In dieser Woche enden im Bundestag die Haushaltsdebatten für den Etat 2022. Wegen der Bundestagswahl gab es bisher nur einen provisorischen Haushalt.
In meiner Rede zum Etat des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz konnte ich deutlich machen, dass
wir die Verabredungen des Koalitionsvertrags bereits umsetzen, etwa indem wir die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen besser ausstatten;
ich mich dafür stark mache, die Verbraucher*innen-Bildung zu verbessern, Greenwashing zu erschweren und niederschwellige Beratung vor Ort zu gewährleisten und dass
bei all unseren Initiativen das Vorsorgeprinzip im Mittelpunkt steht, also dass wir die Rechte von Konsument*innen schützen und ihnen einen fairen und nachhaltigen Einkauf ermöglichen.
Viel Spaß beim Gucken der Rede.
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Mit liegt die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen sehr am Herzen. So komme ich gerne mit verschiedenen Expert*innen und Betroffenen auf verschiedenen Veranstaltungen in unterschiedlichen Formaten – wie etwa parlamentarischen Frühstücken oder Fachgesprächen – ins Gespräch. Auch beim 6. Fachgespräch von Takeda im März 2022 anlässlich des Internationalen Tags der Seltenen Erkrankungen diskutierte ich mit Fachleuten aus der Politik, der Patient*innenversorgung, der Kassen sowie der Forschung darüber, wie die Versorgungssitzung noch in dieser Legislaturperiode verbessert werden kann.
Im Rahmen dieser Veranstaltung haben die Sprecher*innen jeweils ein persönliches Videostatement abgeben. Mein Beitrag ist sowohl auf YouTube als auch auf der Webseite der Veranstalter*innen zu finden. Bereits zuvor hatte mit mich aber auch Tagesspiegel Forum Gesundheit zu einer Podiumsdiskussion eingeladen, über die ich auch auf meiner Webseite berichtet habe.
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Seit mehreren Jahren ist die (Neu)Regelung der Sterbehilfe immer wieder Tagesordnungspunkt auf der Bundestagsagenda. Es ist eines der ethisch heikelsten Themen, die in der Politik ebenso wie in der Gesellschaft kontrovers diskutiert wurden und werden – wie bereits 2012, als es auch schon darum ging, eine gesetzliche Regelung zu finden, um klar zu definieren, ob und unter welchen Bedingungen der Staat die Beihilfe zum Suizid erlauben bzw. verbieten soll.
2012 scheiterte der Regelungsversuch. Eine Gesetzeslücke bestand weiterhin fort: Während die aktive Sterbehilfe – d.h. Tötung auf Verlangen – im Gegensatz zur passiven Sterbehilfe, bei der auf Patient*innenwunsch lebensverlängernde medizinische Maßnahmen eingestellt werden, verboten war, blieb die Beihilfe zur Selbsttötung straffrei. Letztere schließt auch die gewerbliche und organisatorische Vermittlung von Sterbehilfe ein, sodass einige Vereine und Organisation wie etwa Sterbehilfe Deutschland oder Dignitas Deutschland eine Beihilfe zur Selbsttötung anbieten konnten – teilweise sogar gegen Bezahlung.
Das wollten die Parlamentarier*innen gern unterbinden. 2014/2015 wurde deshalb erneut hitzig und emotional debattiert. Es gab dabei vier fraktionsübergreifende Gruppenanträgen, die von einem strafbaren Verbot der Anstiftung und Beihilfe zum Suizid sowohl für Ärzte*innen und Selbsthilfevereine als auch für Angehörige bis hin zu einer zu einer positivrechtlichen Liberalisierung der Sterbehilfe reichten. Mit einer absoluten Mehrheit von 360 Ja-Stimmen gegenüber 233 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen setzte sich der Gesetzentwurf (Drs. 18/5373) von u.a. Michael Brand (CDU/CSU) und Kerstin Griese (SPD) durch. Damit wurde die geschäftsmäßige assistierte Selbsttötung sowohl durch Ärzte*innen als auch Einzelpersonen und Organisationen kategorisch unter Strafe gestellt – ganz gleich, ob mit kommerzieller oder nichtkommerzieller Absicht. Dementsprechend drohten bei geschäftsmäßiger Sterbehilfe in Deutschland eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Seitdem hat es jedoch mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegeben, darunter auch von dem Verein Sterbehilfe Deutschland. Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht nun die 2015 beschlossene Regelung als verfassungswidrig erklärt. Sein Urteil begründete der oberste Gerichtshof auf Bundesebene damit, dass jeder Mensch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben habe, welches auch die Inanspruchnahme freiwilliger Hilfe von Dritten einschließe. Gleichzeitig räumten die Richter*innen den Gesetzgeber*innen auch die Möglichkeit ein, die Suizidhilfe neu zu regulieren.
In der Folge ist erneut eine hitzige Debatte im Bundestag entbrannt. Wieder klaffen die Meinungen und ethischen Wertvorstellungen auseinander und wieder stehen mehrere fraktionsübergreifende Gruppenanträge zur Diskussion – so auch in der ersten Orientierungsdebatte vom 18. Mai 2022. Diesmal sind drei fraktionsübergreifende Anträge von verschiedenen Parlamentariergruppen erarbeitet worden:
Ein Gesetzentwurf (Drs. 20/904) lehnt die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ ab. Allerdings solle die geschäftsmäßige Suizidhilfe straffrei bleiben, wenn die sterbewillige Person „volljährig und einsichtsfähig“ ist und mindestens zweimal mit einem Abstand von mindestens drei Monaten ein umfassendes, individuell angepasstes und ergebnisoffenes Beratungsgespräch durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie in Anspruch genommen hat. Darüber hinaus soll ein Werbeverbot für die Hilfe zur Selbsttötung geben.
Ein zweiter Gesetzentwurf (Drs. noch nicht vergeben) spricht sich im Prinzip für eine Legalisierung der assistierten Selbsttötung aus. Grundsätzlich soll das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben rechtlich abgesichert und die Hilfe zur Selbsttötung straffrei sein. Gleichzeitig solle aber sichergestellt werden, dass dem Suizidwunsch nicht der gesellschaftliche Druck oder eine Lebenskrise zugrunde liegt. Deshalb müsse in einem längeren Beratungsgespräch festgestellt werden, dass der Sterbewunsch von einer gewissen Dauerhaftigkeit und inneren Festigkeit geprägt ist.
Der dritte Gesetzentwurf (Drs. auch noch nicht vergeben) wiederum macht eine Unterscheidung zwischen einer Suizidhilfe bei schwerkranken Menschen und anderen Fällen. Schwerkranke und schwer leidende Sterbewillige sollen durch ihren behandelnden Arzt bzw. ihre behandelnde Ärztin Betäubungsmittel zum Zwecke der Selbsttötung erhalten dürfen, sofern die sterbewillige Person ihren Sterbewunsch schriftlich bekundet, obwohl sie auf alle Alternativen hingewiesen worden ist. Mindestens zwei Wochen vor dem Suizidakt müsse zudem eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, dass die Voraussetzungen für die Bereitstellung des Betäubungsmittels zum Zwecke der Selbsttötung erfüllt sind. In allen anderen Fällen sollen sich die Sterbewilligen grundsätzlich auf längere Wartezeiten sowie umfassende Beratungsgesprächen einstellen. So sollen Suizidwillige einen Antrag mit einer schriftlichen Sterbewunscherklärung stellen. Die suizidwillige Person solle sich zudem von einer unabhängigen Beratungsstelle mindestens zwei Mal beraten lassen, die dann die Voraussetzungen für die freiwillige Selbsttötung bescheinigen kann. Dabei wird der Sterbeantrag dahingehend überprüft, ob sich ein dauerhafter und freier Willensentschluss auf der Grundlage des eingereichten Materials belegen lässt. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, dürfen außer Ärzte*innen auch andere Personen oder Vereine die Beihilfe zum Suizid leisten, sofern diese hierfür zugelassen sind.
Da Sterbehilfe ein ethisch äußerst heikles und rechtlich auch sehr komplexes Thema darstellt, habe ich mir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Meinung bilden können, welchen der Anträge ich wohl unterstützen werde. Nach jetzigem Stand der Diskussion tendiere ich dazu, mich dem letzten hier erläuterten Antrag anzuschließen, da er aus meiner Sicht am besten individuell auf die unterschiedlichen Lebenslagen eingeht, aus denen heraus ein Sterbewunsch vorhanden sein kann. Und da er hoffentlich gleichzeitig wirksam verhindert, dass Menschen sich selbst töten können, die dies aus einer persönlichen oder psychischen Notlage heraus überlegen, für die auch Hilfe möglich wäre.
In den kommenden Wochen und Monaten möchte ich mich noch intensiver mit dem Thema auseinandersetzen, um zu einer fundierten Meinung zu gelangen. Mir ist es wichtig, dass zum einem ein selbstbestimmten Leben und Sterben möglich sind und zum anderen sichergestellt ist, dass Suizid als der allerletzte Ausweg gilt, zu dem sich die Betroffenen absolut freiwillig entschieden haben. Zudem muss verhindert werden, dass die assistierte Selbsttötung zu einem neuen lukrativen Geschäftsmodell wird, welche Suizid im Allgemeinen fördert.
Es ist bislang offen, wann der Bundestag endgültig über das Thema entscheiden wird. Nach der Orientierungsdebatte werden nun noch mehrere Lesungen und Ausschussbefassungen mit den Gesetzentwürfen geben. Vermutlich gibt es erst Ende 2022 oder Anfang 2023 eine neue Regelung.
Vom 18. bis 19. Mai ist eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis Hamburg-Altona mit einer sogenannten Infofahrt des Bundespresseamts nach Berlin gefahren.
Hier ein Bericht der Reisegruppe:
Morgens am Bahnhof Altona getroffen, ging es mit den Zug nach Berlin. Dort angekommen, wurde die Gruppe von einer Reiseleiterin des Besuchsdiensts in Empfang genommen und es ging mit dem Bus durch die Hauptstadt. Der erste große Stopp war der Gesprächstermin beim Auswärtigen Amt. Hier lauschte die Gruppe einem Diplomaten und konnte ihre Fragen loswerden: Wie wird man Diplomat*in? Welche Eigenschaften braucht es? Wie verändert sich ein Ministerium, wenn es eine neue Ministerin gibt? Wie sind die Kommunikationswege in einem so großen Ministerium? All diese Fragen wurden der Gruppe vollumfänglich und diplomatisch beantwortet.
Nächster Programmpunkt war ein Plenumsbesuch. Die Teilnehmenden konnten somit von der Besuchertribüne des Bundestags aus einer laufenden Debatte zuhören und die Abläufe sowie Dynamiken im Parlament beobachten. Anschließend ging es mit dem Aufzug auf die Kuppel des Reichstags und es wurde die Aussicht in der Abendsonne genossen.
Der zweite Tag startete mit einer Stadtrundfahrt und einem längerem Aufenthalt beim Checkpoint Charlie. Zweiter Stopp war die Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße. Hier sind Teile der Mauer erhalten und ein Teil des Grenzstreifens dargestellt. Ebenso eindrucksvoll sind das Fenster des Gedenkens zur Erinnerung der an Mauer bei der Flucht verstorbenen Bürger*innen sowie die Kapelle der Versöhnung. Von einer Aussichtsplattform waren die Gedenkstätte sowie die Ausmaße der Mauer und des Grenzstreifens gut zu überblicken.
Darauf folgte das nächste Highlight der Fahrt: Das Gespräch mit Linda! Die Gruppe fand sich dafür in einem Seminarraum des Paul-Löbe-Haus ein. Hier konnte die Gruppe Linda frei fragen. Von der Arbeit im Parlament und in den Ausschüssen, Gesundheitsversorgung, Cannabislegalisierung bis hin zu Lobbyarbeit und Umweltthemen war alles mit dabei. Der Umfang der Antwortet verdeutlichte der Gruppe, wie groß das Engagement und die Arbeitsbereitschaft einer Abgeordneten sein kann. Von hier aus ging es dann wieder mit einem kleinen Snack-Paket zum Berliner Hauptbahnhof und in den Zug zurück in das geliebte Altona!
Inhaltlich vor Ort begleitet wurde die Fahrt von der Reiseleiterin des Besuchsdienst, die der Gruppe zu den zahlreichen Stationen und Wegen durch die Bundeshauptstadt beeindruckend viel geschichtliches und gesellschaftliches Wissen vermittelt hat. Im Vorfeld organisiert und begleitet wurde die Fahrt von meiner Wahlkreismitarbeiterin Julia (ganz links im Bild). In der Regel finden die Infofahrten mit meinem Büro drei Mal im Jahr statt und es wird regelmäßig dazu eingeladen – bei Interesse einfach die Augen offen halten.
Jedes Jahr erleiden etwa 70.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Nur jede*r Zehnte überlebt. Damit ist Herz-Kreislauf-Stillstand die dritthäufigste Todesursache in Deutschland. Denn: Wenn das Herz aufhört zu schlagen, zählt jede Minute. Bekommt das Gehirn keinen Sauerstoff, dann können bereits nach wenigen Minuten irreparable Schäden entstehen. Doch der Krankenwagen kommt oft erst später.
Dabei kann sich die Überlebenschance von Betroffenen deutlich erhöhen, wenn die sogenannte Laienreanimationsquote gesteigert wird. Denn die meisten Fälle passieren dort, wo es oft niemanden gibt, der*die eine Herz-Druck-Massage ausführen kann: zuhause. In den letzten zehn Jahren hat sich die Laienreanimationsquote zwar etwa verdoppelt, aber sie ist mit etwa 40 Prozent im europäischen Vergleich noch viel zu gering, beklagen der Deutsche Rat für Wiederbelebung sowie viele Notfallmediziner*innen.
Deshalb hat die Initiative „Wir beleben Deutschland“, welche vom Deutschen Rat für Wiederbelebung sowie Frau Dr. Carola Holzner, alias Doc Caro, gegründet wurde, nun kürzlich die Petition #ichrettedeinleben mit ca. 85.000 Mitzeichnungen beim Deutschen Bundestag eingereicht. Letzte Woche habe ich als grünes Mitglied im Petitionsausschuss die Petition mit Kolleg*innen von der SPD und FDP entgegen genommen. Bei der Gelegenheit konnte ich mich auch mit der Mitinitiatorin Doc Caro sowie ihren Mitstreiter*innen austauschen.
Die Petent*innen fordern, dass bereits ab der siebten Klasse pro Jahr zwei Stunden Wiederbelebungstraining als Pflichtunterricht eingeführt werden. Je mehr Menschen in Notsituationen richtig und schnell handeln können, umso größer ist die Chance für Betroffene, zu überleben. Deshalb unterstütze ich es sehr, dass mehr Menschen lebensrettende Maßnahmen erlernen. Für eine erfolgreiche Reanimation ist ein gutes Training mit regelmäßiger Auffrischung besonders wichtig.
Im Petitionsausschuss werden wir uns deshalb zeitnah mit den Vorschlägen befassen und auch diskutieren, ab welchem Alter es sinnvoll ist, die geforderten zwei Trainingsstunden einzuführen und inwieweit diese verpflichtend sollten. Klar ist: Frühe Grundlagen für Wiederbelebungsunterricht sind schon in der Mittelstufe wichtig!
„Lage ukrainischer Geflüchteter zeigt: Sprachmittlung im Gesundheitswesen dringend nötig“ ist das Thema meines Beitrags für den Observer Gesundheit:
Wer schon einmal am Berliner Hauptbahnhof die ankommenden Menschen aus der Ukraine beobachtet und Hilfe angeboten hat, weiß um die seelische Notlage, in der sie sich befinden: Ihr Land haben sie in der Regel überstürzt verlassen und den Mann, die Eltern oder andere Angehörige zurück lassen müssen. Auch Schwangere, Alte, Kinder und Kranke waren oftmals beschwerliche Tage unterwegs.
Nun sind sie von einem Tag auf den anderen in einer fremden Umgebung mit einer Bürokratie konfrontiert, die auch in Deutschland aufgewachsene Menschen häufig überfordert. Hinzu kommt die Sprachbarriere. Die wenigsten der Geflüchteten sprechen oder verstehen Deutsch, obwohl Deutschland von der Ukraine geografisch nicht weit weg ist.
Kernanliegen: Sprachmittlung als regelhafte Leistung
Vieles im Erstkontakt wurde in den ersten Wochen nach Kriegsbeginn zum Glück unbürokratisch und sehr engagiert von ehrenamtlichen Helferinnen aufgefangen. Menschen mit rudimentärsten Russisch- oder Ukrainisch-Kenntnissen gingen an Bahnhöfe oder zu Registrierungsstellen, um ein bisschen Übersetzung und Orientierung anzubieten. Diese enorme Solidarität beeindruckt mich von Anfang an.
Sie spornt mich zudem an, auf politischer Ebene eines meiner Kernanliegen voran zu bringen: Wie auch im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart, möchte ich Sprachmittlung bei notwendigen medizinischen Behandlungen zum Bestandteil des SGB V als regelhafte Leistung der Krankenkassen machen. Es ist ein schon lange überfälliger politischer Schritt, der jetzt im Zuge der Flüchtlingsaufnahme noch einmal ganz besondere Dringlichkeit bekommen hat. Der Bedarf war allerdings auch vorher bereits seit Langem gegeben.
Sprachmittlung ermöglicht den gleichberechtigteren Zugang zu Gesundheitsleistungen; das bekräftigt auch der gemeinsame Beschluss der Regierungschefinnen und Chefs sowie des Bundekanzlers von Ende März. Ab Juni dieses Jahres bekommen registrierte, hilfebedürftige Ukrainerinnen und Ukrainer Grundsicherung und sind dadurch automatisch in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen. Zusätzlich zu dringend notwendigen Behandlungen werden deutlich mehr Leistungen finanziert für Menschen, die weder über Einkünfte noch Vermögen verfügen. Dies ist besonders wichtig, damit beispielsweise Krebspatientinnen und -patienten, an Tuberkulose, Hepatitis, HIV Erkrankte oder auch Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen einen niedrigschwelligen und regelmäßigen Zugang zu kostenintensiveren Medikamenten und Therapien bekommen. Denn unter den Geflüchteten aus der Ukraine sind, im Vergleich zu den Menschen, die in der Vergangenheit als Geflüchtete nach Deutschland kamen, deutlich mehr Personen, die solche Krankheitsbilder und damit einen kontinuierlichen Behandlungsbedarf mitbringen.
Der Bundestag hat mit Stimmen der Ampel-Koalition über den Bund-Länder-Beschluss hinaus im April beschlossen, Opfern von Repression, Folter und Vergewaltigung möglichst schnell und unkompliziert medizinische und psychologische Hilfe zu gewähren. Damit sie diese auch sicher bekommen, ist umgehend die Kostenübernahme für Sprachmittlung als Teil der Gesundheitsversorgung gesetzlich zu regeln.
Neben den Ukrainerinnen und Ukrainern brauchen auch andere Patient*innen, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, schon lange niedrigschwelligere Zugänge zum Gesundheitssystem. Bislang haben sie alle das Problem der nicht regelhaften Kostenübernahme für Sprachmittlungs-Dienste. Das verhindert häufig, dass sie überhaupt an der richtigen Stellen im Gesundheitswesen andocken können. Eine Anamnese, Diagnose und adäquate Behandlung medizinischer oder psychologischer Art zu bekommen, wird dadurch erschwert.
Gestaltung von Berufsbild und Leistungsanspruch
Bislang wird die Kommunikationsbarriere oftmals durch Kinder oder andere Angehörige ausgeglichen. So müssen Kinder etwa im Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin ihre eigene schwere Erkrankung an die fremdsprachigen Eltern herantragen, wenn sie Deutsch sprechen, aber die Eltern nicht. Genauso häufig nehmen Menschen mit Sprachbarrieren auch andere Angehörige mit zum Arzt, die keine medizinischen Kenntnisse haben und überdies auch nicht unbefangen sein können. Gerade auch das Prinzip der Schweigepflicht und des persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt oder Ärztin und Patientin und Patienten ist dadurch immer wieder gefährdet. Zudem werden ungelernte Übersetzende in die Rolle einer professionellen Sprachmittlung versetzt. Das möchte ich ändern!
Die Details dafür sind allerdings nun noch in der Koalition auszugestalten: Etwa die Fragen, wie Sprachmittlerinnen und Sprachmittler ausgebildet sein müssen und was ihren Job vom Dolmetschen unterscheidet. Darüber hinaus muss eine dem dann entsprechenden Berufsbild angemessene einheitliche Entlohnung festgelegt werden. Sie muss gute Standards garantieren und den Job so attraktiv machen, dass er auch längerfristig ausgeübt wird.
Ausdifferenzieren müssen wir, die Koalitionspartnerinnen und -partner, zudem, was unter einer „notwendigen“ (siehe Koalitionsvereinbarung) medizinischen Behandlung gefasst werden soll. Sind das grundsätzlich Behandlungen bei allen Fachärztegruppen? Oder bei welchen weiteren Gesundheitsdienstleistern sollen Menschen Sprachmittlung als gesetzliche Leistung in Anspruch nehmen können? Gehören dazu zum Beispiel Hebammen, Optikerinnen und Optiker, Patientinnenberatungen, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Suchtberatung?
Gerecht wäre aus meiner Sicht, wenn es keine zeitliche Befristung in Bezug auf den Aufenthalt in Deutschland bei der Formulierung des Anspruchs gäbe. Denn wir wissen zum Beispiel, dass in Hamburg etwa ein Drittel der Migrantinnen und Migranten auch nach zehn Jahren noch nicht so gut Deutsch sprechen können, dass sie komplexe medizinische und behandlungstechnische Sachverhalte verstehen können. Mit dieser Realität müssen wir umgehen.
Flächendeckendes Angebot erforderlich
Wir müssen uns zudem überlegen, wie es gelingen kann, ein gutes Sprachmittlungsangebot mit unterschiedlichsten Sprachen deutschlandweit flächendeckend zu gewährleisten. Ob es dazu einen einzelnen Pool in zentraler Trägerschaft oder viele einzelne regionale braucht und wie bereits gewachsene Strukturen eingebunden werden können, wird uns im Gesundheitsausschuss noch beschäftigen.
Digitalen Angeboten kommt dabei eine ganz besondere Rolle zu: Durch Apps und Videokonferenztools kann ein bundesweites Netzwerk zur Sprachmittlung geschaffen werden, um regionale Lücken – die es überall geben wird – zu schließen. Denn nur so kann eine seltene Sprache oder ein kaum verbreiteter Dialekt ortsungebunden gedolmetscht werden. Hier gibt es bereits gute Beispiele aus der Praxis der Impfaufklärung!
Für mehr Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung möchte ich den Menschen eine Stimme verleihen, die bislang hohe Hürden nehmen müssen, damit sie ihr Patientinnen-Recht auf Behandlung wahrnehmen können. Die Sprachmittlung sehe ich hier als zentralen Aspekt. Wenn wir es zeitnah schaffen, die Vereinbarung der Koalitionspartnerinnen und -partner so mit Leben zu füllen, dass sie dauerhaft trägt, wäre das ein riesiger Erfolg zur Schaffung besserer Zugänge zum Gesundheitswesen. Es würde bedeuten, dass der Mensch endlich ins Zentrum unseres gesundheitspolitischen Handelns rückt. Darüber hinaus ist Sprachmittlung ein entscheidender Faktor für gelingende Integration und Gleichbehandlung, damit zugewanderte Menschen eine konkrete Verbesserung ihrer Lebenssituation spüren. Packen wir es an!
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Heute hat der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert die Zahlen von Drogentoten in 2021 veröffentlicht und kommentiert. Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen Bundestagsfraktion:
„Die heute vorgestellten Zahlen zu Drogentoten in Deutschland im Jahr 2021 sind einfach nur erschreckend – jeder und jede einzelne Drogentote ist zu viel und solch ein deutlicher Anstieg der Zahlen fordert uns als Politik klar zum Handeln auf.
Burkhard Blienert hat mit Maßnahmen wie der Ermöglichung von Drug-Checking, der Sicherstellung und Ausweitung flächendeckender Substitutionsangebote und mehr Drogenkonsumraum-Angeboten schon die wichtigsten Instrumente benannt, die wir nun politisch auf den Weg bringen und dann systematisch einsetzen müssen. Aus meiner Sicht kommt hinzu, den Umgang mit dem Notfallmedikament Naloxon auch für Laien zu vereinfachen. Naloxon rettet Menschen bei einer akuten Opiatüberdosierung vor dem Atemstillstand. Es muss verschreibungsfrei auch an Konsumierende und Menschen in deren Umfeld vergeben werden.
Zudem will ich, dass wir uns als Politik nochmal genauer anschauen, was sich beim Übergang von der Haft in die Freiheit für suchtmittelabhängige Menschen verbessern lässt. Das ist leider ein Moment, bei dem es bisher viel zu häufig zu Rückfällen oder Überdosierungen kommt.“
Zum Hintergrund:
Weiterer Anstieg der Drogentoten im vergangenen Jahr
Berlin (KNA) Die Zahl der Drogentoten ist 2021 im vierten Jahr infolge gestiegen. Wie der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), am Montag in Berlin mitteilte, starben im vergangenen Jahr 1.826 Menschen an illegalen Drogen; 2017 waren es noch 1.272. Blienert äußerte sich schockiert über die Entwicklung und forderte ein rasches «Grundsatzgespräch mit den Ländern». Maßnahmen, die helfen Leben zu retten, müssten ermöglicht und ausgebaut werden.
Hauptursächlich für die Tode waren demnach wie in den vergangenen Jahren Heroin und andere Opioide. Die Zahl der Vergiftungen durch Überdosierung von Heroin verdoppelt sich demnach auf 195 Rauschgifttote und bei Opioid-Substitutionsmitteln stieg sie um 167 Prozent auf 88 Tote. Auch die Zahlen der Rauschgifttoten durch Vergiftungen an Amphetamin, Amphetaminderivaten, Methamphetamin und Kokain stiegen deutlich.
Ein «Weiter so» in der deutschen Drogenpolitik sei nicht möglich, sagte Blienert. Hilfe und Unterstützung, Behandlung und Beratung müssten schneller und direkter bei den Menschen ankommen und überall dauerhaft finanziert werden. «Es darf nicht sein, dass Menschen, die schwer suchtkrank sind, gar nicht erreicht und mit ihrer Erkrankung sowie deren sozialen Folgen alleine gelassen werden.» Der Drogenbeauftragte sagte, er wolle gerade der Vergiftung durch verunreinigte oder gestreckte Stoffe mit Maßnahmen wie Drug-Checking, flächendeckender Substitution und Drogenkonsumräumen entgegentreten.
In meiner Rede im Bundestag diese Woche habe ich noch einmal die Bedeutung des Übergangs der ukrainischen Geflüchteten in die Sozialgesetzbücher durch den sogenannten Rechtskreiswechsel deutlich gemacht. Er bedeutet konkrete Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung, von denen gerade ukrainische Geflüchtete profitieren, die auf eine Behandlung z.B. von Krebs, Tuberkulose, Hepatitis, HIV oder auch auf Substitutionstherapien dauerhaft dringend angewiesen sind. Darüber bin ich als außerordentlich froh!
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Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen im Bundestag:
Als Gesundheitspolitikerin begrüße ich die Präventionskampagne durch die Aktionswoche! Sie ist eine gute Gelegenheit, um die Wichtigkeit von Alkoholprävention in den Blick zu rücken. Für eine wirksame Verhältnisprävention müssen wir als Politik uns ernsthaft damit befassen, wie die Verfügbarkeit von Alkohol im öffentlichen Leben eingeschränkt werden kann. Schnapsflaschen müssen z.B. nicht an der Kasse stehen. Auch Werbung für Alkoholika sollte aus meiner Sicht strikt getrennt werden von Sport- oder Großveranstaltungen, die sich auch an Jugendliche richten. Beim Nichtraucherschutz sind wir hier schon deutlich weiter.
Die Sucht-Selbsthilfe, auf der ein Schwerpunkt dieser Aktionswoche liegt, ist ein entscheidender Bestandteil im Suchthilfesystem. Sie bieten Hilfesuchenden feste Strukturen und vertrauenswürdige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf Augenhöhe. In der Coronapandemie haben wir gesehen, dass mit den Lockdown-Regelungen viele Anlaufpunkte und Netzwerke von heute auf morgen weggebrochen sind. Alkoholkranke Menschen waren zum Teil von heute auf morgen auf sich selbst gestellt, Beratung und Behandlung wurden unterbrochen oder beendet. Hier gilt es viel wieder aufzubauen!
Rund 1,4 Millionen Menschen in Deutschland trinken Alkohol in schädlichem Maße, weitere 1,6 Millionen sind alkoholabhängig. Diese Tendenz ist seit rund zehn Jahren stabil. Gleichzeitig ist Alkohol die gesellschaftlich beliebteste und verbreitetste Droge. Selbstverständlich trinkt nicht jeder und jede unkontrolliert oder gar problematisch. Jedoch ist der Umgang mit Alkoholkonsum in weiteren Teilen der Gesellschaft sehr unkritisch und gilt gegenüber anderem illegalen Substanzkonsum als gesellschaftlich verankert. Ich wünsche mir stattdessen, dass sich die gesellschaftliche und medial geführte Debatte mehr an wissenschaftlichen Erkenntnissen der Schädlichkeit und des Risikos des Substanzkonsums orientieren.
Die Aktionswoche Alkohol leistet für einen bewussteren und kritischeren Umgang mit Alkohol seit Jahren einen wichtigen Beitrag. Hoffentlich wird sie auch dieses Jahr ein Erfolg!
Jeweils für 4 Jahre fördert der Bund derzeit Modell-Projekte der niedrigschwelligen „Vor-Ort-Beratung“ durch die Verbraucherzentralen in allen 16 Bundesländern. In Hamburg befindet sich der Projekt-Standort im Gloria-Tunnel in Hamburg-Harburg, wo ich am 3.5. zu Gast war, um mir einen Eindruck von der Arbeit zu machen.
Aktuell sind Fragen zu Handy-Verträgen und Billig-Stromanbietern hier das häufigste Thema. Der thematische Fokus liegt auch allgemein auf finanzieller Beratung, z.B. Kostenfallen im Internet, Schulden oder auch Versorgungssperren. Im Einzugsgebiet, der Harburger Innenstadt und dem Eißendorfer Osten, leben überdurchschnittlich viele Menschen u.a. vom Arbeitslosengeld, umso wichtiger ist es, mit finanziellen Beratungsmöglichkeit vor Ort präsent zu sein. In dem divers durchmischten Viertel werden zudem verschiedenste mehrsprachige Flyer angeboten, Beratung vor Ort gibt es auch auf Englisch und Spanisch und per Telefon-Dolmetschen auch in anderen Sprachen. Jeden Dienstag von 14-17 Uhr ist hier offene Sprechstunde. Als ich vor Ort bin, warten schon ab 13.45 Uhr mehrere Ratsuchende vor der gläsernen Tür.
Der Besuch hat mir wieder einmal gezeigt, wie wichtig eine gute Vernetzung im Stadtteil für Verbraucher*innenschutz-Angebote ist. So organisiert die Verbraucherzentrale regelmäßig Infoveranstaltungen z.B. in der nahe gelegenen Bücherhalle. Auf Stadtteilfesten gibt es immer wieder Infotische, um mit Menschen ins Gespräch zu kommen. Durch den Start im Jahr 2018 war das Team auch mit Beginn der Corona-Pandemie bereits gut vernetzt, so dass schon vor der Einschränkung persönlicher Kontakte eine gute Bekanntheit vor Ort gewährleistet war. Projekte, die erst 2020 starteten, hatten es da schwerer, wie mir Frau Michael als Beraterin vor Ort berichtet.
Das Gesamtprogramm „Verbraucher stärken im Quartier“ läuft insgesamt deutschlandweit von 2017 bis 2024 im Rahmen der Strategie „Soziale Stadt“ von der Bundesebene gefördert. Bislang ist offen, wie es in Hamburg-Harburg ab Sommer konkret weitergeht. Ich werde mich in den Haushaltsverhandlungen auch weiterhin Konzepte wie die niedrigschwellige mehrsprachige Beratung hier einsetzen, damit wir Verbraucher*innenbildung weiter so gut vor Ort fördern können!