Rede zur Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses
Vergangene Woche haben wir ein weiteres Mal haben wir im Bundestag im Plenum eine Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses debattiert. Meine Rede dazu findet ihr hier:
Vergangene Woche haben wir ein weiteres Mal haben wir im Bundestag im Plenum eine Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses debattiert. Meine Rede dazu findet ihr hier:
Ein weiteres Mal haben wir im Bundestag im Plenum eine Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses debattiert. Meine Rede dazu findet ihr hier:
Über die Debatte berichtet auch die Zeitschrift „Das Parlament“ hier.
Gestern hat der Bundestag zur Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschuss zu Einsprüchen zur Bundestagswahl 2025 beraten. Ich habe dabei auch eine Rede gehalten. Zur Entscheidung habe ich auch bereits vor einigen Wochen ein Statement veröffentlicht, dieses findet ihr hier.
Anlässlich des heutigen Beschlusses gegen eine Neuauszählung der Bundestagswahl 2025 erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Wahlprüfungsausschuss:
„Die sorgfältige und transparente Prüfung der Ordnungsgemäßheit einer Wahl ist unabdingbar, damit das Vertrauen in die Ergebnisse von Wahlen gestärkt wird. Entsprechend hat der Wahlprüfungsausschuss den vorgetragenen Sachverhalt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Bundes- und Landeswahlleiter*innen sorgfältig geprüft und festgestellt, dass nach dem Vortrag der Einspruchsführer keine mandatsrelevanten Wahlfehler erkennbar sind. Eine Entscheidung des Bundestages über die Einsprüche des BSW gerichtet auf Neuauszählung soll noch in diesem Jahr erfolgen, damit die Einspruchsführer endlich Klarheit haben – auch mit Blick auf die Möglichkeit der nachgelagerten Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht.
In der letzten Legislatur hat in Folge der Prüfungen des Ausschusses tatsächlich auch eine Neuwahl in einigen Teilen Berlins stattgefunden, in denen Wahlfehler in mandatsrelevanter Größenordnung festgestellt wurden. Im Falle der Vorwürfe des BSW hat sich der Sachverhalt nun deutlich anders dargestellt. Wir begrüßen diese sachliche Klärung und danke allen Beteiligten für ihre engagierte Arbeit im Ausschuss.“
Zu diesem Thema hat u.a. die Deutsche Welle hier berichtet.

Anlässlich der Vorstellung der Mitglieder der Wahlrechtsreform-Kommission der schwarz-roten Koalition erklären Linda Heitmann, Mitglied im Wahlprüfungsausschuss, und Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik:
Linda Heitmann:
„Das aktuelle Vorgehen der Koalition zur erneuten Reform des Wahlrechts droht, dringend notwendige Verbesserungen, die letzte Legislatur erreicht wurden, wieder aufzuweichen. Statt erneut parteitaktische Interessen beim Wahlrecht in den Mittelpunkt zu stellen, wie es die Union immer wieder versucht, braucht es klare Schritte für mehr Demokratie und Transparenz. Die Begrenzung des Bundestags auf 630 Abgeordnete und die Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten waren ein historischer und wichtiger Schritt und sichern ein faires und arbeitsfähiges Parlament. Entscheidend ist, dass die neue Wahlrechtskommission nicht zur rückschrittlichen Veranstaltung wird. Die Absenkung des Wahlalters und echte Parität sind überfällig. Wer aber erneut das bewährte Verhältniswahlrecht in Frage stellt, gefährdet das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und stärkt Besitzstandswahrung statt Demokratie.“
Helge Limburg:
„Bisherige Vorschläge aus der Union haben immer einseitig CDU/CSU bei der Sitzvergabe bevorzugt. Nicht zuletzt am Egoismus der CSU waren bis 2021 alle Vorschläge für eine echte Begrenzung der Mandatszahl gescheitert. Dass diese Kommission jetzt offenbar eine rein interne Veranstaltung der Koalition sein und die Opposition überhaupt nicht beteiligt werden soll, ist auch insofern ein schlechtes Zeichen und schlechter parlamentarischer Stil.“