Energiepreisbremsen: Entlastungen für alle
Die steigenden Energiepreise stellen viele Bürger*innen vor enorme Herausforderungen. Daher hat die Bundesregierung mehrere Maßnahmen verabschiedet, die Bürger*innen schnell und unkompliziert entlasten sollen. Dafür stellt der Bund knapp 300 Milliarden Euro zur Verfügung. Wer wie unterstützt wird, erfahrt Ihr in dieser Zusammenstellung.
Soforthilfe Dezember: Es dauert einige Zeit, bis ein Gesetz umgesetzt werden kann, aber den Menschen soll schnell geholfen werden. Deshalb haben Bundestag und Bundesrat die Soforthilfe im Dezember beschlossen. Demnach zahlen alle Haushalte und Unternehmen für Dezember 2022 nichts für Gas oder Fernwärme, wenn sie weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) im Jahr verbrauchen. Zur Orientierung: Ein Vier-Personen-Haushalt verbraucht durchschnittlich 10.000 und 20.000 kWh.
Ab März 2023 wird der sogenannte Abwehrschirm in Kraft treten. Durch diesen werden die Energiekosten pauschal für alle Menschen, Unternehmen und Einrichtungen begrenzt. Der Abwehrschirm besteht aus einer Gas- und Wärmepreisbremse sowie einer Strompreisbremse: Für alle Haushalte und Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, wird der Gaspreis auf 12 Cent brutto je Kilowattstunde gedeckelt, einschließlich aller Steuern und sonstiger Abgaben. Für Fernwärmekund*innen sind es 9,5 Cent brutto je Kilowattstunde.
Damit die Anreize zum Energiesparen bestehen bleiben, gelten diese Preisbremsen nur für 80% des Energieverbrauches des Vorjahres. Wenn man also den Energieverbrauch um 20% senkt, zahlt man für Gas 12 Cent brutto und für Fernwärme maximal 9,5 Cent brutto je Kilowattstunde. Für den Energieverbrauch über diese 80% hinaus zahlt man den höheren, vollen Marktpreis. Reduziert ein Haushalt seinen Energieverbrauch aber um mehr als 20%, dann bekommt man bei der Jahresendabrechnung ggf sogar Geld zurückerstattet. Unten findet Ihr auch ein kleines Rechenbeispiel dazu.
Um auch der Industrie dabei zu helfen, Produktion und Arbeitsplätze zu sichern, werden ihr Gaspreis auf 7 Cent netto und Fernwärmepreis auf 7,5 Cent netto pro Kilowattstunde gedeckelt, zuzüglich Steuern und anderer Abgaben. Damit auch die Industrie weiterhin Energie spart, gilt dieser Preisdeckel für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Stromerzeugungskraftwerke sind von dieser Regelung ausgeschlossen, um die Gasverstromung nicht zu subventionieren.
Parallel zur Gas- und Wärmepreisbremse enthält der Abwehrschirm auch eine Strompreisbremse. Alle Haushalte und kleineren Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, zahlen für 80% ihres Stromverbrauchs aus dem Vorjahr lediglich 40 Cent brutto pro Kilowattstunde, einschließlich Steuern und sonstigen Abgaben. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 Kilowattstunden im Jahr zahlen für 70% ihres bisherigen Stromverbrauchs 13 Cent netto für jede Kilowattstunde, zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen. Für jede Kilowattstunde über diese 80% bzw. 70% hinaus zahlt man den vollen Preis, der mit dem Stromanbieter vereinbart ist. Auch hier gilt: je mehr Strom man spart, umso mehr Geld erhält man bei der Jahresendabrechnung zurück.
Diese Regelung gilt vom März 2023 bis April 2024. Damit die Bürger*innen auch für den Januar und Februar 2023 entlastet werden, werden die Entlastungsbeträge rückwirkend im März angerechnet. Damit sind alle Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mindestens bis April 2024 vor Preissteigerungen geschützt. Wenn diese Hilfe trotzdem nicht reicht, stehen Fonds für Härtefälle zur Verfügung. In Hamburg beispielsweise gibt es solch einen Fonds im Umfang von 15 Millionen Euro, über den speziell Menschen, die von Energiesperren bedroht sind, Hilfe beantragen können. Mehr Infos dazu, wie das konkret im Bedarfsfall in Hamburg funktioniert, unter hamburg.de/haertefallfonds.
Rechenbeispiel für die Gaspreisbremse
Eine vierköpfige Familie mit einer Wohnung von 100 qm hat einen Gasverbrauch von 15 000 Kilowattstunden im Jahr, das sind 1.250 Kilowattstunden im Monat. Ihr bisheriger Gaspreis lag bei 8 Cent je Kilowattstunde, also 100 Euro im Monat. Ihr neuer Gaspreis liegt bei 22 Cent pro Kilowattstunde. Ohne die Gaspreisbremse müsste die Familie damit 275 Euro pro Monat zahlen – also 175 Euro mehr als bisher. Mit der Gaspreisbremse zahlt die Familie monatlich 175 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch. Das sind 12 Cent die ersten 80 Prozent (12 000 Kilowattstunden) und 22 Cent für die restlichen 20 Prozent (3 000 Kilowattstunden).
Wenn die Familie 20 Prozent Energie spart, also nur 12 000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, dann bekommt sie 660 Euro bei der Jahresendabrechnung zurück. Umgerechnet würde die Familie nur noch 120 Euro pro Monat zahlen – also nur 20 Euro mehr als das Vorvorjahr als der Gaspreis noch bei 8 Cent brutto je Kilowattstunde lag – obwohl sich der Gaspreis fast verdreifacht hat.
Wenn die Familie sogar mehr als 20% Gas einspart, dann bekommt sie auch mehr als 660 Euro zurück. Wenn die Familie z.B. 30%einspart, bekommt sie in diesem Beispiel 990 Euro zurück. Umgerechnet auf den Monat wären das noch 92,50 Euro – also weniger als im Vorjahr. Für jede eingesparte Kilowattstunde Gas muss das Energieversorgungsunternehmen den hohen, neuen Gaspreis erstatten, also 22 Cent je Kilowattstunde in diesem Beispiel.
Und umgekehrt: Wenn die Familie weniger als 20% Gas einspart, dann bekommt sie weniger als 660 Euro zurück. Wenn sie aber mehr Gas verbraucht als im Vorjahr, dann muss die Familie sogar Geld nachzahlen und zwar 22 Cent für jede Kilowattstunde.
Was muss im Einzelfall konkret getan werden?
Die wirklich gute Nachricht an der Strom- und Gaspreisbremse: alle profitieren davon, ohne aktiv etwas tun zu müssen. Die Übernahme der Rechnung im Dezember und auch die rückwirkende Preisbremse für Januar und Februar passieren ganz automatisch!
Für Vermieter*innen könnte es in Einzelfällen mit der Abrechnung mit ihren Mieter*innen ein bisschen komplizierter werden. Hierzu soll es zeitnahe Infoblätter der Bundesregierung geben, die deutlich machen, wie Vermieter*innen richtig und rechtssicher agieren, wenn sie Nebenkostenabrechnungen erstellen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Infos allen Vermieter*innen auf geeignetem Wege zur Verfügung gestellt werden, sobald sie vorliegen. Einen ersten Überblick gibt es hier.