PM: Ab 1. Juli gilt – Bessere Entsorgung heißt mehr Recycling

PM: Ab 1. Juli gilt – Bessere Entsorgung heißt mehr Recycling

Ab 1. Juli können Verbraucher*innen ihre ausgedienten Elektrogeräte wesentlich leichter bei Supermärkten oder Drogerien zurückgeben. Dazu erklärt Linda Heitmann, direkt gewählte Abgeordnete für Altona und Berichterstatterin der Grünen Bundestagsfraktion für Verbraucher*innenschutz:

„Schubladen mit alten Handys gehören der Vergangenheit an. Denn ab sofort läuft die Entsorgung von Handys und anderen Elektrogeräten deutschlandweit über Drogerien, Discounter und Supermärkte. Das macht es für Verbraucher*innen viel einfacher. Und es schont die Umwelt, weil dadurch ab sofort hoffentlich mehr recycelt wird. Jetzt sind Drogerien, Discounter und Supermärkte am Zug, ihre Kund*innen zu informieren, zur Rückgabe zu motivieren und die Geräte unkompliziert anzunehmen – auch ohne Neukauf vor Ort.

Um die Sammel- und Recyclingquote künftig noch weiter zu erhöhen, könnten zudem eine Rücknahmepflicht für alle Verkaufsstellen, eine einheitliche Kennzeichnung der Sammelstellen oder verpflichtende Sammelquoten für Einzelhändler und Hersteller helfen. Darüber hinaus würde ein Pfandsystem für Elektrogräte zu deutlich mehr Recycling und der Wiederverwendung knapper Rohstoffe führen.

Aktuell werden weniger als die Hälfte der verkauften Elektrogeräte gesammelt. Viele Konsument*innen empfinden die Rückgabe bisher als zu kompliziert oder zu umständlich. Daher ist es der richtige Weg, ab morgen alltagsnahe Angebote zu offerieren und dem Wunsch vieler Verbraucher*innen nach leicht erreichbaren Entsorgungsmöglichkeiten nachzukommen. Mit der neuen Regelung gibt es mehr Rückgabeoptionen als je zuvor.“

Zum Hintergrund:

Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes trat bereits im Januar 2022 in Kraft; die Übergangsfrist von sechs Monaten läuft nun ab. Mit der erleichterten Abgabe möchte die Bundesregierung die Sammelquote erhöhen, das Recycling verbessern und Schadstoffe vermehrt auf dem Stoffkreislauf entfernen. Mit der Neuregelung sind Supermärkte, Discounter, Drogerien und Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche verpflichtet, Elektrogeräte anzunehmen, sobald sie mehrmals im Jahr oder dauerhalft Elektrogeräte anbieten. Dabei müssen die Geräte auch nicht dort gekauft worden sein.


Das Statement findet sich auch auf der Homepage der Bundestagfraktion.