Die EU-Kommission hat eine Empfehlung an die Mitgliedsstaaten zur Erweiterung des Nichtraucherschutzes auf Außenbereiche und sogenannte alternative E-Produkte ausgesprochen. Ich sehe dies durchweg positiv.
Das RedaktionsNetzwerk Deutschland hat dazu berichtet: „SPD und Grüne wollen Rauchen auch in bestimmten Außenbereichen verbieten“. Hier geht’s zum Artikel.
Der Entwurf für den Gesundheitshaushalt ist nun in 1. Lesungim Bundestag. Im parlamentarischen Verfahren mache ich mich gemeinsam mit meiner Fraktion insbesondere stark für mehr Präventionsmittel im Bereich Drogen und Sucht. Denn hier dürfen wir nicht an der Aufklärung sparen. Da die Zahl der Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen vor allem von der Volksdroge Alkohol sehr hoch ist.
Gleichzeitig müssen wir endlich Maßnahmen zur Verhältnisprävention, wie z.B. schärfere Regelungen fürAlkoholwerbung anpacken. Diese sind nachweislich wirksam und schlagen im Haushalt für Gesundheit nicht zu Buche.
Hier könnt Ihr die ganze Rede sehen:
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„Koalitionsvertrag umsetzen und Verbraucherschutz erhöhen“
Bundesjustizminister Marco Buschmann soll sich im Rahmen der EU-Verhandlungen über die Pauschalreiserichtlinie für eine Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften einsetzen. Das fordere ich gemeinsamen mit meinem Kollegen Stefan Schmidt zu Beginn der Hauptreisezeit in einem Brief an den Minister. „Wir wollen die Flugreisenden besser vor einer Airline-Insolvenz schützen. Deswegen erwarten wir, dass der zuständige Justizminister sich bei den Verhandlungen auf EU-Ebene aktiv für eine Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften einsetzt“, begründen wir den Brief.
Aktuell müssen sich Fluggesellschaften nicht gegen eine mögliche Insolvenz absichern. Geht eine Fluggesellschaft pleite, bleiben Passagiere auf den Ticketkosten sitzen und müssen sich auch auf eigene Kosten um ihren Rücktransport kümmern. „Eine Airline-Insolvenz kann für Flugreisende, vor allem für Familien, schnell tausende von Euro kosten. Statt die schönste Zeit des Jahres zu verbringen, kann eine Insolvenz viele an die finanziellen Grenzen bringen.“
Wie gut eine Insolvenzabsicherung für Reisende funktionieren kann, wir am Beispiel des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), der seit 2021 – als Konsequenz aus der Thomas-Cook-Pleite 2019 – die Kundengelder der Pauschalreisenden absichert: „Der DRSF wickelt gerade die Ansprüche von hunderttausenden Pauschalreisenden ab, die von der FTI-Pleite betroffen sind. Ein ähnliches Verbraucherschutzinstrument brauchen wir auch für Fluggesellschaften. Die Verhandlungen auf EU-Ebene zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie und der Passagierrechte werden unter der ungarischen Ratspräsidentschaft fortgesetzt. Das ist der beste Zeitpunkt, um die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und den Verbraucherschutz bei Flugreisen zu erhöhen.“
Der Regen der letzten Wochen hat die Grundwasserspeicher gefüllt. Trotzdem mahne ich im Interview mit der Zeitung „Das Parlament“ an, das Grundwasser besser zu schützen. Böden müssen mehr entsiegelt werden.
Hier das komplette Interview zum Nachlesen:
Frau Heitmann, die Bundesregierung hat im März 2023 die Nationale Wasserstrategie beschlossen, um angesichts zunehmender Dürren und Hochwasser die Verfügbarkeit von Trinkwasser langfristig zu sichern. Sie enthält ein Aktionsprogramm mit 78 konkreten Maßnahmen, wie etwa die Renaturierung von Flüssen, die Entsiegelung von Flächen und die Ertüchtigung der Wasserinfrastruktur. Was die Umsetzung betrifft, hat man seither nicht viel gehört. Warum?
Linda Heitmann: Die Umsetzung ist oft vor allem Verwaltungshandeln, von dem man tatsächlich öffentlich nicht viel mitbekommt. Aber hinter den Kulissen läuft einiges. So treffen sich regelmäßig die Fachleute von Bund und Ländern, um Maßnahmen abzustimmen, die vordringlich angegangen werden sollen – wie etwa ein bundesweites Grundwassermonitoring. Ziel ist es, Neubildung und Entnahme von Grundwasser besser als jetzt im Blick zu haben.
Wäre es nicht wichtig, schneller ins Handeln zu kommen? Auch wenn es zuletzt viel geregnet hat, gehört Deutschland doch zu den Ländern, deren Grundwasserspeicher zuletzt stark geschrumpft waren.
Linda Heitmann: Ja, der Rückgang des Grundwassers war besorgniserregend. Aber aus meiner Sicht widerspricht es sich nicht, Pläne zu machen und bereits erste Maßnahmen umzusetzen. Und das passiert längst.
Um welche Maßnahmen geht es?
Linda Heitmann: Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, für das 3,5 Milliarden Euro bis 2027 zur Verfügung stehen, werden schon jetzt Projekte zur Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Flussauen finanziell unterstützt. Auch Maßnahmen zur Verringerung von Schadstoffeinträgen in Gewässer, etwa durch die Ausstattung von Klärwerken mit einer vierten Klärstufe, laufen.
Diese braucht es, weil das Abwasser verstärkt mit Medikamentenrückständen, Hormonen und Mikroplastik belastet ist, welche die meisten Kläranlagen nicht herausfiltern können. Nach der neugefassten EU-Abwasserrichtline sollen bis 2035 zunächst alle großen Kläranlagen eine solche vierte Klärstufe bekommen.
Linda Heitmann: Wir wollen aber auch Kläranlagen entlasten, indem wir leicht verschmutztes Grauwasser als Brauchwasser nutzen. Das hilft auch, Trinkwasser einzusparen. Wie das funktionieren kann, testet meine Heimatstadt Hamburg gerade in einem Wasserrecycling-Projekt. In den Haushalten eines neuen Wohnviertels, der Jenfelder Au, wird Wasser vom Duschen, Spülen oder Wäschewaschen vom sogenannten Schwarzwasser aus der Toilette getrennt, vor Ort wieder gereinigt und erneut verwendet: zum Beispiel für die Toilettenspülung, die Gartenbewässerung oder als Brauchwasser in Gewerbe und Landwirtschaft.
Wie viel Wasser kann denn so eingespart werden?
Linda Heitmann: Fast 30 Prozent des täglichen Trinkwasserverbrauchs entfallen auf die Toilettenspülung. Hinzu kommt das, was sonst für die Gartenbewässerung genutzt würde. Solche Konzepte können kommunalen Wasserversorgern bei Nutzungskonflikten helfen.
Genau für solche Nutzungskonflikte mit Industrie und Landwirtschaft fordert der Deutsche Städtetag Leitlinien. Auch die Wasserstrategie sieht die Erarbeitung solcher Leitlinien vor. Gibt es sie bereits?
Linda Heitmann: Fachleute der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser erarbeiten sie derzeit. Wie brisant Wassernutzungskonflikte werden können, habe ich in Spanien gesehen. Illegale Brunnenbohrungen zur Bewässerung von Erdbeerplantagen bedrohten ein Naturschutzgebiet – und lösten einen großen politischen Streit aus.
Auch bei uns nehmen Wasserkonflikte zu: Die um Tesla und Coca-Cola sind prominent. Wie helfen hier Leitlinien?
Linda Heitmann: Sie sollen ein Leitfaden für Behörden sein, die bei Wasserknappheit entscheiden müssen, wer vorrangig Wasser nutzen darf.
Und wer sollte das sein?
Linda Heitmann: Aus meiner Sicht, und so steht es auch in der Nationalen Wasserstrategie, muss die öffentliche Trinkwasserversorgung Priorität haben. Wasser ist schließlich unser wichtigstes Lebensmittel.
Die besondere Bedeutung der Trinkwasserversorgung wird dort zwar betont, aber ebenso die Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung. Müsste der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung nicht klarer formuliert werden?
Linda Heitmann: Ich finde es richtig, die Lebensmittelproduktion mit hoher Priorität zu behandeln, denn natürlich ist sie notwendig – und notwendiger als andere Industriegüter. Was als Lebensmittel gilt, muss man sich aber genau ansehen und abwägen.
Die Bundesländer erheben unterschiedlich hohe Entgelte für Wasser aus dem Grund oder aus Flüssen und Seen. In Hessen, Bayern und Baden-Württemberg müssen Industrie und Landwirtschaft gar nichts für die Entnahme von Wasser zahlen. Sollte Wasser nicht überall in Deutschland gleich viel kosten?
Linda Heitmann: Ich halte einheitliche Wasserentgelte für sinnvoll, damit Unternehmen sich nicht ihren Standort danach aussuchen, wo das Wasser am günstigsten ist. Wir sollten einen Standortwettbewerb auf Kosten der Umwelt unbedingt vermeiden.
Screenshot von das-parlament.de
Die Bundesregierung hat angekündigt, eine einheitliche Regelung zu prüfen. Gibt es schon ein Ergebnis?
Linda Heitmann: Die Verhandlungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe laufen. Und es ist auch nachvollziehbar, dass dies nicht öffentlich, sondern intern passiert.
Umweltverbände fordern, Wasser zu verteuern, um einen Sparanreiz zu setzen. Mehreinnahmen könnten für die Wiederherstellung von Flüssen genutzt werden, von denen nur acht Prozent in einem guten Zustand sind.
Linda Heitmann: Mit Entnahmeentgelten und der neugefassten EU-Abwasserrichtlinie, die erstmalig eine Herstellerverantwortung einführt, werden einige Nutzer künftig zusätzlich zur Kasse gebeten. Ich würde den Sparanreiz aber nicht überschätzen. Mit Geld lässt sich zudem nur begrenzt Schaden wieder gutmachen. Unser Hauptaugenmerk sollte sein, unsere Gewässer wirklich zu schützen. Deswegen arbeiten wir an politischen Maßnahmen wie dem Düngegesetz und der EU-Düngeverordnung, um den Schadstoffeintrag durch die massive Düngung auf landwirtschaftlichen Flächen von vorneherein zu reduzieren.
Das Düngesetz ist im Bundesrat gerade gescheitert – und damit die geplante Neuregelung für einen besseren Schutz des Grundwassers. Wie ist Ihre Reaktion?
Linda Heitmann: Es ärgert mich, dass einzelne Bundesländer auf Kosten der Wasserreinheit und der Gesundheit aller politische Spielchen spielen. Durch die Blockade im Bundesrat drohen uns nun die Wiederaufnahme des EU-Vertragsverletzungsverfahren und hohe Strafzahlungen.
Die Wasserstrategie sieht die Förderung von „Schwammstädten“ vor, in denen Regenwasser in Zisternen gespeichert oder im Boden versickern kann, anstatt direkt mit dem Abwasser entsorgt zu werden. Ein solcher Stadtumbau verursacht aber Kosten – und Konflikte, weil durch Entsiegelung Flächen verloren gehen. Braucht es bundesweite gesetzliche Vorgaben, die „Wasserversorgungsvorhaben“ Priorität einräumen?
Linda Heitmann: Jedenfalls müssen wir mit Förderprogrammen die nötigen Anreize setzen. Wir sehen überall die Nutzungskonflikte: Wohnungsbau, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft und Naturschutz konkurrieren um Flächen. Es braucht hier eine Priorisierung für Entsiegelung, denn Wasser ist unsere Lebensgrundlage. Damit sich genügend im Grund neu bilden kann, muss so viel Regen wie möglich versickern können.
Seit 2008 gibt es in Deutschland den Glücksspielstaatsvertrag. Er ermächtigt die Länder, legalem Glücksspiel in Deutschland einen regulierten und rechtssicheren Rahmen zu geben und wurde bereits mehrfach novelliert bis zur aktuell seit 2021 geltenden Fassung.
2024 erscheint nun der Zwischenbericht der Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags in seiner Fassung von 2021, als es grundlegende Veränderungen vor allem in Bezug auf eine bundesweite kontrollierte Legalisierung von Online-Glücksspiel gab.
Gemeinsam mit anderen Grünen Politiker*innen aus Bund und Ländern der Ressorts Innen-, Verbraucher*innen-, Finanz- und Gesundheitspolitik fordere ich aus diesem Anlass die Innenminister*innen der Länder dazu auf, sich bei ihrer Jahreskonferenz (IMK), die vom 19. bis zum 21. Juni 2024 in Potsdam stattfindet, mit der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags in all seiner Komplexität und Reichweite zu befassen.
Dazu haben wir ein Positionspapier erarbeitet. Darin fordern wir:
1.) durch Zeitbegrenzung für die Ausstrahlung von Glückspielwerbung den Jugendschutz zu stärken, dies soll auch für Sportwettwerbung gelten.,
2.) das Einsatzlimit von 1.000 Euro pro Monat festzuschreiben und die Option zur Erhöhung auch nach einer Bonitätsprüfung aus dem Glücksspielstaatsvertrag zu streichen,
3.) mehr Transparenz für Verbraucher*innen zu lizensierten legalen Anbieter*innen, damit sich illegale Angebote leichter identifizieren lassen,
4.) das Sperrsystem für Spielsüchtige und -gefährdete weiter auszubauen,
5.) konsequenter gegen Finanzkriminalität vorzugehen, indem der Datenaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen im Glücksspielstaatsvertrag geregelt wird,
6.) zu verhindern, dass im Rahmen der vom, Bundesjustizminister geplanten Strafrechtsreform das Strafmaß von illegalem Glücksspiel von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit abgemildert wird,
7.) gegen illegales Automaten-Glücksspiel in der Gastronomie vorzugehen,
8.) sogenannte „Lootboxen“ als Glücksspiel einzustufen und für Kinder und Jugendliche nicht zu erlauben.
9.) die Kommunen stärker einzubinden und mit den nötigen Ressourcen auszustatten, damit sie ihre Schlüsselrolle in der Überwachung des Glücksspiels ausüben können,
10.) die finanziellen Mittel für Suchtberatungsstellen und auf Glücksspiel spezialisierte Fachstellen aufzustocken, damit regelmäßig Präventionskampagnen in den Ländern auf die Risiken des Glückspiels aufmerksam machen.
Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden:
Der europäische Drogenbericht 2024 macht Entwicklungen sichtbar, die uns sorgen müssen: Durch neue extrem hochdosierte Opioide auf dem internationalen Drogenmarkt besteht tatsächlich auch für Deutschland eine erhöhte Gefahr, künftig einen Anstieg der drogenbedingten Todesfälle zu erleben.
Als deutsche Regierungskoalition haben wir 2023 die Möglichkeiten zur Durchführung von Drug-Checking rechtssicher bundesweit und flächendeckend gesetzlich verankert. Konsument*innen erhalten dadurch die Möglichkeit zur Aufklärung, auch über Gefahren und Risiken ihres Konsums und werden vor unbekannten Risiken durch verunreinigte oder hochpotente Substanzen gewarnt. Dies ist möglich, da sie ihre Substanzen in einer Laboranalyse checken lassen können. Die daraus entstehenden Daten können darüber hinaus deutschlandweit zum Monitoring von im Umlauf befindlichen gefährlichen Substanzen wie überdosiertem MDMA genutzt werden und tragen so zu einem wichtigen Frühwarnsystem bei.
Gleichzeitig stärkt Drug-Checking den Handlungsspielraum der Helfenden in der Suchtberatung, da es nun auch in Drogenkonsumräumen erlaubt ist. Hier sind jetzt – ähnlich wie bei der Einrichtung von Drogenkonsumräumen selbst – die Länder in der Verantwortung, zeitnah Rechtsverordnungen zu erlassen, damit Initiativen und Träger Drug-Checking-Angebote an den Start bringen können.
Für die Beratung und Unterstützung vor Ort braucht es zudem eine ausreichende Ausstattung in den Kommunen. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen hat diese Woche anlässlich der Aktionswoche Alkohol zum wiederholten Mal eine feste Mindest-Personalausstattung für die Suchthilfe je nach Einwohner*innenzahl der Kommune gefordert. Auch wir halten das für einen sinnvollen Weg, um Suchthilfe und Suchtberatung flächendeckend in Deutschland abzusichern und suchtkranken Menschen effektiv zu helfen.
Heute hat das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes für die Länder- und Verbändeanhörung veröffentlicht. Dazu erklären Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt und Verbraucherschutz der Grünen im Bundestag sowie Mitglied im Gesundheitsausschuss und Jürgen Kretz, Obmann im Umweltausschuss und Berichterstatter für Kreislaufwirtschaft der Grünen Bundestagsfraktion:
Jürgen Kretz MdB:
„Ich begrüße den Vorschlag des Bundesumweltministeriums für neue Regelungen zur Entsorgung von Elektrogeräten, E-Zigaretten und Batterien sehr. Damit machen wir uns in Deutschland weiter auf den Weg, bestimmte Elektrogeräte und gefährliche Lithium-Ionen-Batterien noch umweltgerechter und sicherer zu entsorgen sowie der Kreislaufwirtschaft wieder zuzuführen.
Mit der Novelle wird einerseits das Rücknahmesystem von Tablets, Smartphones oder Einweg-E-Zigaretten vereinfacht. Ich erhoffe mir, dass mit diesen neuen Regelungen große Mengen an Rohstoffen, die aktuell in den nicht mehr genutzten Elektrogeräten schlummern, fachgerecht entsorgt und hochwertig recycelt werden. Andererseits sollen Brandrisiken bei der Sammlung von Elektrogeräten minimiert werden, was die Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien sicherer werden lässt.“
Linda Heitmann MdB:
„Damit legt das BMUV eine sehr wichtige Initiative vor. Einweg Elektrogeräte und Einweg-E-Zigaretten sind immer präsenter im Handel. Gleichzeitig haben es Verbraucher*innen immer noch zu schwer, die ausgedienten Produkte richtig zu entsorgen. Der Gesetzentwurf sieht nun unter anderem vor, Einweg-E-Zigaretten überall dort, wo sie gekauft werden auch zurückgeben zu können.
Als Gesundheitspolitikerin habe ich auch die Hoffnung, dass strengere Rücknahmeregelungen für manche Händler*innen den Ausschlag geben, ganz auf das Angebot von Einweg-E-Zigaretten zu verzichten. Rauchen ist in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt. Trotzdem fallen Einweg-E-Zigaretten häufig in die Hände von Jugendlichen, da Jugendschutzauflagen an manchen Verkaufsstellen nicht ausreichend erfolgen und Jugendliche besonders auf die knalligen oder coolen Verpackungen von Einweg-E-Zigaretten anspringen. In der Vergangenheit hatte ich daher schon mehrfach angeregt, auf Einweg-e-Zigaretten Pfand zu erheben. Wir werden diese Option im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens für diesen Gesetzentwurf konkret prüfen lassen.“
Anlässlich der Mitmachaktion „Rauchfrei im Mai“, die am 1.5. startet, sagen Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen im Bundestag und Dirk Heidenblut, Berichterstatter für Drogen- und Suchtpolitik der SPD im Gesundheitsausschuss im Bundestag:
Den Aufruf zum gemeinsamen rauchfreien Mai begrüßen wir sehr. Er kann dazu beitragen, öffentliches Bewusstsein für die gesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens und Dampfens zu schaffen. Neben jeder und jedem ist hier allerdings vor allem die Politik gefragt, in der Drogen- und Suchtpolitik die Verabredungen im Koalitionsvertrag in dieser Legislatur wirklich umzusetzen.
Mit Blick auf wirksame Verhältnisprävention bei Nikotin, Tabak und Alkohol stehen wesentliche Schritte noch aus, die wir nun konkret angehen müssen. Wir setzen hier insbesondere auf die geplante Novellierung des Präventionsgesetzes. Dabei sprechen wir uns dafür aus, konkrete Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzuführen:
Es braucht endlich konsequente Jugendschutzregelungen für Suchtmittelwerbung. Dazu zählen etwa Regeln, um TV-, Radio- und Social Media Werbung für Alkoholika auf die Nachtstunden zu reduzieren. Auch sollten wir den aus der Zeit gefallenen Paragrafen zum sogenannten begleiteten Trinken aus dem Jugendschutzgesetz streichen. Denn wenn 14-jährige Alkohol konsumieren, wirkt sich das schädigend aus – egal ob in Anwesenheit ihrer Eltern oder allein.
Bei E-Zigaretten sollten wir der Marktverbannung von Aromen für Tabakerhitzer im letzten Jahr folgen. Da vom süßlichen Geschmack blumig klingender Aromen wie „Vanilla Sky“ auch für E-Zigaretten und sogenannte Vapes besonders jugendliche Nichtraucher*innen angezogen werden.
All diese Maßnahmen wirken präventiv und kosten den öffentlichen Haushalt kein Geld. Im Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, mittels strengerer Werberegulierung für Tabak und E-Zigaretten aber auch für Alkohol und Glücksspiel den Jugendschutz zu stärken. Dazu braucht es jetzt die Präventionsgesetznovelle zur Förderung der öffentlichen Gesundheit und als weiterer glaubwürdiger Bestandteil einer progressiven Gesundheits- und Drogenpolitik, wie sie die Ampel bereits bei der Cannabisteillegalisierung und Drug-Checking bewiesen hat.
Wer im Gefängnis sitzt, hat in der Regel mehrere Probleme auf einmal. Neben der abgeurteilten Tat sind viele inhaftierte Männer und Frauen verschuldet, haben Ausbildungslücken und angestaute soziale Konflikte. Bei knapp der Hälfte der Inhaftierten kommen zudem substanzbezogene Störungen hinzu – also Abhängigkeiten von Suchtmitteln.
Menschen in Haft haben generell keine starke Lobby. Da ist es mir besonders wichtig, einmal eine positive Entwicklung aufzugreifen: Der Bundesrat hat kürzlich eine Initiative beschlossen, die es erleichtern soll, dass suchtmittelabhängige Inhaftierte aus der Haft heraus eine Therapie antreten können.
In bestimmten Fällen können drogenabhängige Häftlinge nämlich eine Therapie während der Haft beantragen. Das Prinzip lautet hier „Therapie statt Strafe“ und die Voraussetzungen für einen solchen Antrag sind in §35 des Betäubungsmittelgesetzes geregelt. Das Land NRW hat dazu einen Gesetzesantrag in den Bundesrat gebracht, der nun beschlossen wurde.
Was der entsprechende Paragraph regelt: Es kann, wer die der Haft zu Grunde liegende Straftat unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln begangen hat und insgesamt oder nur noch bis zu zwei Jahre eine Freiheitsstrafe verbüßen muss, nach Paragraf 35 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eine Drogenentzugstherapie machen. Die Strafe kann dann zugunsten der Therapie ausgesetzt werden.
Das bisherige Problem in der Praxis bei der Umsetzung dieser Regelung: Damit die Therapie bewilligt wird, muss eine Kostenzusage der zuständigen Renten-, Krankenversicherung oder des Sozialhilfeträgers vorliegen. Neben reinen Therapiekosten gilt es auch, die Nebenkosten, wie zum Beispiel für Transport zur Klinik, zu decken. In der Regel wird diese aus dem Bürgergeld oder der Grundsicherung für Arbeitslose finanziert. Doch häufig erfolgt die Bewilligung derzeit nicht, weil die Betroffenen zu dem Zeitpunkt, an dem sie aus der Haft heraus den Antrag stellen, nicht im Bürgergeldbezug sind. Insbesondere ein Urteil des Bundessozialgerichts 2021 hatte hier für große Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Kostenträgern gesorgt. Demnach wurden durch die Urteilsauslegung in der Rechtspraxis Therapieeinrichtungen nach Paragraf 35 BtMG als Einrichtung zum Vollzug der richterlich angeordneten Freiheitsentziehung ausgeschlossen. In der Folge weigerten sich die Kostenträger für die Therapie statt Strafe nach Paragraf 35 BtMG aufzukommen. Dadurch war den Gefangenen eine Vermittlung in eine notwendige Therapie die letzten Jahre vielerorts faktisch unmöglich.
Der Bundesrat hat nun einen Antrag aus NRW beschlossen, der hier eine wichtige Regelungslücke schließen könnte. Die Bundesratsinitiative stellt klar, dass bei Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen einer Drogentherapie nach Paragraf 35 BtMG der Anspruch auf Kostenübernahme gewährleistet ist und macht einen ganz konkreten Vorschlag, wie das gesetzlich rechtssicher formuliert werden sollte.
Ich begrüße die NRW-Initiative ausdrücklich und werde mich dafür stark machen, dass der Bundestag als Gesetzgeber sie aufgreift und auf den Weg zu bringt.
Denn es ist mir ein wichtiges Anliegen, auch für Menschen mit Suchterkrankungen in Haft eine gute Versorgung zu sichern. Auch setze ich mich dafür ein, den Paragrafen 35 BtMG für Menschen zu öffnen, die von Substanzen abhängig sind, welche nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Das betrifft zum Beispiel Alkohol, in Kürze voraussichtlich auch Cannabis.
Verbraucherschutz wird in großen Teilen in Europa gemacht. Was in Brüssel beschlossen wird, mündet danach in nationale Gesetze. Daher möchten wir Grüne im Bundestag die EU-Verbraucheragenda 2025-30 – also das kommenden verbraucherpolitische Aufgabenbuch der Kommission – aktiv mitgestalten.
Dazu habe ich heute gut 20 Expert*innen aus der Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Praxis eingeladen, um darüber zu diskutieren, wie wir besondere Verbrauchergruppen besser schützen können. Wir haben dabei die Bedarfe von Jugendlichen, Menschen mit Sprachbarrieren und älteren Menschen in den Mittelpunkt gestellt und politische Verbesserungs- und Handlungsoptionen diskutiert. Passender Wohnraum oder analoge Beratungsangebote waren im Workshop zu älteren Menschen immer wieder Thema; in dem Panel zu Jugendlichen ging es viel um soziale Netzwerke oder digitales Bezahlen und den damit verbundenen Überschuldungsrisiken.
Zu Beginn gab’s Input von Dr. Florence Rothe und Klaus MüllerViele schlaue IdeenFleißiges ArbeitenVogelperspektiveAm Thementisch „Jugendliche“
Ich habe mich sehr gefreut, dass so viele engagierte Personen meiner Einladung gefolgt sind und wir nun viele, auch neue, Ansatzpunkte haben, um unsere Verbraucherpolitik auszubauen und europäisch zu fokussieren.
Der Prozess wurde heute angestoßen und die nächsten Meilensteine bereits geplant. Am 12. März wird es spätestens weitergehen. Ich halte Euch hier und auf meinen social-media-Kanälen auf dem Laufenden.