Heute ist Weltverbrauchertag. Dazu haben Tabea Rößner und ich uns folgendermaßen gegenüber der Presse geäußert:
Linda Heitmann:
„Am diesjährigen Weltverbrauchertag unterstreichen wir das Recht auf Sicherheit, Information, Wahlfreiheit und Entschädigung. Auch Dank der Grünen Bundes-Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke haben wir diese Legislatur schon spürbare Verbesserungen für Verbraucher*innen erreichen können: Ich denke etwa an die Energiepreisbremsen, das neue rechtliche Instrument der Verbandsklage für geschädigte Verbraucher*innen, die Stärkung der Schuldnerberatung, eine verbesserte Verbraucherbildung und -forschung sowie praktische Hilfe mit dem Stromspar-Check.
Unser Koalitionsvertrag ist verbraucherpolitisch ambitioniert und beinhaltet weitere Projekte, die vielfach aber in der Federführung des Bundesjustizministeriums liegen. Nachdem nun mehr als die Hälfte der Wahlperiode verstrichen ist, erwarte ich auch von anderen Ministerien, sich an die Verabredungen zu halten und endlich konkrete Gesetzesvorlagen zu liefern. Von Justizminister Marco Buschmann erwarte ich zeitnahe und konkrete Vorschläge für Ein-Jahres-Optionen bei Aboverträgen, zum Schutz vor unseriösen Haustürgeschäften und für eine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge. Das Justizministerium ist gehalten, einen Umsetzungsvorschlag zur nationalen Ausgestaltung der EU-weit beschlossenen Verbraucherkreditrichtlinie vorzulegen. In unsicheren Zeiten können wir mit guter und starker Verbraucherpolitik Sicherheit und Schutz bieten und wir als Grüne sehen das als wichtigen Auftrag, der aber nur klappt, wenn die Koalition geschlossen und entschlossen handelt.“
Tabea Rößner:
„Wir konsumieren digital, wir leben digital. Der digitale Raum, in dem wir uns bewegen, entwickelt sich rasant und bringt stetig neue Produkte und Dienste hervor. Es fällt schwer, als Verbraucher*in mit all den Entwicklungen Schritt zu halten und immer informiert zu sein. Dieses Informationsdefizit machen sich Anbieter oftmals ganz gezielt zunutze und verstärken es sogar: Durch irreführende App-Designs, Fake-Bewertungen in Online-Shops oder KI-generierte vermeintliche Entscheidungshilfen und Angebote. Nicht die informierten, sondern die uninformierten Verbraucher*innen sind das Ziel.
Diese Machtasymmetrien können nur durch klare Regeln aufgebrochen werden. Verbesserte Informationspflichten können dabei allerdings nicht der einzige Weg sein. Vielmehr brauchen die Verbraucher*innen von Beginn an einen gesetzlichen Schutz, auf den sie sich verlassen können. Der AI Act und die KI-Haftungsrichtlinie müssen in diesem Sinne weiterverfolgt und vor allem auch durchgesetzt werden. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission im Rahmen des Fitnesschecks der Verbraucherschutzvorschriften eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen von uns erhalten. Diese sollten berücksichtigt werden, damit Fairness auch im digitalen Raum eine verlässliche Grundlage für Verbraucher*innen bilden kann.“
Im vergangenen Juli haben wir nach langen Diskussionen als Bundestag ein neues Rechtsinstrument geschaffen: Die Verbandsklage für geschädigte Verbraucher*innen ist einein riesiger verbraucherpolitischer Erfolg. Geschädigte Verbraucher*innen können sich jetzt einfach in Verbänden zusammenzuschließen und gemeinsam ihr Recht einfordern – anders als früher, als der Weg einer langwierigen individuellen Klage viele Verbraucher*innen schnell abgeschreckt zurückgelassen hat.
Die Bedeutung und Stärke unseres neuen Verbandsklagerechts zeigt das nun gestartete erste Sammelklageverfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv): Millionen Festnetz- und Internetkund*innen von Vodafone flatterte dieses Jahr eine einseitige Preiserhöhung von monatlich fünf Euro ins Haus. Der vzbv sieht hierfür keine Rechtsgrundlage und hat deshalb im Auftrag von über 50 Verbraucher*innen eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich einfach durch einen Eintrag ins Klageregister des Bundesamts für Justiz noch der Klage anschließen – und erhalten im Erfolgsfall ihr Geld zurück.
Ein großer Vorteil unseres neuen Verbandsklagerechts wird hier sichtbar: Fünf Euro im Monat – 60 Euro im Jahr – sind keine Peanuts. Und doch meist zu wenig, um als Verbraucher*in ein einzelnes Klageverfahren zu starten. Nun können sich Verbraucher*innen einfach über einen Verband wie den vzbv zusammenschließen und direkt bei der Klage eintragen. Durch das flexible Opt-In-Verfahren, für das auch ich mich während der Verhandlungen eingesetzt habe, können sich geschädigte Verbraucher*innen auch erst einmal auf den zugehörigen Newsletter des vzbv setzen lassen und überlegen, ob sie Mitkläger*innen sein wollen – denn auch eine späterer Anschluss in das Sammelklageverfahren ist möglich!
Voraussetzung für die Teilnahme an der Klage ist die Preiserhöhung um 5 Euro im laufenden Vertrag bei der Vodafone Gmbh, Vodafone Deutschland GmbH oder Vodafone West Gmbh. Alle wichtigen Infos dazu gibt es auch direkt beim VZBV.
Ich sehe diese Sammelklage als ein hervorragendes Beispiel für den Triple-Win unserer neuen Verbandsklage: Verbraucher*innen können sich einfach anschließen, die Bündelung der Verfahren entlastet die Justiz und auch die Unternehmen bekommen Planungs- und Rechtssicherheit!
Die Verbandsklage ist ein Meilenstein für mehr Verbraucherschutz und ein zentrales Vorhaben dieser Wahlperiode. Nach konstruktiven Diskussionen innerhalb der Koalition haben wir nun einen wirklich gutes und verbraucherfreundliches Gesetz im Bundestag verabschiedet. In meiner Rede habe ich unterstrichen
warum das späte Opt-in hilft, Verbraucher*innen zu ihren Recht zu verhalfen
inwiefern das Verbraucherschutzministerium geholfen hat, den ersten Entwurf deutlich zu verbessern,
wie Passagiere eines verspäteten Fluges künftig schneller an ihre Entschädigung kommen,
inwiefern wir die Klageanforderungen für Verbände senken konnten und
warum die Verbandsklage auch für Unternehmen Vorteile bietet.
Hier meine Rede im Video:
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Wirksamer Verbraucher*innenschutz ist uns Grünen und auch unserer Bundestagsfraktion als Ganzes ein sehr wichtiges Anliegen. Dies wurde diese Woche wieder einmal deutlich, als sich unsere Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann eine Stunde Zeit nahm, um mit der Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Ramona Pop, und mir über aktuelle Vorhaben und Herausforderungen zu sprechen.
Wir haben darüber gesprochen,
wie die Verbandsklage im parlamentarischen Verfahren noch verbraucherfreundlicher ausgestaltet werden sollte,
wie wichtig eine Regulierung von Werbung für ungesunde Lebensmittel ist, die sich an Kinder richtet,
warum wir die europäischen Vorstöße zur Eindämmung von Greenwashing und Verbrauchertäuschung unterstützen sollten und
wie wichtig Verbraucherbildung ist und wie hier politisch unterstützt werden kann.
Wir wollen diese Wahlperiode weiter nutzen, um beim Verbraucher*innenschutz Schritt für Schritt voran zu kommen.
Direkt im Anschluss bin ich zur Expertenanhörung zum Verbandsklagerecht in den Rechtsausschuss geeilt, um mich dort im Sinne des Verbraucherschutzes konstruktiv einzubringen.
Eines der wichtigsten verbraucherpolitischen Vorhaben dieser Wahlperiode ist die Einführung einer Verbandsklage. Die Europäische Union hat dazu den Rahmen gesetzt und jetzt sind die Mitgliedsstaaten gefordert, sie in nationales Recht umzusetzen. Es geht darum, dass sich geschädigte Konsument*innen gemeinsam gegen Unternehmen wehren und klagen können – unterstützt von Verbänden. Ein Fall wie der Dieselbetrug von VW könnte in Zukunft damit abgedeckt sein.
Heute haben wir im Bundestag den Gesetzesentwurf dazu debattiert. In meiner Rede konnte ich unterstreichen, wie wichtig es für Verbraucher*innen ist, sich gegen täuschende und betrügende Unternehmen zur Wehr zu setzen und auf welche Punkte es in der Ausgestaltung jetzt ankommt, damit wir das Verbandsklagerecht im Sinne der Verbraucher*innen ausgestalten. In der anstehenden Beratung werden wir uns für weitere Verbesserungen zum bereits vorliegenden Regierungsentwurf stark machen. Welche das konkret sein werden, seht bzw. hört ihr im Video:
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