Aufruf zur Innenminister-Konferenz: Lücken des Spielerschutzes im Glücksspielstaatsvertrag schließen!

Aufruf zur Innenminister-Konferenz: Lücken des Spielerschutzes im Glücksspielstaatsvertrag schließen!

Seit 2008 gibt es in Deutschland den Glücksspielstaatsvertrag. Er ermächtigt die Länder, legalem Glücksspiel in Deutschland einen regulierten und rechtssicheren Rahmen zu geben und wurde bereits mehrfach novelliert bis zur aktuell seit 2021 geltenden Fassung.

2024 erscheint nun der Zwischenbericht der Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags in seiner Fassung von 2021, als es grundlegende Veränderungen vor allem in Bezug auf eine bundesweite kontrollierte Legalisierung von Online-Glücksspiel gab.

Gemeinsam mit anderen Grünen Politiker*innen aus Bund und Ländern der Ressorts Innen-, Verbraucher*innen-, Finanz- und Gesundheitspolitik fordere ich aus diesem Anlass die Innenminister*innen der Länder dazu auf, sich bei ihrer Jahreskonferenz (IMK), die vom 19. bis zum 21. Juni 2024 in Potsdam stattfindet, mit der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags in all seiner Komplexität und Reichweite zu befassen.

Dazu haben wir ein Positionspapier erarbeitet. Darin fordern wir:

1.) durch Zeitbegrenzung für die Ausstrahlung von Glückspielwerbung den Jugendschutz zu stärken, dies soll auch für Sportwettwerbung gelten.,

2.) das Einsatzlimit von 1.000 Euro pro Monat festzuschreiben und die Option zur Erhöhung auch nach einer Bonitätsprüfung aus dem Glücksspielstaatsvertrag zu streichen,

3.) mehr Transparenz für Verbraucher*innen zu lizensierten legalen Anbieter*innen, damit sich illegale Angebote leichter identifizieren lassen,

4.) das Sperrsystem für Spielsüchtige und -gefährdete weiter auszubauen,

5.) konsequenter gegen Finanzkriminalität vorzugehen, indem der Datenaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen im Glücksspielstaatsvertrag geregelt wird,

6.) zu verhindern, dass im Rahmen der vom, Bundesjustizminister geplanten Strafrechtsreform das Strafmaß von illegalem Glücksspiel von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit abgemildert wird,

7.) gegen illegales Automaten-Glücksspiel in der Gastronomie vorzugehen,

8.) sogenannte „Lootboxen“ als Glücksspiel einzustufen und für Kinder und Jugendliche nicht zu erlauben.

9.) die Kommunen stärker einzubinden und mit den nötigen Ressourcen auszustatten, damit sie ihre Schlüsselrolle in der Überwachung des Glücksspiels ausüben können,

10.) die finanziellen Mittel für Suchtberatungsstellen und auf Glücksspiel spezialisierte Fachstellen aufzustocken, damit regelmäßig Präventionskampagnen in den Ländern auf die Risiken des Glückspiels aufmerksam machen.

Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden:

PM: EU-Drogenbericht 2024 – Gefahren durch neue Opioide frühzeitig erkennen

PM: EU-Drogenbericht 2024 – Gefahren durch neue Opioide frühzeitig erkennen

Der europäische Drogenbericht 2024 macht Entwicklungen sichtbar, die uns sorgen müssen: Durch neue extrem hochdosierte Opioide auf dem internationalen Drogenmarkt besteht tatsächlich auch für Deutschland eine erhöhte Gefahr, künftig einen Anstieg der drogenbedingten Todesfälle zu erleben.

Als deutsche Regierungskoalition haben wir 2023 die Möglichkeiten zur Durchführung von Drug-Checking rechtssicher bundesweit und flächendeckend gesetzlich verankert. Konsument*innen erhalten dadurch die Möglichkeit zur Aufklärung, auch über Gefahren und Risiken ihres Konsums und werden vor unbekannten Risiken durch verunreinigte oder hochpotente Substanzen gewarnt. Dies ist möglich, da sie ihre Substanzen in einer Laboranalyse checken lassen können. Die daraus entstehenden Daten können darüber hinaus deutschlandweit zum Monitoring von im Umlauf befindlichen gefährlichen Substanzen wie überdosiertem MDMA genutzt werden und tragen so zu einem wichtigen Frühwarnsystem bei.

Gleichzeitig stärkt Drug-Checking den Handlungsspielraum der Helfenden in der Suchtberatung, da es nun auch in Drogenkonsumräumen erlaubt ist. Hier sind jetzt – ähnlich wie bei der Einrichtung von Drogenkonsumräumen selbst – die Länder in der Verantwortung, zeitnah Rechtsverordnungen zu erlassen, damit Initiativen und Träger Drug-Checking-Angebote an den Start bringen können.

Für die Beratung und Unterstützung vor Ort braucht es zudem eine ausreichende Ausstattung in den Kommunen. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen hat diese Woche anlässlich der Aktionswoche Alkohol zum wiederholten Mal eine feste Mindest-Personalausstattung für die Suchthilfe je nach Einwohner*innenzahl der Kommune gefordert. Auch wir halten das für einen sinnvollen Weg, um Suchthilfe und Suchtberatung flächendeckend in Deutschland abzusichern und suchtkranken Menschen effektiv zu helfen.

PM: Gesetzesnovelle für umweltgerechtere Entsorgung von Elektrogeräten, E-Zigaretten und Batterien

PM: Gesetzesnovelle für umweltgerechtere Entsorgung von Elektrogeräten, E-Zigaretten und Batterien

Heute hat das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes für die Länder- und Verbändeanhörung veröffentlicht. Dazu erklären Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt und Verbraucherschutz der Grünen im Bundestag sowie Mitglied im Gesundheitsausschuss und Jürgen Kretz, Obmann im Umweltausschuss und Berichterstatter für Kreislaufwirtschaft der Grünen Bundestagsfraktion:

Jürgen Kretz MdB:

„Ich begrüße den Vorschlag des Bundesumweltministeriums für neue Regelungen zur Entsorgung von Elektrogeräten, E-Zigaretten und Batterien sehr. Damit machen wir uns in Deutschland weiter auf den Weg, bestimmte Elektrogeräte und gefährliche Lithium-Ionen-Batterien noch umweltgerechter und sicherer zu entsorgen sowie der Kreislaufwirtschaft wieder zuzuführen.

Mit der Novelle wird einerseits das Rücknahmesystem von Tablets, Smartphones oder Einweg-E-Zigaretten vereinfacht. Ich erhoffe mir, dass mit diesen neuen Regelungen große Mengen an Rohstoffen, die aktuell in den nicht mehr genutzten Elektrogeräten schlummern, fachgerecht entsorgt und hochwertig recycelt werden. Andererseits sollen Brandrisiken bei der Sammlung von Elektrogeräten minimiert werden, was die Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien sicherer werden lässt.“

Linda Heitmann MdB:

„Damit legt das BMUV eine sehr wichtige Initiative vor. Einweg Elektrogeräte und Einweg-E-Zigaretten sind immer präsenter im Handel. Gleichzeitig haben es Verbraucher*innen immer noch zu schwer, die ausgedienten Produkte richtig zu entsorgen. Der Gesetzentwurf sieht nun unter anderem vor, Einweg-E-Zigaretten überall dort, wo sie gekauft werden auch zurückgeben zu können.

Als Gesundheitspolitikerin habe ich auch die Hoffnung, dass strengere Rücknahmeregelungen für manche Händler*innen den Ausschlag geben, ganz auf das Angebot von Einweg-E-Zigaretten zu verzichten. Rauchen ist in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt. Trotzdem fallen Einweg-E-Zigaretten häufig in die Hände von Jugendlichen, da Jugendschutzauflagen an manchen Verkaufsstellen nicht ausreichend erfolgen und Jugendliche besonders auf die knalligen oder coolen Verpackungen von Einweg-E-Zigaretten anspringen. In der Vergangenheit hatte ich daher schon mehrfach angeregt, auf Einweg-e-Zigaretten Pfand zu erheben. Wir werden diese Option im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens für diesen Gesetzentwurf konkret prüfen lassen.“

Nikotin- und Alkoholprävention mit neuem Präventionsgesetz endlich auf den Weg bringen

Nikotin- und Alkoholprävention mit neuem Präventionsgesetz endlich auf den Weg bringen

Anlässlich der Mitmachaktion „Rauchfrei im Mai“, die am 1.5. startet, sagen Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen im Bundestag und Dirk Heidenblut, Berichterstatter für Drogen- und Suchtpolitik der SPD im Gesundheitsausschuss im Bundestag:

Den Aufruf zum gemeinsamen rauchfreien Mai begrüßen wir sehr. Er kann dazu beitragen, öffentliches Bewusstsein für die gesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens und Dampfens zu schaffen. Neben jeder und jedem ist hier allerdings vor allem die Politik gefragt, in der Drogen- und Suchtpolitik die Verabredungen im Koalitionsvertrag in dieser Legislatur wirklich umzusetzen.

Mit Blick auf wirksame Verhältnisprävention bei Nikotin, Tabak und Alkohol stehen wesentliche Schritte noch aus, die wir nun konkret angehen müssen. Wir setzen hier insbesondere auf die geplante Novellierung des Präventionsgesetzes. Dabei sprechen wir uns dafür aus, konkrete Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzuführen:

Es braucht endlich konsequente Jugendschutzregelungen für Suchtmittelwerbung. Dazu zählen etwa Regeln, um TV-, Radio- und Social Media Werbung für Alkoholika auf die Nachtstunden zu reduzieren. Auch sollten wir den aus der Zeit gefallenen Paragrafen zum sogenannten begleiteten Trinken aus dem Jugendschutzgesetz streichen. Denn wenn 14-jährige Alkohol konsumieren, wirkt sich das schädigend aus – egal ob in Anwesenheit ihrer Eltern oder allein.

Bei E-Zigaretten sollten wir der Marktverbannung von Aromen für Tabakerhitzer im letzten Jahr folgen. Da vom süßlichen Geschmack blumig klingender Aromen wie „Vanilla Sky“ auch für E-Zigaretten und sogenannte Vapes besonders jugendliche Nichtraucher*innen angezogen werden.

All diese Maßnahmen wirken präventiv und kosten den öffentlichen Haushalt kein Geld. Im Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, mittels strengerer Werberegulierung für Tabak und E-Zigaretten aber auch für Alkohol und Glücksspiel den Jugendschutz zu stärken. Dazu braucht es jetzt die Präventionsgesetznovelle zur Förderung der öffentlichen Gesundheit und als weiterer glaubwürdiger Bestandteil einer progressiven Gesundheits- und Drogenpolitik, wie sie die Ampel bereits bei der Cannabisteillegalisierung und Drug-Checking bewiesen hat.

Therapie statt Strafe – Bundesrat will Anspruch auf Therapie für Häftlinge stärken

Therapie statt Strafe – Bundesrat will Anspruch auf Therapie für Häftlinge stärken

Wer im Gefängnis sitzt, hat in der Regel mehrere Probleme auf einmal. Neben der abgeurteilten Tat sind viele inhaftierte Männer und Frauen verschuldet, haben Ausbildungslücken und angestaute soziale Konflikte. Bei knapp der Hälfte der Inhaftierten kommen zudem substanzbezogene Störungen hinzu – also Abhängigkeiten von Suchtmitteln.

Menschen in Haft haben generell keine starke Lobby. Da ist es mir besonders wichtig, einmal eine positive Entwicklung aufzugreifen: Der Bundesrat hat kürzlich eine Initiative beschlossen, die es erleichtern soll, dass suchtmittelabhängige Inhaftierte aus der Haft heraus eine Therapie antreten können.

In bestimmten Fällen können drogenabhängige Häftlinge nämlich eine Therapie während der Haft beantragen. Das Prinzip lautet hier „Therapie statt Strafe“ und die Voraussetzungen für einen solchen Antrag sind in §35 des Betäubungsmittelgesetzes geregelt. Das Land NRW hat dazu einen Gesetzesantrag in den Bundesrat gebracht, der nun beschlossen wurde.

Was der entsprechende Paragraph regelt: Es kann, wer die der Haft zu Grunde liegende Straftat unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln begangen hat und insgesamt oder nur noch bis zu zwei Jahre eine Freiheitsstrafe verbüßen muss, nach Paragraf 35 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eine Drogenentzugstherapie machen. Die Strafe kann dann zugunsten der Therapie ausgesetzt werden.

Das bisherige Problem in der Praxis bei der Umsetzung dieser Regelung: Damit die Therapie bewilligt wird, muss eine Kostenzusage der zuständigen Renten-, Krankenversicherung oder des Sozialhilfeträgers vorliegen. Neben reinen Therapiekosten gilt es auch, die Nebenkosten, wie zum Beispiel für Transport zur Klinik, zu decken. In der Regel wird diese aus dem Bürgergeld oder der Grundsicherung für Arbeitslose finanziert. Doch häufig erfolgt die Bewilligung derzeit nicht, weil die Betroffenen zu dem Zeitpunkt, an dem sie aus der Haft heraus den Antrag stellen, nicht im Bürgergeldbezug sind. Insbesondere ein Urteil des Bundessozialgerichts 2021 hatte hier für große Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Kostenträgern gesorgt. Demnach wurden durch die Urteilsauslegung in der Rechtspraxis Therapieeinrichtungen nach Paragraf 35 BtMG als Einrichtung zum Vollzug der richterlich angeordneten Freiheitsentziehung ausgeschlossen. In der Folge weigerten sich die Kostenträger für die Therapie statt Strafe nach Paragraf 35 BtMG aufzukommen. Dadurch war den Gefangenen eine Vermittlung in eine notwendige Therapie die letzten Jahre vielerorts faktisch unmöglich.

Der Bundesrat hat nun einen Antrag aus NRW beschlossen, der hier eine wichtige Regelungslücke schließen könnte. Die Bundesratsinitiative stellt klar, dass bei Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen einer Drogentherapie nach Paragraf 35 BtMG der Anspruch auf Kostenübernahme gewährleistet ist und macht einen ganz konkreten Vorschlag, wie das gesetzlich rechtssicher formuliert werden sollte.

Ich begrüße die NRW-Initiative ausdrücklich und werde mich dafür stark machen, dass der Bundestag als Gesetzgeber sie aufgreift und auf den Weg zu bringt.

Denn es ist mir ein wichtiges Anliegen, auch für Menschen mit Suchterkrankungen in Haft eine gute Versorgung zu sichern. Auch setze ich mich dafür ein, den Paragrafen 35 BtMG für Menschen zu öffnen, die von Substanzen abhängig sind, welche nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Das betrifft zum Beispiel Alkohol, in Kürze voraussichtlich auch Cannabis.

Verbraucheragenda 2025 – Workshop zu „Besonderen Verbrauchergruppen“

Verbraucheragenda 2025 – Workshop zu „Besonderen Verbrauchergruppen“

Verbraucherschutz wird in großen Teilen in Europa gemacht. Was in Brüssel beschlossen wird, mündet danach in nationale Gesetze. Daher möchten wir Grüne im Bundestag die EU-Verbraucheragenda 2025-30 – also das kommenden verbraucherpolitische Aufgabenbuch der Kommission – aktiv mitgestalten.

Dazu habe ich heute gut 20 Expert*innen aus der Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Praxis eingeladen, um darüber zu diskutieren, wie wir besondere Verbrauchergruppen besser schützen können. Wir haben dabei die Bedarfe von Jugendlichen, Menschen mit Sprachbarrieren und älteren Menschen in den Mittelpunkt gestellt und politische Verbesserungs- und Handlungsoptionen diskutiert. Passender Wohnraum oder analoge Beratungsangebote waren im Workshop zu älteren Menschen immer wieder Thema; in dem Panel zu Jugendlichen ging es viel um soziale Netzwerke oder digitales Bezahlen und den damit verbundenen Überschuldungsrisiken.

Ich habe mich sehr gefreut, dass so viele engagierte Personen meiner Einladung gefolgt sind und wir nun viele, auch neue, Ansatzpunkte haben, um unsere Verbraucherpolitik auszubauen und europäisch zu fokussieren.

Der Prozess wurde heute angestoßen und die nächsten Meilensteine bereits geplant. Am 12. März wird es spätestens weitergehen. Ich halte Euch hier und auf meinen social-media-Kanälen auf dem Laufenden.

Rede Haushalt: Umwelt- und Verbraucher*innen-Schutz

Rede Haushalt: Umwelt- und Verbraucher*innen-Schutz

Der Haushalt für Umwelt, Verbraucher*innenschutz und nukleare Sicherheit ist beschlossen. Trotz nötiger Einsparungen haben wir einen guten Haushalt verabschiedet – gerade beim Verbraucher*innenschutz haben wir viel erreicht! Wir werden für die Schuldner*innenberatung Mittel für die strukturelle Stärkung und Projektmittel beispielsweise für aufsuchende Schuldner*innenberatung von Senior*innen bereitstellen.

Ein weiteres mir wichtiges Projekt im Haushalt ist die Förderung für eine Ombudsstelle für Geschädigte von illegalem Glücksspiel. Dadurch schaffen wir ein wirksames Instrument gegen illegales Glücksspiel und leisten auch aktiv ein Stück Präventionsarbeit gegen Verschuldung durch illegales Glückspiel.

Meine ganze Rede gibt’s hier:

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Statement: Kostenlose Schlichtung bekannter machen!

Statement: Kostenlose Schlichtung bekannter machen!

Heute wurden neue Zahlen zu den Problemen im Flugverkehr im Jahr 2023 veröffentlicht. Dazu erkläre ich verbraucherpolitische Berichterstatterin der Grünen im Bundestag:

Kostenlose Schlichtung bei Flugärger muss bekannter werden

„Auch nach der Pandemie bleibt Deutschland für Fluggäste ein hartes Pflaster: Fast zwei Prozent aller Flüge werden storniert – das ist trauriger Spitzenwert in Europa. Und auch die Verspätungen bleiben auf einem sehr hohen Niveau. Das Flugchaos-Jahr 2022 wird allmählich zur neuen Normalität. Vermeintliche Premium-Airlines wie Lufthansa schneiden sogar noch schlechter ab als günstigere Fluggesellschaften – sowohl bei der Zuverlässigkeit und Kundenzufriedenheit, als auch bei der Rückzahlungsbereitschaft und Kooperation. Der radikale Personalabbau in der Pandemie rächt sich nun sichtbar. Und überforderte Flughäfen leisten leider ebenfalls ihren Beitrag zum Schlamassel.

Wir brauchen hier schnell ein Update bei den Fluggastrechten. Viele Verbraucher*innen machen ihre berechtigten Forderungen gegenüber den Airlines nicht geltend. Wenn doch, dann zahlen sie oft hohe Provisionen, damit Anbieter wie flightright oder andere sich für sie kümmern. Häufig lassen sie sich von den Reiseanbietern auch mit Gutscheinen abspeisen oder geben frustriert auf. Nur die wenigsten kennen die SÖP: die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die dabei hilft, die individuellen Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften zu 100 Prozent geltend zu machen. Daher fordere ich von Verkehrsminister Wissing, dass er die Airlines gesetzlich dazu verpflichtet, auf die Schlichtungsstelle hinzuweisen. Das wäre ein erster und wichtiger Schritt, das Machtungleichgewicht zwischen Fluggast und Airlines auszugleichen. Zudem sollten die Entschädigungssummen aus der EU-Fluggastrechteverordnung der Inflation angepasst werden.“


Die FAZ hat als erste Zeitung über die Zahlen berichtet.

Persönliche Erklärung zur elektronischen Patientenakte

Persönliche Erklärung zur elektronischen Patientenakte

Heute haben wir im Bundestag über die elektronische Patientenakte (ePa) abgestimmt, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. Warum ich dem Gesetz nicht zustimmen konnte, habe ich in einer persönlichen Erklärung dokumentiert:

Eine umfassende Reform zur Digitalisierung des Gesundheitssystems wird heute im Deutschen Bundestag verabschiedet. Insgesamt ist zu begrüßen, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich vorangeht und eine breit genutzte elektronische Patientenakte in Deutschland auf den Weg gebracht werden soll. Aber dem vorliegenden Gesetzesentwurf, der heute in 2. und 3. Lesung beschlossen werden soll, können wir nicht zustimmen.

Die Gesundheitsdigitalisierung ist eines der wichtigsten digitalpolitischen Vorhaben dieser Bundesregierung. Wir stehen in Deutschland vor der Aufgabe, die angestaubte Krankenkassenkarte und das Gesundheitswesen in das derzeitige Jahrhundert zu bringen. Datenträger mit CT-Aufnahmen von einer Praxis in die nächste zu tragen, kann nicht im Sinne der Patient*innen sein. Gesundheitsdigitalisierung soll, neben guter Ermöglichung von Forschung, vor allem die Patient*innen entlasten. Umso wichtiger, dass Digitalisierung gut gelingt. Und gelingen kann sie nur, wenn sie das Vertrauen der Nutzer*innen hat.

Auch wenn eine neue Weichenstellung dieses Vorhaben schwieriger und eventuell auch langwieriger machen könnte, so schulden wir es unseren Bürger*innen gerade hier, keine Kompromisse einzugehen, die dem Zeitdruck, aber nicht den Möglichkeiten Rechnung tragen. Gesundheitsdaten sind mitunter die persönlichsten und sensibelsten Daten, die wir zu verwalten haben. Damit Menschen also Vertrauen in die Nutzung der ePa haben können, setzt das voraus, dass jede*r als Patient*in die volle Hoheit darüber hat, wer welche eigenen Daten einsehen darf, und dass komplett transparent ist, an wen Daten auch für welche Zwecke weitergeleitet werden. Die Selbstbestimmung über die Verwaltung sensibler Gesundheitsdaten ist für uns essenziell. Deshalb muss die Datensouveränität weiterhin in den Händen der Patient*innen liegen.

Wir setzen uns ein gegen Diskriminierung und Stigmatisierung – auch im Gesundheitswesen. Um dieses Ziel bestmöglich zu erreichen und gleichzeitig von den Vorteilen der ePa profitieren zu können, wäre es aus unserer Sicht elementar, Daten zu Diagnosen, Behandlungen und Medikationen auch einzeln individuell vor unerwünschten Einblicken in die Akte verbergen zu können. Auch muss für Kinder, wenn sie künftig mit dem 15. Lebensjahr die Verantwortung über ihre Akte übernehmen, transparent sein, welche Änderungen ihre Eltern in der Akte davor möglicherweise vorgenommen haben.

Darüber hinaus erfüllt es uns mit Sorge, wenn Nutzer*innen einer pseudonymisierten Weitergabe ihrer Daten an Dritte aktiv widersprechen müssen, anstatt sich mit dieser aktiv auseinanderzusetzen und zuzustimmen. Auch ist es uns ein Anliegen, dass die Übermittlung und Speicherung von Daten nach dem bestmöglichen technischen Standard und in jedem Fall verschlüsselt stattfindet, um sie so sicher wie möglich zu gestalten. Fälschung und/oder (nachträgliche) Abänderung von Daten dürfen nicht passieren können in einer digitalisierten Gesundheitswelt. Und auch der Diebstahl von Daten, der dazu führen kann, dass Menschen mit den gestohlenen Informationen unter Druck gesetzt werden können, gilt es bestmöglich zu verhindern. Beispiele wie Finnland oder Singapur zeigen, dass dies traurige Realität sein kann. Das zentrale Speichern von Daten empfinden wir als nicht sinnvoll, und es birgt Sicherheitsrisiken.

All diese politischen Ziele sehen wir in den vorliegenden Gesetzesentwürfen nicht optimal berücksichtigt. Wenn die Gesetze heute verabschiedet werden, ist das ein riesiger Vertrauensvorschuss der Politik insbesondere an die ePa und die Krankenkassen, die ihren Versicherten diese zur Verfügung stellen. Auch ein riesiger Vertrauensvorschuss dahingehend, dass weiter an Verbesserungen im Sinne von Verbraucherschutz und Datensicherheit gearbeitet wird. Vertrauen in die ePa ist die Grundvoraussetzung dafür, dass sie ein Erfolg werden kann.

Wir werden genau beobachten, wie sich dieses Vertrauen entwickelt.

Die Erklärung haben auch meine Kolleg*innen Maik Außendorf, Manuela Rottmann, Tabea Rößner und Misbah Khan unterzeichnet.


Es handelt sich hierbei um eine Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwürfen

  • eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG), Drucksache 20/9048 und
  • Entwurfs eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG), Drucksache 20/9046.
Alternativer Drogenbericht bekräftig Anspruch einer gesundheits- und jugendschutzorientierten Drogenpolitik

Alternativer Drogenbericht bekräftig Anspruch einer gesundheits- und jugendschutzorientierten Drogenpolitik

Zum zehnten Alternativen Drogen- und Suchtbericht erklären Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik und Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Berichterstatterin für Cannabispolitik der Grünen Bundestagsfraktion:

Der Alternative Drogen- und Suchtbericht (ADSB) leistet in Deutschland einen wichtigen, ergänzenden Beitrag in der Debatte über Drogengebrauch und Sucht aus der Perspektive der akzeptierenden Drogenarbeit und Suchthilfe. Durch fachlich fundierte Berichte aus der Praxis der Suchtkrankenhilfe und Suchtforschung trägt der ADSB dazu bei, wichtige Trends sichtbar zu machen und gleichzeitig die Stimmen von Praktiker*innen in der Debatte zu stärken.

Als Ampel-Koalition haben wir einen Paradigmenwechsel hin zu einer gesundheitsgeleiteten und menschenzentrierten Drogenpolitik eingeleitet: Dazu gehört, dass Drugchecking nun rechtssicher – auch in Drogenkonsumräumen – deutschlandweit möglich ist und Aromen in Tabakerhitzern auf dem deutschen Markt dank der Ampel künftig der Vergangenheit angehören.

Außerdem sind die geplante Erlaubnis des Eigenanbaus und des gemeinschaftlichen Anbaus von Cannabis in Clubs zu Genusszwecken für Erwachsene wichtige Schritte zur Stärkung des Jugend- und Gesundheitsschutzes. Mit der Teillegalisierung schaffen wir endlich eine legale Alternative zum illegalen Markt. Auch konnten wir in Sachen Medizinalhanf Zugangshürden für Patient*innen abbauen. Dies alles sind wichtige Erfolge zur Vermeidung von Gesundheitsschäden und zur Stärkung von Prävention und Behandlung.

Wir Grüne arbeiten weiterhin mit unseren Ampel-Partner*innen an der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung für mehr Verhältnisprävention, etwa durch verschärfte Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol und Nikotin. Außerdem werden wir uns weiter für die Aufklärung über Konsumrisiken speziell bei Kindern, Jugendlichen, Schwangeren und werdenden Vätern sowie der Orientierung an wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Drogen- und Suchtpolitik stark machen.