Suchtbehandlung in Haft: Fünf Punkte für eine gesundheitsorientierte Reform des §64 StGB

Suchtbehandlung in Haft: Fünf Punkte für eine gesundheitsorientierte Reform des §64 StGB

Plädoyer für eine gesundheitsorientierte Reform des Straf- und Maßregelvollzugs. Gemeinsames Autor*innen-Papier mit den Grünen Gesundheits- und Rechtspolitiker*innen Canan Bayram MdB, Dr. Kirsten Kappert-Gonther MdB, Toni Schuberl MdL und Kerstin Celina MdL zur Debatte um die Versorgung von psychisch- und suchtkranken Straffälligen

Der Bundestag hat gerade unter dem Titel der Reform des Sanktionenrechts über die Neufassung verschiedener Paragrafen im Strafgesetzbuch beraten. Grundlage hierfür war die vorangegangene Arbeit einer parteiübergreifenden Bund-Länder Gruppe. In der Zusammenarbeit wurden rechtspolitisch gute Ergebnisse erzielt, um die akuten Missstände anzugehen und einen Systemcrash abzuwenden.

Der Gesetzentwurf ist daher aus gesundheits- und rechtspolitischer Perspektive ein guter Anfang. Er kann jedoch nur die Ausgangslage bilden für die weitere gesellschaftlich offen geführte Debatte über die Reformierung des Maßregelvollzugs nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch (StGB). Mittel- und langfristig muss ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, das auch die Perspektive des Justizvollzug sowie der ambulanten, gemeindespsychiatrischen und stationären Versorgung in Freiheit mitdenkt.

Paragraf 64 StGB regelt, inwiefern suchtkranke Straftäter*innen, bei denen die Tat auf den Konsum von Alkohol oder andere Betäubungsmitteln zurückzuführen ist und die eine Bereitschaft zur Behandlung haben, im Zuge ihrer Verurteilung in den Maßregelvollzug anstatt in den regulären Vollzug kommen. Die aktuell diskutierte Reform ist darauf angelegt, den Maßregelvollzug – eine klinische Therapieeinrichtung für psychisch- und suchtkranke Menschen – dauerhaft zu entlasten. Wir gehen daher davon aus, dass künftig dadurch deutlich mehr suchtkranke Straftäter*innen in regulären Haftanstalten untergebracht werden. Das bleibt solange unbefriedigend, wie die Versorgung von psychisch- und suchtkranken Häftlingen in Justizvollzugsanstalten deutlich schlechter ist als im klinischen Setting des Maßregelvollzugs. Es ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, – auch vor dem Interessenshintergrund einer erfolgreichen Rehabilitation und dem Menschenrecht auf gute Gesundheitsversorgung, – straffällige Menschen vernünftig medizinisch und therapeutisch zu behandeln, wenn sie den Willen dazu zeigen.

Aus unserer Sicht kann das nur gelingen, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen, um hier die Voraussetzungen und Bedingungen deutlich zu verbessern. Dafür legen wir fünf konkrete Vorschläge vor:

  1. Angleichung der Bedingungen zur Versorgung therapiewilliger Sucht- und psychisch Kranker in Haft

Das Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht, das auch für Personen in Gefangenschaft gelten muss: Im Maßregelvollzug nach § 64 StGB sowie für Gefangene im regulären Vollzug muss die Nutzung aller zur Verfügung stehenden (psycho-)therapeutischen und medikamentösen Behandlungsoptionen ermöglicht werden, d.h. Motivation, Entgiftung, Entwöhnung und Rehabilitation, einschließlich einer Opioid gestützten Substitutionsbehandlung (mit allen Substituten) sowie Arbeit/Beschäftigung, soziale Kontakte und Beziehung. Menschenrechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar. Deswegen müssen auch im regulären Vollzug alle suchtbezogenen Therapie- und Hilfeangebote, die Menschen im Maßregelvollzug bekommen können, zugänglich sein. Hier muss im Grundsatz gelten: Für jeden und jede inhaftierte Person muss die bestmögliche Therapieoption ermöglicht werden. Sowohl für Männer als auch für Frauen müssen adäquate Angebote geschaffen werden. Dafür müssen wir an bundesweit einheitlichen Standards arbeiten. Gute Behandlungsmöglichkeiten in der Haft sind bereits der Grundstein für eine gelingende Rehabilitation.

  • Sprachmittlung

Viele ärztliche – und psychotherapeutische Gespräche in Haft gestalten sich auch deshalb schwierig, weil es Sprachbarrieren gibt. Gerade zum Haftantritt ist es aus unserer Sicht unabdingbar zu klären, welche psychischen und/oder Suchterkrankungen möglicherweise vorliegen und inwiefern die inhaftierte Person therapiewillig ist. Wir fordern daher einen Anspruch auf Sprachmittlung für all jene, bei denen es unüberwindbare Sprachbarrieren schon im Gerichtsverfahren und anschließend im Erstgespräch bei Haftantritt gibt, sowie eine diskriminierungskritische Versorgung. Der Anspruch auf Sprachmittlung muss ebenfalls für alle medizinischen und therapeutischen Hilfen während der Haft und Rehabilitation gelten.

  • Einheitliche Erhebung

Welche Sucht- oder psychischen Erkrankungen bei Inhaftierten in Deutschland vorliegen, ist nur schwer zu analysieren, da die Datenerhebungen derzeit in den einzelnen Bundesländern nicht nach einheitlichen Kriterien und nicht zum selben Zeitpunkt erfasst werden. Es ist uns ein Anliegen, dass Feststellung und statistische Erfassung der Erkrankungen überall bei Haftantritt nach denselben Kriterien erhoben werden und diese in die nationale Gesundheitsstatistik künftig einfließen. Nur so ist es auch möglich, systematisch an Verbesserungen zu arbeiten.

  • Neue Wege in der Personalgewinnung

So sehr wir bessere Behandlungsbedingungen für suchtkranke und psychisch kranke Menschen in Haft sowie im Maßregelvollzug für erforderlich halten, so klar sehen wir auch in Gesprächen mit Praktiker*innen vor Ort, dass die Personalgewinnung ein massives Problem darstellt. Gerade Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen sind dringend gesucht. Das Justizwesen und auch der Maßregelvollzug werden von diesen Berufsgruppen bislang nicht als attraktiver Arbeitsort wahrgenommen und auch die Vergütung ist noch nicht gut genug. Wir empfehlen daher, dass die Bundesländer die Arbeitsbedingungen inklusive Bezahlung gerade für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen besser ausgestalten und zudem innovative Wege der Personalgewinnung gehen: In einigen Bundesländern, so etwa in Hamburg, ist der Dienst in Haft für angehende Ärzt*innen oder Sozialarbeiter*innen eine wahlobligatorische Station in der Ausbildung. So lernen sie den Arbeitsort kennen und entscheiden sich später ggf. eher dafür, hier regelhaft tätig zu werden.

  • Kommission einsetzen – Reform in Bezug auf ihre Zielsetzung, der Stärkung von Prävention und Resozialisierung, von Beginn an evaluieren und neue Strukturen entwickeln

Die aktuelle Reform ist ein Schritt in die richtige Richtung. In der Folge braucht es aber eine umfassende Reform. Dafür soll eine Kommission, ein interdisziplinäres und interministerielles begleitendes Gremium aus Expert*innen und Praktiker*innen eingerichtet werden. Diese soll mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden.

Die aktuelle Reform soll in Bezug auf ihre Zielsetzung – der Stärkung von Prävention und Resozialisierung – evaluiert werden. Dies setzt eine Zusammenarbeit an der Schnittstelle von Rechts- und Gesundheitspolitik im Bund und in den Ländern voraus, um die systemischen, medizinischen und rechtlichen Fragen in den Blick zu nehmen und alle Beteiligten an einen Tisch zu holen.

Es braucht die Expertise aller Beteiligten, wie der Fachgesellschaften, der Justiz- und Gesundheitsressorts der Länder und des Bundes, der Betroffenen-Vertreter*innen, des Suchthilfesystems und der psychiatrischen und psychosozialen Einrichtungen, diese komplexe Debatte zur Verbesserung und Modernisierung der Versorgung von Menschen mit psychischen und Suchterkrankungen in Haft zu führen und das Versorgungssystem in gesamtgesellschaftlichem Interesse zu reformieren.

Der Spiegel hat das Thema aufgegriffen. Hier findet ihr den Beitrag, und noch einmal etwas ausführlicher hinter der Paywall hier.

Bessere Versorgung für Patient*innen mit ME/CFS und Long-Covid

Bessere Versorgung für Patient*innen mit ME/CFS und Long-Covid

In meiner Rede habe ich noch einmal deutlich gemacht, dass wir die Versorgungssituation von Patient*innen mit Chronischem Fatigue-Syndrom und Long-Covid noch deutlich verbessern müssen. Genauso brauchen wir mehr Forschung zu den Betroffenen selbst, zu Medikamenten und Therapien.

Einige wichtige Schritte haben wir in als Ampel-Gesundheitspolitiker*nnen gemeinsam mit unseren Haushälter*innen schon vollzogen und sind uns auch darüber einig, weiterhin geschlossen unsere Ziele voranzubringen.

Meine Rede könnt ihr hier ansehen:

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Bei der Abstimmung der Anträge der Union ist mir die Entscheidung nicht leicht gefallen. Mit einigen Kolleg*innen der Fraktion habe ich daher eine gemeinsame persönliche Erklärung verfasst. Da es mir wichtig ist, deutlich zu machen, aus welchen Gründen ich gegen die Anträge gestimmt habe.

Hier geht’s zur persönlichen Erklärung:

Statement zur Konferenz der Verbraucherschutz-Minister*innen

Statement zur Konferenz der Verbraucherschutz-Minister*innen

Zu den aktuellen Beschlüssen der Verbraucherschutzministerkonferenz erkläre ich als Berichterstatterin meiner Fraktion für Verbraucherschutz:


„Die Initiative aus den Ländern, Greenwashing wirkungsvoll zu regulieren, ist begrüßenswert. Aktuell nutzen viele Unternehmen aus, dass Konsument*innen bereit sind, für vermeintlich positive Klimaauswirkungen mehr für Produkte zu bezahlen. Dabei weiß nur eine Minderheit, dass dahinter meist lediglich heiße Luft, Kompensations- oder Ausgleichzahlungen stehen, deren Wirkung keiner fundierten Überprüfung standhält. Für einen besseren Verbraucherschutz braucht es klare Regeln und transparente Informationen. Ich freue mich, dass wir nun auch die Länder an unserer Seite wissen, um für gute und konsequente Regeln in der EU zu kämpfen. Mit der Green Claims Directive liegt eine große Chance vor uns, Greenwashing zu bekämpfen, den CO2-Kompensationsmarkt zu regulieren und echte Nachhaltigkeitsbestrebungen zu fördern.“
 

Meine Kollegin Tabea Rößner ergänzt zu Künstlicher Intelligenz:


„Es ist sehr gut, dass unsere Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke das Thema KI nochmal in den Fokus rückt. Denn es braucht unbedingt eine Stärkung der Verbraucherrechte bei den aktuell laufenden KI-Regulierung. Wenn KI-Systeme im Alltag der Menschen immer mehr zum Einsatz kommen, müssen sie auf der Grundlage unserer Werteordnung entwickelt sein. Neben den großen Chancen müssen die Risiken für die Verbraucher*innen aber von Anfang an mit bedacht werden – bei Konzeption, Auswahl der Trainingsdaten und Anwendung, um Grundrechte nicht zu beschneiden und vor Diskriminierung zu schützen. Insbesondere durch unkontrollierte Trainingsdaten besteht ein hohes Risiko, Diskriminierungsmuster und Stigmatisierungen zu verfestigen. Neben umfassenden Informationspflichten und Auskunftsrechten müssen die Verbraucher*innen in leichten, zugänglichen Verfahren dagegen vorgehen und Wiedergutmachung verlangen können. Für eine verbraucherfreundliche KI bedarf es zudem einer gut ausgestatteten und damit schlagkräftigen Aufsicht.“

PM: Verbandsklage ist ein Meilenstein für modernen Verbraucherschutz

PM: Verbandsklage ist ein Meilenstein für modernen Verbraucherschutz

Zur aktuellen Einigung zur Umsetzung der Verbandsklage erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz gemeinsam mit meinem Kollegen Till Steffen aus dem Rechtsausschuss:

„Betrogene Verbraucher*innen können sich bald besser und auf Augenhöhe wehren. Mit der Verbandsklage bekommen sie ein wirksames Instrument, um gemeinsam und direkt Schadensersatz einzufordern. Bisher mussten sie individuell klagen, wie etwa beim Dieselbetrug, was viele abgeschreckt hat. Mit der Verbandsklage werden also Hürden für Geschädigte abgebaut und die Justiz spürbar von Massenverfahren entlastet. Daneben erhalten die Unternehmen Planungssicherheit.

Besonders freut uns das späte Opt-in: Kläger*innen können sich bis zu drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung einer Verbandsklage anschließen. Hier konnten wir in den Verhandlungen deutliche Verbesserungen erreichen. Zudem begrüßen wir die Verabredung, das ähnliche Sachverhalte besser gebündelt werden können, damit nicht viele parallele Verfahren geführt werden müssen, deren Fälle sich nur um Nuancen unterscheiden. Wir konnten den bürokratischen Aufwand reduzieren, mit dem klagende Verbände 50 betroffene Verbraucher*innen nachweisen müssen.

Die neue Verbandsklage ist ein Meilenstein für einen starken und modernen Verbraucherschutz. Wir haben eine Triple-Win-Situation geschaffen: Verbraucher*innen kommen besser und schneller zu ihrem Recht, die Justiz wird entlastet und die Unternehmen erhalten Planungssicherheit.“

Drugchecking: Ampel stärkt akzeptierende Drogenpolitik

Drugchecking: Ampel stärkt akzeptierende Drogenpolitik

Endlich ist es uns gelungen, einen zentralen drogenpolitischen Punkt aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen: Drugchecking ist nach dem Betäubungsmittelgesetz nun möglich!

Kurz vor der Sommerpause ist dies ein wichtiger gesundheitspolitischer und für mich persönlich großer Erfolg für eine progressive neue Drogenpolitik. Seit Jahren setze ich mich für eine flächendeckende Einführung von Drugchecking-Angeboten ein. Denn wir sehen leider immer wieder, dass Menschen aufgrund von unkalkulierbaren Inhaltsstoffen, speziell in synthetischen Drogen, durch ihren Konsum versterben oder mit starken Schädigungen und Nebenwirkungen kämpfen.

Partydrogen wie MDMA, zum Teil Kokain und Speed sind gerade auch für junge Leute reizvoll und sehr leicht verfügbar. Leider werden die Risiken meist unterschätzt. Denn Verunreinigungen oder ein enorm hoher Wirkstoffgehalt sind lebensgefährlich und lassen sich nicht augenscheinlich erkennen. Auf dem illegalen Markt gibt es weder Gesundheits- noch Verbraucher*innen-Schutz.

Deswegen ist es richtig, dass wir im Bund jetzt endlich die gesetzliche Grundlage geschaffen haben, um Drugchecking zu ermöglichen. So können sich Konsumierende darüber informieren, was zum Beispiel in ihrer Ecstasy-Pille steckt. Ihnen werden Angebote zur Konsumreflexion und Beratung zur Schadensminderung gemacht. Untersuchungen zeigen, dass dies User*innen immer wieder auch vom Konsum abhält oder zu weniger Konsum führt. Außerdem ist es durch die Substanzanalysen der eingereichten Proben möglich, Konsumtrends und Gefahren immerhin ansatzweise zu erkennen und früher vor lebensgefährlichen Stoffen, die aktuell irgendwo im Umlauf sind, zu warnen.

Was im Gesetz steht

Wir haben nun eine bundesweit rechtssichere Ermächtigung der Länder für Drugchecking-Modelle geschaffen. Dazu ändern wir das Betäubungsmittelgesetz und ergänzen einen neuen Paragraphen 10b BtMG (siehe Bild). Die Landesregierungen sind nun dazu veranlasst, Vorgaben für die Erteilung einer Erlaubnis für Drugchecking zu erlassen. Denn vielerorts stehen Träger bereits in den Startlöchern, um Drogenchecks mit Beratungsangeboten ins Leben zu rufen. Teile des bisherigen Paragraphen 10a BtMG werden gestrichen.

Wir erlauben Drugchecking in Drogenkonsumräumen, was bislang ausgeschlossen war. Hierdurch passen wir das Gesetz an die bereits gelebte Safer-use-Praxis in Konsumräumen an und schaffen Klarheit zur Stärkung der Handlungskompetenz der Fachkräfte in den Suchhilfeeinrichtungen. Das Fachpersonal darf den Konsumierenden dort künftig individuell Rückmeldung zu den eingereichten Proben geben.

Wichtig ist mir auch die Einführung des neuen Paragraphen 31a. Hier wird festgeschrieben, dass im direkten Umkreis von Drugchecking-Projekten keine Strafverfolgung auf Grund von Drogenbesitz stattfinden darf.

Die Ziele der Einführung von Drugchecking – eine verbesserte gesundheitliche Aufklärung und Schutz – werden in den Ländern wissenschaftlich begleitet und die Ergebnisse dieser Evaluierungen im Bund zusammengeführt. Auch dies ist ein wichtiger Beitrag zu einer evidenzbasierten Drogenpolitik, für die ich mich stark mache.

Was nun wichtig ist

Die Landesregierungen müssen nun ins Handeln kommen! Gerade der Einfluss synthetischer Drogen, wie Crystal Meth und andere Amphetamine, auf das Konsumverhalten in den Grenzregionen in Deutschland ist ein Auftrag an die jeweiligen Landesgesundheitsbehörden, Drugchecking einzuführen. Denn es gilt: Erst wenn es bundesweit genug Drugchecking-Angebote gibt, werden wir strukturell eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes spürbar machen können.

Zur Beteiligung der Länder habe ich mich auch in der parlamentarischen Debatte eingebracht und meinen Kollegen Dirk Heidenblut befragt.

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Der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik akzept e.V. hat zur Verabschiedung des Gesetzes eine Pressemitteilung veröffentlicht: PM

Mit dem Gesundheitsausschuss zu Besuch in Lengerich

Mit dem Gesundheitsausschuss zu Besuch in Lengerich

Versorgung für psychisch und suchtkranke Menschen mit Hörschädigung sicherstellen

Mit einer Delegation aus sieben Bundestagsabgeordneten aus dem Gesundheitsausschuss habe ich als Abgeordnete für Hamburg-Altona am Montag dieser Woche die LWL-Klinik in Lengerich (Westfalen) besucht. Unter dem Oberthema „Inklusives Gesundheitswesen“ haben wir uns insbesondere über das spezielle Angebot der Klinik für psychisch und suchtkranke Menschen mit Hörschädigung  und die Bedarfe dieser Gruppe informiert.

Außerdem liefen wir über den „Pfad der Erinnerung“ auf dem Klinikgelände und legten einen Kranz vor der Gedenktafel nieder. Der Pfad erinnert daran, dass vom Klinikgelände im 2. Weltkrieg insgesamt 440 psychisch Kranke Menschen deportiert wurden. Die Klinik setzt sich mit dieser belastenden Geschichte seit einigen Jahren sehr intensiv auseinander.

Zu dem Besuch erkläre ich:

Die Klinik in Lengerich hat mich in vielerlei Hinsicht beeindruckt und aber auch viele Fragen dazu aufgeworfen, wie wir in Deutschland eine Versorgungsstruktur für Menschen mit besonderen Bedarfen wie für Hörgeschädigte optimal ausgestalten und sichern.

In Deutschland leben nach Aussage der Klinik etwa 100.000 vollkommen taube Menschen und insgesamt etwa 1,5 Millionen mit Hörschädigung. Viele davon können sich über Gebärdensprache am besten verständlich machen, doch Behandlungsangebote für sie sind rar gesät: für psychisch Kranke mit Hörschädigung halten derzeit nur die Klinik in Lengerich sowie eine Klinik in Erlangen Angebote vor. Für Suchtkranke gibt es für den qualifizierten Entzug nur das Angebot in Lengerich, Reha-Angebote sowohl hier als auch in Osnabrück mussten in den letzten Jahren für diese Gruppe schließen. Hier existiert somit eine totale Lücke. Und auch das Angebot des qualifizierten Entzugs für Hörgeschädigte ist bedroht – denn Nachfrage besteht zwar aus ganz Deutschland, doch die Kostenträger sind vielfach Gelder aus kommunalen oder Landesmitteln und hier wird dann aus der Politik hinterfragt, ob ein Angebot für Menschen aus der gesamten Republik mitfinanziert werden muss.

Als Politiker*innen haben wir diese Problembeschreibung als Auftrag mitgenommen, um zu prüfen, wie sich im Rahmen kommender Gesetzesvorhaben verankern lässt, dass es für Hörgeschädigte Menschen in Deutschland Therapieangebote sicher ausfinanziert geben muss.  

Dass die Klinik in Lengerich sich obendrein sehr aktiv und kritisch mit dem Unrecht auseinandersetzt, das in der NS-Zeit auf dem Klinikgelände geschah, beeindruckt mich sehr. Es war uns Abgeordneten eine Ehre, hier zum Gedenken an die Opfer aus Lengerich einen Kranz niederzulegen.“

Der Besuch der Klinik in Lengerich war auf meine Initiative zustande gekommen. Als Berichterstatterin meiner Fraktion für das Thema „Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderung“ habe ich vor einigen Monaten die Hamburger Suchtberatungsstelle „Deaf Suchthilfe“ vom Träger Therapiehilfe gGmbH besucht. Dieser hatte darauf aufmerksam gemacht, dass es für suchtkranke Menschen mit Hörschädigung in Deutschland kein Reha-Behandlungsangebot mehr gibt. Ich hatte daraufhin den Wunsch, die Klinik in Lengerich, die für suchtkranke hörgeschädigte Menschen immerhin noch Entzug und Psychotherapie anbietet, mit dem Ausschuss zu besuchen.

Die beiden Hamburger Suchtberaterinnen Farina Dahlmann und Dora Faerber, die bei Deaf Suchthilfe auch in Gebärdensprache beraten, waren in Lengerich ebenfalls dabei. Für Rückfragen zum Thema stehen auch sie gern zur Verfügung.

Statement zu BGH & Thermofenster: Guter Tag für Autokäufer*innen

Statement zu BGH & Thermofenster: Guter Tag für Autokäufer*innen

Der Bundesgerichtshof hat heute ein Urteil gefällt, wonach Käufer*innen von Diesel-Pkw mit Thermofenstern leichter Schadenersatz einklagen können. Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz der Grünen Bundestagsfraktion:

„Schummeln lohnt sich nicht. Das ist die klare Botschaft des Bundesgerichtshofes (BGH) mit seiner heutigen Entscheidung zu unzulässigen Thermofenstern in Diesel-Pkw. Nach der Klarstellung des EuGH ist diese Neuinterpretation des BGH gut und folgerichtig.

Ich rufe betroffene Autokäufer*innen auf, ihre Schadensansprüche zu prüfen und entsprechend geltend zu machen. Die Hürden für Schadensersatzklagen sind nun deutlich gesenkt. Kläger*innen können einen Teil des Kaufpreises zurückerhalten, sofern in den Motoren ihrer Autos eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.“


Das Statement wurde unter anderem von stern.de, unternehmen-heute.de und yahoo.com aufgegriffen.

Keine Aromen in Tabakerhitzern mehr

Keine Aromen in Tabakerhitzern mehr

„Was nachweislich tötet, muss nicht auch noch nach Vanille schmecken!“ In meiner Rede zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes habe ich damit unseren Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zitiert. Denn wir haben gestern beschlossen, sogenannte charakteristische, oftmals süße Aromen für Tabakerhitzer zu verbieten und die Hersteller zu verpflichten, Warnhinweise in Wort und Bild auf ihre Produkte zu bringen. Beides galt bereit für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen.

Ich finde, das ist ein weiterer Baustein hin zu mehr Verhältnisprävention. So stärken wir die Gesundheitsorientierung in der Suchtpolitik. Es braucht jedoch noch einiges mehr, damit Rauchen gerade auch für Jugendliche nicht mehr cool ist und sie gar nicht erst damit anfangen. Was ich mir vorstelle, könnt ihr in meiner Rede hören.

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Statement: Es gibt kein klimaneutrales Fliegen

Statement: Es gibt kein klimaneutrales Fliegen

Greenwashing ist und bleibt ein Ärgernis für Verbraucher*innen. Das Versprechen von Klimaneutralität macht noch nicht einmal vor Fluggesellschaften halt. Gut und richtig, dass europäische Verbraucherorganisationen nun gemeinsam gegen diese Praktiken vorgehen.

Dazu erkläre ich gegenüber der Presse:

Fliegen belastet das Klima. Das ist Fakt und kann auch nicht mithilfe von hübschen Slogans und Kompensationsversprechen ins Gegenteil verkehrt werden. Es ist umso ärgerlicher, dass viele Fluggesellschaften ihren Kund*innen trotzdem suggerieren, sie könnten klimaneutral durch die Luft reisen und dafür auch noch Aufpreise verlangen. Damit machen sie sich das Unwissen vieler Verbraucher*innen gezielt zu Nutze: denn die Praktiken des Kompensationsmarktes sind weder reguliert noch wirken sie nachhaltig.

Ich begrüße daher das Vorgehen der europäischen Verbraucherschutzorganisationen, gegen diese irreführende Praxis der Airlines gesammelt vorzugehen. Auf europäischer Ebene laufen aktuell die Verhandlungen über zwei Richtlinien zur Regulierung von Umweltaussagen und Werbeversprechen wie „CO2-neutral“ oder „klimapositiv“. Ich hoffe sehr, dass wir am Ende diese Claims so regulieren können, dass Kund*innen nicht länger getäuscht und Unternehmen sich nicht weiter grünwaschen können. Wir brauchen endlich eine methodisch-wissenschaftliche Prüfung durch unabhängige Dritte.“


Die Meldung wurde unter anderem aufgegriffen von yahoo.com, msn.com oder unternehmen-heute.de.


Spanische Erdbeeren, Wassermangel und eine abgebrochene Ausschussreise

Spanische Erdbeeren, Wassermangel und eine abgebrochene Ausschussreise

In der letzten Woche war ich mit dem Umweltausschuss des Bundestages auf Delegationsreise in Spanien mit dem Fokus auf  Wassermangel und Wassermanagement. Leider wurde die Reise nach zwei spannenden Tagen mit vielen Gesprächen in Madrid vorzeitig beendet und wir konnten nicht alle geplanten Stationen absolvieren.

Der Reihe nach

Seit einem halben Jahr wurde die Reise geplant, um vor Ort zu lernen, wie die Spanier*innen mit ausbleibenden Niederschlägen, sinkenden Wasserpegeln und Dürre umgehen. Dazu hatten wir gleich zu Beginn der Reise konstruktive und lehrreiche Gespräche etwa mit den spanischen Staatssekretären für Umwelt und Verbraucherschutz, Umweltschutzverbänden und Wissenschaftler*innen. Auch den Bauernverband, den wir eigentlich in Andalusien direkt in Obst- und Gemüse-Anbaugebieten treffen sollten, haben wir dann spontan in Madrid getroffen. Wasser ist ein politisches Thema, in Spanien schon länger und stärker als bei uns. Wir haben etwa erfahren, dass

  • bis zu 90 Prozent des spanischen Wassers in der Landwirtschaft eingesetzt werden,
  • die Grundwasserstände seit Jahrzehnten rückläufig sind,
  • viele Maßnahmen des Wassermanagements umsetzt wurden und werden, etwa die Aufbereitung von Brauchwasser, Entsalzungsanlagen für Meerwasser oder große Regenauffangsysteme.
Reiseabbruch, warum?

Als ein Kernstück unserer Reise wollten wir uns im Nationalpark Doñana in Andalusien über den Obst- und Gemüseanbau und das Wassermanagement vor Ort informieren. Doch dazu kam es nicht (mehr). Hintergrund waren zum einen die spanischen Regionalwahlen, in deren Folge die Landesregierung Neuwahlen ausgerufen hat, d.h. wir gerieten mit unserer Reise ungeplant mitten in den spanischen Wahlkampf, in den wir uns als überfraktionelle Delegation nicht einmischen wollten. Und zum anderen wurde zeitgleich zur Reise hierzulande eine Petition gestartet, mit der Handelsketten dazu aufgefordert werden, keine Erdbeeren mehr aus Doñana mehr zu verkaufen, weil diese teilweise mit Wasser aus illegalen Brunnenbohrungen bewässert würden. Diese Petition hat einige Landwirt*innen sehr erbost und für ein großen Medieninteresse in Spanien gesorgt. In Absprache mit der deutschen Botschaft vor Ort und dem Ausschusssekretariat des Bundestages waren wir uns als Delegation einig, dass ein neutraler und unvoreingenommener nicht mehr möglich war. Mit Bedauern hat die Delegation dann einvernehmlich entschieden, die Reise nach den Terminen in Madrid nicht fortzusetzen.

Am Thema werden wir weiter arbeiten und uns auch weiterhin mit Expert*innen und Praktiker*innen hierzulande und aus anderen Ländern austauschen. Persönlich treiben mich weiterhin Fragen um wie

  • Wo soll unser Wasser künftig herkommen und zu welchem Zweck muss es wie aufbereitet sein?
  • Was darf Wasser kosten, damit die Agrarprodukte konkurrenzfähig bleiben?
  • Welche Getreide-, Obst- und Gemüsekulturen brauchen wieviel Wasser und sollten entsprechend wo angebaut werden?

Ich persönlich hatte gemeinsam mit der Kollegin Astrid Damerow von der CDU schon von Beginn an beschlossen, die An- und Abreise zur Delegationsreise per Bahn durchzuführen. Eine herrliche Bahnstrecke, u.a. an der französischen Atlantikküste entlang! Nachdem die Rückreise für alle spontan umgeplant werden musste, konnten wir auch Harald Ebner und Amira Mohamed Ali überzeugen, vom Flugzeug auf die Bahn umzusteigen, so dass sich noch Raum für interfraktionellen Austausch über die Reise im französischen TGV und im ICE ergab.


Die Pressemitteilung des Bundestages zum Ende der Reise findet sich unter bundestag.de:

„Die deutsch-spanischen Beziehungen leben vom intensiven Austausch auf allen Ebenen und sind geprägt von tiefem gegenseitigem Respekt für die demokratischen Institutionen und Prozesse des jeweils anderen Landes. Unsere beiden Länder verbindet eine über die Jahre gewachsene, vertrauensvolle Freundschaft.
 
Aus diesem Respekt heraus und in Anbetracht der hohen politischen Bedeutung, die die Themen der Reise in den vergangenen Tagen in den bevorstehenden spanischen Nationalwahlen gewonnen haben, hat der Ausschuss des Deutschen Bundestags für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beschlossen, von seiner seit längerem geplanten Reise nach Andalusien zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. 
 
Die Reise sollte dem fachlichen Austausch und der Informationsgewinnung zu einem Thema dienen, das im Interesse unserer beiden Länder liegt – nämlich dem Klimawandel und dessen Folgen.
 
Wir sind zuversichtlich, dass wir diesen Austausch auch in Zukunft fortsetzen können.“


Über die Reise haben unter anderem die Süddeutsche Zeitung oder tagesschau.de berichtet.