Heute ist Weltverbrauchertag. Dazu haben Tabea Rößner und ich uns folgendermaßen gegenüber der Presse geäußert:
Linda Heitmann:
„Am diesjährigen Weltverbrauchertag unterstreichen wir das Recht auf Sicherheit, Information, Wahlfreiheit und Entschädigung. Auch Dank der Grünen Bundes-Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke haben wir diese Legislatur schon spürbare Verbesserungen für Verbraucher*innen erreichen können: Ich denke etwa an die Energiepreisbremsen, das neue rechtliche Instrument der Verbandsklage für geschädigte Verbraucher*innen, die Stärkung der Schuldnerberatung, eine verbesserte Verbraucherbildung und -forschung sowie praktische Hilfe mit dem Stromspar-Check.
Unser Koalitionsvertrag ist verbraucherpolitisch ambitioniert und beinhaltet weitere Projekte, die vielfach aber in der Federführung des Bundesjustizministeriums liegen. Nachdem nun mehr als die Hälfte der Wahlperiode verstrichen ist, erwarte ich auch von anderen Ministerien, sich an die Verabredungen zu halten und endlich konkrete Gesetzesvorlagen zu liefern. Von Justizminister Marco Buschmann erwarte ich zeitnahe und konkrete Vorschläge für Ein-Jahres-Optionen bei Aboverträgen, zum Schutz vor unseriösen Haustürgeschäften und für eine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge. Das Justizministerium ist gehalten, einen Umsetzungsvorschlag zur nationalen Ausgestaltung der EU-weit beschlossenen Verbraucherkreditrichtlinie vorzulegen. In unsicheren Zeiten können wir mit guter und starker Verbraucherpolitik Sicherheit und Schutz bieten und wir als Grüne sehen das als wichtigen Auftrag, der aber nur klappt, wenn die Koalition geschlossen und entschlossen handelt.“
Tabea Rößner:
„Wir konsumieren digital, wir leben digital. Der digitale Raum, in dem wir uns bewegen, entwickelt sich rasant und bringt stetig neue Produkte und Dienste hervor. Es fällt schwer, als Verbraucher*in mit all den Entwicklungen Schritt zu halten und immer informiert zu sein. Dieses Informationsdefizit machen sich Anbieter oftmals ganz gezielt zunutze und verstärken es sogar: Durch irreführende App-Designs, Fake-Bewertungen in Online-Shops oder KI-generierte vermeintliche Entscheidungshilfen und Angebote. Nicht die informierten, sondern die uninformierten Verbraucher*innen sind das Ziel.
Diese Machtasymmetrien können nur durch klare Regeln aufgebrochen werden. Verbesserte Informationspflichten können dabei allerdings nicht der einzige Weg sein. Vielmehr brauchen die Verbraucher*innen von Beginn an einen gesetzlichen Schutz, auf den sie sich verlassen können. Der AI Act und die KI-Haftungsrichtlinie müssen in diesem Sinne weiterverfolgt und vor allem auch durchgesetzt werden. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission im Rahmen des Fitnesschecks der Verbraucherschutzvorschriften eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen von uns erhalten. Diese sollten berücksichtigt werden, damit Fairness auch im digitalen Raum eine verlässliche Grundlage für Verbraucher*innen bilden kann.“
Heute hat der Bundestag endlich die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung beschlossen! Das ist ein wichtiger Schritt und schafft mehr Transparenz für Verbraucher*innen!
In den letzten Jahren haben immer mehr Menschen ihren Fleischkonsum überdacht – während manche inzwischen ganz auf Fleisch oder tierische Produkte verzichten, möchten andere lieber bewusster und nur qualitativ hochwertiges Fleisch konsumieren. Bilder aus Schweineställen, in denen die Tiere dicht an dicht gemästet werden, spielen bei dieser Entscheidung oft eine große Rolle. Wer sich jedoch für Fleisch aus artgerechter Haltung entscheidet, steht oft vor dem Problem unklarer Informationen über Herkunft des Fleischs und der Haltung der Tiere.
Mit unserem nun beschlossenen Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung haben Bürger*innen künftig mehr Klarheit darüber, welche Tierhaltung sie mit ihrem Geld kaufen. Das schafft Sicherheit und ermöglicht mündige Verbraucherentscheidungen. Klar ist: Je mehr Bürger*innen sich für Fleisch aus artgerechter Haltung entscheiden, umso mehr Anreize gibt es für Landwirt*innen, ihre Haltung umzustellen. So werden wir alle als Verbraucher*innen ,zu jenen, die entscheidend Einfluss auf Tierhaltungsbedingungen in Deutschland nehmen können.
In einem Entschließungsantrag haben die Ampel-Fraktionen deutlich gemacht, dass der Beschluss heute aber nur der Anfang ist. So wird mit dem Inkrafttreten des Gesetzes jetzt bei frischem Schweinefleisch mit der Kennzeichnung für den Handel begonnen, sie wird aber schrittweise auf alle tierischen Produkte ausgeweitet und dann ebenfalls in Restaurants, Imbissen auch in Krankenhäusern und Schulen gelten. Somit ist das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nicht nur ein zentraler Baustein für eine bessere Information der Verbraucher*innen, sondern es schafft fairen Wettbewerb für all diejenigen, die mehr Tierschutz möglich machen.
Es ist uns als Gesetzgeber wichtig, die Verantwortung für die Tierhaltung nicht nur an die Entscheidung der Verbraucher*innen auszulagern, sondern auch einen nachhaltigen Umbau der Tierhaltung auf den Weg zu bringen. Weniger Tiere, dafür mehr Auslauf, diesen Ansatz verfolgen wir in der Tierhaltung, doch dafür sind vielerorts modernere Höfe notwendig. Mit Anpassungen beim Baurecht und Immissionsschutz bekommen Tiere ohne lange Bauleitplanverfahren schneller mehr Platz, Licht und Luft.
Wir wollen unsere Landwirt*innen mit der Modernisierung ihrer Höfe nicht allein lassen und unterstützen gezielt dort, wo am meisten für die Tiere getan wird. Mehr Tier- und Klimaschutz funktionieren eben nur, wenn die Rahmenbedingungen es den tierhaltenden Betrieben ermöglichen, mit ihrer Arbeit auch ein faires Einkommen für sich und ihre Familien erzielen zu können. Bisher wurde im Bundeshaushalt eine Milliarde Euro für einen ersten Anschub verankert. Weitere Vorschläge dafür, wie der Umbau auch langfristig finanziert werden kann, liegen auf dem Tisch. Für uns Grüne ist wichtig, dass hier zügig weitere Schritte unternommen werden. Viel zu lange hat sich in der Tierhaltung nichts bewegt.
Die Energiepreiskrise belastet die meisten Mieter*innen und Verbraucher*innen enorm. Deshalb hat die Ampel-Koalition für den Winter 2022/23 verschiedene Entlastungspakete geschnürt, um insbesondere Menschen und Haushalte mit kleinen Einkommen zu unterstützen. Vom Heizkostenzuschuss über die Wohngeldreform bis hin zur Strom- und Gaspreisbremse. Das Ziel: Warme Wohnungen für alle, trotz Energiepreiskrise.
In der Debatte wird immer wieder gefragt: Wer muss besonders entlastet werden? Wie können Maßnahmen zielgerichtet wirken, statt mit der “Gießkanne“ verteilt zu werden? Wie wirksam sind die Maßnahmen und wie können wir sie gut an die Verbraucher*innen kommunizieren?
Antworten darauf zu finden, ist nicht immer einfach. Darum lädt die Grüne Bundestagsfraktion am kommenden Dienstag, den 14.03. zum Online-Fachgespräch gemeinsam mit Expert*innen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Fachpolitik diskutieren: Wie haben die Entlastungspakete I-III gewirkt? Was können wir aus der Arbeit des letzten Jahres für die Zukunft lernen? Und wie können wir das Versprechen halten, soziale Entlastungen und die ökologische Wärmewende zu vereinen?
Ich werde dabei ein besonderes Schlaglicht auf Verbraucher*inneninformation legen und darauf hinweisen, wie wir bei unseren Entlastungen Verbraucher*innen gestärkt und auch umfassend über Möglichkeiten zum Energiesparen informiert haben.
Das Fachgespräch findet von 11:00 – 13:00 online statt, es gibt immer wieder die Möglichkeit, selbst in die Diskussion mit Fragen und Beiträgen einzusteigen. Zur Anmeldung geht es hier.
Jeder kann Verbraucherschützer*in sein! Die Bundestiftung Verbraucherschutz zeichnet 2022 wieder herausragende Projekte im Verbraucher*innenschutz aus. Egal ob Journalist*in, Influencer*in oder Initiative – Ihr könnt Euch bewerben!
In der Kategorie „Engagement“ werden Einzelpersonen oder Personengruppen gewürdigt, die sich herausragend für den Verbraucher*innenschutz eingesetzt haben. Der Gewinn ist ein Preisgeld in Höhe von 15.000 Euro, welches einer gemeinnützigen Initiative für Verbraucher*innenschutz zugute kommt.
In der Kategorie „Projekt“ wird ein Projekt oder eine Institution gewürdigt, welche Verbraucher*innenschutz maßgeblich voranbringt. Das Preisgeld von 5.000 Euro kommt der entsprechenden Organisation zugute.
Die Ausschreibung für den Preis läuft bis zum 31. Mai, die Preisverleihung findet im Rahmen des deutschen Verbrauchertags im September 2022 in Berlin statt.