahre begleitet und beobachtet, teilweise schon seit Pandemiebeginn. Sowohl Menschen, die schwer erkrankt waren, als auch solche mit etwas leichterem Corona-Verlauf sind Teil der Studie.
Ich nehme aus dem Gespräch mit, dass bei einem großen Anteil der Personen, die Long-COVID erkrankt sind, im Zeitverlauf von drei Jahren Verbesserungen erkennbar sind – insbesondere auch dann, wenn der ursprüngliche Krankheitsverlauf nicht ganz schwer war und sie in die richtigen Reha-Maßnahmen vermittelt werden konnten. Das macht mir Mut!
Auch scheinen bei Long-COVID sowohl die Impfung als auch die verschiedenen Virusvarianten, mit denen sich infiziert wurde, Unterschiede zu machen.
Unser Gespräch hat auch noch einmal bestätigt, wie wichtig eine gute Versorgungsstruktur für Betroffene ist. Es muss überall Anlaufstelen geben, die auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Long-COVID und auch ME/CFS als schwerste Form von Long-COVID eingehen können.
Deutschlandweit sind schätzungsweise1 Millionen Personen an Long-COVID erkrankt (2% von ca. 50 Mio. Infizierten insgesamt). Atemnot, starke Erschöpfung, Kopf- und Gliederschmerzen, Herzrasen, Konzentrationsstörungen und Schwindel werden dabei häufig als Beschwerden genannt. Generell versteht man unter Long- oder auch Post-COVID das Phänomen, wenn Betroffene mehr als drei Monate nach einer Infektion noch erkennbar unter gesundheitlichen Beschwerden leiden. Auch kann Long-COVID bei einem schweren Verlauf in ME/CFS (chronisches Erschöpfungssyndrom) übergehen – eine Krankheit, die schon seit 1969 anerkannt ist und auch durch die Infektion mit anderen Viren als COVID19 ausgelöst werden kann. Das kann als die schwerste Form von Long-COVID angesehen werden.
Im Bundestag wird Long-COVID wahr- und ernstgenommen. Forschungslage und Versorgung der Betroffenen sollen weiter verbessert werden, so sieht es der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition vor. So sind im kommenden Haushalt des Gesundheitsministeriums zunächst rund 40 Millionen Euro für die Versorgungsforschung der Krankheit vorgesehen und auch in den Haushalten 2022 und 2023 wurden mehr als 20 Millionen vom Bundesbildungsministerium für Medikamenten- und Therapieforschung bereitgestellt. Katrin Göring-Eckardt und ich setzen uns in der Arbeit auf Bundesebene intensiv mit der Thematik auseinander und machen uns weiterhin für eine gute Versorgung aller Betroffenen sowie Forschung an Medikamenten und Therapien stark.
„Mööd, flau, slapp: So geiht dat en Barg Minschen, na dat se sik mit Corona ansteken hebbt. Dat Uni-Krankenhuus Eppendörp forscht to „Long Covid“ in en Ünnersöken över en lange Tiet. Dor hebbt sik güstern welk vun de Grönen ut Berlin to klook maakt. De gröne Afornte in’n Bunnsdag för Altno, Linda Heitmann, föddert mehr Anloopsteden för Minschen, de doran lieden doot. Man dat gifft gode Utsichten för jüm: De Ünnersöken in’t UKE wiest, dat de mehrsten Patschenten sik dor wedder vun verhaalt.“
Am heutigen 21. Juli findet jährlich der Tag zum Gedenken verstorbener Drogengebraucher*innen statt und in diesem Jahr bin ich dafür bundesweit Schirmherrin.
Dabei wird stets all jener Menschen gedacht, die im vergangenen Jahr als sogenannte „Drogentote“ in die Statistik eingegangen sind. In Deutschland waren dies in 2022 insgesamt 1990 Menschen. Und hinter dieser erschreckend hohen Zahl verbergen sich 1990 einzelne Lebensläufe und Schicksale.
In Hamburg wird der Gedenktag schon seit vielen Jahren mit Mahnwachen von den Drogenhilfeträgern ragazza e.V. und freiraum e.V. begangen. Hier werden jährlich Kerzen oder kleine Fahnen mit Namen, Fotos und Infos zu den Verstorbenen aufgestellt. Ich finde das eine schöne Geste, um den Betroffenen ein Gesicht zu geben.
Wie ich heute auch in meiner Rede auf der ragazza-Mahnwache nahe des Hamburger Hauptbahnhofes deutlich machen konnte, ist es gut und wichtig, diesen Gedenktag zu begehen, um ebenjenen ein Gesicht zu geben, die sonst so häufig viel zu sehr am Rande unserer Gesellschaft stehen und vergessen werden. Gleichzeitig würde ich mir eigentlich aber wünschen, dass es den Tag nicht bräuchte, weil keine Menschen direkt in Folge des Konsums illegalisierter Drogen mehr sterben.
Allerdings ist auch mir klar: vermutlich wird das leider noch lange ein Wunsch bleiben. Als Politik önnen und müssen wir aber dafür sorgen, dass es künftig weniger Drogentote gibt: mit mehr niedrigschwelligen Hilfen, Maßnahmen zum Drugchecking oder z.B. mehr Schulungen im Umgang mit dem Notfallmedikament Naloxon.
Ich bleibe dran! Und auch wenn der nächste Gedenktag erst im Juli 2014 stattfindet, denke ich an die Verstorben immer wieder und mache Politik auch für sie.
Die Verbandsklage ist ein Meilenstein für mehr Verbraucherschutz und ein zentrales Vorhaben dieser Wahlperiode. Nach konstruktiven Diskussionen innerhalb der Koalition haben wir nun einen wirklich gutes und verbraucherfreundliches Gesetz im Bundestag verabschiedet. In meiner Rede habe ich unterstrichen
warum das späte Opt-in hilft, Verbraucher*innen zu ihren Recht zu verhalfen
inwiefern das Verbraucherschutzministerium geholfen hat, den ersten Entwurf deutlich zu verbessern,
wie Passagiere eines verspäteten Fluges künftig schneller an ihre Entschädigung kommen,
inwiefern wir die Klageanforderungen für Verbände senken konnten und
warum die Verbandsklage auch für Unternehmen Vorteile bietet.
Hier meine Rede im Video:
Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen