Das Never-Event-Register kommt. Auf unserer großen Patientenrechte-Konferenz im Mai haben wir über mehr Patientensicherheit diskutiert. Eine der zentralen Forderungen war dabei die Einführung eines Never-Event-Registers. Dieses wird nun, als Teil der Krankenhausreform, tatsächlich umgesetzt. Dazu habe ich heute eine Pressemitteilung veröffentlicht:
Zu den abgeschlossenen Verhandlungen zur Krankenhausreform erklärt Linda Heitmann, stellv. Mitglied im Gesundheitsausschuss und Berichterstatterin für die Stärkung von Patientenrechten:
„Mich freut im Zuge der abgeschlossenen Beratungen zur Krankenhausreform insbesondere, dass es uns im parlamentarischen Verfahren gelungen ist, die Grundlage zur Einführung eines deutschlandweiten Never-Event-Registers in der Reform zu verankern.
Dieses soll innerhalb von drei Jahren aufgebaut werden und Krankenhäuser sind dann dazu verpflichtet, gravierende Behandlungsfehler zu melden. Das kann anonym geschehen. Es legt endlich den Grundstein dafür, dass Fehler systematisch erfasst werden und an deren künftiger Vermeidung gearbeitet werden kann. Dies ist ein großer Schritt zu mehr Patientensicherheit, für den wir als Grüne uns stark gemacht haben.“
11 Jahre Patientenrechtegesetz, braucht es ein Update?– Unter diesem Titel haben wir in der grünen Bundestagsfraktion mit vielen Expert*innen aus Medizinrecht und Klinikalltag über die anstehende Novellierung des Patientenrechtegesetzes diskutiert.
In Vorträgen und Panel-Diskussionen hat sich dabei gezeigt: Es braucht ein Update – so ist es im Koalitionsvertrag auch vereinbart. Im Detail ging es dann um Beweislasterleichterung bei Behandlungsfehlern, verpflichtende Meldung und Transparentmachung von Never-Events, Verlagerung von Einzelverantwortung hin zu Organisationsverantwortung oder auch Pseudonymisierung bei der Erstellung von Gutachten – klingt alles ziemlich fachspezifisch und ist es auch. Aber wir alle sind in unserem Leben irgendwann Patient*innen oder Angehörige im Gesundheitswesen und wollen dann als solche auch gut informiert sein und im Falle von Fehlern unsere Rechte durchsetzen können.
Nach einer Begrüßung von Maria Klein-Schmeink folgten einführende Inputs von Janosch Dahmen, Helge Limburg und mir. Anschließend hielt Joachim Greuner, Rechtsanwalt und Betroffener, eine Keynote, in der er besonders auf die Schwierigkeiten der Nachweise von Behandlungsfehlern einging. Die Erleichterung der Beweislasten bei Behandlungsfehlern war dann auch das Thema der ersten Panel-Diskussion mit verschiedenen Perspektiven aus Krankenversicherung, Rechtswissenschaft und Selbsthilfe.
Nach der Mittagspause folgte ein spannender Vortrag von Charlotte Hölscher (Medizinischer Dienst Bund). Nach einem Überblick zur aktuellen Erfassung von schwerwiegenden Behandlungsfehlern (Never Events) machte sie deutlich, wie wichtig die einheitliche Definition und systematische Erfassung von Never Events sind. Daran schloss auch das zweite Expertenpanel an, in dem Expert*innen aus juristischer und medizinischer Praxis über das Verhältnis von Einzel- und Organisationsverantwortung diskutierten.
In einer dritten Session zum Thema „Gutachterwesen“ unter meiner Moderation, befassten sich die Expert*innen mit der Frage, was muss im Bereich von Gutachten verändert werden, damit Patient*innen besser zu ihrem Recht kommen. Welche qualitativen Anforderungen braucht es, welche Verfahren im Prozesswesen sollten rund um Sachverständige geändert werden. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Einführung von Qualitätsanforderungen an Gutachten und Gutachter*innen.
Es ist wichtig, in der Politik immer eng im Austausch mit externen Expert*innen zu sein – darum bin ich sehr dankbar für die Konferenz. 150 Personen nahmen digital und vor Ort im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestag teil. Nun sind wir fachlich gut gerüstet für die anstehende Novellierung des Patientenrechtegesetzes und arbeiten daran, Patient*innen besser zu ihrem Recht zu helfen.
Zum zehnten Jahrestag des Patientenrechtegesetzes habe ich heute eine Pressemitteilung versendet. Mir ist es wichtig, dass wir den Jahrestag für eine Bilanz nutzen, und jetzt dringend notwendige Schritte gehen, um Patient*innen zu stärken:
Der Patientenbeauftragte hat aus gutem Grund 2023 zum Jahr der Patientenrechte ausgerufen. Denn die Bundesregierung hat sich für dieses Jahr eine Reihe von Reformen vorgenommen, die die Interessen der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen und ihre Rechte stärken.
Mit einer gut ausgestatteten Stiftung werden wir die Unabhängigkeit und Verlässlichkeit der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) stärken. Dies hilft insbesondere Menschen mit chronischen Erkrankungen, sich in unserem komplexen Gesundheitswesen zurecht zu finden. Außerdem stärkt sie Patient*innen gezielt, ihre Ansprüche besser durchsetzen zu können.
Eine Krankenhausreform stellt die Qualität der Versorgung und den Abbau von ökonomischen Fehlanreizen in den Mittelpunkt. Mit verschiedenen Digitalgesetzen werden wir den Nutzen digitaler Anwendungen für die Patientinnen und Patienten ausbauen und eine lückenlose digitale Dokumentation ermöglichen. Bei dieser Dokumentation muss im Sinne der Patient*innen u.a. das Ziel sein, dass Behandlungsabläufe korrekt dokumentiert werden und die Dokumentationen hinterher nicht mehr unbemerkt abänderbar sind.
Daneben haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Patient*innenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu stärken. Hier werden wir im Zuge der geplanten G-BA-Reform beraten, wie diese Stärkung konkret aussieht. Wir werden einen Härtefallfonds für Betroffene von Behandlungsfehlern schaffen, damit diese in der Durchsetzung ihrer Rechte gestärkt werden. Im Rahmen einer Reform des Patientenrechtegesetzes wollen wir weitere Maßnahmen erarbeiten und beschließen, um insbesondere Betroffene von Behandlungsfehlern im bestehenden Haftungssystem zu unterstützen. Auch das Projekt der Patient*innenlotsen, die Menschen mit komplexen Hilfebedarfen gezielt unterstützen, müssen wir im Rahmen der Versorgungsgesetze nun schnell angehen.