Jahresprogramm Drogenpolitik: Prävention und Gesundheitsschutz

Jahresprogramm Drogenpolitik: Prävention und Gesundheitsschutz

Vergangenen Donnerstag hat der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert sein Jahresprogramm für dieses Jahr vorgestellt. Gemeinsam mit meiner drogenpolitischen Kollegin Kirsten Kappert-Gonther habe ich das Jahresprogramm in der Presse kommentiert. Besonders freue ich mich darüber, dass wir bei legalen Drogen einen klaren Fokus auf Prävention und Gesundheitsschutz legen. Werbung und Sponsoring für Alkohol, Tabak, Nikotin und Glücksspiel sollen deutlich eingeschränkt werden – so ist es auch im Koalitionsvertrag verabredet. Außerdem machen wir deutlich, dass wir schnell eine rechtliche Grundlage zum Drugchecking schaffen wollen.

Parallel dazu habe ich mich sehr über die Ergebnisse einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) gefreut, die Burkard Blienert gemeinsam mit der Pressekonferenz veröffentlicht hat. Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hat das Zentrum die Einstellungen zu verschiedenen Präventionsmaßnahmen in Deutschland untersucht. Die Zahlen sprechen für sich: 64 Prozent der Befragten unterstützen ein generelles Werbeverbot für Alkohol in Deutschland. Dieses Bild zieht sich durch alle Altersgruppen hindurch und ist ein starkes Votum für unseren Ampel-Kurs. Ich freue mich auf die Umsetzung.

Das vollständige Statement von Kirsten und mir findet Ihr hier.

Meine Rede zur UPD-Reform

Meine Rede zur UPD-Reform

Gestern war der Tag des Patienten!

Passend dazu haben wir das Gesetz zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) im Bundestag in 1. Lesung debattiert.

Ich habe dabei deutlich gemacht, wie wir die wichtige, seit dem Jahr 2000 bestehende Institution bekannter, unabhängiger und schlagkräftiger machen wollen. Viel Spaß beim Anhören.

Nun freue ich mich auf die parlamentarischen Beratungen.

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen

Die Debatte und meine Rede wurde von aerzteblatt.de aufgegriffen.

„Wir hören euch!“ Meine Rede zum chronischen Erschöpfungssyndrom  ME/CFS

„Wir hören euch!“ Meine Rede zum chronischen Erschöpfungssyndrom  ME/CFS

ME/CFS ist eine tückische Krankheit. Und das ist eine niederschmetternde Diagnose. Betroffene dieser Erkrankung werden zudem zu häufig fehldiagnostiziert. Wir brauchen hier mehr Wissen und mehr Verständnis bei den Ärztinnen und Ärzten, damit es endlich überall eine gute, wohnortnahe Versorgung gibt. Als Ampel wollen wir Forschung zu Ursachen und wirksamen Medikamenten fördern. Hier sind wir vor allem auch auf die Tatkraft seitens Wissenschaft und Pharmaindustrie angewiesen. Dies habe ich in meiner Rede im Bundestag herausgestellt.

Es ist gut, dass die Union mit ihrem Antrag, die Debatte in den Bundestag eingebracht hat. Das gibt den Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen Sichtbarkeit und hoffentlich Hoffnung, dass ich als Gesundheitspolitikerin ihre Anliegen höre. Wichtig ist mir auch, dass wir weiter über dieses Thema fraktionsübergreifend und gemeinsam diskutieren.

Meine ganze Rede gibt’s hier zu sehen:

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Die Debatte und meine Rede wurde unter anderem von tagesschau.de, zeit.de (€) und in der Zeitung Das Parlament aufgegriffen.

Einwegplastik reduzieren: Verursacher zahlen für Entsorgung

Einwegplastik reduzieren: Verursacher zahlen für Entsorgung

Ob Plastikbecher, Essensverpackungen oder Luftballons – Einwegverpackungen verschmutzen die Umwelt, weisen eine schlechte Ressourcenbilanz auf und kosten in der Entsorgung viel Geld. Nicht umsonst wurden in den letzten Jahren – z.B. mit der zum 1. Januar in Kraft getretenen Mehrwegpflicht – viele Schritte unternommen, Einwegverpackungen zu reduzieren und auf nachhaltigere Alternativen umzustellen.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist das neue Einwegfondsgesetz, welches wir am Donnerstag in 1. Lesung im Bundestag beraten. Das Projekt aus unserem grün geführten Umweltministerium sieht vor, die Hersteller von Einwegplastik als Verursacher des Problems an den Kosten der Entsorgung und des Aufräumens zu beteiligen. Dafür zahlen sie jährlich in einen Fonds ein, aus dem u.a. die Plastikentsorgung, die Reinigung von Parks und Plätzen sowie Aufklärungskampagnen finanziert werden sollen. Ein wichtiger Schritt, damit die Verantwortung nicht nur bei den Endverbraucher*innen liegt, sondern bei denjenigen, die den Plastikmüll überhaupt erst in Umlauf bringen!

Die Rechnung ist dabei ganz einfach: Je mehr Einwegplastik in Umlauf gebracht wird, umso höher sind die Kosten für die Hersteller. Aktuell gehen Schätzungen davon aus, dass die Einnahmen bei rund 450 Millionen Euro jährlich liegen werden. Dabei geht es uns als Gesetzgeber natürlich nicht darum, neue Einnahmequellen für die öffentliche Hand zu generieren, sondern einen Anreiz zu setzen, unnötige Plastikverpackungen gar nicht erst zu produzieren und notwendige Verpackungen auf Mehrwegalternativen umzustellen. Dafür ist noch Zeit: Die erste Bemessung der Verursacher findet 2024 statt. Genau wie z.B. bei der Tabaksteuer gilt: Wenn sich die Einnahmen für den Fonds reduzieren, weil weniger Plastik genutzt wird, ist das eine gute Nachricht!

Grundlage für dieses Gesetz ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 mit dem Ziel, Einwegplastik drastisch zu reduzieren. Verschiedene Maßnahmen der letzten Jahre sind aus dieser Richtlinie hervorgegangen, auch auf europäischer Ebene wird also umweltpolitisch einiges bewegt!

Nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat wird das neue Gesetz vermutlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Hersteller haben schon jetzt Zeit, sich rechtzeitig umzustellen, die Grundlage für die Höhe der Zahlung ist nämlich die Plastikmenge im Jahr 2024. Ich hoffe sehr, dass dieser Anreiz viele Hersteller zum Umstellen auf Mehrweg motiviert und unnötigen Verpackungsmüll vermeiden hilft.

Recht auf Rausch II – Mit Peter Zamory über die Cannabislegalisierung

Recht auf Rausch II – Mit Peter Zamory über die Cannabislegalisierung

Linda Heitmann MdB und Peter Zamory MdHB laden zur Diskussion über die Cannabislegalisierung in die Alte Druckerei Ottensen ein.

Die beiden Gesundheitspolitiker*innen aus Altona werden das Vorhaben der Legalisierung einordnen und anschließend mit euch Gästen vor Ort in die Diskussion gehen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Los geht es am 16.02.2023 um 19 Uhr in der Bahrenfelder Straße 73D (Hinterhof), 22765 Hamburg.

Die Wahlkreiswoche der Fluglärm-Diskussionen

Die Wahlkreiswoche der Fluglärm-Diskussionen

Seit 112 Jahren befindet er sich der Hamburger Flughaben an seinem einem heutigen Standort in Fuhlsbüttel. Damit ist er der älteste innenstadtnahe Flughafen Deutschlands. Doch seit diesen über hundert Jahren ist Hamburg rasant gewachsen und damit auch noch näher an den Flughafen heran. Hinzu kommt, dass die Anzahl der Flüge deutlich gestiegen ist. In dieser Kombination ergibt es sich, dass Anwohner*innen des Flughafens und der Flugstrecken über Wohngebiete durch Fluglärm belastet sind. Auch in meinem Wahlkreis Altona sind Bürger*innen davon betroffen. Durch die Beschränkung der Flughafen-Betriebszeiten bis 23 Uhr und eine Ausnahmeregelung für begründet verspätete Flüge bis 24 Uhr, sind vor allem zu Nachtzeiten landende Flüge in der Nacht eine große Belastung. Im Jahr 2022 waren es bis Oktober bereits 791 Flugzeuge, die nach 23 Uhr gestartet oder gelandet sind.

Aus diesem Grund habe ich in meine erste Wahlkreiswoche in diesem Jahr dem Thema Fluglärm gewidmet. Ich war zu Gast bei der Fluglärmschutzbeauftragten, dem Hamburger Flughafen und der Initiative gegen Fluglärm des Hamburger Westen.

Gespräch mit der Fluglärmschutzbeauftragten

Frau Dr. Gudrun Pieroh-Joußen ist die Hamburger Fluglärmschutzbeauftragte und Teil der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). In dem Gespräch standen die Betriebsbeschränkung ab 23 Uhr und die Verspätungsregel im Fokus. Die Verspätungsregel gibt von 23 bis 24 Uhr für nachweisbar unvermeidbar verspätete Linienflüge. Möchte ein verspätetes Flugzeug in Hamburg nach 24 Uhr landen, kann es dies bei der Fluglärmschutzbeauftragten beantragen. Kann die Fluggesellschaft die Verspätung jedoch nicht tatkräftig begründen, gibt es keine Genehmigung bzw. bei Durchführung des Fluges fallen hohe Bußgelder an. Wenn sich die Verspätung beispielsweise aus einer fehlerhaften Tagesflugplanung ergibt, wäre dies als Begründung nicht ausreichend. Die Bußgelder werden im Einzelfall berechnet und im Nachhinein erhoben. Dennoch gibt es auch nach 24 Uhr in Einzelfällen Flüge, wie z. B in Notfällen wie bei Organtransporten für Transplantationen. Diese Ausnahme soll natürlich bestehen bleiben. Soll die Verspätungsregel geändert werden, müsste der Flughafen dies bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation beantragen. Für alle Anwohner*innen gibt es auch gute Nachrichten: Mit dem Jahr 2023 als Beurteilungsjahr wird Frau Pieroh-Joußen die Schallschutzzonen rund um dem Flughafen überprüfen und dann – sofern erforderlich – neu ausweisen.

Besuch beim Hamburger Flughafen

Zum Start des Gesprächs mit Johannes Scharnberg, Bereichsleiter Kommunikation, Politik und Umwelt, gab es ein paar Facts zum Airport Hamburg: Er ist der fünftgrößte Flughafen in Deutschland, hat selbst rund 1.900 Beschäftige und 250 weitere Firmen, die ebenfalls zahlreiche Mitarbeiter*innen beschäftigen, auf dem Gelände. Der Größte Personalbereich ist das Ground Handling –  also alles, was auf dem Rollfeld passiert. Es starten und landen circa 60 verschieden Airlines regelmäßig in Hamburg und die häufigsten Zielflughäfen sind Frankfurt und München.

Auch hier waren die Verspätungen und der Fluglärm Thema. Der Flughafen möchte ebenfalls den Lärm reduzieren, sieht hier seinen Ansatzpunkt bei weiteren Verweisen auf die ausgesprochene Empfehlung gegen das Flachstartverfahren an die Fluggesellschaften. Insbesondere die Lufthansa folgt der Empfehlung, das Flachstartverfahren in Hamburg nicht anzuwenden, bisher allerdings nicht. Mit 15 Lärmmessstationen des Flughafens werden die unterschiedlichen Lärmpegel erfasst und sind auf der Seite von TraVis zu beobachten. Auch der Flughafen sieht die Notwendigkeit, dass die Verspätungen reduziert werden müssen. Den Sommer 2022 sehen sie dabei als Ausnahmesituation, da es nach Aufhebung einiger Beschränkungen aus der Corona-Pandemie einen deutlich überproportionalen Anstieg des Reiseaufkommens gab und nicht im selben Tempo Personal gefunden und eingestellt werden konnte. Die Hoffnung, dass sich die Verspätungen deshalb in diesem Jahr wieder reduzieren werden, weil der plötzliche Anstieg des Reiseaufkommens nicht wieder so extrem sein wird, besteht von Seite des Flughafens.

Sitzung der Initiative gegen Fluglärm des Hamburger Westen

Am Donnerstag schließlich fuhr ich nach Lurup, um mich mit Aktiven der dort ansässigen Initiative gegen Fluglärm auszutauschen. Zu Beginn der Sitzung habe ich aus meinen vorangegangenen Gesprächen in dieser Woche berichtet. Die Sitzung haben wir nach den Punkten Flachstarts, Verspätungen, Platzierung der Fluglärm-Messstationen und der Flugroute RAMAR entlang strukturiert. Insgesamt hatten wir eine recht konstruktive Diskussion über politische Einflussmöglichkeiten und Lösungswege.

Besonders die Flachstarts sorgen im Altonaer Gebiet für großen Lärm. Der Lärmanstieg durch das Verfahren hat 2013 auch zu der Gründung der Initiative geführt. Schon morgens ab 6 Uhr klagen die Bürger*innen in Lurup über laute Starts. Schlafen bei offenem Fenster ist beispielsweise für viele nicht mehr möglich. Bisher führt vor allem die Lufthansa noch das zwar kerosinsparende, aber deutlich lautere Startverfahren durch. Auch die nächtlichen Verspätungen am Flughafen Hamburg bewegen die Initiative. Ihr Wunsch ist es, die Verspätungsregel im zeitlichen Rahmen zu reduzieren oder sogar ganz abzuschaffen.

Letzter Gesprächspunkt war die Flugroute RAMAR, die über Altona in einer Kurve verläuft. Die Durchführung des Prüfverfahrens von Alternativen zur RAMAR-Route wird die Initiative gespannt beobachten. Dabei ist allerdings immer zu beachten, dass im besten Fall wenige Personen neu von Fluglärm betroffen sind

Aus den drei Gesprächen nehme ich sehr viel mit. Die Kernprobleme sind klar, politische Diskussionen und Lösungsansätze müssen diskutiert werden. Lärmschutz ist Gesundheitsschutz – in Altona, Hamburg und bundesweit.

Mein Statement zu Lootboxen bei Gamestar

Mein Statement zu Lootboxen bei Gamestar

Mit dem Gamingmagazin Gamestar habe ich über die Regulierung von Lootboxen gesprochen. Lootboxen sind – häufig kostenpflichtige – virtuelle Gegenstände in Videospielen, in denen Spieler verbesserte Eigenschaften gewinnen können. Praktisch zeigt das der Artikel von Gamestar am Beispiel einer der bekanntesten Formate: Die Ultimate Team Version der beliebten Fifa-Fußballsimulation. Dabei können die Spieler besonders gute Fußballer gewinnen – die Chance auf den Erwerb der besten Spieler ist jedoch vergleichsweise gering. Da Lootboxen in einigen Spielen notwendig für den Spielerfolg sind, kritisieren Verbraucherschützer*innen diese Praxis schon länger. Hierzu mein Statement bei Gamestar, unten findet Ihr auch den Link zum ganzen Artikel, der allerdings hinter einer Bezahlschranke liegt.

„Lootboxen sind ein ärgerliches Phänomen in Videospielen und besonders problematisch, wenn Kinder und Jugendliche davon angesprochen werden. Wir müssen feststellen, dass die Spieleentwickler erstaunlich kreativ bis perfide darin sind, junge Menschen in Videospielen abzuzocken. Ich sehe hier Bedarf an gesetzgeberischen Verschärfungen.“

„Es bedarf Aufklärungskampagnen, aber vor allem müssen die Anbieter von Games und Apps in die Pflicht genommen werden durch Informations- und Präventionsangebot sowie durch das Bereitsstellen von technischen Lösungen wie die automatische Verlangsamung bei langer Spieldauer, die Belohnung von Pausen bis hin zum Verbot von Lootboxen.

Gezielt suchtfördernde Mechanismen, beispielsweise komplexe Belohnungssysteme oder Nachteile bei Spielunterbrechungen, sollten für Kinder und Eltern durch Warnhinweise transparent gemacht werden. Für simuliertes Glücksspiel müssen die gleichen Jugendschutzmaßnahmen gelten wie für „echtes“ Glücksspiel. Die Forschung zu Wirkmechanismen, Prävalenzen und Therapie im Zusammenhang mit Online-Spielsucht (Gaming Disorder) muss intensiviert werden.

Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes im letzten Jahr wurde die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Auf Spielplattformen müssen inzwischen die Altersfreigaben eindeutig gekennzeichnet werden, egal wie viele Nutzende sie haben oder wo ihr Unternehmenssitz liegt.

Auch die Informationen zu Beschwerdestellen, Systeme zur Altersverifikation und datenschutzfreundliche Voreinstellungen wurden verbessert. Wir werden die weiteren Entwicklungen sehr genau prüfen und bei Bedarf über eine weitere Novellierung des Jugendschutzgesetzes oder andere gesetzlicher Regelungen in der Zuständigkeit des Bundes beraten.“

Hier geht es zum Artikel

Post-Beschwerden auf Höchststand

Post-Beschwerden auf Höchststand

80% Zustellung am nächsten Tag ist Mindestanforderung – Ein Meinungsbeitrag

Während der Briefkasten vieler Bürger*innen oftmals leer bleibt, wurde der Posteingang der Bundesnetzagentur im letzten Jahr überschwemmt mit Beschwerden über die Brief- und Paketbranche wegen verspäteter oder verlorener Sendungen. In keinem Monat zuvor sind so viele Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eigengegangen wie Im Oktober 2022 und in keinem Jahr zuvor gab es so viele wie im letzten Jahr – etwa dreimal so viele wie noch 2021. Damit hat der Ärger über die Post mit ca. 43.500 Beschwerden einen neuen Jahreshöchststand erreicht und den Jahresrekord von 2020 mit ca. 18.867 Beschwerden weit übertroffen.

Das ist für Verbraucher*innen ein großes Ärgernis! Viele Vertrags- oder Bankunterlagen werden weiterhin per Post verschickt; ebenso die meiste Korrespondenz mit Ämtern und Behörden. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Briefe zuverlässig und pünktlich ihr Ziel erreichen, denn vielfach sind in öffentlichen Schreiben auch Fristen zur Rückmeldung genannt, die gar nicht eingehalten werden können, wenn Briefe deutlich zu spät eintreffen. Die Zusteller*innen sind gesetzlich verpflichtet, 80 Prozent der Sendungen innerhalb eines Werktages zuzustellen. Gelingt das nicht, müssen die Unternehmen wirksame Maßnahmen ergreifen. Auch die Bundesnetzagentur sollte als Aufsichtsbehörde genau hinschauen und mögliche Konsequenzen prüfen.

Lizenz Pixabay CC0
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Die meisten Beschwerden richten sich dabei gegen den Marktführer Deutsche Post. Laut älteren Angaben betreffen etwa 91 Prozent der negativen Erfahrungen die Deutsche Post. Als Grund für die Zustellungsprobleme nennt diese einen hohen Krankenstand sowie Schwierigkeiten bei Suche nach Arbeitskräften.

Die Post bemühe sich zwar um baldige Besserungen, allerdings ist angesichts der kürzlich begonnenen Tarifverhandlungen sowie der drohenden Warnstreiks eher eine Verschlechterung der Situation zu erwarten. Verdi fordert eine Lohnerhöhung um 15 Prozent, die die Post zurückweist. Im Rahmen der Tarifauseinandersetzung wurde in Magdeburg bereits von der Fachgewerkschaft DPVKOM gestreikt, weitere Arbeitsniederlegungen könnten folgen.

Mit Blick auf die Beschwerdewelle ist es höchste Zeit, dass das Postgesetz reformiert wird, um den Verbraucher*innenschutz durch Sanktionsmöglichkeiten zu stärken und die Qualität und Verlässlichkeit der Zustellungen sicherzustellen. Wie schon erwähnt, ist laut aktuellem Postgesetz die Post dazu verpflichtet, dass mindestens 80 Prozent aller Briefe am nächsten Tag zugestellt werden. Als Verbraucher*innenschützer*in ist es mir besonders wichtig, dass diese Mindestanforderung auch weiterhin sichergestellt ist. Die Post selbst stellte kürzlich zur Diskussion, das Porto für jene Briefe zu erhöhen, bei denen eine schnelle Zustellung auch weiterhin gewährleistet werden soll. Aus meiner Sicht ist das keine Option, denn dann kommt die Post nur noch für jene Verbraucher*innen ihrem gesetzlichen Auftrag nach, die stärker zur Kasse gebeten werden. Das ist alles andere als fair und gerecht.

Jetzt bewerben: Praktikum in meinem Berliner Büro

Jetzt bewerben: Praktikum in meinem Berliner Büro

Studienbegleitend im Bereich Drogen- und Suchthilfepolitik

Für mein Berliner Büro suche ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für max. 6 Monate in Teilzeit (ca. 20h/Woche) eine*n Praktikant*in zur wissenschaftlichen Recherche im Bereich Drogen- und Suchthilfepolitik in Deutschland sowie partiell zur Zu-Arbeit im Bereich Gesundheitspolitik.

Im Idealfall können die erarbeiteten Rechercheergebnisse auch für die Anfertigung einer Masterarbeit genutzt werden.

Aufgaben

  • Recherche zur Ausgestaltung und Finanzierung des Suchthilfesystems in Deutschland (niedrigschwellige Suchthilfeeinrichtungen, Suchtberatung, qualifizierter Entzug, ambulante und stationäre Sucht-Reha)
  • Recherche zur Erfassung, Beratung und Behandlung von Suchterkrankungen in Haft in Deutschland (Maßregelvollzug, Jugendstrafvollzug, regulärer Vollzug sowie Substitutionsangebote, HEPC-Testung etc.)
  • Kontaktpflege zu und Informationsaustausch mit grünen Landtagsfraktionen, Ministerien und weiteren Stakeholdern zu den genannten Themenfeldern
  • Unterstützung bei der Organisation und inhaltlichen Vorbereitung von Presseanfragen und Terminen zu den genannten Themen
  • Verfassen von Antworten auf Bürger*innen-Anfragen zu speziellen Fragen der Gesundheitspolitik

Anforderungen

  • Hochschulstudium im Master in einem sozialwissenschaftlichen Fach mit gesundheitswissenschaftlichem Schwerpunkt oder Bezug,
  • Kenntnisse zum Aufbau und den Funktionsweisen des Justizvollzugswesens sind wünschenswert,
  • sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit,
  • erste Erfahrungen und Kenntnisse in der parlamentarischen Arbeit sowie in der Recherche mit Datenbanken von Landtagen und kommunalen Gremien,
  • Fähigkeit, sich eigenverantwortlich zu organisieren und Spaß an wissenschaftlicher Recherchetätigkeit,
  • Interesse insbesondere an den Feldern Drogen- und Suchthilfepolitik sowie Sozialpolitik,
  • hohe Identifikation mit den Positionen von Bündnis 90/Die Grünen,
  • sehr gute Anwendungskenntnisse des MS Office-Pakets.

Stellenumfang

Es handelt sich um ein studienbegleitendes Praktikum in Teilzeit (ca. 20 Std./Woche), idealerweise im Rahmen eines Master-Studiums. Es ist gut möglich, dass sich die Rechercheergebnisse auch für die Anfertigung einer Masterarbeit eignen.

Arbeitsort ist mein Bundestagsbüro in Berlin, teilweise ist auch Homeoffice möglich. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD/Bund.

Ich begrüße Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts, aller Nationalitäten, aller Religionen, aller sexueller Identitäten und unterschiedlichster Berufserfahrungen. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.

Ihre/Deine aussagekräftige Bewerbung inkl. frühestmöglichem Arbeitsbeginn und aussagekräftigen Unterlagen bitte bis zum 27. Januar 2023 als zusammengefasste PDF-Datei (max. 10 MB) per E-Mail an linda.heitmann@bundestag.de.

Substitutionsversorgung wird erleichtert!

Substitutionsversorgung wird erleichtert!

Die Schutzmaßnahmen wegen Ausbreitung des Corona-Virus waren für suchtkranke Menschen mit harten Einschnitten verbunden. Neben den mangelnden Kontaktmöglichkeiten mit dem sozialen Umfeld kamen für sie erschwerend die Auswirkungen auf die Suchthilfe, z.B. durch die Einschränkung des Präsenz-Betriebs von Suchthilfeeinrichtungen und Abgabestellen für Substitutionsmittel dazu. Letztere sind für opioidabhängige Menschen von zentraler Bedeutung, um den Suchtstoff zu ersetzen.

Um diesen Problemen zu begegnen, wurden im Zuge der Pandemie einige Ausnahmeregelungen geschaffen, um die Substitutionstherapie aufrechterhalten zu können. Dazu zählen z.B. die telemedizinische Möglichkeit der Verschreibung, die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Einnahme über sieben Tage sowie die Erweiterung des Personenkreises mit Möglichkeit zur Überlassung des Substitutionsmittels. Mit diesen Ausnahmeregelungen wurde die Substitutionstherapie flexibilisiert und einige Änderungen eingeführt, was ich schon länger für sinnvoll halte.

Nachdem die Ausnahmeregelungen der Pandemie nun in diesem Jahr auslaufen, freue ich mich sehr, dass der Bundesdrogenbeauftragte Burkard Blienert die Weichen dafür gestellt hat, diese Regeln zu verstetigen. Statt eine Ausnahmeregelung zu schaffen, wird die Verschreibungsverordnung für Betäubungsmittel nun so geändert, dass die Regeln dauerhaft bestehen. Neben diesen positiven Veränderungen werden außerdem die Höchstmengen für die Verschreibung der Substitute gestrichen, da sie einfach nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne

Diese Veränderungen mögen nur eine Verordnung betreffen, trotzdem bedeuten sie sowohl für Menschen in Substitutionsbehandlung und Einrichtungen der Suchthilfe Planungssicherheit und einen enormen Fortschritt. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne der Betroffenen dauerhaft verbessert wird. Es würde mich sehr freuen, wenn wir aus der Corona-Krise und ihren Veränderungen gelernt haben und positive Entwicklungen auch nach der Pandemie verstetigen!